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  • Ärger mit der Versicherung? So kontaktieren Sie den Versicherungsombudsmann

    Kommt es auch bei Ihnen häufig vor, dass Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen ärgern – sei es, weil er nach einem Unfall nicht für die entsprechenden Kosten aufkommt oder bei einem Einbruch lediglich die Hälfte der Schadenssumme übernimmt? Dann geht es Ihnen wie den übrigen 17.300 Menschen, die im Jahr 2012 Unzufriedenheit mit ihrer Versicherung verspürten. Beschwerde können Sie beim Versicherungsombudsmann einreichen. Was ist ein Versicherungsombudsmann und wobei ist er Ihnen behilflich?

    Versicherungsombudsmann – eine Person mit tollen Aufgaben

    Der Versicherungsombudsmann nimmt Beschwerden im Hinblick auf das Versicherungsunternehmen, den Versicherungsvermittler und den Versicherungsberater entgegen. Solange die Schadenssumme unter 10.000 Euro liegt, ist es dem Versicherungsombudsmann möglich, sofort verbindlich gegen das Versicherungsunternehmen beziehungsweise den Versicherungsmakler zu entscheiden. Alle weiteren Informationen rund um den Ombudsmann, wie sie ihn kontaktieren und was beim Einschalten des Versicherungsombudsmanns zu beachten ist, erfahren Sie auf der Seite www.versicherungsombudsmann.de.

    versicherungen-ombudsmann

    Im Großen und Ganzen kümmert sich der Versicherungsombudsmann um folgende Angelegenheiten:

    • Probleme mit der Lebensversicherung

    Grund zum Aufruhr in diesem Bereich gaben in den letzten Jahren die unterschiedlichen Stornoklauseln in Renten- und Lebensversicherungsverträgen. Dadurch wurden jene Menschen finanziell benachteiligt, die ihre Verträge vorzeitig kündigten oder beitragsfrei stellten. Der Bundesgerichtshof erklärte diese Klauseln am 25. Juli des letzten Jahres als unwirksam und betroffene Kunden erhielten eine Nachzahlung vonseiten des Versicherungsunternehmens. Dem Versicherungsombudsmann gelang es in vielen Fällen, Vorteile für den Kunden herauszuschlagen.

    • Konflikte aufgrund der Rechtsschutzversicherung

    In dieser Sparte stellt vor allem die Verrechtlichung und das damit verbundene Beratungsbedürfnis ein Konfliktpotenzial dar. Wenn Sie ein Problem mit der zeitlichen Einordnung eines Falls oder mit der Auslegung von Klauseln, die den Versicherungsabschluss betreffen, haben, dann sollten Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden.

    • Schwierigkeiten mit der Kfz-Versicherung

    In diesem Bereich treten am häufigsten Beschwerden in Bezugnahme auf Rabatte, den Regress sowie der Kasko zutage. Sollten auch Sie davon betroffen sein, kontaktieren Sie den Versicherungsombudsmann.

    • Streitpunkt Seniorenunfallversicherung

    Seniorenunfallversicherungen zeichnen sich durch sehr umfangreiche und aus diesem Grund nicht ausreichende transparente Leistungen aus. Der Versicherungsombudsmann rät: Lesen Sie bei diesen Verträgen unbedingt auch das Kleingedruckte.

    • Probleme mit der Gebäudeversicherung

    Wenn Gebäudeschäden vom Versicherungsunternehmen nicht unzureichend reguliert werden oder wenn die Hausratsversicherung zu wenig zahlt, ist man ebenfalls gut damit beraten, den Versicherungsombudsmann zurate zu ziehen.

    • Gut Ding will Weile haben

    Machen Sie sich bereits früh bewusst, dass es bis zu dreieinhalb Monaten dauern kann, bis Ihre Beschwerde durch den Versicherungsombudsmann vollständig bearbeitet sind. Hierfür entstehen Ihnen als Kunde keinerlei Kosten. Nutzen Sie künftig also diese Option, denn verlieren können Sie nichts.

  • Schwarze Liste der Versicherungen: Kostenlose Selbstauskunft beim HIS-System der Versicherungen anfordern

    Die Schufa-Liste kennt jeder. Hier sammeln Banken Informationen über Kredite und Kreditanträge. Weniger bekannt aber genau so brisant ist die Schwarze Liste der Versicherungen. Über rund zehn Millionen Bundesbürger haben die Versicherungen im sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem) Daten gespeichert. Ob auch Ihre Daten erfasst sind, können Sie mit einer kostenlosen Selbstauskunft ganz einfach herausfinden.

    Böser, böser Versicherungskunde

    Das HIS-Informationssytem ist praktisch die Schufa der Versicherungen. Die Schwarze Liste (offiziell nennen die Versicherer die Liste natürlich nicht so) ist in sieben Sparten unterteilt:

    • KFZ-Versicherungen
    • Unfall-Versicherungen
    • Rechtsschutz-Versicherungen
    • Sachversicherungen
    • Lebensversicherungen
    • Transportversicherungen
    • Haftpflicht-Versicherung.

    Pro Sparte merken sich die Versicherungen unterschiedliche Daten und speichern zum Beispiel, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Schäden meldet. Oder wer wiederholt die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt. In der Lebensversicherungs-Akte landen alle Kunden, die für Versicherungen als erhöhter Risikofall eingestuft wurden. In der KFZ-Sparte sind zum Beispiel auffällige Schäden notiert oder alle Schäden, die auf Gutachterbasis abgerechnet wurden.

    Die Versicherungsbranche möchte mit der Schwarzen Liste potenziellen Versicherungsbetrügern das Handwerk legen. Doch aufgepasst: Wer einmal auf der Schwarzen Liste der Versicherer steht, kann Probleme bekommen. Sobald Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, schaut der Versicherer im HIS nach, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen. Falls ja, wird der Antrag meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Oft wird noch nicht einmal nach dem genauen Grund geschaut – ein Eintrag im HIS (egal aus welchem Grund) reicht dann für die Ablehnung.

    Steh‘ ich drauf? –  Selbstauskunft einholen

    Die gute Nachricht: Einmal pro Jahr können Sie eine kostenlose Selbstauskunft beantragen und damit prüfen, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen und ob die Einträge gerechtfertigt sind. Die Schwarze Liste wird von der „informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ geführt. Informationen zur Selbstauskunft finden Sie auf der Seite www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/.

    Die Selbstauskunft gibt es nur postalisch. Um die Selbstauskunft zu beantragen, schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

    informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
    Abteilung Datenschutz
    Rheinstraße 99
    76532 Baden-Baden

    Wichtig: Um den Antrag bearbeiten zu können, sollten die Anfrage folgende Informationen enthalten:

    • Lesbare Kopie Ihres Personalausweises
    • Nachname und ggf. Geburtsname
    • Vorname(n)
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
    • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)

    Bei Anfragen zu Auto-Versicherungen, sind zudem folgende Informationen notwendig:

    • die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
    • zusätzlich das Kfz-Kennzeichen
    • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

    Geht es um Immobilien, müssen Sie mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs nachweisen, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind.

    Musterbriefe als PDF herunterladen

    Auf der rechten Seite der informa-Webseite finden Sie die Links zu den passenden Musterschreiben. Oder Sie klicken auf die folgenden Direktlinks:

    Falscher Einträge auf der Schwarzen Liste?

    In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis die Selbstauskunft im Briefkasten landet. Alle dort gespeicherten Daten bleiben für mindestens fünf Jahre gespeichert. Sofern keine erneute Meldung erfolgt, werden die Einträge nach fünf Jahren automatisch gelöscht.

    Doch was tun, wenn dort falsche Einträge vorhanden sind? Dann sollten Sie sowohl bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als auch bei der jeweiligen Versicherung beschweren, die für den Eintrag verantwortlich ist. Passiert nichts, wenden Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.