Bereits im August 2015 hat Spotify seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erweitert und will zukünftig in die Adressbücher und Fotoalben der Nutzer Einblick haben. Wozu soll das gut sein? Offiziell sollen die Änderungen nur der Personlisierung der Playlisten und dem einfacheren Finden von Bekannten dienen. Zudem würden Ortungsinformationen nur zur Analyse von örtlichen Musik-Trends benutzt.
Zweifler befürchten aber, dass diese Daten auch zur personalisierten Werbung genutzt werden sollen. Spotify-Gründer und Chef Daniel Ek beteuerte zwar, dass Fotoalben und Adressbücher nicht gescannt oder importiert werden, aber eine Zugriffsmöglichkeit in diesem Ausmaß weckt bekanntlicherweise Begehrlichkeiten.
Schließlich gehören zu den Spotify-Geldgebern etliche Investment-Banken, Finanzdienstleister und andere Wirtschaftsgrößen, die wohl auch gerne Musik hören, denen aber letztendlich das Klingeln in der Kasse lieber ist.
Jeder muss nun selber entscheiden, ob er seine Daten preisgeben möchte. Schließlich gibt es ja auch noch andere Streaming-Möglichkeiten. Zum Beispiel die Erweiterung UpNext Music Player für den Chrome-Browser. Dieses Add-On saugt – ohne nervige Werbung – Musik aus YouTube und SoundCloud.