Schlagwort: urheberrecht

  • Project Gutenberg sperrt deutsche User aus

    Das amerikanische Project Gutenberg digitalisiert Bücher deren Urheberrecht abgelaufen sind. Diese können dann über die Webseite www.gutenberg.org als E-Books heruntergeladen werden. Da in den USA andere Urheberfristen als in Deutschland gelten, hat nun ein Gericht in Frankfurt erreicht, dass deutsche Nutzer blockiert werden müssen.

    In den Vereinigten Staaten gilt ein 95-jähriges Urheberrecht ab Datum der Veröffentlichung. In Deutschland läuft das Urheberrecht aber erst frühestens 70 Jahre nach dem Tod des Schriftstellers aus.

    Im vorliegenden Streitfall handelt es sich um insgesamt 18 Bücher der deutschen Schriftsteller Heinrich und Thomas Mann, sowie Alfred Döblin. Sie wurden zwischen 1900 und 1920 veröffentlicht. Daraus ergibt sich, bei Heinrich Mann der 1950 starb, ein Urheberrecht bis zum Jahr 2020 besteht.

    Also entschieden die Betreiber des Project Gutenberg, die betreffenden Titel nicht von der Webseite zu entfernen, sondern die deutschen User per Geo-Blocking komplett auszusperren. Dies wurde in einer Stellungnahme des Betreibers am 04. März 2018 angekündigt.

    Alle weiteren Einzelheiten, sowie das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main können hier ebenfalls nachgelesen werden.

    Dass Geo- oder DNS-Blocking nicht unüberwindbar ist, zeigen die vielen Anbieter von Anonymisierungssoftware, VPN-Clients und Proxy-Server.

  • Bei Verstößen muss YouTube die E-Mail-Adresse herausgeben

    Es gibt Neues in Sachen Urheberrecht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat YouTube dazu verurteilt, die E-Mail-Adresse eines Uploaders herauszugeben. Dieser hatte unter einem Pseudonym illegales Filmmaterial auf YouTube hochgeladen und damit gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen.

    Herausgabe vollständiger Kontaktdaten

    Die Rechteinhaberin bestand gegenüber YouTube und Google auf die Herausgabe des Klarnamens und der Adresse des Uploaders. Da man aber ohne diese Angaben bei der Plattform Videos hochladen kann, teilte YouTube der Klägerin mit, dass die Angaben nicht vorliegen. Danach verlangte die Rechteinhaberin die Übermittlung von E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die IP-Adresse des betreffenden Mitglieds.

    Klägerin erzielt Teilerfolg

    Das OLG Frankfurt/Main gab der Klägerin teilweise recht und bestätigte lediglich den Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adresse, aber nicht auf die Bekanntgabe der Telefonnummer und IP-Adresse.

    Es begründete die Entscheidung damit, dass eine E-Mail-Adresse Teil der Anschrift einer Person ist. Eine Telefonnummer dagegen, sei eine gänzlich andersartige Kommunikationsform und somit kein Bestandteil der Anschrift. Gleiches gilt für IP-Adressen, die lediglich einen Computer identifizieren und keine Person.

    Revision beim BGH ist zulässig

    Das Urteil vom 22. August 2017 des OLG Frankfurt am Main (AZ: 11 U 71/16), ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum BGH wurde aber wegen der Bedeutung zugelassen. Da könnte sich – in die eine oder andere Richtung –  noch etwas ändern.

  • Die Quelle von Bildern herausfinden

    Eine Bildersuche im Internet ist nicht besonders kompliziert. Und schon gar nicht, wenn man die Suchmaschine Google oder den Chrome-Browser dazu verwendet. Egal, ob du die Quelle eines unbekannten Fotos oder die Webseite finden willst, die unberechtigt eines deiner Bilder verwendet.

    Google-Suche

    Öffne in deinem bevorzugten Browser die Google-Bildersuche, klicke auf das Kamerasymbol in der Suchzeile und öffne über das Register Bild hochladen das gespeicherte Foto. Nach dem Upload-Vorgang startet der Suchvorgang automatisch.

    Nach ein paar Augenblicken wird das Suchergebnis angezeigt. Es enthält neben den Treffern auch Bilder, die dem Gesuchten ähnlich sehen. Wähle per Mausklick das betreffende Bild aus und du wirst auf die dazugehörige Webseite weitergeleitet.

    Chrome Browser

    Wer den Chrome-Browser nutzt, der hat es etwas einfacher. Navigiere im Windows Explorer zum gewünschten Bild, klicke mit der rechten Maustaste auf die Bilddatei, und wähle im Kontextmenü Öffnen mit | Google Chrome aus.

    Das Bild wird nun im Chrome Browser geöffnet. Mit einem weiteren Rechtsklick auf das Foto startest du die Websuche über den Eintrag Mit Google nach Bild suchen.

    Tipp:

    Da eine Google nicht immer die gewünschten Ergebnisse liefert, kann man auch einen, auf Bildersuche spezialisierten Onlinedienst nutzen. Lade einfach nur das gesuchte Bild auf die Webseite von TinEye hoch. Der Suchvorgang startet nach dem Upload, wie bei Google auch, automatisch. Unterhalb der Suchergebnisse kann man dann mit dem Link Compare Match das Originalbild mit dem Fundstück vergleichen.

    Wie unterschiedlich die Suchergebnisse ausfallen können, zeigt mein eigenes Ergebnis der Google Suche und das von TinEye. Google hat in diesem Fall leider nicht das richtige Ergebnis geliefert.

     

  • Eigene Fotos durch Wasserzeichen schützen

    Abmahnungen für unberechtigt veröffentlichte Fotos sind seit einiger Zeit in aller Munde und die verhängten Abmahngebühren können existenzbedrohend sein, wenn das einen selbst trifft. Vielleicht hast du dich auch schon mal darüber geärgert, dass jemand deine Fotos ohne Genehmigung verwendet hat. Dem kannst du recht einfach einen Riegel vorschieben. Schütze deine Bilder einfach mit einem Wasserzeichen!

    Es gibt etliche Tools, mit denen man eigene Fotos auf diese Weise personalisieren kann. Aber sie sind oft zu teuer und/oder kompliziert zu bedienen. Nicht so das Programm bulkWaterMark von PMlabs.

    Mit bulkWaterMark erstellst du eigene Wasserzeichen und fügst sie deinen Bildern, sogar per Stapelverarbeitung, schnell hinzu. Und es ist in der Basisversion sogar kostenlos.

    Außerdem enthält es eine große Palette an Grafikelementen, damit ein wirklich individuelles und kreatives Wasserzeichen erstellt werden kann. Ausführliche Hilfe und Tutorials sind natürlich auch vorhanden.

    Für eine private, nicht gewerbliche Nutzung, sollte die kostenlose Basisversion ausreichen. Wer mehr Funktionen will und mit seinen Bildern zudem Geld verdienen möchte, der greift zu einer der drei anderen, recht günstigen Versionen (Basic für 9 Euro, Pro für 29 Euro und Business für 39 Euro).

    Für nicht zufriedene Kunden gibt es sogar eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie.

    bulkWaterMark ist kompatibel mit Windows XP, Vista, Windows 7, 8.x, 10 und .NET Framework 4.0 (und höher).

  • Plagiate aufspüren: Finden Sie unberechtigte Kopien Ihrer Webseiteninhalte

    Die Webseiten von selbstständigen Unternehmern und Firmen dienen nicht nur als Werbung, sie sind die Grundlage des Geschäfts. Sehr ärgerlich ist es dann, wenn man feststellt, dass die eigene Webseite oder Teile des Inhalts einfach kopiert werden und auf anderen Webseiten verwendet wird. Aber das Aufspüren solcher Plagiate ist nicht einfach und meist nur ein Zufall. Der Online-Dienst Copyscape, der in der Grundversion kostenlos ist, scannt das Web nach den Inhalten Ihrer Homepage.

    Suche nach Plagiaten muss nicht kompliziert sein

    Auch wenn der Dienst von Copyscape leider nur in englischer Sprache ist, so ist die Bedienung kinderleicht. Rufen Sie einfach die Webseite www.copyscape.com auf und geben Sie die URL Ihrer Internetseite in das Eingabefeld ein. Der Button Go startet die Websuche nach Kopien Ihrer Webseite.

    Fundstücke können direkt überprüft werden

    Ein paar Sekunden später wird das Ergebnis der Suche angezeigt. Heißt es dann no results found, ist alles in Ordnung. Wurde aber etwas gefunden, dann wird Been copied? angezeigt und dann sollten Sie die gefundenen Webseiten etwas eingehender überprüfen.

    Premium- und Profi-Versionen

    Der Online-Dienst Copyscape ist in der Grundversion kostenfrei. Ebenso die Banner, mit der Sie auf Ihrer Homepage zeigen können, dass regelmäßige Plagiatsuchen durchgeführt werden. Ein weiterer Vorteil der Premium-Version ist die Kontrolle von Texten, die Sie für Ihre Webseite von Dritten kaufen. Diese können vor dem Kauf geprüft werden, ob sie urheberrechtlich einwandfrei sind.

    Die Premium-Version bietet noch weitere Features, wie zum Beispiel eine Textsuche per Copy-and-Paste. Mit Copysentry (ebenfalls kostenpflichtig) kann eine automatisierte Plagiatsuche inklusive Benachrichtigung eingerichtet werden.

  • Filesharing, Abmahnungen und Co: Was darf ich im Internet und was nicht?

    Egal wo wir uns im Internet bewegen, müssen wir darauf achten, ob wir die Rechte anderer verletzen oder nicht. Abmahnungen wegen unrechtmäßigen Facebook-Postings oder widerrechtlichem Filesharing können eine der unangenehmen Folgen sein. Jedem sollte mittlerweile klar sein, dass das Internet nicht so anonym ist, wie es den Anschein hat. Über Internet-Recht, aktuelle Urteile und Trends berichtet der Rechtsanwalt Sören Siebert auf seiner Webseite „E-Recht24.de„.

    Hier werden Themen behandelt ob beispielsweise Beleidigungen des Chefs ein Kündigungsgrund ist oder man ein Hotel als Dreckstall bewertet werden darf.

    Hier können Sie ebenfalls nachlesen was man beachten muss, wenn für eine Ebay-Auktion fremde Fotos verwendet werden sollen, oder wie man am besten auf eine Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharings reagieren sollte.

  • Eigene Bilder im Web finden

    Hin und wieder lohnt es sich mal zu prüfen, ob Fotos von eigenen Webseiten oder aus sozialen Netzwerken ohne Ihre Zustimmung verwendet werden. Die Suche nach Texten ist kein Problem, aber auch Fotos lassen sich mit Google schnell und einfach finden.

    Ich und meine Fotos im Internet

    Dazu rufen Sie in Ihrem Browser www.google.de auf und klicken in der Menüleiste auf „Bilder“. Die Suchmaske ändert sich minimal. Im Eingabefeld befindet sich nun ein Kamera-Symbol.

    Klicken Sie auf dieses Symbol und geben in das Suchfeld den Speicherort des Bildes ein, nach dem Sie suchen wollen. Befindet sich das Foto auf einer Webseite, dann tragen Sie die Adresse über „Bild-URL einfügen“ ein, oder Sie verwenden die Option „Bild hochladen“, wenn sich das Foto auf Ihrer Festplatte befindet.

    Nach ein paar Sekunden wird die Ergebnisliste angezeigt.

    An erster Stelle steht das Ursprungsbild, darunter befinden sich die Suchergebnisse. Ebenfalls werden unter der Rubrik „Optisch ähnliche Bilder“ Suchergebnisse angezeigt, die Ihrem Bild ähneln.

  • Google Play Music: Unterwegs die eigene Musik hören

    Ab sofort haben Google- und Android-Nutzer die Möglichkeit, unterwegs auf die Musikdateien des heimischen Rechners zuzugreifen. Das Kopieren von MP3-Musikdateien auf das Smartphone hat damit ein Ende. Ab sofort ist es auch in Deutschland möglich, die eigene Musiksammlung auf die Google-Server hochzuladen. Über Ihren Computer und jedes Android-Endgerät haben Sie dann per Stream Zugriff auf Ihre Musiksammlung.

    Statt kopieren Musik stream

    Google Play Music“ ist eine gelungene Symbiose aus Jukebox und Cloudspeicher. Zusätzlich werden hier auch alle Songs gespeichert, die über Google Play online gekauft wurden. Außerdem ist seit November 2012 „Play Music“ auch in der Google Smart-TV-Variante, „Google TV“, integriert.

    Auf den Google-Servern ist soviel Platz, dass Sie bis zu 20.000 eigene Lieder hochladen können. Die einzige Voraussetzung ist ein Google-Konto und eine Kreditkarte. Das Hochladen der Songs ist kostenlos, die Kreditkarte wird nur zur Länder-Identifizierung benötigt. Haben Sie bereits Käufe über Google Play getätigt, sind Ihre diese Daten bereits vorhanden.

    Zum Hochladen und synchronisieren benötigen Sie den kostenlosen „Music Manager„.

    Der „Music Manager“ durchsucht automatisch Ihren PC nach iTunes- und anderen Musikbibliotheken. Nach dem Hochladen auf die Google-Server ist die komplette Musiksammlung im Web über den Browser oder auf allen anderen Android-Geräten abrufbar. Über Google Music gekaufte Songs sind ebenfalls auf allen Geräten ohne Synchronisierung abrufbar und können per Google+ mit Bekannten und Freunden geteilt werden.

    Die App „Google Play Music„…

    …ist ebenfalls kostenfrei im „Google Play Store“ erhältlich.

Die mobile Version verlassen