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  • Dieser Polizei-Tipp hilft gestohlene Handys wiederzufinden

    Das Handys bei Dieben eine begehrte Beute sind, ist ja hinlänglich bekannt. Auch die Polizei wird nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen. Die Aufklärungsquote bei über 200.000 gemeldeten Handydiebstählen pro Jahr ist zudem äußerst gering. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Vor einiger Zeit hat die Polizei in München einen Code per Facebook veröffentlicht, der bei der Wiederbeschaffung sehr nützlich sein kann.

    Der „geheime“ Code

    Der Code *#06# in die Telefon-App eingetippt, zeigt eine 15-stellige Zahl (Handy-Seriennummer) an, die du dir notieren sollst. Am besten ganz analog auf einem Blatt Papier oder direkt auf der Rechnung, die du dann abheften kannst.

    Kommt dir das bekannt vor? Kein Wunder, denn bei dieser 15-stelligen Zahlenfolge handelt es sich um die IMEI-Nummer deines Smartphones. Da sie einmalig ist, hilft dies der Polizei, dir dein Eigentum wieder zurück zu geben, falls bei einer Beschlagnahmung dein Handy gefunden wurde.

    Zugegeben, die Überschrift unseres Artikels ist ironisch gemeint, der Tipp mit der IMEI sollte aber auf jeden Fall ernst genommen werden.

    Die IMEI-Nummer findest du übrigens auch auf dem Karton des Handys, der Rechnung und auf dem Gerät selber, unter der Abdeckung der Geräterückseite.

    Noch´n Polizei-Tipp

    Im Falle eines Diebstahls fragen viele Betroffene bei der Polizei, ob das Handy von den Beamten nicht geortet werden könne. Leider ist die Ortung eines Telefons aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Hierzu ist eine richterliche Anordnung erforderlich, die bei (Taschen-) Diebstählen normalerweise nicht erteilt wird.

    Die Polizei empfiehlt die Aktivierung der Ortungsfunktion des Gerätes oder die Installation einer Ortungsapp. Für Android-Handys ist AndroidLost empfehlenswert und für iPhones empfehlen wir die Apps Mein iPhone suchen und Meine Freunde suchen. Nur so ist es für die Polizei möglich, dein Telefon im Falle eines Diebstahls zu orten.

    Also, nach dem Kauf eines Smartphones direkt die IMEI auslesen und notieren. Damit erhöhst du die Chance, nach einem Diebstahl dein Telefon wiederzubekommen.

  • Richtiges Verhalten bei Verlust oder Diebstahl des Smartphones

    Handys sind und bleiben eine begehrte Beute von Dieben. Klein und handlich wie sie nun einmal sind, verschwinden schnell in einer Tasche. Aus diesem Grund werden mindestens genau so viele Geräte von ihren Besitzern vergessen oder verloren. Eines haben aber beide Möglichkeiten gemeinsam. Weg ist Weg! Nach dem ersten Schreck über den Verlust, liegt es oft an dem weiteren Verhalten des Geschädigten, ob es wiederbeschafft werden kann oder ob die Versicherung das Gerät ersetzt.

    Erste Maßnahme: SIM sperren

    Nachdem du den Verlust bemerkt hast, solltest du als erstes über deinen Mobilfunk-Anbieter die SIM-Karte sperren lassen. Dazu wird die 15-stellige IMEI-Nummer des Handys oder des Tablets benötigt, die du am besten direkt bei Erhalt eines neuen Gerätes an einer geeigneten Stelle notierst.

    Beim Handy findest du die IMEI am schnellsten über die Telefonfunktion. Gibst du hier die Kurzwahl *#06# ein, erscheint -herstellerunabhängig- die IMEI im Display.

    IMEI-Nummer des Gerätes herausfinden

    Natürlich kann man die IMEI auch auf normalem Weg über die Einstellungen ermitteln. Beim iPhone findest du sie über Einstellungen | Allgemein | Info und bei Android-Geräten über den Pfad Einstellungen | Über das Telefon (Tablet) | Status | IMEI

    imei-einstellungen-nummer-diebstahl-geklaut-anzeigen-android

    Anzeige bei der Polizei

    Der nächste Schritt sollte der zur Polizei sein, um eine Verlust- oder Diebstahl-Anzeige aufzugeben. Vermutlich wird eine Anzeige dein Handy nicht zurückbringen, ist aber unbedingt erforderlich. Wird das Telefon vom Dieb oder Finder zu teuren Telefonaten missbraucht, haftet der Mobilfunkanbieter oft nicht. Ausserdem fragt auch die Versicherung danach.

    Tipp:

    Wird dein Telefon oder Tablet aus einem verschlossenen Auto gestohlen, solltest du zusätzlich auch deine Hausratversicherung informieren.

    Eigene Ermittlungen

    Helfen kann auch ein professioneller Ortungsdienst wie HandyOrten.de oder auch Ortungs-Apps, wie beispielsweise AndroidLost, über die wir auch schon berichtet haben. Zudem können die meisten Ortungs-Apps auch die Geräte sperren und /oder die darauf befindlichen Daten löschen.

    AndroidLost zum Beispiel kann sogar vom „neuen“ Besitzer ein Foto erstellen, dass dir dann übermittelt wird.

    Eines solltest du aber nicht machen: Auf eigene Faust ermitteln und den mutmaßlichen Dieb zur Rede stellen. Überlasse dies der Polizei und übergib ihr die von dir ermittelten Ortungsdaten. 

    Ein ehrlicher Finder würde dir zwar dein Eigentum zurückgeben, aber man weiß ja nie, an wen man gerät.

  • Endlich! Die De-Mail wird tatsächlich sicherer

    Das die De-Mail, die von unserer Bundesregierung so hochgelobt und als sicher propagiert wurde, hat sich in den letzten Jahren als ziemlicher Flop herausgestellt. An dieser trügerischen Sicherheit haben auch unsere Vorzeigefirmen wie die Deutsche Telekom, GMX, Web.de und 1 & 1 nichts geändert. Aber das soll jetzt definitiv anders werden.

    Wesentlicher Sicherheitsaskpekt fehlt bisher

    Bisher fehlte der De-Mail ein wesentlicher Sicherheitsfaktor: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Nachrichten erhalten derzeit lediglich eine Transferverschlüsselung. Dies bedeutet lediglich, dass die E-Mail nur auf dem Transportweg verschlüsselt wird. Und dafür benötigt man keine kostenpflichtige De-Mail. Bei vielen E-Mail-Providern ist diese Verschlüsselung ohnehin schon Standard. Weitere Informationen kannst du in diesem Artikel erfahren.

    Das Fehlen der End-to-End-Verschlüsselung öffnet nicht nur den kriminellen Hackern ein Hintertürchen, sondern ermöglicht auch im Zweifelsfall den Verfolgungsbehörden ein einfaches Ausspähen der Kommunikation. Ein Schlingel, wer Böses dabei denkt…

    Start ist voraussichtlich April 2015

    Ab April 2015 soll nun alles besser und sicherer werden. Dann sollen die E-Mails neben einem Zertifikat auch eine digitale Signatur erhalten. Dies soll durch die Verschlüsselung per PGP (Pretty Good Privacy) erfolgen. Die Anbieter von United Internet (GMX, Web.de, 1&1), die Deutsche Telekom, sowie das Unternehmen Francotyp-Postalia, wollen die Sicherheitslücke nun endgültig schließen und das (nie erreichte) Vertrauen in die Sicherheit der De-Mail wieder herstellen.

    End-to-End-Verschlüsselung legt der Nutzer selbst an

    Ob das klappt, wird man bestimmt bald sehen. Wie hoch der Sicherheitsgrad sein wird, liegt nämlich in der Verantwortung von Sender und Empfänger. Denn die Anbieter stellen nur die technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Im Prinzip ist es wie mit der Vergabe von Passwörtern, je komplexer, desto besser.

    Bleibt nur zu hoffen, dass dies bedienerfreundlich umgesetzt wird.

  • Versicherung für Smartphones, Tablets und Co: Lohnt sich das für mich?

    Viele Versicherer buhlen beim Kauf eines elektronischen Gerätes mit einem Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Alltagsschäden, wie Kurzschluss oder Bedienungsfehler. Ob sich so eine Versicherung für das eigene Gerät lohnt, hängt meist von verschiedenen Faktoren ab und sollte nicht vorschnell abgeschlossen werden.

    Zusatzversicherungen als Teil des Umsatzes

    Eine solche Versicherung sollte man schon gar nicht unter Zeitdruck oder auf das gute Anraten eines Verkäufers im Elektronik-Markt abschließen. Durch die Preiskämpfe im Einzelhandel sind zusätzliche Versicherungsprovisionen, die der Händler vom Versicherer für eine erfolgreiche Vermittlung erhält, ein wesentlicher Teil der Gewinnerwartung geworden.

    Versicherung nie unter Zeitdruck abschließen

    Für dich als Kunde bleibt im Geschäft meist keine Zeit, die Versicherungsbedingungen gründlich durchzulesen. Auch der Aussage des Verkäufers, dass das Versicherungsangebot nur jetzt, zum Zeitpunkt des Kaufs gilt, kann man gelassen entgegensehen. Dies dient meist nur dazu, den Käufer zu einem Abschluss zu drängen.

    Es gibt genügend andere Versicherer, die auch nach dem Kauf dein Gerät versichern. Allerdings sollte man sich dann innerhalb der nächsten paar Tage um eine Versicherung kümmern.

    Die Computerzeitschrift Chip bietet in Zusammenarbeit mit Schutzklick.de einen solchen Geräteschutz an. Die Kosten für den Einjahresvertrag liegen derzeit bei 34,95 Euro, mit Diebstahlschutz kostet er 39,95 Euro. Für einen Zweijahres-Vertrag werden 59,95 Euro bzw. 69,95 Euro berechnet. Beide Vertragsvarianten enden automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung ist daher nicht notwendig. Für eine Verlängerung muss man dann aber selber sorgen.

    Der Abschluß der Versicherung ist online in drei Schritten schnell vorgenommen.

    1. Schutz für Gerät auswählen
    2. E-Mail-Adresse und Seriennummer eintragen
    3. Bezahlen (PayPal, Lastschrift, MasterCard, Visa, Sofortüberweisung)

    Danach erfolgt noch die Bestätigung des Versicherers und dein Gerät ist geschützt.

    Vor dem Vertrags-Abschluß

    Man kann natürlich Geräte aller Preisklassen versichern. Nur leider lohnt es sich nicht für alle. Bei den günstigen Einsteigermodellen um 100 Euro lohnt es sich weniger. Die Versicherungsbedingungen enthalten nämlich eine Selbstbehaltsklausel, die den Eigenanteil an einem Schaden regelt. Derzeit sind es 25 Prozent des Kaufpreises zum Anschaffungszeitpunkt, mindestens jedoch einen Festbetrag, der von der Höhe des Kaufpreises abhängt.

    Daher sollte man vor dem Abschluß der Geräteversicherung in die Versicherungsbedingungen schauen. Mit insgesamt sechs Seiten ist diese recht übersichtlich.

    Die Versicherung lohnt sich also erst richtig bei hochpreisigen Geräten. Bei günstigen Smartphones/Tablets/Kameras sollte man sich eine Frage stellen: Kann ich mir im Schadensfall ein neues, vergleichbares Gerät (Zeitwert beachten!) kaufen oder nicht?

    Die gleiche Frage gilt im Übrigen auch für die Vollkasko-Versicherung eines gebrauchten Fahrzeugs…

    Noch mehr Versicherungen

    Über die Webseite von Chip.de kann man nur Smartphones, Tablets, Kameras und Laptops versichern. Über den Kooperationspartner Schutzklick.de lassen sich noch weitere Gegenstände des täglichen Lebens versichern.

  • Versandrechner.de – Portorechner für den Paketversand mit DHL, Hermes, DPD und vielen anderen Paketversendern

    Was kostet ein 12-Kilo-Paket? Wie viel muss ich für den Versand in die Schweiz oder auf Inseln berappen? Lässt sich Geld sparen, wenn ich mit Post-Alternativen wie Hermes oder DPD verschicke? Diese und viele Fragen mehr rund ums Versenden von Briefen und Paketen beantwortet der Versandrechner.

    Gerade für eBay- und Amazon-Händler ist es wichtig, die verkauften Waren möglichst günstig zu verschicken. Am einfachsten geht’s mit den Onlinerechner auf der Webseite www.versandrechner.de. Der Portorechner kennt die Preise aller Brief- und Paketversender und gibt nützliche Tipps zum Versand.

    So geht’s: Im Onlineformular müssen Sie nur Gewicht und Maße eingeben und festlegen, ob versichert oder mit Abholung verschickt werden soll. Über die Liste „Tarife berücksichtigen“ können Sie die Suche auf bestimmte Tarife und Anbieter einschränken. Nach einem Klick auf „Tarife finden“ gibt’s eine nach Preis sortierte Liste der günstigsten Anbieter inklusive Zusatzinformationen über Versicherungen, Tarifnamen, Rabatte oder Abholmöglichkeiten.

    Ebenfalls praktisch: Wer sperriges verschicken muss, erhält über den Link „Sperrgut“ Hinweise und Ratschläge, wie Sperrgut am besten verpackt wird und wer übergroße Pakete überhaupt verschickt.

    Hier geht’s zum Versandrechner für Pakete und Sperrgut:
    http://www.versandrechner.de/

  • Hochwasser: Steuer-Entlastungen für alle Hochwasser- und Flut-Geschädigten

    Das Hochwasser geht langsam zurück – die großen Schäden bleiben. Die Bundesregierung hat für alle Betroffenen schnelle Hilfe versprochen. Dazu gehören auch steuerliche Maßnahmen. Wir zeigen, was damit im Detail gemeint ist.

    Steuererleichterungen im Überblick

    Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ein ganzes Bündel von Steuererleichterungen beschlossen. Beispielsweise werden Steuerschulden zinslos gestundet, sofern bis zum 30. September 2013 ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt wird. Desweiteren verfahren die Finanzämter bei steuerlichen Nachweisen großzügiger. Sollten während der Flut Buchführungsunterlagen verloren gegangen sein, entstehen dadurch keine Nachteile.

    Durch welche Sofortmaßnamen „zu Vermeidung unbilliger Härten“ die Steuerlast gesenkt werden kann, steht ausführlich auf der folgenden Seite des Bundesfinanzministeriums:

    www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2013-06-07-Flutopfer-Hilfe.html

    Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen haben auf ihren Internetseiten zudem eigene länderspezifische Informationen zusammengestellt, zu finden unter:

    Bayern:
    www.stmf.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/neuigkeiten/21719/index.htm
    www.stmf.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2013

    Sachsen:
    www.medienservice.sachsen.de/medien/news/184854
    www.smf.sachsen.de/download/2013-06-04_Hochwasser-Erlass.pdf

    Thüringen:
    www.thueringen.de/th1/tsk/aktuell/veranstaltungen/72025/index.aspx

    Steuererleichterungen für Arbeitnehmer

    Von Fluten betroffene Arbeitnehmer, die von Ihren Vorgesetzten eine finanzielle Unterstützung erhalten, können bis zu 600 Euro netto behalten und müssen nichts davon ans Finanzamt abführen. Bayern, Brandenburg, Sachsen und Thürigen verzichten sogar auf die 600-Euro-Grenze; hier bleiben auch finanzielle Unterstützungen über 600 Euro steuerfrei.

    Außergewöhliche Belastungen

    Falls Hausrat und Kleidung nicht von der Versicherung ersetzt werden, sind alle Wiederbeschaffungskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Dazu gehören allerdings nur die Kosten für Neukauf oder Reparatur existenziell notwendiger Güter wie Möbel, Hausrat und Kleidung. Nicht dazu gehören Gegenstände für Bereiche wie den Keller, den Garten, die Garage oder das Auto.

    Wer Schäden von der Hausratversicherung oder Elementarschadenversicherung ersetzt bekommt, dafür aber einen Selbstbehalt tragen muss, kann den Selbstbehalt ebenfalls in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das gilt auch, wenn die Versicherung nur einen Teil zahlt. Die darüber hinaus gehende eigene finanzielle Belastung wirkt sich ebenfalls steuermindernd aus.

  • Google Chrome: Dokumente mit der eigenen Unterschrift versehen und per Gmail versenden.

    Sollen per E-Mail handschriftlich unterschriebene Dokumente versendet werden, dann führt der „normale“ Weg über den Drucker und über den Scanner zurück auf die Festplatte. Erst dann wird das Dokument als Anhang versendet. Natürlich gibt es genügend Hardware, um Unterschriften in Dokumente einzufügen. Jeder, der in Vergangenheit einmal zu Hause eine Versicherung abgeschlossen hat, wurde mit dieser Technik bereits konfrontiert. Mit „HelloSign“ geht das aber auch viel einfacher.

    Unterschreiben Sie mit „HelloSign“

    Die kostenlose Erweiterung „HelloSign“ für Google Chrome ermöglicht das einfache Einfügen handschriftlicher Unterschriften oder Namenskürzel in ein beliebiges Dokument. Automatisch wird das auf diese Weise unterschriebene Dokument ins PDF-Format umformatiert und kann direkt mit Ihrem Gmail-Konto versendet werden. Zusätzlich wird das Dokument in Google Drive gespeichert.

    Erhalten Sie per E-Mail Unterlagen die unterschrieben oder gegengezeichnet werden müssen, kann dies direkt im Gmail-Account geschehen.

    Erste Schritte vor dem Download

    Aber alles der Reihe nach. Bevor Sie über den Chrome Webstore die Erweiterung herunterladen, scannen Sie als erstes Ihre Unterschrift und speichern sie in einem Bildformat (z. B. jpg, bmp, png) ab. Danach rufen Sie Anbieter-Webseite www.hellosign.com/gmail auf.

    Klicken Sie auf den roten Button „Try it out“ und bestätigen Sie im nächsten Dialogfenster mit „Zugriff zulassen“ die Zugriffsberechtigung auf Ihr Gmail-Konto.

     

    Download aus dem Chrome Webstore

    Nun können Sie aus dem Chrome Webstore die Erweiterung herunterladen und Ihrem Chrome-Browser hinzufügen.

    Erhalten Sie nun eine Email mit der Bitte, die beigefügten Unterlagen zu unterschreiben, dann klicken Sie bei dem angehängten Dokument auf den Link „Sign“. Dieser Link wurde Ihrem Googlemail-Konto durch das Add-on hinzugefügt.

    Erstellen und Einfügen von Unterschriften

    Das Dokument wird nun hochgeladen. Mit der Schaltfläche „Signature or Initials“ öffnen Sie das Dialogfenster zur Unterschriften-Erfassung. Mit diesem Dialog können Sie jederzeit eine neue oder aktuellere Unterschrift eingeben und abgespeicherte Unterschriften in das betreffende Dokument einfügen.

    Um eine Unterschrift zu erstellen, klicken Sie auf die Kategorie „Upload image file“ und auf den Button „Upload“ um Ihre zuvor gescannte Unterschrift hochzuladen.

    Folgen Sie dann den weiteren Arbeitsschritten „Crop and Contrast“ zur weiteren Optimierung der Unterschrift. Mit „Next“ gelangen Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Mit „Save & Insert Signature“ wird die Unterschrift gespeichert und in ein Dokument eingefügt.

    Eine weitere Möglichkeit der Unterschriften-Erstellung ist die Funktion „Draw it in“. Da hier aber nur eine begrenzte Anzahl von Buchstaben zur Verfügung stehen, ist diese Version nur für kurze Namen oder Initialen nutzbar. Tragen Sie mit der Maus Ihren Namen oder Ihre Initialen auf der gestrichelten Linie ein und bestätigen Sie die Eingabe mit „Next“. Die nächsten Arbeitsschritte entsprechen den bereits erläuterten Schritten in „Upload image file“.

    Ziehen Sie anschließend das Unterschriftenfeld an die richtige Stelle. Die Unterschrift kann mit gedrückter linker Maustaste in der Größe angepasst werden. Zum Schluss klicken Sie auf „Save and Attach to Email“.

    Nach ein paar Sekunden ist der Speichervorgang beendet und das unterschriebene Dokument wird in Google Drive angezeigt. Von hier kann es dann mit einer neuen E-Mail versendet oder auf den Rechner heruntergeladen werden.

    „HelloSign“ ist das ideale Tool um die eigene digitale Korrespondenz mit einer persönlichen Note zu versehen. Bitte achten Sie aber darauf, welche Dokumente Sie mit Ihrer Unterschrift versehen. Ihre (digitale) Unterschrift könnte als rechtsverbindlich anerkannt werden.

  • Wildunfälle – Das müssen Sie beachten

    Wildunfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland in hoher Zahl. Die Vollkasko zahlt in jedem Fall, bei der Teilkasko aber kommt es auf die Tierart an. Abgedeckt sind dabei die Tierarten, mit denen es seltener zu Unfällen kommt; eine häufig verletzte Tierart dagegen verursacht Schäden, die die Teilkasko nicht ersetzt.

    Was leistet die Teilkasko? Was gehört zum Haarwild?

    In der Regel können Sie damit rechnen, von der Teilkasko Schäden mit Haarwild ersetzt zu bekommen, da diese Tierarten weit seltener Unfälle verursachen als so manche andere. Bei Haarwild handelt es sich um Tierarten, die in der Liste des Jagdgesetzes unter §2 Tierarten aufgeführt sind; zu ihnen gehören beispielsweise Füchse, Rehe, Marder, Wildschweine oder Hasen. Sogar Seehunde stehen auf dieser Liste – daran erkennen Sie aber bereits, wie sich die Teilkasko zu schützen versucht. Fasane wiederum zählen nicht zum Haarwild, werden aber statistisch betrachtet viel häufiger angefahren – auch mit reparaturbedürftigen Schäden und Folgen für den Autofahrer. Hunde, Katzen und Nutztiere sind in der Liste ebenfalls nicht aufgeführt, da sie nicht zum Wild gehören.

    Wildschadenklauseln und Kulanzfälle

    Eine Wildschadenklausel findet sich in manchen neueren Versicherungsverträgen. Sie sagt aus, dass auch Nutztiere und häufig angefahrene Tierarten inbegriffen sind und die Versicherung eintritt, wenn sie angefahren werden. Allgemein bleibt aber nur zu raten, den Vertrag nochmals genau durchzulesen. Es klingt vielleicht hart, doch daraus können Sie ableiten, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen ein Tier vors Auto läuft. Bei Hasen und Kaninchen kann es besser sein, kein Ausweichmanöver zu wagen, denn der daraus entstandene Schaden wäre für die Versicherung kein Fall für Leistungen. Fahren Sie das Tier dagegen an, deckt die Teilkasko den Schaden je nach Vertrag ab und Sie verhindern als Autofahrer schwere finanzielle Schäden.

  • Welche Reiseversicherungen Sie wirklich brauchen

    Bevor Sie in den nächsten Urlaub starten, werden Sie wahrscheinlich über eine entsprechende Reiseversicherung nachdenken. Dabei gilt es jedoch nicht nur, die Tarife zu vergleichen, sondern zunächst einmal generell zu entscheiden, wie groß der gewünschte Versicherungsschutz denn eigentlich ausfallen soll. Eine Reiserücktrittsversicherung gehört nahezu zum Standard, den jeder Reisende für sich in Anspruch nehmen sollte. Aber auch weitere Eventualitäten wie plötzliche Erkrankungen am Urlaubsort können durch passende Versicherungen zumindest einen Teil ihres Schreckens verlieren.

    Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung

    Vor allem dann, wenn Ihre Reise in ein Land führt, das nicht zur Europäischen Union zählt, sollten Sie nicht versäumen, eine Auslandskrankversicherung abzuschließen. Diese greift dann, wenn Arztkosten im Reiseland entstehen, die zunächst einmal selbst bezahlt werden müssen. Zurück am Heimatort werden die finanziellen Aufwendungen dann auf Antrag hin vom Versicherer zurückerstattet. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass die Auslandskrankenversicherung in der Regel keine Rückführung unter ärztlicher Aufsicht aus dem Ausland beinhaltet. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, welche die Rückholung in ein deutsches Krankenhaus meist beinhaltet.

    Worauf Sie bei der Reisegepäckversicherung unbedingt achten sollten

    Wer der Meinung ist, im Rahmen einer Reisegepäckversicherung bestens gegen Verlust abgesichert zu sein, der irrt. Die Versicherung greift lediglich bis zu einem gewissen Betrag. Sollten Sie also die Absicht hegen, teure Laptops oder edlen Schmuck mit auf die Reise zu nehmen, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Dann können Zusatzvereinbarungen getroffen werden, die auch diesen Verlust abdecken würden. Weitere Informationen rund um die Reiseversicherung und worauf Sie achten müssten, steht im Ratgeber Expertenrat: Auslandskrankenversicherung.

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