Schlagwort: verbot

  • Europäisches Datenschutzrecht: Suchergebnisse dürfen herausgefilterte Treffer nicht mehr auflisten.

    Gemäß des europäischen Datenschutzrechts hat jeder ein Recht auf Vergessen. Das bedeutet im Klartext, dass die Google-Suche gewisse Treffer nicht mehr anzeigen darf. In der Vergangenheit wurden die Web-Links der herausgefilterten Treffer am Ende der ersten Ergebnis-Seite hinter der Meldung Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. Weitere Informationen aufgelistet. Aber auch damit ist jetzt Schluss.

    Ein deutsches Unternehmen hat in einem Gerichtsverfahren erwirkt, das unliebsame Inhalte, die zuvor herausgefiltert wurden auch nicht als (mehr oder weniger) verborgener Link angezeigt werden dürfen. Google darf nun gar nicht mehr auf herausgefilterte Inhalte verweisen.

    Wenn dir bei deiner Google-Suche die oben erwähnte Meldung angezeigt wird, kannst du über die englischsprachige Webseite www.lumendatabase.org herausfinden, aufgrund welcher Gerichtsentscheidungen die herausgefilterten URL´s nicht mehr angezeigt werden dürfen.

    Nicht sichtbar, aber noch vorhanden

    Wohlgemerkt: diese Webseiten sind immer noch online, dürfen aber nur von Google nicht mehr gezeigt werden. Andere Suchmaschinen, wie beispielsweise Bing oder Yahoo, betrifft dieses Verbot (noch) nicht.

    Abgesehen davon, wird es wohl auch nicht mehr lange dauern, bis findige Programmierer Browser-Add-ons erstellen, die mit den Daten von Lumendatabase oder anderen Anbietern diese Sperren umgehen können.

  • Aus Alt mach Neu: Stylische Plastiktüten selber häkeln

    Für manche Menschen sind Plastiktüten ein große Hilfe, für Andere gelten sie schon fast als Geißel der Menschheit. Jeder von uns verbraucht im Jahr durchschnittlich 150 bis 180 Plastiktüten. Kein Wunder also, dass im EU-Parlament Beschlüsse gefasst werden um den Verbrauch drastisch zu senken. Maximal 40 Tüten pro Jahr ist das erklärte Ziel, dass innerhalb in den nächsten 10 Jahren erreicht werden soll. Die dünnen Kunststoffbeutel für Fleisch, Fisch und Obst sind davon allerdings ausgenommen. Und gerade diese Art Tüten eigenen sich hervorragend zum Häkeln.

    Für das Häkeln verwendet man am besten die sogenannten „Knistertüten“. Im Großen und Ganzen ist die Vorgehensweise wie folgt:

    Der Boden der Tüte wird aufgeschnitten und anschließend so geschnitten, dass ein langer, ungefähr zwei bis drei Zentimeter breiter Plastikstreifen entsteht. Dieser kann dann mit einer großen Häkelnadel (z. B. 4,5-7) zu einer neuen Tasche verarbeitet werden.

    Unnötig zu erwähnen, dass die Größe der neuen gehäkelten Tasche von der Anzahl der recycelten Plastiktüten abhängt, die dafür miteinander verknotet werden müssen. Um die 50 Stück wird man für einen neuen Einkaufsbeutel schon benötigen. Auf diese Weise entsteht aus extrem dünnen Plastikfolien schöne und stabile Taschen, die lange halten.

    Die Idee der gehäkelten Plastiktüte ist nicht neu. Bereits vor mehr als fünf Jahren veröffentlichte Stefania Grimme, alias Stoffmonster, im Dawanda-Blog eine gute Anleitung.

    Aber auch im restlichen Web oder bei YouTube findet man schnell weitere Tutorials, was sich aus den Plastikstreifen noch alles häkeln lässt. Zum Beispiel Badezimmer-Matten, Hüte oder Outdoor-Sitzkissen. Deiner Kreativität sind beim Recycling und Upcycling keine Grenzen gesetzt.

  • Beim Mozilla Thunderbird Cookies abschalten

    Wer Cookies gegenüber misstrauisch ist, der sollte auch bei dem E-Mail-Client Mozilla Thunderbird dafür sorgen, dass dieser keine Cookies akzeptiert. Diese werden über Feeds und Newsgroup-Beiträge in den Thunderbird eingeschleust. Mit ein paar Mausklicks kann man die Cookies recht einfach verbieten.

    Starten Sie dazu den Mozilla Thunderbird und klicken Sie in der Menüleiste auf Extras | Einstellungen.

    thunderbird-mozilla-cookies-abschalten-verbieten-feed-newsgroup-email-ausspionieren

    Im Dialogfenster der Einstellungen rufen Sie in der Kategorie Sicherheit das Register Webinhalte auf. Deaktiveren Sie hier die Einstellung Cookies von Webseiten akzeptieren und bestätigen Sie die Änderung mit dem Button OK.

    register-einstellungen-sicherheit-keine-cookies-akzeptieren-bestaetigen

    Möchten Sie bei bestimmten Webseiten den Sie vertrauen, auf die Cookies nicht verzichten, dann können für diese Seiten Ausnahmen angelegt werden. Schließlich dienen Cookies auch beispielsweise dem schnelleren Zugriff auf Webseiten.

    Im Dialogfenster Einstellungen klicken Sie auf die Schaltfläche Ausnahmen.

    ausnahmen-webseite-eintragen-thunderbird-email-mozilla

    Tragen Sie in das Eingabefeld Adresse der Webseite die betreffende URL ein und fügen Sie sie mit der Schaltfläche Erlauben der Ausnahmeliste hinzu. Wiederholen Sie diesen Arbeitsschritt entsprechend oft, bis alle Ausnahmen definiert sind. Danach können alle offenen Dialogfenster geschlossen werden.

  • GEZ Hausverbot: GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen

    Zurzeit macht im Web die schockierende Geschichte einer Kindertagesstätte die Runde, der 4.000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen musste, obwohl die Einrichtung von den Rundfunkgebühren befreit ist. Und das nur, weil ein GEZ-Mitarbeiter hartnäckig nachgefragt hat. Wer sich davor schützen möchte, kann den GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen. Das schützt zumindest vor unangemeldeten Besuchen.

    4.000 Euro trotz Gebührenbefreiung

    So soll es passiert sein: Beim Besuch der GEZ teilte die Kindertagesstätte mit, dass die Einrichtung von der Rundfunkgebühr befreit ist. Der Ordnung halber wollte der GEZ-Mitarbeiter aber trotzdem die Geräte erfassen und wissen wie lange sie denn dort schon stehen. Zehn Jahre. Kurze Zeit später kam eine GEZ-Rechnung über 4.000 Euro, da die Gebührenbefreiung nicht rückwirkend möglich sei – wohl aber die Gebührenpflicht.

    Und tatsächlich: Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 03.07.1996, AZ 7 B 94.708) wurde die Verjährungsfrist für Rundfunkgebührennachzahlungen praktisch außer Kraft gesetzt. Die Nachzahlung trotz Befreiung ist rechtens.

    Hausverbot für die GEZ

    Wer erst gar nicht in so eine Situation kommen möchte, sollte aufpassen, was er dem GEZ-Mitarbeiter beim plötzlichen und unerwarteten Besuch an der Haustüre mitteilt. Oder es besser gar nicht dazu kommen lassen. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal (Aktenzeichen 42 C 34/10) hat am 23.08.2010 entschieden, dass jedermann allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilen kann; bei Verstößen dagegen besteht Unterlassungsanspruch.

    Um das Hausverbot auszusprechen, müssen dazu nur das passende Musterschreiben für Ihr Bundesland herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Passende Musterformulare gibt es auf den Webseiten der Rechtsanwälte Sievers & Coll. Trotz Auskunftsrecht hat die GEZ aber weiterhin ein Auskunftsrecht. Ein Besuch ist allerdings nur noch nach schriftlicher Anmeldung und Bestätigung gestattet. Das Hausverbot betrifft nur die unangemeldeten Besuche.

  • iPhone Kindersicherung: Jugendschutz einrichten und Funktionen sowie Apps sperren

    Das iPhone ist auch bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Eltern sind damit nicht immer glücklich. Schließlich ist das iPhone mehr als ein Handy. Der Minicomputer kann fast alles, was ein normaler Rechner auch kann: Surfen, Mailen, YouTube-Videos abspielen, Chatten und vieles mehr. Von den unzähligen Apps ganz zu schweigen. Die gute Nachricht für besorgte Eltern: Viele iPhone-Funktionen lassen sich per Jugendschutz-Funktion sperren.

    Um bestimmte iPhone-Funktionen mit einer Jugenschutzsperre zu versehen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Tippen Sie auf „Einstellungen“ und dann auf „Allgemein“ sowie „Einschränkungen“.

    2. Tippen Sie auf „Einschränkungen aktivieren“.

    3. Geben Sie den vierstelligen PIN-Code ein, mit dem Sie die iPhone-Apps schützen möchten.

    4. Über die Schiebeschalter können Sie jetzt festlegen, welche iPhone-Apps geschützt werden sollen und welche erlaubt sind. Generell gilt: Nur die mit „1“ (eingeschaltet) versehenen Apps können ohne PIN-Abfrage gestartet werden. Um eine App zu sperren, schieben Sie den Schalter auf die Stellung „0“.

    Zur Auswahl stehen standardmäßig folgende Apps:

    – Safari

    – YouTube

    – iTunes

    – App-Installation

    – Kamera

    – FaceTime

    – Ortungsdienste

    Im unteren Bereich des Fensters können Sie weitere Jugendschutzeinstellungen vornehmen. Hier entscheiden Sie zum Beispiel, ob In-App-Käufe (Käufe innerhalb einer App) erlaubt sind oder welche Altersbegrenzung bei Filmen oder Sendungen eingehalten werden sollen.

    Ab sofort können sind die jeweils aktivieren Apps mit einem Jugendschutz versehen. Das bedeutet: Die „verbotenen“ Apps erscheinen erst gar nicht in der App-Liste; „verbotene“ Filme lassen sich nicht abspielen.