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  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • Versandrechner.de – Portorechner für den Paketversand mit DHL, Hermes, DPD und vielen anderen Paketversendern

    Was kostet ein 12-Kilo-Paket? Wie viel muss ich für den Versand in die Schweiz oder auf Inseln berappen? Lässt sich Geld sparen, wenn ich mit Post-Alternativen wie Hermes oder DPD verschicke? Diese und viele Fragen mehr rund ums Versenden von Briefen und Paketen beantwortet der Versandrechner.

    Gerade für eBay- und Amazon-Händler ist es wichtig, die verkauften Waren möglichst günstig zu verschicken. Am einfachsten geht’s mit den Onlinerechner auf der Webseite www.versandrechner.de. Der Portorechner kennt die Preise aller Brief- und Paketversender und gibt nützliche Tipps zum Versand.

    So geht’s: Im Onlineformular müssen Sie nur Gewicht und Maße eingeben und festlegen, ob versichert oder mit Abholung verschickt werden soll. Über die Liste „Tarife berücksichtigen“ können Sie die Suche auf bestimmte Tarife und Anbieter einschränken. Nach einem Klick auf „Tarife finden“ gibt’s eine nach Preis sortierte Liste der günstigsten Anbieter inklusive Zusatzinformationen über Versicherungen, Tarifnamen, Rabatte oder Abholmöglichkeiten.

    Ebenfalls praktisch: Wer sperriges verschicken muss, erhält über den Link „Sperrgut“ Hinweise und Ratschläge, wie Sperrgut am besten verpackt wird und wer übergroße Pakete überhaupt verschickt.

    Hier geht’s zum Versandrechner für Pakete und Sperrgut:
    http://www.versandrechner.de/

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