Häufig liest man bei Amazon und anderen Online-Händlern die Zusatzbeschreibung Refurbished oder Refurbished Certificate. Diese Begriffe weisen auf gebrauchte Geräte hin. Doch das reicht zukünftig nicht mehr aus um gebrauchte Smartphones zu beschreiben.
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Seit ein paar Monaten verzeichnet die Bundesnetzagentur wieder einmal verstärkt Beschwerden über Lockanrufe aus dem Ausland. Allein im Oktober und November 2017 waren es über 50.000 Telefonkunden, die sich bei der Bundesnetzagentur meldeten. Wer eine diese Telefonnummern wählt und sei es auch nur aus Neugier, dem können Schäden entstehen, die mehrere hundert Euro betragen können.
Nutella ist heller
Der Deutschen liebster Brotaufstrich leidet offensichtlich an einer „Pigmentstörung“. Ferrero hat wohl schon vor einiger Zeit das Nutella-Rezept heimlich geändert. Die Meldungen über diesen Farbverlust häuften sich, so dass die Verbraucherberatung Hamburg dem Fall nachgegangen ist. Dabei kam Erstaunliches zum Vorschein.
Bei vielen Webseiten ist das Anmelden einfacher als eine Kontolöschung. Das hat natürlich seine Gründe. Mit aktiven Benutzerprofilen lässt sich viel Geld durch Werbung verdienen. Daher werden diese Informationen in den FAQ´s oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne „vergessen“. Amazon beispielsweise, hat keine Konten-Löschfunktion. Möchten Sie hier Ihre Daten löschen, müssen Sie per E-Mail-Kontaktformular explizit danach fragen. Je nach Webseitenbetreiber sind die Löschfunktionen mehr oder wenig einfach zu erreichen. Bei dem Online-Dienst „JustDelete.me“ sind Sie Ihrer Kontenlöschung nur noch ein paar Klicks entfernt.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es der Gewinnspielbranche ab sofort untersagt Gewinnversprechen zu machen, die nicht einzuhalten sind und kostenpflichtige Antworten sind ebenfalls verboten. Der Grund für diesen richterlichen Beschluss ist die britische Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trade, welche den unseriösen Gewinnspielen Einhalt gebieten möchte, die ihre Opfer mit Kaffeefahrten locken. Die Beamten hatten gegen drei Firmen beim obersten Gericht ein Verbot bestimmter Gewinnspielwerbung gefordert. Laut den Richtern darf der Gewinn, wenn er angenommen wird, nicht zugleich mit Kosten versehen sein.