Schlagwort: verkaufen

  • Mozilla wirft Add-ons von Avast und AVG raus

    Mozilla hat alle Erweiterungen von AVG und Avast aus der Add-ons-Webseite entfernt. Und das ab sofort!

    Der Grund für den Rauswurf liegt im Abgreifen von Daten, die dann von Avast an Werbetreibende verkauft werden.

    Bereits im Oktober 2018 fand AdBlock Plus heraus, dass die Add-ons von Avast mehr Informtionen des Surfverhaltens übermitteln, die aber nicht zwingend notwendig für den Betrieb oder die Weiterentwicklung der Erweiterungen sind. Betroffen sind insbesondere Avast Online Security, SafePrice und AVG Online Security.

    Nachlesen kann man dies sogar in den Datenschutzerklärungen, mit denen sich Avast absichert. Leider werden diese Erklärungen von Nutzern häufig ungelesen weggeklickt. Hier heißt es unter anderem, dass die erhobenen Daten auch für produktübergreifendes Direktmarketing, produktübergreifende Entwicklung und Trendanalysen Dritter verwendet wird.

    Es wird zwar auch bemerkt, dass diese Daten anonymisiert werden, was die Sache an sich aber auch nicht besser macht.

    Im Augenblick sind die betroffenen Erweiterungen nur von der Add-on-Webseite entfernt, aber noch nicht auf die Blacklist gesetzt worden. Das bedeutet im Klartext, dass bereits installierte Erweiterungen funktionieren, Neuinstallationen aber nicht möglich sind.

    Sollten Avast und AVG gegenüber Mozilla nicht einlenken und die Datensammelwut unterlassen, werden die Add-ons wohl auf der Blacklist landen und somit blockiert werden. Dann werden auch die installierten Erweiterungen nicht mehr funktionieren.

  • Ebay Kleinanzeigen führt endlich eine Bewertungsfunktion ein

    Der Kleinanzeigen-Ableger von Ebay wächst stetig. Allerdings fehlte in der Vergangenheit ein wesentliches Feature: Die Bewertungsfunktion. Bei der Auktionsplattform ist die Bewertung ein zentraler Punkt für die Vertrauenswürdigkeit eines (Ver-)Käufers. Derzeit wird bei Ebay-Kleinanzeigen die Bewertungsfunktion schrittweise an die Nutzer verteilt. Trotzdem gibt es daran noch etwas zu bemängeln.

    Endlich verfügbar: Die Nutzerbewertung

    Die Nutzerbewertung wird für beide erst dann aktiviert, wenn Käufer und Verkäufer sich mindestens eine Nachricht gesendet haben. Die Bewertungsfunktion wird dann in der Nachricht und deiner Nachrichten-Übersicht angezeigt. Reagiert der Verkäufer auf eine Anfrage nicht, kann keine Bewertung erfolgen.

    Im Gegensatz zur Bewertungsfunktion bei den Ebay-Auktionen, kann man bei den Kleinanzeigen nur den Käufer, beziehungsweise den Verkäufer bewerten. Und das aber schon vor einem Kauf. Das hat den Hintergrund, dass ein potentieller Käufer schon vor der Kontaktaufnahme einen Überblick über Freundlichkeit und Zuverlässigkeit des Verkäufers informiert wird.

    Nachteil

    Und hier sind wir schon direkt bei den Nachteilen. Eine Bewertung des angebotenen (gekauften) Artikels ist nicht möglich. Ob dies zukünftig möglich sein wird, ist nicht bekannt.

    Für eine (anonyme) Bewertung kommen drei Smilies zum Einsatz. Bei einer negativer Bewertung kannst du noch zusätzliche Angaben oder Begründungen machen.

    Fazit

    Viele Käufer und Verkäufer beklagen schlechte Umgangsformen bei Ebay-Kleinanzeigen. Die Einführung der Nutzerbewertungen ist daher schon lange überfällig. Und wenn man später noch die versprochene Produktqualität bewerten könnte, um so besser.

    Hinweis

    Die Bewertungsfunktion befindet sich derzeit noch in der Erprobungsphase. Daher werden bereits abgegebene Nutzerbewertungen (noch) nicht angezeigt. Mehr Informationen zu dem neuen Feature erfährst du auf der Hilfeseite von Ebay-Kleinanzeigen.

  • Cannabis: Discounter LIDL verkauft nun Cannabis-Blüten

    Seit nun mehr als einem Monat verkauft Lidl zwei Cannabis-Produkte des Schweizer Start-Up-Unternehmens The Botanicals. Damit kann sich jeder Liebhaber dieses Rauschmittel einen (legalen) Joint drehen.

    Nur in der Schweiz erhältlich

    Aber leider nur in der Schweiz. In Deutschland wird es wohl noch eine ganze Weile verboten bleiben. Möglich macht es die liberale Schweizer Drogenpolitik und die Tatsache, dass es gelungen ist, Cannabis-Pflanzen mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent zu züchten.

    Der Verkauf der Cannabis-Blüten erfolgt bei Lidl in Packungen zu 1,5 und 3 Gramm, für umgerechnet 15 Euro (17,99 CHF) bzw. 16,70 Euro (19,99 CHF). Die Blüten stammen aus rein schweizerischem Anbau ohne Verwendung von chemischen, genveränderten und synthetischen Stoffen.

    Leider nicht in Deutschland

    Wer jetzt denkt, dass der Verkauf auch für uns Deutsche gilt, irrt leider. Bei uns ist auch dieses „Cannabis light“ verboten. Frei verkäufliche Hanfprodukte dürfen in Deutschland maximal 0,2 % THC enthalten.

    Einen Lichtblick gibt es aber zumindest für Schmerzpatienten. Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland zugelassen. Ein Rezept des behandelnden Arztes reicht aus, theoretisch jedenfalls.

  • Verkäufer müssen ab Februar 2018 Bildrechte an eBay abtreten

    Bereits im September 2017 erhielten die gewerbetreibenden Händler neue AGB´s mit der Ankündigung, ihre Bildrechte an die Handelsplattform eBay abzutreten. Ebenfalls verboten ist in diesem Zusammenhang dann auch die Einbindung von Wasserzeichen. Wer die Rechte an seinen Bildern nicht abtreten will, dem droht eBay mit Sperrung des Verkäufer-Kontos.

    Hintergrund des Abtretungs-Zwangs

    Ab Februar 2018 werden die Bilder zur Vervollständigung des eBay-Katalogs verwendet. Die Verkäufer können dann aus diesem Katalog Bilder und Produktdaten ihren eigenen Angeboten hinzufügen. Dieses Verfahren soll die Kauferfahrung von Kunden vereinheitlichen, die Bewerbung der Angebote, sowie die Sichtbarkeit in der Artikelsuche verbessern.

    Im eBay-Verkäuferportal heißt es wie folgt:

    Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

    • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
    • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
    • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

    Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

    Händler sind verärgert

    Dass dies bei den Händlern nicht gut ankommt, kann sich jeder denken. Viele befürchten den Missbrauch ihrer Produktfotos. Aber es gibt dabei auch noch ein ganz anderes Problem. Große Händler bekommen von ihren Lieferanten die Produktbilder zur Verfügung gestellt und sind daher oft nicht berechtigt, die Rechte an eBay abzutreten.

    Diese Tatsache ist eBay zwar bekannt, scheint sie aber nicht besonders zu interessieren. Eine Alternative gibt es nicht. Wer weiterhin auf eBay verkaufen möchte, muss dann wohl ohne Produktfotos auskommen oder seine Produkte selbst fotografieren, was einen erheblichen Zeitaufwand nach sich zieht.

    Meine Meinung

    Meine Meinung dazu ist, dass dies an Enteignung grenzt. eBay nutzt mit diesem Verhalten seine Marktposition schamlos aus, da es kaum ernstzunehmende Alternativ-Plattformen gibt. Das Internet ist halt keine Demokratie.

    Da bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten, ob die Erzwingung von Bildrechten in Deutschland überhaupt rechtens ist. Einige Händler werden sich diesbezüglich bestimmt mit ihren Rechtsanwälten beraten.

  • Lebensmittel retten – Jetzt auch bei Restaurants möglich!

    Millionen Tonnen Lebensmittel werden jährlich in Deutschland weggeworfen oder direkt für die Mülltonne produziert. Wir Konsumenten sollten mit gutem Beispiel vorangehen und nur soviel einkaufen wie wir wirklich benötigen. Die wirklich großen Lebensmittelverschwender sind die Supermärkte, Discounter und die Gastronomie. Die meisten „Lebensmittelretter“ kümmern sich um die Produkte des Einzelhandels, aber kaum einer denkt an bereits zubereitete Nahrungsmittel der Gastronomie. Und genau diesem Bereich hat sich das dänische StartUp-Unternehmen Too Good to Go angenommen.

    Strenge Hygienevorschriften für Restaurants

    Für die Gastronomie gelten noch schärfere Hygienevorschriften als im Einzelhandel, die natürlich dem Schutz der Verbrauchers dienen. Diese Vorschriften sind aber auch Mitverursacher der Lebensmittelvernichtung in Restaurants, Kneipen, Bäckereien und Bistros. In dieser Branche werden jährlich cirka 3,4 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt.

    Too Good to Go hatte eine geniale Idee, wie Gastronomiebetriebe die restlichen Menüs doch noch an den Kunden bringen.

    Die Idee

    Das funktioniert einerseits über reduzierte Preise, andererseits werden Food-Boxen oder -Bags kurz vor Ladenschluss abholfertig vorbereitet. Das soll die Qualität und die Frische garantieren. Die Preise pro Box oder Tasche fangen bei zwei Euro an.

    Unnötig zu erwähnen, dass die Behälter, die übrigens von Too Good to Go bereitgestellt werden, aus recyclebarem Material bestehen.

    Recyclebare Behälter

    Besonders toll fanden wir die Menü-Boxen, die aus ausgepresstem Zuckerrohr (Bagasse) bestehen. Die Boxen sind nach Angaben der App-Anbieter bis 220 Grad hitzebeständig, und bis -25 Grad tiefkühlfähig. Außerdem sind sie bis 130 Grad fetthitzebeständig. Das macht sie sogar backofen- und mikrowellengeeignet.

    Too Good to Go ist als kostenlose App für Android, iPhone/iPad und als Online-Version erhältlich. Nach der Registrierung müssen noch Kreditkarten-Angaben für die Bezahlung hinterlegt werden. An der PayPal-Integration wird derzeit gearbeitet und soll in Kürze verfügbar sein.

    Restaurants aus sieben Ländern nehmen an Too Good to Go teil. Seit April 2016 ist auch Deutschland mit dabei.

    Fazit:

    Super Idee! Auch wenn teilnehmende Betriebe in Deutschland derzeit hauptsächlich in Hamburg, Berlin und Köln zu finden sind, ziehen bereits andere Städte wie Bochum, Freiburg und Aachen nach.

    Mit Köln, Berlin und Hamburg sind drei der beliebtesten Ziele für Städte-Reisen ideal, um sich beim Aufenthalt günstig mit Essen zu versorgen.

    Über den Restaurantkontakt können sich interessierte Betriebe selbst für eine Teilnahme registrieren. Diese ist kostenlos und jederzeit kündbar.

  • GPS-Schnüffeltool beim Smartphone abschalten

    Die in Smartphones und Tablets eingebauten Ortungsdienste sammeln GPS-Daten um Bewegungsprofile von den Nutzern zu erstellen. Wie so oft, hat diese Technik Vor- und Nachteile. Für manche Apps, zum Beispiel für die Navigation, ist die Standortermittlung unverzichtbar. Trotzdem zeichnen viele Apps im Hintergrund unsere Bewegungsdaten auf. Die Sammelleidenschaft von iOS und Android kann über ein paar Systemeinstellungen schnell eingeschränkt werden.

    iPhone

    Bei iOS öffnest du die Einstellungen und tippst dort auf Datenschutz | Ortungsdienste | Systemdienste. Unter Häufige Orte schaltest du das Sammeln der Bewegungsdaten ab. Es empfiehlt sich, zusätzlich noch unter Systemdienste die Option Diagnose & Nutzung zu deaktivieren, damit keine Übermittlung von Diagnosedaten an Apple stattfindet.

    Auch der Safari-Browser sollte keine  Cookies speichern. Schalte über Einstellungen | Safari | Cookies blockieren das Anlegen von Cookies aus.

    Cloud-Backups speichern ebenfalls Bewegungsdaten, die es zu unterdrücken gilt. Da Datensicherungen aber sehr wichtig sind, kann du besser per iTunes eine lokale Sicherung deiner Daten vornehmen.

    Das Cloud-Backup wird unter Einstellungen | iCloud | Backup deaktiviert. Möchtest du bereits gespeicherte Datensicherungen löschen (empfohlen), dann erledigst du das unter Einstellungen | iCloud | Speicher | Speicher verwalten | Backups.

    Android

    Auch bei dem Betriebssystem von Google, Android, wird die Übermittlung der Standortdaten über die Einstellungen vorgenommen. Im Gegensatz zu iOS ist der Weg wesentlich kürzer. Unter Einstellungen | Standort deaktivierst du für jeden Dienst das Anlegen von Bewegungsdaten. Ebenfalls solltest du bei deinem Webbrowser die Cookies deaktivieren.

    Bereits gespeicherte Standort-Daten bearbeitest du am besten auf deinem PC. Rufe den Link https://www.google.com/settings/accounthistory?continue=https://history.google.com/history/ auf, melde dich mit deinen Zugangsdaten an, und bearbeite die Option Von Ihnen besuchte Orte. Hier befindet sich auch ein Schalter, mit dem der Ortungsdienst ganz abgeschaltet werden kann.

    Hier in den Aktivitätseinstellungen kannst du übrigens auch alle anderen Verläufe, wie den der Google-Suche oder den der Sprachsuche, bearbeiten.

    In diesem Zusammenhang kommt für dich vielleicht auch ein anonymes Account für dein Smartphone in Frage. Wie das funktioniert, erfährst du in diesem Artikel.

  • So wirst du den Microsoft-Office-Upload-Center aus der Taskleiste wieder los

    Bei Updates der Microsoft-Office-Software kommt es schon einmal vor, dass das Office-Upload-Center automatisch aktiviert wird. Auch durch versehentliches Anklicken des Cloudspeicher-Icons (oder: Im Web speichern) wird dieser Dienst eingeschaltet. Da sich das Tool im Infobereich der Taskleiste einnistet und bei einem Computer-Neustart ebenfalls im Hintergrund aktiv ist, mag manchen Nutzer stören. Aber man kann das Office-Upload-Center mit ein paar Mausklicks deaktivieren.

    Microsoft macht es dem Nutzer aber nicht gerade einfach, diesen Dienst abzuschalten. Klar, sie wollen ja ihren Cloud-Speicher vermarkten. Man kann das Tool über die Taskleiste zwar ausschalten, spätestens nach dem nächsten Computer-Neustart ist es aber wieder da.

    Für eine dauerhafte Deaktivierung des Office-Upload-Centers muss man den Umweg über die Aufgabenplanung nehmen. Dazu rufst du mit der Tastenkombination [Windows][R] das Fenster Ausführen auf, gibst den Befehl taskschd.msc ein und bestätigst ihn mit OK.

    Im Fenster der Aufgabenplanung klickst du nun im linken Bereich auf den Eintrag der Aufgabenplanungsbibliothek. Im mittleren Bereich suchst du den Dienst Microsoft Office 15 Sync Maintenance und markierst diesen mit einem Linksklick.

    In der rechten Spalte, unter Ausgewähltes Element klickst du zuerst auf Beenden und danach auf Deaktivieren um den Autostart des Dienstes beim Hochfahren des Computers zu verhindern.

    Tipp:

    Sollte sich der Dienst nicht in der Aufgabenplanung befinden, dann verbirgt sich der Startbefehl (MSOSYNC.EXE) in der Registry. Dies betrifft meistens die Computer mit Windows 7 Betriebssystem und Office 2013.

    Hier muss der Eintrag OfficeSyncProcess mit dem Verweis auf die Datei C:\ProgramFiles\Microsoft office\Office14\MSOSYNC.EXE entfernt werden.

    Zu dem Eintrag OfficeSyncProcess gelangst du über folgenden Pfad:

    HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Run

    Bevor du aber Änderungen im Registrierungseditor vornimmst, solltest du vorher eine Sicherung der Registry vorzunehmen.

  • Wie oft wurde der Auslöser meiner Digitalkamera gedrückt?

    Beim Kauf oder Verkauf gebrauchter Digitalkameras ist es wichtig zu wissen wie oft der Auslöser gedrückt wurde. Der Auslöser und der Verschluß sind die Kamerateile, die der größten Belastung ausgesetzt sind. Es gibt zwar keine Garantie, wie lange ein Auslöser hält, aber es gibt zumindest einige Richtwerte. Außerdem ist die Lebensdauer dieser Teile stark von der Behandlung des Besitzers, von der Temperatur der Einsatzbereiche und weiteren Umständen abhängig. Die Anzahl der Auslösungen können mit dem richtigen Programm recht einfach ermittelt werden. Am einfachsten geht das aber online auf der Webseite von Robo47.

    Die Webseite www.robo47.net benötigt lediglich ein unbearbeitets Foto der betreffenden Kamera (max 128 MB), um die Anzahl der Auslösungen zu ermitteln. Das Analyseprogramm findest du über den linken Navigationsbereich in der Kategorie Tools.

    Hier findest du neben dem Online Tool Auslösungen auslesen – shutter count, noch weitere interessante Tools rund um Digitalkameras.

    Für die Ermittlung der Anzahl von Auslösungen muss ein unbearbeitetes Foto per Schaltfläche Datei auswählen dem Online-Dienst Robo47 zur Verfügung gestellt werden. Der Button auslesen ermittelt dann die gewünschte Gesamtanzahl der Auslöse-Vorgänge.

    Das hochgeladene Bild muss keinerlei Kriterien, mit Ausnahme der Dateigröße, entsprechen. Ein unscharfer Schnappschuss reicht vollkommen aus.

    Fazit:

    Das Online-Tool von Robo47 funktioniert nur bei Kameras, bei denen die Auslösungen in den Exif-Daten gespeichert werden. Bei älteren Kameras, wie zum Beispiel bei einer Casio Exilim EX-Z30 funktioniert dies leider nicht. Die Liste der von Robo47 unterstützten Kameratypen findest du hier.

    Aber auch für nicht unterstützten Kameratypen gibt es eine Anleitung, wie man an die gewünschten Daten kommt.

    Ist deine Kamera in dieser Anleitung immer noch nicht dabei, dann versuche es mal mit dem Programm Exif-Viewer den es im Web kostenlos als Download gibt.

    Aber auch bei einigen Bildbearbeitungs-Programmen lassen sich Exif-Daten auslesen. So zum Beispiel bei Photoshop oder bei Irfan View. In diesen Programmen erkennt man die Anzahl von Auslösevorgängen meist an der Gesamtanzahl von erstellten Fotos (z. B. Total Pictures oder Bildnummer). Aber auch hier gilt: Die Anzahl der Auslösevorgänge müssen in den Exif-Dateien gespeichert werden.

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