Bei vielen Film- und Computerspielfans ist die britische Webseite von Amazon schon lange ein Geheimtipp. Im vereinigten Königreich sind Film- und Spiele-Titel oftmals viel günstiger, zumindest früher erhältlich als in Deutschland. Zudem sind in England auch andere Medien erhältlich, die bei uns nicht angeboten werden.
Billiger und früher erhältlich
Zum Einkaufen rufst du einfach nur die englische Webseite www.amazon.co.uk auf und meldest dich mit deinen normalen Zugangsdaten an. Das funktioniert problemlos, da ein Amazon-Konto weltweit genutzt werden kann.
Das gilt es zu Beachten
Trotzdem gilt es, ein paar Besonderheiten zu beachten. Für den Einkauf im Britischen Sektor benötigst du eine Kreditkarte. Zahlungen per PayPal, oder mit Einkaufsgutscheinen, die in anderen Ländern ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert. Lastschriftverfahren oder eine Banküberweisung sind ebenfalls nicht möglich.
Brexit mal positiv
Zollgebühren sind noch nicht zu entrichten, solange England ein Mitglied der EU ist. Zwar können die Versandkosten höher ausfallen, es lohnt sich aber der Vergleich, weil das britische Pfund nach dem Brexit-Votum im Sommer 2016 stark gefallen ist.
Windows 8 ist gefloppt. Jetzt soll es das neue Windows 10 richten. Mit der Einführung der Kacheloberfläche und dem Wegfall des Startmenüs hat sich Microsoft keine Freude gemacht. Seit der Einführung von Windows 8 können sich alte Windows-Hasen nur schwer mit der neuen Oberfläche anfreunden. Mit Windows 10 soll es anders werden. Dann sollen Kachel- und Klassik-Fans gleichermaßen zufriedengestellt werden. Doch wann kommt Windows 10 endlich?
Auf Windows 8 folgt Windows 10 – wo ist Windows 9
Windows 10 soll vieles besser machen als das verunglückte Windows 8. Microsoft rudert zurück und bringt endlich wieder ein echtes Startmenü zurück auf den Desktop. Auf den Namen Windows 9 hat Microsoft übrigens unter anderem aus folgendem Grund verzichtet: Im englischen wird es „Windows Nine“ ausgesprochen, was Microsoft wohl zu nah am negativ geprägten: „Windows? Nein!“ ist. Irgendwie verständlich.
Ursprünglich war der Windows-8-Nachfolger für Ende 2014 geplant. Den Fahrplan konnte Microsoft nicht einhalten. Windows 10 wird laut Microsoft mindestens bis auf der zweite Quartal 2015 verschoben. Realistisch ist eine Veröffentlichung im Herbst 2015. Microsofts Chief Operation Officer Kevin Turner sprach zuletzt in Japan von einem Release im frühen Herbst 2015.
Windows 10 jetzt schon testen
Auch wenn Windows 10 erst im Herbst 2015 offiziell veröffentlicht wird, ist das neue Windows schon jetzt zu haben. Ganz legal und von Microsoft unterstützt. Wer Windows vorab schon mal ausprobieren möchte, kann sich eine Technical Preview von Windows 10 herunterladen. Die Vorabversion gibt es bereits seit letztem Oktober. Und sie wird kräftig erweitert. Mittlerweile hat Microsoft bereits über 1.300 Bugs in der Technical Preview repariert und an vielen Stellen Verbesserungen eingebaut. So eifrig wie Microsoft an der Technical Preview bastelt, wird man den Eindruck nicht los, dass die Redmonder das Windows-8-Desaster schnell hinter sich lassen und neu durchstarten möchten.
Voraussichtlich Ende April 2015 wird Microsoft übrigens eine weiterentwickelte Consumer Preview von Windows 10 veröffentlichen, die ebenfalls jedermann auf seinem Rechner (oder besser in einer virtuellen Maschine) installieren und ausprobieren kann.
Wer sich über Windows detailliert informieren will, kommt am Windows-Experten Paul Thurrott nicht vorbei. Auf seiner ungewöhnlich gut informierten Webseite berichtete er vor kurzem über einen möglichen Erscheinungstermin von Windows 9.
Die WinSupersite für alle Infos rund um Windows
Die Webseite von Paul Thurrott, „WinSupersite.com“ informiert nicht nur über die Betriebssysteme von Microsoft, sondern auch über andere Microsoft-Produkte.
Windows 9 schon bald erhältlich?
Im Artikel über den Erscheinungstermin von Windows 9 „Threshold“ im April 2015 wird unter anderem darauf hingewiesen, das dieser Termin auch dem „überaus schwierigen“ Start von Windows 8 geschuldet ist. Und das schon nach zweieinhalb Jahren nach dem Erscheinungsdatum von Windows 8. Ein bisschen erinnert das an Windows Vista…
Der einzige „Nachteil“ an Paul Thurrott´s Webseite ist, dass sie nur in englischer Sprache verfügbar ist. Die Übersetzungsfunktion des Chrome Browsers ist zwar etwas holperig…
…aber die wesentlichen Informationen kann man trotzdem erkennen. Da können wir alle hoffen, das Windows 9 mit klassischem Startmenü ähnlich gut funktioniert wie Windows 7.
Der Skandal um Dioxin-verseuchte Eier zieht immer weitere Kreise. Und Verbraucher fragen sich, wie sie erkennen, ob die Eier im Kühlschrank betroffen sind oder nicht? Die gute Nachricht: Die Verbraucherschutzministerien haben die Codes der belasteten Eier im Internet veröffentlicht. Damit kann jeder selbst prüfen, welche Eier betroffen sind.
Diese Eier sind betroffen
Maßgeblich ist der auf dem Eiercode, der meist in roter Farbe auf dem Ei aufgedruckt ist. Eier mit folgendem Code überschreiten den Grenzwert für Dioxon-Belastung und sollten nicht verzehrt werden:
Eiercode
Haltung
Herkunft
Mindest-Haltbarkeitsdatum
Quelle
2-DE-0513912 (Gewichtsklasse XL)
Bodenhaltung
Nordrhein-Westfalen
20.1.2011
Verbraucherschutz-Ministerium NRW
3-DE-0514411 (nur braune Eier)
Käfighaltung
Nordrhein-Westfalen
20.1.2011
Verbraucherschutz-Ministerium NRW
2-DE-0350372
Bodenhaltung
Niedersachsen
unbekannt
Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungs- formen e.V. (KAT)
Der Eier-Code: Das bedeuten die Ziffern und Buchstaben des Eiercodes
Den Eiercode gibt es auf jedem Ei. Anhand des Eiercodes können Sie genau erkennen, ob es sich zum Beispiel um ein Bio-Ei oder ein Ei aus Legebatterien handelt. Zudem ist im Code auch das Land vermerkt, aus dem das Ei stammt. Meist ist der Code in roter Farbe auf dem Ei aufgedruckt. Der Erzeuger-Code ist folgendermaßen aufgebaut:
0–AA–1234567
Das bedeuten die Ziffern und Buchstaben:
0
AA
12
34567
Die erste Stellen kennzeichnet das Haltungssystem:
Die beiden Buchstaben kennzeichnen das Herkunftsland:
AT = Österreich BE = Belgien DE = Deutschland DK = Dänemark ES = Spanien FR = Frankreich GR = Griechenland IE = Italien IR = Irland LU = Luxemburg NL = Niederlande PR = Portugal SE = Schweden UK = England
Die vierte und fünfte Stelle verrät bei deutschen Eiern (DE) das Bundesland des Erzeugerbetriebs:
Googles Straßen-Foto-Dienst „Google Street View“ steht in den Startlöchern. Und schlägt hohe Wellen. Datenschützer sind besorgt, dass Google ungefragt Privathäuser und Wohnungen fotografiert und ins Netz stellt. Wer das nicht möchte, kann bei Google Einspruch einlegen und Fotos des eigenen Hauses unkenntlich machen lassen. Wie zeigen, wie es geht.
Damit keine Fotos des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung ins Netz gestellt und mit Google Street View betrachtet werden können, können Sie bei Google Einspruch einlegen. Drei Wege sind möglich:
Einspruch/Widerspruch per Formular
Am einfachsten ist der Weg über das Einspruchsformular von Google Street View. Der Google-Street-View-Einspruch über das Formular ist bis zum 15.10.2010 möglich. Der Widerspruch/Einspruch per Formular funktioniert folgendermaßen:
3. Auf der nächsten Seite geben Sie die Adresse des Gebäudes oder Grundstücks ein, das Ihnen gehört oder das Sie bewohnen und bei Google Street View verpixelt (unkenntlich gemacht) werden soll. Dann klicken Sie auf „Karte aktualisieren“, um die Adresse in der Karte anzuzeigen.
4. Ziehen Sie die roten Markierung mit gedrückter Maustaste mittig auf das Dach Ihres Hauses. Nur so kann Google Streetview genau erkennen, welches Gebäude verpixelt werden soll.
5. Da die Google-Streetview-Autos beim Fotografieren nicht immer die Hausnummern erfassen, geben Sie im unteren Teil des Formulars geben Sie weitere Details zum Gebäude an. Das ist wichtig, damit Ihr Haus genau identifiziert werden kann. Falls Sie das nicht möchte, kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Ich möchte keine näheren Angaben zum Gebäude/Grundstück machen“ an. Klicken Sie auf „Weiter“.
6. Im letzten Schritt geben Sie in das Einspruch/Widerspruch-Formular Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen an, und wählen Sie die Option „Brief an die Adresse des unkenntlich zu machenden Gebäudes/Grundstückes schicken“. Füllen Sie das Feld „Sicherheitsabfrage“ aus, und schicken Sie den Einspruch/Widerspruch per Klick auf „Einreichen“ ab.
Das war’s fast. Um Missbrauch zu vermeiden und damit Unbefugte nicht jedes beliebige Haus angeben können, schickt Google schickt Ihnen per Briefpost einen Verifizierungscode zu. So sieht der Brief zur Verifizierung im Original aus:
Sobald Sie nach einigen Tagen den Brief erhalten, rufen Sie die im Brief angegeben Internetseite auf und geben den Verifizierungscode ein. Der Einspruch/Widerspruch ist damit abgeschlossen – Ihr Haus wird bei Google Street View unkenntlich gemacht.
Einspruch/Widerspruch per E-Mail
Falls Ihnen der Weg über das Einspruch-/Widerspruch-Formular zu kompliziert ist oder das Formular nicht mehr verfügbar ist (weil zum Beispiel die Einspruchsfrist 15.10.2010 verstrichen ist), können Sie den Einspruch auch per E-Mail einreichen. Schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse
hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in ihrem Dienst Google-Streetview. Betroffen ist die Anschrift [Straße Hausnummer] in [PLZ Ortsname],
Mit freundlichen Grüßen, Name ———————————–
Einspruch/Widerspruch per Brief
Sie können auch schriftlich per Briefpost gegen eine Veröffentlichung bei Google Street View Einspruch einlegen. Die Postadresse von Google lautet:
Google Germany GmbH betr.: Street View ABC-Straße 19 20354 Hamburg
Als Brieftext verwenden Sie zum Beispiel folgenden Mustertext:
———————————– Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.
Es handelt sich um das Gebäude/die Liegenschaft:
[Straße Hausnummer] [PLZ Ortsname]
Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.
Bitte bestätigen Sie den Eingangs und die Berücksichtigung meines Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] ———————————–
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