Häufig liest man bei Amazon und anderen Online-Händlern die Zusatzbeschreibung Refurbished oder Refurbished Certificate. Diese Begriffe weisen auf gebrauchte Geräte hin. Doch das reicht zukünftig nicht mehr aus um gebrauchte Smartphones zu beschreiben.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale mahnte letztes Jahr (2018) den Online-Händler Amazon ab, der gebrauchte Smartphones nur mit der englischsprachigen Bezeichnung Refurbished Certificate zum Verkauf anbot.
Wie so oft, reagierte das Unternehmen weder auf die Abmahnung, noch auf die ebenfalls geforderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daraufhin gab das Landgericht München I der Klage statt (Urteil 30.07.2018 Az. 33 O 12885/17).
Als Begründung führten die Richter an, dass es sich in diesem Fall um eine Irreführung der Kunden gemäß §§ 3, 5a UWG handelt. Die ausschließliche Verwendung des Begriffs Refurbished Certificate ist nicht eindeutig genug. In der Artikelbeschreibung muss eindeutig auf gebrauchte Ware hinweisen.
Seit ein paar Monaten verzeichnet die Bundesnetzagentur wieder einmal verstärkt Beschwerden über Lockanrufe aus dem Ausland. Allein im Oktober und November 2017 waren es über 50.000 Telefonkunden, die sich bei der Bundesnetzagentur meldeten. Wer eine diese Telefonnummern wählt und sei es auch nur aus Neugier, dem können Schäden entstehen, die mehrere hundert Euro betragen können.
Welche Nummern sind betroffen?
Die Betrüger, die im Ausland sitzen, verwenden die bereits bekannte Masche der Lock-Anrufe, sogenannte Ping-Calls. Deren Ländervorwahl sehen unseren Ortsvorwahlen recht ähnlich und sollen zum zum Anrufen verleiten.
Die Telefonbetrüger sitzen nicht nur in Nordafrika (Elfenbeinküste, Algerien, etc), sondern auch in Übersee (Seychellen, Guinea) und sogar in Europa (Albanien, Mazedonien). Eine spezielle Computersoftware telefoniert gekaufte Rufnummern sowie Nummern aus anderen Quellen nach aktiven Telefonanschlüssen ab.
Zum Beispiel ist die marokkanische Ländervorwahl 00212 (+212) von der Vorwahl der Stadt Solingen (0212) nur durch die zusätzliche Null oder dem Pluszeichen zu unterscheiden. Während man für ein Gespräch nach Solingen nur wenige Cent zahlt, können bei Telefonaten nach Marokko mehrere Euro pro angefangene Minute berechnet werden.
Dazu gehört auch die Vorwahl 00881, die zu dem Global Mobile Satellite System (Satelliten-Telefonie) gehört und der Ortsvorwahl von Weilheim in Oberbayern ähnelt.
Folgende Landesvorwahlen sind bei dieser Abzockmethode bereits aufgefallen:
Albanien (00355)
Algerien (00213)
Benin (00229)
Bosnien-Herzegowina (00387)
Burundi (00257)
Elfenbeinküste (00225)
Gambia (00220)
Guinea (00249)
Jemen (00967)
Liberia (00231)
Madagaskar (00261)
Malediven (00960)
Mali (00223)
Marokko (00212)
Mazedonien (00389)
Serbien (00381)
Seychellen (00248)
Sierra Leone (00232)
Somalia (00252)
Sudan (00249)
Tansania (00255)
Tschad (0023)
Tunesien (00216)
Uganda (00256)
Global Mobile Satellite System (00881)
Nach erfolgreichen Ping-Anrufen machen sich die Betrüger die automatisierte Rechnungserstellung unserer Telefonanbieter zunutze. Sie geben sich ihrerseits ebenfalls als Telefonunternehmen aus und schon fließt das Geld auf ihre Konten.
Kann man sich wehren?
Gegen Anrufe allgemein kann man sich nicht besonders effektiv wehren. Allerdings kann man auf die betreffenden Rufnummern auf dem iPhone oder Android-Smartphones blockieren. Bei der Festnetz-Telefonie ist das kaum möglich. Wer über eine FritzBox telefoniert, der kann zumindest unerwünschte Anrufer direkt auf den Anrufbeantworter umleiten.
Geld zurück?
Wer auf seiner Telefonrechnung schon mit diesen Abzocker-Gebühren belastet wurde, der sollte auf der Webseite der Bundesnetzagentur nach der Telefonnumer suchen. Ist sie dort eingetragen und als Verbot zur Rechnungslegung registriert, dann sollte dein Telefonprovider dir die Kosten wieder erstatten.
Da diese Liste ständig erweitert wird, kann es vorkommen, dass deine Problem-Nummer (noch) nicht erfasst ist. In diesem Fall ist es ratsam, über das Bundesnetzagentur-Meldeformular diese Nummer zu melden. Anschließend solltest du zusammen mit einer, für dich zuständige Verbraucherzentrale versuchen, dir die gezahlten Gebühren zurück zu holen.
Bei der Bundesnetzagentur kannst du übrigens auch andere Belästigungen per Telefon melden. Die Übersicht findest du hier.
Weitere Konsequenzen
Die Bundesnetzagentur hat in der Zwischenzeit auch weitere Maßnahmen ergriffen. Für insgesamt 22 Länder müssen Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter vor einem Verbindungsaufbau eine kostenlose Preisansage schalten, um auf erhöhte Verbindungskosten hinzuweisen. Diese Anordnung muss spätestens bis zum 15. Januar 2018 von den Unternehmen umgesetzt werden.
Fazit:
Ob kostenlose Gebührenansage oder eine Blacklist von Telefonnummern: Beides schützt nicht vor Abzockversuchen, wenn die Neugier mit uns durchgeht. Generell sollte man Vorsicht walten lassen, wenn eine Nummer mit einer Doppel-Null oder einem Pluszeichen beginnt. Das ist immer eine ausländische Rufnummer. Wer keine Kontakte in dieses Land unterhält, sollte diese Nummer nicht wählen. Auch nicht aus Neugier.
Ich persönlich halte es mit Anrufen in Abwesenheit wie folgt: Ich rufe unbekannte Nummern grundsätzlich nicht zurück und mein Anrufbeantworter ist abgeschaltet. Rückrufe tätige ich nur im Rahmen meiner Kontaktliste. Wichtige Informationen von Ämtern und Unternehmen tausche ich nur schriftlich, per E-Mail oder Briefpost, aus.
Der Deutschen liebster Brotaufstrich leidet offensichtlich an einer „Pigmentstörung“. Ferrero hat wohl schon vor einiger Zeit das Nutella-Rezept heimlich geändert. Die Meldungen über diesen Farbverlust häuften sich, so dass die Verbraucherberatung Hamburg dem Fall nachgegangen ist. Dabei kam Erstaunliches zum Vorschein.
Aufmerksame Käufer können alle Angaben auch dem Etikett auf der Rückseite der Nutella-Gläser entnehmen.
Generell gilt bei Inhaltsangaben auf Produktetiketten, dass diese mengenabhängig sortiert sind. Das bedeutet im Klartext, Der größte Bestandteil wird als erstes, der geringste als letztes aufgelistet.
Heimlich das Rezept geändert?
Beim helleren Nutella liegt der Anteil des Magermilchpulvers bei 8,7 Prozent (früher 7,5 %). Den genauen Kakao-Anteil muss der Hersteller Ferrero leider nicht nennen. Vermutlich geht aber die Erhöhung des viel billigeren Magermilchpulvers zu Lasten des teureren Kakaos. Dadurch rutscht dieser in der Zutatenliste weiter nach hinten.
Ob die Anteile weiterer Zutaten, wie Palmöl oder Zucker ebenfalls geändert wurden, ist dem Etikett leider nicht zu entnehmen. Nur auf der Nährwerttabelle ist ein Anstieg des Zuckergehaltes (von 55,9 auf 56,3 %) zu verzeichnen.
Der Fettanteil reduzierte sich dabei aber um 0,9 Prozent (von 31,8 auf 30,9 %). Das weist meines Erachtens eher auf eine Reduktion des Kakaos als des Palmöls hin.
Nutella – Süßigkeit oder Nahrungsmittel?
Ob vor oder nach der Rezeptänderung, Nutella ist mehr Süßigkeit als Nahrungsmittel. Ob das neue Rezept geschmackliche Auswirkungen hat, musst du leider selber entscheiden.
Alle Informationen zum „neuen“ Nutella kannst du auch auf der Webseite und der Facebook-Seite der Verbraucherberatung Hamburg nachlesen.
Tipp: Veganer Schokoaufstrich selbstgemacht
Mische folgende Zutaten mit einem Pürierstab oder einem Mixgerät zusammen:
100 g Nüsse
100 g Sojamehl (Lupinenmehl oder normales Mehl gehen auch)
40 g Kokosöl
4 EL reines Kakaopulver (kein Kakao-Getränkepulver!)
150 ml Wasser
1 Prise Salz
Wenn beim Abschmecken die Masse zu trocken sein sollte, gibst du schrittweise etwas mehr Flüssigkeit hinzu.
Wenn du auf den veganen Aspekt verzichten möchtest, kannst du natürlich anstelle des Kokosöls und des Wassers auch Butter und Milch verwenden.
Beide Varianten kannst du natürlich auch noch variieren. Kokosraspel, Vanille, Zimt und Chili geben deiner Schokocreme das gewisse Etwas.
Den selbstgemachten Brotaufstrich füllst du dann nur noch in ein Schraubglas. Im Kühlschrank aufbewahrt, hält er sich ca. 4 Wochen.
Bei vielen Webseiten ist das Anmelden einfacher als eine Kontolöschung. Das hat natürlich seine Gründe. Mit aktiven Benutzerprofilen lässt sich viel Geld durch Werbung verdienen. Daher werden diese Informationen in den FAQ´s oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne „vergessen“. Amazon beispielsweise, hat keine Konten-Löschfunktion. Möchten Sie hier Ihre Daten löschen, müssen Sie per E-Mail-Kontaktformular explizit danach fragen. Je nach Webseitenbetreiber sind die Löschfunktionen mehr oder wenig einfach zu erreichen. Bei dem Online-Dienst „JustDelete.me“ sind Sie Ihrer Kontenlöschung nur noch ein paar Klicks entfernt.
Direktlink zur Löschung
„JustDelete.me“ leitet Sie bei über einhundert Webseiten direkt zur Löschfunktion. Klicken Sie nur auf die farbige Schaltfläche mit dem Namen der betreffenden Webseite.
Farbige Markierungen von Schwierigkeitsgraden
Die verschiedenen Farben der Webseiten zeigen auf einen Blick den Schwierigkeitsgrad der Kontenlöschung an.
Grün steht für Easy (einfach)
Gelb steht für Medium (mittelmäßig)
Rot steht für Hard (schwer)
Schwarz für Impossible (unmöglich)
Weitere Informationen erhalten Sie im Aufklappmenü „Show info“.
Bei den schwarzen, unmöglich zu löschenden Accounts, bleibt meist nur eine Möglichkeit: Alle persönlichen Daten und Einstellungen entfernen oder durch Fantasie-Eingaben ersetzen . Zudem löschen die meisten Betreiber alte Accounts, wenn diese über einen längeren Zeitraum keine Aktivitäten mehr aufweisen.
Ist die gesuchte Webseite nicht dabei?
Aber was tun, wenn Ihre Webseite bei „Justdelete.me“ nicht zu finden ist? Versuchen Sie es dann über die FAQ´s, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hilfe-Funktion oder kontaktieren Sie den Anbieter.
Haben Sie dann die Löschfunktion herausgefunden, dann teilen Sie doch Ihren Erfolg. „Justdelete.me“ lebt nämlich auch vom Mitmachen.
Klicken Sie auf „Submit a site“…
…und geben Sie die betreffenden Informationen in das Formular ein.
Was sagt die Verbraucherberatung dazu?
Die Verbraucherberatung hat in einer Marktanalyse herausgefunden, wie wichtig solche Dienste wie „justDelete.me“ sind: Bei 19 untersuchten Online-Plattformen boten nur sechs Plattformen eine Löschfunktion an, wo man sie auch vermutet: In den Kontoeinstellungen oder auf der persönlichen Profilseite.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es der Gewinnspielbranche ab sofort untersagt Gewinnversprechen zu machen, die nicht einzuhalten sind und kostenpflichtige Antworten sind ebenfalls verboten. Der Grund für diesen richterlichen Beschluss ist die britische Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trade, welche den unseriösen Gewinnspielen Einhalt gebieten möchte, die ihre Opfer mit Kaffeefahrten locken. Die Beamten hatten gegen drei Firmen beim obersten Gericht ein Verbot bestimmter Gewinnspielwerbung gefordert. Laut den Richtern darf der Gewinn, wenn er angenommen wird, nicht zugleich mit Kosten versehen sein.
Was die neue Regelung Ihnen bringt
Alle Zahlungen, welche die informierten Gewinner geleistet haben, dürfen die Firmen nicht zum Erwerb des versprochenen Gewinns ausgeben. Wie aus dem EuGH-Urteil (Aktenzeichen C-428/11) hervorgeht, handelt es sich nur dann um einen realen Gewinn, wenn dieser ohne Selbstbeteiligung an die Gewinner geht. Es dürfen keine Portokosten oder Telefongebühren berechnet werden und die Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung sollte im Vorfeld ebenfalls nicht Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns sein.
Die Richter des EuGH haben allerdings nicht über die Kosten bei merkwürdigen Gewinnspielen entschieden. Es ist Gewinnspielfirmen demnach weiterhin erlaubt, Gebühren für die Teilnahme zu verlangen indem zum Beispiel 9,99 Euro für die Zusendung eines richtigen Lösungsworts per SMS erhoben werden. In Deutschland sind unseriöse Gewinnversprechen schon jahrelang verboten und werden von Verbraucherzentralen sowie Wettbewerbsverbänden verfolgt.
Gesunde Skepsis ist angebracht
Rechtliche Instrumente gegen die Gewinnspielbetreiber stehen ausreichend zur Verfügung, aber es gestaltet sich als schwierig, herauszufinden, wer sich für die windigen Angebote verantwortlich zeichnet. Bei vermeintlichen Gewinnen sollten Sie also immer skeptisch sein und etwa die Adresse des Unternehmens überprüfen. Handelt es sich nur um ein Postfach, so können Sie die Gewinnbenachrichtigung in den Papierkorb befördern.
Liste unseriöser Gewinnspielanbieter
Unser Tipp für Gewinnspieler: Wenn Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen möchten oder eine Gewinnbenachrichtigung erhalten, sollten Sie zuerst einen Blick in die Liste der unseriösen Gewinnspiele werfen, die von der Verbraucherzentrale Hamburg gepflegt wird. Hier erfahren Sie, welche Firma seit wann mit dubiosen Gewinnspielen agiert und warum sie als unseriös eingestuft wird.
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