Schlagwort: urlaub

  • Biometrische Passfotos selber erstellen

    Mindestens drei Monate vor einem Auslandsurlaub solltest du kontrollieren, wie lange dein Reisepass und Personalausweis noch gültig sind. Das Ausstellen eines neuen Ausweisdokuments dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Manchmal auch länger. Abgesehen davon, benötigst du biometrische Passbilder, die festgelegten Standards zwingend entsprechen müssen. Sechs Bilder vom Fotografen erstellt, kosten bis zu 30 Euro. Das geht aber wesentlich günstiger, wenn man sie selber anfertigt.

    90 Euro kostet ein neuer Reisepass

    Nun kann man sagen, dreißig Euro alle 10 Jahre ist ok und wer´s billiger haben will geht an einen Fotoautomaten. Sind aber für mehrere Personen neue Ausweispapiere notwendig, sind schnell mal 120 Euro weg, die dann in der Urlaubskasse fehlen. Und die Fotos aus den Automaten sind zudem meist unterirdisch schlecht.

    Hinzu kommen ja noch weitere Kosten, die die ausstellende Behörde erhebt. Für einen Standard-Reisepass werden 60 Euro und für den Personalausweis 28,80 Euro verlangt. Personen unter 24 Jahre zahlen etwas weniger.

    Der Passbild-Generator

    Mittlerweile ist die Software für biometrische Fotos so gut und einfach zu bedienen, dass es nicht mehr als ein paar Minuten dauert, behördentaugliche Bilder zu erstellen, die nur ein paar Cent kosten.

    So ein Programm ist der Passbild-Generator von Vitalij Schäfer (Codenia). Das Programm ist auf der Webseite als kostenloser Download im ZIP-Format erhältlich.

    Nach der Installation öffnest du ein bereits vorhandenes Porträt-Foto und das Programm führt dich anhand von Schablonen durch die Anfertigung des biometrischen Fotos. Dann nur noch auf Fotopapier ausdrucken, ausschneiden und fertig ist das Passbild.

    Sollte dein Drucker nicht die erforderliche Druckqualität erfüllen, dann speichere das Bild auf einem USB-Stick oder SD-Karte und drucke es in einem der Drogeriemärkte wie DM oder Rossmann aus.

    Tipp:

    Bei der Auswahl des Porträt-Fotos müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden. Darunter fallen beispielsweise die Wahl des Hintergrundes, ein neutraler Gesichtsausdruck und das Größenverhältnis von Gesicht zum Bildformat. Eine ausführliche Anleitung findest du ebenfalls auf der Seite des Passbild-Generators.

    Weitere Informationen rund um den Personalausweis und Reisepass erfährst du auf der Webseite des Bundesministerium des Inneren (BMI).

  • Windows 10: Eigenes Notebook in einen WLAN-Hotspot verwandeln

    Zu Hause oder im Büro ist die WLAN-Versorgung aller Computer, Tablets und Smartphones kein Problem. Jeder Nutzer kann sich hier problemlos mit dem Internet verbinden. Das gilt auch für die öffentlichen WiFi-Hotspots. Manchmal ist aber nur eine WLAN-Verbindung (z. B.  im Hotelzimmer) möglich, oder es steht nur ein (kabelgebundener) Ethernet-Anschluss zur Verfügung. Dann ist es schon deutlich schwerer, mit mehreren Geräten gleichzeitig online zu gehen. Gut, wenn dann eines der Geräte ein Notebook mit Windows 10 ist.

    WLAN teilen

    Windows 10 macht es dir leicht, deine Internetverbindung mit anderen zu teilen.  Die Einrichtung als mobiler Hotspot wird in den Einstellungen vorgenommen. Öffne sie über das Startmenü oder mit der Tastenkombination [Windows][I].

    Wechsle dann in die Kategorie Netzwerk und Internet | Mobiler Hotspot. Schalte die Funktion Mobiler Hotspot mit dem Schalter ein. Das war´s im Prinzip schon.

    Sicherheitseinstellungen

    Unter dem Schalter wird der Netzwerkname und das Netzwerkkennwort deines mobilen Hotspots angezeigt. Über den Button Bearbeiten lässt sich beides ändern.

    Tipp:

    Steht nur ein Windows 7/8 Laptop zur Verfügung, dann kannst du auch einen virtuellen Router auf dem Gerät installieren. Wie das geht, erfährst du in unserem Artikel Notebook mit virtuellem Router als WLAN-Hotspot einrichten.

  • 1. Klasse-Flugtickets zum Schnäppchenpreis

    Bei Flugreisen bleiben nicht selten etliche Sitze in der ersten Klasse und der Businessclass leer. Diese beiden Klassen zeichnen sich durch mehr Platz und besseren Service aus und sind daher viel teurer als die Touristenklasse. Besonders clevere Reisende fragen beim Einchecken am Flugschalter nach einem Upgrade. Je nach Fluglinie werden nicht genutzte First- und Businessclass-Sitze schon mal kostenlos oder gegen Aufpreis an den (fragenden!) Fluggast weitergegeben. Diesen Umstand will in Zukunft das australische StartUp-Unternehmen Seatfrog mit einer App nutzen und freie Kapazitäten an den Mann bringen.

    Über die App Seafrog können die Fluggäste ein Ticket-Upgrade bis kurz vor dem Einsteigen in Form einer Auktion ersteigern. Die damit verbundenen Änderungen von Ticket und Boarding-Pass erledigt Seafrog nach dem Kauf automatisch.

    Da sich die Seafrog-App noch in der Beta-Phase befindet und wohl erst Ende 2016 offiziell verfügbar sein wird, musst du bis zur Veröffentlichung der App am Check-In-Schalter noch selbst nach einem Ticket-Upgrade fragen. Die App wird es dann für alle gängigen Plattformen (iOS, Windows Phone, Android) geben.

    Vielleicht gehörst du dann auch einmal zu den Glücklichen, die die „Holzklasse“ gegen einen Sitzplatz auf dem Dach eines Flugzeuges tauschen können.

  • Aldi-Talk-Roaming: Im europäischen Ausland ab sofort noch mehr Surfen

    Nachdem der beliebteste Mobilfunkprovider Deutschlands, Aldi-Talk, bereits im Juni erneut die Volumentarife für´s mobile Surfen erhöht hatte, folgt nun das nächste Upgrade.

    EU-Urlauber bekommen ab sofort für´s gleiche Geld (viel) mehr Megabytes. Bisher enthielt das EU-Intertet Paket für 4,99 Euro nur 150 MB Datenvolumen. Nun sind es 500 MB zum alten Preis und nennt sich EU-Internet Paket 500. Auch die Laufzeit von 7 Tagen, die nicht automatisch verlängert wird, bleibt gleich.

    Und wer vor Ablauf des Zeitlimits die 500 MB ausgeschöpft hat, muss keine Angst haben durch erhöhte Tarife in eine Kostenfalle zu tappen. Bei der Buchung des EU-Paketes greift gleichzeitig eine Kostenbremse, die eine Datennutzung zu erhöhten Preisen unterbindet.

    Über die Aldi-Talk-App lässt sich der Urlaubs-Tarif jederzeit nachbuchen.

  • Outlook 2013 und 2016: Unterschiedliche Abwesenheitsnotizen für Kunden und Kollegen erstellen

    Der nächste Urlaub kommt bestimmt und sorgt dann wieder für ein volles E-Mail-Postfach. Um dies einzuschränken, kann man bei Outlook eine Abwesenheitsnotiz erstellen. Sie wird automatisch versendet, wenn in deinem Postfach eine Nachricht eingeht. Seit Outlook 2013 gibt es die Möglichkeit, bei den automatischen Abwesenheitsnotizen zwischen Kollegen und externen Kontakten zu unterscheiden.

    Normalerweise wird für die Formulierung des Infotextes bei Kunden auf eine förmliche Gestaltung des Textes geachtet, während man unter Kollegen einen etwas lässigeren Ton verwenden kann. Die zwei unterschiedlichen Abwesenheitsnotizen zu erstellen, ist nicht so zeitaufwendig wie es sich anhört.

    Starte dein Outlook 2013 oder 2016 und klicke auf Datei | Automatische Antworten | Automatische Antworten senden. Aktiviere im Dialogfenster die Option Automatische Antworten senden und lege den Zeitraum deiner Abwesenheit fest.

    Wird diese Option nicht aktiviert, musst du nach deiner Rückkehr die automatischen Antworten manuell über Keine automatischen Antworten senden deaktivieren.

    Im darunterliegenden Textbereich tippst du deine Abwesenheitsnachricht ein. Die Registerkarte Innerhalb meiner Organisation ist für die Benachrichtigung der Kollegen gedacht, den Antworttext für die Kunden erfasst du über die Registerkarte Außerhalb meiner Organisation. Anschließend wählst du noch aus, ob die Antworten an jeden außerhalb deiner Organisation versendet werden soll, oder nur an deine gespeicherten Kontakte. Abschließend bestätigst du die Erstellung nur noch mit dem Button OK.

    Leider funktioniert diese Art der automatischen Antwort nur über ein Exchange-Server-Konto, die meistens von Firmen verwendet werden. Im privaten Bereich kommen bei Outlook meist POP3- und Imap-Konten zum Einsatz. In diesem Fall kann nur eine generelle Abwesenheitsnotiz über die Outlook-Regeln erstellt werden. Wie das funktioniert, steht in diesem Artikel.

  • In Outlook eine Abwesenheitsnotiz erstellen

    Wenn du deine E-Mails eine Zeitlang nicht beantworten kannst, empfiehlt es sich eine Abwesenheitsnotiz zu erstellen. Dann weiß auch der Absender, dass eine schnelle Antwort nicht erfolgen wird. Für die privaten Outlook-Nutzer kommt meist nur die Variante per Regel-Assistent zur Anwendung, weil diese E-Mail-Konten über POP3/IMAP-Server versendet werden. Und so funktioniert´s:

    Starte dein Outlook 2013/2016 und klicke auf Start | Neue E-Mail um zuerst den Text der Abwesenheitsnotiz anzulegen. Nachdem der Text verfasst wurde, speicherst du diese Nachricht als Outlook-Vorlage. Das erledigst du über Datei | Speichern unter. Im Dialogfenster Speichern unter wählst du als Dateityp Outlook-Vorlage aus und vergibst dieser Vorlage einen Namen (z. B. Abwesenheit).

    Outlook-Regel anlegen

    Mit den nächsten Schritten wird die Outlook-Regel für die Benachrichtigungen angelegt. Klicke im Menüband auf Start | Regeln | Regeln und Benachrichtigungen verwalten.

    Im nachfolgenden Dialogfenster wählst du die Option Neue Regel aus, die den Regelassistenten startet. Im Bereich Regel ohne Vorlage öffnest du die Option Regel auf von mir empfangene Nachrichten anwenden. Mit Weiter gelangst du zum nächsten Arbeitsschritt.

    Wähle hier die Bedingung(en) aus, auf die die neue Regel reagieren soll und bestätige die Auswahl mit Weiter. Normalerweise braucht man hier keine Auswahl zu treffen, da bereits in der Anzeige 2. Schritt schon der Parameter Nach Erhalt einer Nachricht aktiviert ist.

    Im nächsten Fenster legst du fest, was mit der Nachricht passieren soll. Aktiviere hier die Einstellung diese mit einer bestimmten Vorlage beantworten. Unter 2. Schritt: Regelbeschreibung bearbeiten klickst du auf den unterstrichenen Wert und stellst über das Aufklappmenü Suchen in der nachfolgenden Dialogbox die Option Vorlagen in Dateisystem ein. Daraufhin wird deine zuvor erstellte Abwesenheitsnotiz angezeigt, die du per Mausklick auswählst und mit dem Button Öffnen bestätigst. Du kehrst damit automatisch zum Regelassistenten zurück und klickst hier auf Weiter.

    Im vorletzten Fenster kannst du bei Bedarf noch Ausnahmen definieren. Ein Klick auf Weiter bringt dich nun zum letzten Arbeitsschritt. Eine Auswahl ist aber nicht zwingend erforderlich.

    Im letzten Fenster gibst du der Regel einen Namen, aktivierst sie mit einem Häkchen der gleichnamigen Kontrollbox und klickst auf Fertig stellen. Deine Abwesenheitsnotiz ist nun scharf geschaltet.

    PC eingeschaltet lassen

    Damit Outlook die Abwesenheitsmeldung versenden kann, muss das Programm während deiner Abwesenheit ausgeführt werden.  Die Outlook-Regel versendet in jeder Sitzung nur eine Benachrichtigung pro Absender, um unnötigen Datentransfer zu vermeiden.

    Nach deiner Rückkehr deaktivierst du die Abwesenheitsnotiz über Start | Regeln | Regeln und Benachrichtigungen verwalten.

    E-Mails über Exchange-Server

    Wer seine E-Mails über ein Exchange-Konto (z. B. vom Arbeitgeber) erhält, der hat es etwas einfacher. Hier kann man in einem Arbeitsschritt zwei unterschiedliche Abwesenheitsvarianten anlegen. Wie das funktioniert, erfährst du ab 24. Juli 2016 in diesem Artikel.

  • Kosten einer Party oder einer Kegeltour gerecht aufteilen

    Kosten einer Party oder einer Kegeltour gerecht aufteilen

    Wird eine Party oder ein gemeinsamer Ausflug mit Freunden geplant, stellt sich sehr oft die Frage wer zahlt was und wie teilen wir die Kosten gerecht untereinander auf. Und jeder scheut sich auch noch davor, die Berechnung vorzunehmen. Der Webdienst Kittysplit hilft dir mit einem Online-Rechner, alle Kosten zu erfassen und gerecht zu verteilen.

    Kittysplit führt nicht nur eine simple Berechnung durch, es ist auch möglich die angefallenen Kosten nur auf einige Personen zu verteilen. Im Klartext bedeutet das, dass zum Beispiel die Kosten für einen Tauchkurs, auch nur den Personen berechnet werden, die daran teilgenommen haben.

    Ausgaben, Darlehen und Rückzahlungen eingeben

    Auch untereinander gewährte Darlehen und Einnahmen wie Kautionsrückzahlungen für einen Leihwagen oder die Strandliegen, können in die Gesamtberechnung einfließen.

    Rufe in deinem Browser die Webseite www.kittysplit.com auf und klicke auf den Button Los geht´s.

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    In der ersten Eingabemaske gibst du dem Event einen Namen und legst die Teilnehmerliste fest.

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    Der Button Kitty anlegen speichert alle vorgenommenen Eingaben. Sende den Link zu dieser Kostenerfassung an alle Teilnehmer…

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    …die hier dann wiederum ihre eigenen Kosten und/oder Einnahmen eingeben können.

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    Jede Eingabe von Kosten oder Einnahmen wird nach einem Klick auf den Button Hinzufügen auf alle Teilnehmer aufgeteilt und entsprechend angezeigt.

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    Der Eigenanteil der Personen, die auch Ausgaben hatten, wird in der Gesamtaufstellung berücksichtigt und die Beträge wer, wieviel und an wen zu zahlen hat, sind nun auf einen Blick ersichtlich.

    Mit der Schaltfläche Alle Ausgaben anzeigen listet Kittysplit alle  Gesamtausgaben und -einnahmen auf einen Blick auf.

    ausgaben-liste-komplett-kitysplit-aufteilen-gesamt-gereicht-aufteilen-kosten-ausgaben

    Hat ein Teilnehmer seine Schulden beglichen, bestätigt er dies mit dem Button Wurde gezahlt. Dann wird er aus der (Schuldner-) Liste entfernt.

    Fazit:

    Dieser Online-Rechner ist ein sehr nützliches Tool, das eine Menge Arbeit und Zeit spart. Kittysplit ist eine Web-App und geräteübergreifend auf allen Plattformen einsetzbar. Voraussetzung ist lediglich ein Browser und eine Internetanbindung.

    Leider hat sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen. In den Bildern soll es natürlich Silvesterparty heißen und nicht Silversterparty… Entschuldigung!

  • iCloud, OneDrive und Co. – Die Gefahr für deine Urlaubsfotos

    iCloud, OneDrive und Co. – Die Gefahr für deine Urlaubsfotos

    20 Prozent der deutschen Internet-User verwenden die Cloud als Speicher für persönliche Daten wie Fotos, Videos und Dokumente. Die am häufigsten verwendeten Cloud-Speicher werden von amerikanischen Firmen wie Google (Drive), Microsoft (OneDrive) und Apple (iCloud) angeboten. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Über die Nutzungsbedingungen wollen viele Cloud-Dienste den Nutzern ihre teilweise überzogenen Moralvorstellungen aufzwingen. Das heisst im Klartext: Deine Strandfotos aus dem Urlaub können zu einer Kontosperrung führen. Dann sind nicht nur diese Bilder weg, sondern alle anderen gespeicherten Daten auch. Dagegen sollte man sich schützen.

    Ist ein Cloud-Konto mal gesperrt, ist es fast nur Glückssache, es wieder entsperren zu lassen, da eine manuelle Kontrolle durch die Mitarbeiter des Anbieters erfolgt. Und diese sind bei den Online-Riesen wie Google und Microsoft für „Otto-Normal-User“ ohne anwaltliche Hilfe kaum erreichbar.

    Neuronale, selbst lernende Software entscheidet

    Dabei ist der Mensch noch nicht einmal das größte Problem, sondern die eingesetzte neuronale Software. Die Suchalgorithmen werden vor dem Einsatz mit Millionen entsprechenden Daten gefüttert. Zusammen mit der Festlegung von schwammigen Regeln lernt die künstliche Intelligenz selbstständig und trifft dann auch eigenständige Entscheidungen. Terminator´s Skynet lässt grüßen.

    Schwammige Formulierungen der EULA

    Wie schwammig diese Vorgaben sind, belegt ein Blick in die Nutzerbedingungen und Verhaltensregeln der beiden prüdesten Cloud-Provider Microsoft und Apple.

    Die Verhaltensregeln von Microsoft verbieten in den unzulässigen Verhaltensweisen zum Beispiel:

    Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga.

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    Die Nutzungsbedingungen von Apple sind noch schwammiger formuliert. Hier sind unter anderem Inhalte verboten, die rechtswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, unerlaubt, verleumderisch, beleidigend, missbräuchlich, gewaltverherrlichend, obszön, vulgär, etc… sind. Diese und weitere Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen definiert wurden, öffnen der Willkür Tür und Tor.

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    Vertragsklauseln in Deutschland unwirksam?

    Manche Klauseln sind moralisch nicht nur überzogen, der Rechtsanwalt für IT-Recht, Christian Solmecke, bezeichnet sie auch als in Deutschland unwirksam.

    Am entspanntesten gibt sich noch der Anbieter Google. Wird Drive nur als persönliches Backup verwendet, passiert meist nichts. Erst wenn die Inhalte auf den Google-Plattformen veröffentlicht werden und Beschwerden eingehen, wird Google aktiv und prüft die beanstandeten Daten auf Rechtsverstöße.

    Die Gegenmaßnahmen

    Um zu verhindern, dass die Fotos in der Cloud gesperrt werden und somit verloren sind, kann man eigentlich nur drei Gegenmaßnahmen ergreifen:

    1. Cloud-Anbieter mit Speicherort in Deutschland nutzen
    2. gespeicherte Cloud-Daten zusätzlich auf Festplatte sichern
    3. vor dem Hochladen in die Cloud, alle Daten auf dem Rechner verschlüsseln

    Für die lokale Verschlüsselung kann man beispielsweise die Tools Boxcryptor oder PanBox des Fraunhofer-Instituts verwenden.

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    Beide Programme gibt es kostenlos im Web.

    Das die Verschlüsselung von Daten in der Cloud ebenso wichtig ist, wie beim E-Mail-Versand, zeigt folgende Rechtslage:

    In den USA ist es beispielsweise verboten, die eigenen Kinder am Strand zu fotografieren (auch für das private Fotoalbum).

    Diese Bilder dann in der Cloud zu speichern, führt höchstwahrscheinlich zur Konto-Sperrung. Ist das Kind dann auch noch splitternackt, könnte dies sogar zur Strafverfolgung wegen Kinderpornografie führen.

  • Mit Word eigene Postkarten gestalten und drucken

    Früher, „in der guten alten Zeit“, wurden kurze Nachrichten gerne per Postkarte versendet. Heute erledigen das SMS, WhatsApp und E-Mail binnen weniger Sekunden. Trotzdem freuen sich heutzutage die Menschen immer noch, wenn sie eine schön gestaltete Postkarte erhalten. Und umso mehr, wenn sie vom Absender selbst angefertigt wurde. Wer aber keine Karten basteln will, greift am besten zu Computer und dem Textverarbeitungsprogramm Word.

    Erster Arbeitsschritt: Die Postkarten-Rückseite

    Am besten startest du mit der Rückseite der Postkarte und rufst dazu das Register Seitenlayout auf. Du klickst auf Seitenränder und wählst die Einstellung Schmal aus. Dann stellst du mit dem Button Ausrichtung das Querformat ein. Im Kontextmenü von Format legst du das Postkartenformat DIN A6 fest.

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    Sollte das Postkartenformat DIN A6 fehlen, kannst du auch das um einen halben Zentimeter schmalere japanische Postkartenformat (14,8 x 10 cm) verwenden. Über das benutzerdefinierte Format lassen sich aber auch die DIN A6 Abmessungen (Breite 14,8 cm / Höhe 10,5 cm) manuell eingeben . Mit OK werden die Änderungen gespeichert.

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    Das Adressfeld, der Trennstrich in der Mitte und das Briefmarkenfeld werden über das Register Einfügen als Tabelle erstellt. Für das Adressfeld legst du vier Zeilen und eine Spalte fest. Die so erstellte Tabelle erscheint direkt im Dokument. Verkleinere die Tabelle auf die gewünschte Größe und schiebe sie nach rechts unten.

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    Im Register Start, im Bereich Absatz entfernst du nun noch die rechte und linke Rahmenlinie des Adressfeldes.

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    Für den Trennstrich in der Mitte der Postkarte wiederhole die vorigen Arbeitsschritte und entferne dann alle Rahmenlinien bis auf die rechte Linie.

    Möchtest du nun noch das Briefmarkenfeld erstellen, dann erstelle eine letzte Tabelle mit einer Zeile und einer Spalte.

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    Die Vorderseite der Postkarte

    Die Vorderseite kannst du nach eigenen Vorstellungen mit Grafiken, Bildern oder weiteren Texten versehen. Für eine randlose Gestaltung rufst du hier wieder das Seitenlayout auf und änderst die Werte der Seitenränder auf Null.

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    Dann nur noch beide Seiten ausdrucken, die gewünschte Nachricht schreiben und per Post versenden. Für den Ausdruck verwendest du am besten Papier mit 360 bis 400 Gramm pro Quadratmeter.

    Bei Postkarten mit Bild empfiehlt sich beidseitig bedruckbares Fotopapier. Das ist zwar etwas teurer, kommt aber beim Empfänger bestimmt gut an.

  • Die gute Nachricht für alle Urlauber: Keine Roaminggebühren bei E-Plus-Marken wie Aldi Talk, Ortel oder Ay Yildiz

    Seit dem 11. April 2014 sind die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz für das E-Plus-Netz abgeschafft worden. Eingehende Telefonate werden nicht mehr berechnet und abgehende Gespräche kosten dann auch nicht mehr als innerdeutsche.

    E-Plus-Marken wie NettoKom, Ay Yildiz, blau.de, Aldi Talk und Ortel sind die ersten, die das Roaming faktisch abschaffen.

    Die Gesprächsgebühren aus dem europäischen Ausland nach Deutschland werden dann ca bei 9 Cent pro Minute liegen. Eine SMS kostet dann 7 Cent und 1 MB Datentransfer für mobiles Internet 23 Cent.

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    Die Konkurrenz (Vodafone, Telekom, O2) nutzt die Zeitspanne bis zum Sommerurlaub 2015 wohl noch voll aus und kassiert bei Ihren Kunden kräfitg ab. Erst dann sind Roaming-Gebühren lt. EU-Bestimmung unzulässig.

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