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  • Windows 7, Vista und XP: Keine externen USB-Sticks zulassen

    Haben mehrere Personen Zugriff auf einen Computer, dann ist es sinnvoll diesen gegen unerwünschtes herunter- und hochladen von Daten per USB zu schützen. Besonders wichtig ist das für Eltern, deren Kinder öfter mal Musik, Videos und andere Daten von Freunden bekommen. Hier ist die Chance sich einen Trojaner oder Virus einzufangen recht groß. Mit ein paar Einstellungen kann man mit Bordmitteln zukünftig fremde USB Devices automatisch aussperren.

    Die „alten“ sind nicht betroffen

    Von der Aussperrung sind die bereits benutzten USB-Geräte nicht betroffen, da deren Treiber dem Computer bereits bekannt sind.

    USB-Sperre einrichten

    Um die USB-Sperre einzurichten, öffnen Sie die Windows-Explorer mit der Tastenkombination [Windows][E] und navigieren zum Ordner „C:Windowsinf“.  Dort scrollen Sie bis zur Datei „usbstor.inf“ und markieren diese.

    Die Datei „usbstor.inf“ muss nun umbenannt werden, damit die unbekannten USB-Sticks vom PC nicht mehr akzeptiert werden. Am am einfachsten geht das mit der Taste [F2], geht aber auch mit einem Rechtsklick und der Option „Umbenennen“.

    Vergeben Sie der Datei „usbstor.inf“ einen neuen Namen, beispielsweise „usbstor.infDEAKTIVIERT“. Mit [Enter] bestätigen Sie den neuen Dateinamen.

    Ab sofort wird die Installation aller neuen USB-Treiber verhindert. Eine entsprechende Meldung erscheint beim Versuch, einen fremden USB-Stick anzuschließen.

    Was tun bei neuen USB-Sticks

    Wenn neue USB-Sticks angeschlossen werden sollen, dann geben Sie für diesen Zeitraum der Datei wieder ihren ursprünglichen Namen zurück (usbstor.inf).

    100 % Sicherheit?

    Aber Achtung: Ein hundertprozentiger Schutz gegen Datenklau, Viren und Trojaner ist das aber nicht. Man muss immer davon ausgehen, dass dieser Trick auch den Tätern bekannt ist. In diesem Fall dauert es nur etwas länger, bis die Daten auf einen Stick kopiert sind.

  • GEZ Hausverbot: GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen

    Zurzeit macht im Web die schockierende Geschichte einer Kindertagesstätte die Runde, der 4.000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen musste, obwohl die Einrichtung von den Rundfunkgebühren befreit ist. Und das nur, weil ein GEZ-Mitarbeiter hartnäckig nachgefragt hat. Wer sich davor schützen möchte, kann den GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen. Das schützt zumindest vor unangemeldeten Besuchen.

    4.000 Euro trotz Gebührenbefreiung

    So soll es passiert sein: Beim Besuch der GEZ teilte die Kindertagesstätte mit, dass die Einrichtung von der Rundfunkgebühr befreit ist. Der Ordnung halber wollte der GEZ-Mitarbeiter aber trotzdem die Geräte erfassen und wissen wie lange sie denn dort schon stehen. Zehn Jahre. Kurze Zeit später kam eine GEZ-Rechnung über 4.000 Euro, da die Gebührenbefreiung nicht rückwirkend möglich sei – wohl aber die Gebührenpflicht.

    Und tatsächlich: Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 03.07.1996, AZ 7 B 94.708) wurde die Verjährungsfrist für Rundfunkgebührennachzahlungen praktisch außer Kraft gesetzt. Die Nachzahlung trotz Befreiung ist rechtens.

    Hausverbot für die GEZ

    Wer erst gar nicht in so eine Situation kommen möchte, sollte aufpassen, was er dem GEZ-Mitarbeiter beim plötzlichen und unerwarteten Besuch an der Haustüre mitteilt. Oder es besser gar nicht dazu kommen lassen. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal (Aktenzeichen 42 C 34/10) hat am 23.08.2010 entschieden, dass jedermann allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilen kann; bei Verstößen dagegen besteht Unterlassungsanspruch.

    Um das Hausverbot auszusprechen, müssen dazu nur das passende Musterschreiben für Ihr Bundesland herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Passende Musterformulare gibt es auf den Webseiten der Rechtsanwälte Sievers & Coll. Trotz Auskunftsrecht hat die GEZ aber weiterhin ein Auskunftsrecht. Ein Besuch ist allerdings nur noch nach schriftlicher Anmeldung und Bestätigung gestattet. Das Hausverbot betrifft nur die unangemeldeten Besuche.

  • Windows-Kennwort vor Veränderungen schützen

    Bei Familien-Rechnern erhalten alle Benutzer ein eigenes Benutzerkonto. Jeder kann nach Lust und Laune Farben, Symbolgröße, Mausgeschwindigkeit und vieles mehr verändern, ohne in die Konfiguration der anderen User zu pfuschen. Und damit sich die User nicht in die Quere kommen, ist natürlich jedes Windows-Konto mit einem Kennwort geschützt. Festgelegt werden die Kennwörter vom Administrator, der damit natürlich auch mal zwischendurch ins Konto von Sohnemann oder Töchterchen schauen kann. Doch aufgepasst: Mitunter sind die Kleinen so clever, dass sie kurzerhand ihr Passwort ändern, damit die Administratoren (also die Eltern) nicht mehr ins Konto des jeweiligen Benutzers kommen. Das lässt sich verhindern.

    Kennwort ändern verboten

    Es gibt einen Trick, der das Ändern des einmal zugewiesenen Windows-Kennworts unmöglich macht. So müssen Sie dazu vorgehen:

    1. Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto (das ein Administratorkonto sein sollte) ein, und drücken Sie die Tastenkombination [Windows-Taste][R].

    2. Geben Sie den folgenden Befehl ein:

    control userpasswords2

    3. Damit starten Sie die erweiterte Benutzerverwaltung von Windows. Wählen Sie hier das gewünschte Konto aus. Dabei sollte es sich um eingeschränktes Konto (kein Administratorkonto) handeln, damit der Benutzer die Änderung später nicht einfach wieder rückgängig machen kann.

    4. Klicken Sie auf „Eigenschaften“ und im Register „Gruppenmitgliedschaft“ auf den Eintrag „Standardbenutzer“ bzw. bei Windows XP auf „Benutzer mit eingeschränktem Zugriff“.

    5. Legen Sie anschließend über die Schaltfläche „Kennwort zurücksetzen“ das gewünschte Kennwort fest.

    6. Im nächsten Schritt müssen Sie das Kennwort fixieren, so dass es vom Benutzer nicht mehr geändert werden kann. Hierzu drücken Sie erneut die Tastenkombination [Windows-Taste][R], geben den Befehl „cmd“ ein und klicken auf OK.

    7. Es erscheint das Fenster der Eingabeaufforderung. Hier geben Sie Befehl „net user“ gefolgt vom Benutzernamen sowie dem Zusatz „/passwordchg:no“ eingeben; für den Nutzer „Thorsten“ lautet der Befehl dann zum Beispiel

    net user Thorsten /passwordchg:no

    Der Versuch, dass Kennwort zu ändern, ist jetzt nicht mehr möglich und wird mit der Fehlermeldung „Das Kennwort konnte nicht geändert werden“ blockiert.

  • Google Earth: Die Schnüffelfunktion von Google Earth abschalten

    Google weiß, wo Sie letzte Nacht waren. Denn bei der virtuellen Reise rund um den Globus fliegt Google mit. Standardmäßig übermittelt Google Earth im Hintergrund Daten über das Nutzungsverhalten. Wo Sie geklickt und welche Orte Sie sich angesehen haben. Offiziell möchte Google damit herausfinden, wie Google Earth genutzt wird, welche Funktionen besonders häufig und welche kaum benutzt werden. Was genau mit den Daten passiert, weiß allerdings niemand. Die gute Nachricht: die Schnüffelfunktion lässt sich abschalten.

    Den Google-Earth-Spion deaktivieren

    Die gesammelten Daten fließen in eine riesige Datenbank und sollen zur Verbesserung zukünftiger Programmversionen dienen. Google betont zwar, dass die Daten anonym gesammelt werden – aber wer weiß. Falls Ihnen die Sache nicht geheuer ist, lässt sich das Datensammeln folgendermaßen unterbinden:

    1. Damit Google Ihre Klicks durch Google Earth nicht mehr protokolliert und an die Google-Server schickt, rufen Sie den Befehl „Tools | Optionen“ auf.

    2. Wechseln Sie ins Register „Allgemein“.

    3. Entfernen Sie das Häkchen bei „Nutzungsstatistiken an Google senden“, und schließen Sie das Fenster mit OK.

    Das war’s. Google Earth sendet ab sofort keine Nutzungsdaten mehr an die Google-Zentrale.

  • Facebook Werbeanzeigen: Werbung mit dem eigenen Profilfoto und Profilinformationen verhindern

    Da hat John Battelle nicht schlecht gestaunt: Auf Facebook prangte in der rechten Werbespalte plötzlich eine Werbeanzeige mit seinem Profilfoto und der Überschrift „Love John Battelle?“. Die Werbetreibende Firma hatte zwar unberechtigterweise Johns Namen und Profilfoto verwendet. Was viele aber nicht wissen: Facebook hat die Nutzung von Profilinformationen für Drittwerbung bereits vorbereitet. Und natürlich – Facebook-typisch – in den Sicherheitseinstellungen bereits vorab aktiviert. Wer sich jetzt schon vor der neuen Facebook-Werbung schützen möchte, kann die Verwendung unterbinden.

    Facebook verspricht zwar, dass nur Freunde die Werbung mit den eigenen Informationen sehen wird, ein mulmiges Gefühl bleibt trotzdem. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann bereits vor der Aktivierung der geplanten Werbefunktion den Zugriff auf die Profilinformationen für Werbung abstellen. Und zwar so:

    1. Loggen Sie sich in Ihrem Facebook-Account ein, und klicken Sie oben rechts auf „Konto“ sowie „Konto-Einstellungen“.

    2. Dann wechseln Sie ins Register „Facebook-Werbeanzeigen“.

    3. Klicken Sie auf „Einstellungen für Werbeanzeigen von Drittanbietern bearbeiten“.

    4. Wählen Sie im Feld „Falls wir das in Zukunft zulassen sollten, zeige meine Informationen diesen Personen“ die Einstellung „Niemand“ und klicken auf „Änderungen speichern“. Damit stellen Sie sicher, dass Facebook niemals die eigenen Profilinformationen für Werbeanzeigen verwenden darf.

    5. Gehen Sie zurück zur vorherigen Seite, und klicken Sie auf „Einstellungen für soziale Werbeanzeigen bearbeiten“.

    6. Wählen Sie auch hier im Feld „Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für“ den Eintrag „Niemand“, und bestätigen Sie die Änderung mit „Änderungen speichern“. Damit wird sichergestellt, dass Facebook Ihre „Gefällt mir“-Klicks und andere Handlungen in Werbeanzeigen verwendet.

  • Adobe Flash: Dem Flash-Player den Zugriff auf die Webcam und das Mikrofon verbieten

    Flash ist auf über 90 Prozent aller Internetrechner installiert. Wer eine Webcam angeschlossen hat, sollte jedoch wissen, dass der Flashplayer auch Zugriff auf die Webcam und das Mikro hat. Das bedeutet: Webseiten können Bild und Ton der Kamera abfragen. Zum Glück lässt sich die Sicherheitslücke schließen.

    Bevor der Flashplayer losschnüffelt und Webcam oder Mikro einschaltet, erscheint zwar eine Sicherheitsabfrage – ein mulmiges Gefühlt bleibt trotzdem. Wenn Sie die Hintertür schließen und den Zugriff auf Webcam und Mikrofon komplett sperren möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Rufen Sie die folgende Webseite auf:

    http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager02.html

    2. Es erscheint die Webseite „Globale Zugriffsschutzeinstellungen“, über die Sie die Sicherheitsoptionen des installierten Flashplayers konfigurieren können. Klicken Sie hier auf in der Registerleiste auf den Reiter ganz links.

    3. Danach klicken Sie auf „Immer verweigern“ sowie „Bestätigen“.

    Das war’s. Ab sofort hat der auf Ihrem Rechner installierte Flashplayer keinen Zugriff mehr auf die Kamera und/oder das Mikrofon. Wichtig: Wenn Sie mehrere Browser installiert haben, sollten Sie die Schritte mit jedem Browser wiederholen.

  • iPhone Kindersicherung: Jugendschutz einrichten und Funktionen sowie Apps sperren

    Das iPhone ist auch bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Eltern sind damit nicht immer glücklich. Schließlich ist das iPhone mehr als ein Handy. Der Minicomputer kann fast alles, was ein normaler Rechner auch kann: Surfen, Mailen, YouTube-Videos abspielen, Chatten und vieles mehr. Von den unzähligen Apps ganz zu schweigen. Die gute Nachricht für besorgte Eltern: Viele iPhone-Funktionen lassen sich per Jugendschutz-Funktion sperren.

    Um bestimmte iPhone-Funktionen mit einer Jugenschutzsperre zu versehen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Tippen Sie auf „Einstellungen“ und dann auf „Allgemein“ sowie „Einschränkungen“.

    2. Tippen Sie auf „Einschränkungen aktivieren“.

    3. Geben Sie den vierstelligen PIN-Code ein, mit dem Sie die iPhone-Apps schützen möchten.

    4. Über die Schiebeschalter können Sie jetzt festlegen, welche iPhone-Apps geschützt werden sollen und welche erlaubt sind. Generell gilt: Nur die mit „1“ (eingeschaltet) versehenen Apps können ohne PIN-Abfrage gestartet werden. Um eine App zu sperren, schieben Sie den Schalter auf die Stellung „0“.

    Zur Auswahl stehen standardmäßig folgende Apps:

    – Safari

    – YouTube

    – iTunes

    – App-Installation

    – Kamera

    – FaceTime

    – Ortungsdienste

    Im unteren Bereich des Fensters können Sie weitere Jugendschutzeinstellungen vornehmen. Hier entscheiden Sie zum Beispiel, ob In-App-Käufe (Käufe innerhalb einer App) erlaubt sind oder welche Altersbegrenzung bei Filmen oder Sendungen eingehalten werden sollen.

    Ab sofort können sind die jeweils aktivieren Apps mit einem Jugendschutz versehen. Das bedeutet: Die „verbotenen“ Apps erscheinen erst gar nicht in der App-Liste; „verbotene“ Filme lassen sich nicht abspielen.