Bei der Rufnummern-Mitnahme (Portierung) vom alten Mobilfunkvertrag zum neuen Handy-Vertrag schlugen viele Anbieter bei den Kosten ordentlich zu. Bis zu 30 Euro waren keine Seltenheit. Mit Wirkung vom 20. April 2020 hat die Bundesnetzagentur die Kostenwillkür beendet.
Es dürfen nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die bei einer Rufnummern-Portierung den Mobilfunkanbietern wirklich entstehen. Dies war zwar immer so, nur hat niemand die Kostenstruktur wirklich kontrolliert.
Schon im Februar 2020 wurde bei vier Mobilfunkunternehmen, die nicht zu einer freiwilligen Kostensenkung bereit waren, ein Überprüfungsverfahren eingeleitet.
Nach Beendigung der Überprüfung durch die Bundesnetzagentur, wurde die Höhe des zulässigen Entgelts auf maximal 6,82 Euro (brutto!) festgelegt. Die Anordnung der Bundesnetzagentur wurde am 20. April 2020 auf der Webseite im Pressebereich veröffentlicht.
Die betroffenen Unternehmen, Telefonica, Freenet, 1&1 Drillisch und 1&1 Telecom konnten keine höheren Kosten nachweisen. Allen Anbietern ist es natürlich freigestellt, niedrigere oder gar keine Kosten für eine Portierung zu berechnen.
Derzeit tauchen verstärkt in Brandenburg betrügerische Inkassoschreiben auf, die von einem Unternehmen namens Portex Inkasso AG stammen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät daher vorsichtig zu sein und nicht aus Angst sofort zu bezahlen.
In dem Inkassoschreiben werden Mahnkosten und vorgerichtliche Inkassokosten in Höhe von zirka 280 Euro geltend gemacht. Diese sollen von einem Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen von TOP100 Gewinnspiele und EUROJACKPOT-49 stammen.
Aber auch andere Namen von angeblichen Inkassounternehmen tauchen auf, die fast wortgleiche Schreiben versenden. Darunter befinden sich auch PROEX INKASSO, PLUS INKASSO oder INVESTMENT Inkasso.
Überweisung auf ausländisches Konto
Die Kosten sollen umgehend auf das im Schreiben genannte Konto überwiesen werden. Die IBAN beginnt in den Fake-Inkassoschreiben meist mit FR für Frankreich. Desweiteren tauchen aber auch andere IBAN Länderkennungen, wie beispielsweise LT (Litauen) oder GR (Griechenland) auf.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Wenn du ein solches Inkassoschreiben erhalten hast, dann solltest du auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen, auch beiliegende Überweisungsträger oder vorgefertigte Kündigungen sollten nicht ausgefüllt und versendet werden. Stattdessen ist eine Anzeige bei der Polizei besser, damit gegen die Betrüger ermittelt werden kann.
Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite eine Blacklist bereits bekannte Fake-Inkassounternehmen zur Verfügung. Die Webseite enthält auch einen Link zur Beschwerde-Box, bei der man noch nicht verzeichnete unseriöse Inkassodienste melden kann.
Wer sich aber nicht sicher ist, ob ein Inkassoschreiben seriös oder unseriös ist, sollte sich persönlich seine zuständige Verbraucherzentrale wenden. Die für dich zuständige Filiale findest du auf der Homepage der Verbraucherzentrale im Bereich Beratung.
Seit dem 01. Oktober 2018 gibt es ihn, den flexiblen Datentarif von Congstar, der schon zur IFA 2018 angekündigt wurde. Buchst du eine Datenoption zwischen zwei und 10 GB, verbrauchst aber weniger Datenvolumen als gedacht, dann bekommst du auch nur das kleinere Datenpaket berechnet.
Aus Groß mach Klein
Ein Beispiel: Du buchst die Fair-Flat mit einem Datenvolumen von 6 GB (= 25 Euro) und verbrauchst aber nur 3,4 GB, dann wird lediglich der 4-GB-Tarif (= 20 Euro) abgerechnet.
Diese Automatik funktioniert nur nach unten. Verbrauchst du mehr als das gebuchte Datenvolumen, so wird deine Internetverbindung auf 32 Kbit/s gedrosselt oder du musst zusätzliches Datenvolumen (SpeedOn) buchen.
100 MB kosten zwei Euro, 500 MB schlagen mit fünf Euro zu Buche und für 1 GB liegen die Kosten bei acht Euro.
Alle Einzelheiten zu dem Tarif, sowie den hinzubuchbaren Optionen, erfährst du auf der Congstar-Fair-Flat-Webseite.
Nur bis 31.12.2018?
Gerüchten zufolge, soll die Congstar Fairness ein Verfallsdatum haben. Die Fair-Flat soll es angeblich nur bis Ende 2018 geben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Mobilfunkanbieter so einen Aufwand für nur drei Monate betreibt.
Mobiles Telefonieren über das Internet ist ab sofort auch bei der deutschen Telekom möglich. Die Tarifoption WLAN Call ist kostenfrei und wird zu dem bestehenden Mobilfunkvertrag hinzu gebucht.
Erforderliche Voraussetzungen
Bei der Nutzung von WLAN Call sind Mindestvoraussetzungen zu beachten. Der Mobilfunkvertrag muss VoLTE-fähig sein (Voice over LTE), und das Handy die WLAN-Call-Funktion unterstützen. Wie diese Tarifoptionen gebucht werden können, wird hier beschrieben.
Derzeit unterstützen nur zwei Geräte die neue Option. Lediglich mit dem Samsung Galaxy S6 und dem Galaxy S6 Edge können die Kunden per WLAN Call miteinander kommunizieren. In den nächsten Monaten sollen aber recht schnell weitere Hersteller folgen und kompatible Geräte anbieten.
Was ist der Vorteil von WLAN Call?
In vielen, massiven Gebäuden ist meist eine gute Mobilfunkverbindung nicht möglich. Gespräche, die man außen begonnen hat, reißen dann im Gebäude ab. Hier springt dann automatisch WLAN CALL ein und sorgt für eine unterbrechungsfreie Verbindung. Natürlich nur dann, wenn im Gebäude eine ausreichende WLAN-Signalstärke mit mindestens 100KB Bandbreite zur Verfügung steht.
Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auch eine Allnet Flat, da beim Telefonieren über WLAN Datenvolumen verbraucht wird.
Nachteile
Nachteile gibt es kaum. Ein Notruf oder das Versenden von USSD-Codes ist über WLAN Call nicht möglich. Was alles möglich ist, fasst die ausführliche Informationsseite der Telekom zum Thema WLAN CALL zusammen.
Kosten
Auch wenn die Tarifoption WLAN CALL keinen Cent kostet, sind die Telefonate trotzdem kostenpflichtig. Die Preise pro Minute und pro SMS richten sich dabei nach deinem Telefontarif.
Besonders vorteilhaft ist die Nutzung im Ausland. Über WLAN CALL nach Deutschland geführte Telefonate werden nach dem Inlands-Tarif abgerechnet. Nur die Telefonate in´s Ausland werden auch als solche berechnet.
Manchmal ist es notwendig, die eigene Handynummer gegen eine neue Telefonnummer auszutauschen. Wenn beispielsweise der oder die Ex nicht aufhört anzurufen, kann als Grund schon ausreichen, beim Mobilfunkprovider eine neue Handynummer zu beantragen. Normalerweise kostet ein Rufnummernwechsel um die 30 Euro. So auch bei O2. Bei diesem Mobilfunkanbieter kann man aber einen Trick anwenden, der den Rufnummerntausch ohne Zusatzkosten ermöglicht. Dann muss man dem Ärger mit dem Ex nicht noch gutes Geld hinterher werfen.
Zuerst rufst du die Webseite www.o2-freikarte.de auf und bestellst dir eine kostenlose Loop-Prepaid-Karte, die dir nach ein paar Tagen per Post zugesendet wird. Ist ein deiner Nähe ein O2-Shop, dann kannst du dir auch dort eine Loop-Karte besorgen.
Nachdem du die Loop-Karte mit der neuen Mobilfunknummer erhalten hast, kannst du nun die neue Nummer in deinen noch immer bestehenden Mobilfunkvertrag übertragen.
Die Portierung der neuen Mobilfunknummer erledigst du über die Webseite o2online.de. Wähle auf der Startseite Mein O2 | Mobilfunk aus.
Dann scrollst du an das Ende der Seite und klickst auf den Link Rufnummer zu O2 mitnehmen.
Melde dich in der nächsten Maske mit deinen Zugangsdaten an, fülle das Formular mit den Daten der Loop-Karte aus, und bestätige den Vorgang mit Abschicken. Nach ein paar Tagen erhältst du die Bestätigung der Rufnummernportierung entweder per SMS oder per Briefpost. Dann ist deine alte Mobilfunknummer Vergangenheit. Genau wie der/die Ex.
20 Prozent der deutschen Internet-User verwenden die Cloud als Speicher für persönliche Daten wie Fotos, Videos und Dokumente. Die am häufigsten verwendeten Cloud-Speicher werden von amerikanischen Firmen wie Google (Drive), Microsoft (OneDrive) und Apple (iCloud) angeboten. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Über die Nutzungsbedingungen wollen viele Cloud-Dienste den Nutzern ihre teilweise überzogenen Moralvorstellungen aufzwingen. Das heisst im Klartext: Deine Strandfotos aus dem Urlaub können zu einer Kontosperrung führen. Dann sind nicht nur diese Bilder weg, sondern alle anderen gespeicherten Daten auch. Dagegen sollte man sich schützen.
Ist ein Cloud-Konto mal gesperrt, ist es fast nur Glückssache, es wieder entsperren zu lassen, da eine manuelle Kontrolle durch die Mitarbeiter des Anbieters erfolgt. Und diese sind bei den Online-Riesen wie Google und Microsoft für „Otto-Normal-User“ ohne anwaltliche Hilfe kaum erreichbar.
Neuronale, selbst lernende Software entscheidet
Dabei ist der Mensch noch nicht einmal das größte Problem, sondern die eingesetzte neuronale Software. Die Suchalgorithmen werden vor dem Einsatz mit Millionen entsprechenden Daten gefüttert. Zusammen mit der Festlegung von schwammigen Regeln lernt die künstliche Intelligenz selbstständig und trifft dann auch eigenständige Entscheidungen. Terminator´s Skynet lässt grüßen.
Schwammige Formulierungen der EULA
Wie schwammig diese Vorgaben sind, belegt ein Blick in die Nutzerbedingungen und Verhaltensregeln der beiden prüdesten Cloud-Provider Microsoft und Apple.
Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga.
Die Nutzungsbedingungen von Apple sind noch schwammiger formuliert. Hier sind unter anderem Inhalte verboten, die rechtswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, unerlaubt, verleumderisch, beleidigend, missbräuchlich, gewaltverherrlichend, obszön, vulgär, etc… sind. Diese und weitere Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen definiert wurden, öffnen der Willkür Tür und Tor.
Vertragsklauseln in Deutschland unwirksam?
Manche Klauseln sind moralisch nicht nur überzogen, der Rechtsanwalt für IT-Recht, Christian Solmecke, bezeichnet sie auch als in Deutschland unwirksam.
Am entspanntesten gibt sich noch der Anbieter Google. Wird Drive nur als persönliches Backup verwendet, passiert meist nichts. Erst wenn die Inhalte auf den Google-Plattformen veröffentlicht werden und Beschwerden eingehen, wird Google aktiv und prüft die beanstandeten Daten auf Rechtsverstöße.
Die Gegenmaßnahmen
Um zu verhindern, dass die Fotos in der Cloud gesperrt werden und somit verloren sind, kann man eigentlich nur drei Gegenmaßnahmen ergreifen:
Das die Verschlüsselung von Daten in der Cloud ebenso wichtig ist, wie beim E-Mail-Versand, zeigt folgende Rechtslage:
In den USA ist es beispielsweise verboten, die eigenen Kinder am Strand zu fotografieren (auch für das private Fotoalbum).
Diese Bilder dann in der Cloud zu speichern, führt höchstwahrscheinlich zur Konto-Sperrung. Ist das Kind dann auch noch splitternackt, könnte dies sogar zur Strafverfolgung wegen Kinderpornografie führen.
Das die De-Mail, die von unserer Bundesregierung so hochgelobt und als sicher propagiert wurde, hat sich in den letzten Jahren als ziemlicher Flop herausgestellt. An dieser trügerischen Sicherheit haben auch unsere Vorzeigefirmen wie die Deutsche Telekom, GMX, Web.de und 1 & 1 nichts geändert. Aber das soll jetzt definitiv anders werden.
Wesentlicher Sicherheitsaskpekt fehlt bisher
Bisher fehlte der De-Mail ein wesentlicher Sicherheitsfaktor: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Nachrichten erhalten derzeit lediglich eine Transferverschlüsselung. Dies bedeutet lediglich, dass die E-Mail nur auf dem Transportweg verschlüsselt wird. Und dafür benötigt man keine kostenpflichtige De-Mail. Bei vielen E-Mail-Providern ist diese Verschlüsselung ohnehin schon Standard. Weitere Informationen kannst du in diesem Artikel erfahren.
Das Fehlen der End-to-End-Verschlüsselung öffnet nicht nur den kriminellen Hackern ein Hintertürchen, sondern ermöglicht auch im Zweifelsfall den Verfolgungsbehördenein einfaches Ausspähen der Kommunikation. Ein Schlingel, wer Böses dabei denkt…
Start ist voraussichtlich April 2015
Ab April 2015 soll nun alles besser und sicherer werden. Dann sollen die E-Mails neben einem Zertifikat auch eine digitale Signatur erhalten. Dies soll durch die Verschlüsselung per PGP (Pretty Good Privacy) erfolgen. Die Anbieter von United Internet (GMX, Web.de, 1&1), die Deutsche Telekom, sowie das Unternehmen Francotyp-Postalia, wollen die Sicherheitslücke nun endgültig schließen und das (nie erreichte) Vertrauen in die Sicherheit der De-Mail wieder herstellen.
End-to-End-Verschlüsselung legt der Nutzer selbst an
Ob das klappt, wird man bestimmt bald sehen. Wie hoch der Sicherheitsgrad sein wird, liegt nämlich in der Verantwortung von Sender und Empfänger. Denn die Anbieter stellen nur die technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Im Prinzip ist es wie mit der Vergabe von Passwörtern, je komplexer, desto besser.
Bleibt nur zu hoffen, dass dies bedienerfreundlich umgesetzt wird.
Benötigen wir einen Kredit oder möchten wir etwas Geld anlegen, dann locken die Banken gerne mit Ihrer „Kundennähe“ und loben ihre Produkte in den Himmel. Dank dem gut geschulten Verkaufspersonal und deren Redegewandheit, bleiben manchmal doch noch Fragen übrig. Zum Beispiel die Gesamtkosten für einen Verbraucherkredit oder den Gesamtertrag einer Geldanlage. Wie gut das es Excel gibt, mit dem jeder recht einfach Erträge oder Kosten überprüfen kann.
Alles was man neben Excel noch benötigt, ist die Gesamtlaufzeit, der Kreditbetrag/Anlagebetrag und der Jahreszins.
Die mathematische Zinseszins-Formel
Die mathematische Formel für die Berechnung des Zinseszinses lautet KE=KA(1+p/100)^n. Der Parameter KA steht für den Kreditbetrag oder den Anlagebetrag, p steht für den Jahreszins in Prozent und n für die Gesamtlaufzeit in Jahren.
Bei Excel gibst du die Werte wie folgt ein:
Den Kreditbetrag/Anlagebetrag KA (in Euro) trägst du in der Exceltabelle in das Feld A2 ein. In die Zelle B2 gibst du den Zinssatz p in Prozent ein und das Feld C2 benötigt die Laufzeit n in Jahren.
Für dieses Beispiel berechnen wir die Gesamthöhe eines Kredites über 15.000 Euro zu fünf Prozent Zinsen und einer Laufzeit von drei Jahren.
Die Excel Formel
Nun benötigt man nur noch die Excel-Formel zur Zinseszins-Berechnung. Die Formel =A2*(1+B2/100)^C2 trägst du in die Zelle D2 ein. Das Ergebnis wird dann auch sofort in diesem Feld angezeigt.
Der Rückzahlungsbetrag liegt also in diesem Fall bei insgesamt 17.364,38 Euro.
Abweichungen im Kredit- oder Anlagevertrag
Liegt der Rückzahlungsbetrag in deinem Fall höher als der berechnete Wert im Feld D2, dann enthält dein Kreditvertrag weitere Kosten, die der Bankberater (vor der Unterzeichnung) erklären muss.
Gleiches gilt für eine Geldanlage, wenn im Anlagevertrag eine geringere Summe ausgewiesen wird. Auch hier müssen die Kosten transparent sein.
Ohne Papier läuft in Deutschland nichts. Für fast alles braucht man einen Vertrag oder eine Vereinbarung. Arbeitsvertrag, Geheimhaltungsvereinbarung, Auto-Kaufvertrag, Patientenverfügung – das alles und mehr sollte man schriftlich festhalten. Doch aufgepasst: Wichtige Verträge sollte man nicht einfach irgendwie und mal eben zwischendurch aufsetzen. Verträge und andere schriftliche Vereinbarungen sollten rechtssicher formuliert und juristisch wasserdicht sein. Doch woher bekommt man rechtssichere Vertäge? Für jeden Vertrag gleich einen teuren Rechtsanwalt zu beauftragen, geht ganz schön ins Geld. Das muss es nicht, denn im Internet gibt es jede Menge wasserdichte Musterverträge und Musterschreiben für jede Gelegenheit.
Kostenlos Muster für Verträge downloaden
Im Internet gibt es jede Menge kostenlose Musterbriefe und Verträge; wo genau steht in unserem Tipp „Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und vieles mehr„. Hier finden Sie auch einen Musterbrief-Generator, etwa für Kündigungen oder Adressänderungen beim Umzug. Bei simplen Vorgängen wie die Kündigung der Wohnung oder Beschwerden bei Flugverspätungen reichten die kostenlosen Vorlagen vollkommen aus.
Anders sieht es bei wichtigen Verträgen aus. Denn Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Damit laienhaft zusammengeschusterte Verträge bei späteren Auseinandersetzungen nicht zum Bumerang werden, sollte man zumindest bei wichtigen Verträgen wie Arbeitsverträgen oder dem Autoverkauf auf juristisch wasserdichte Dokumente setzen. Auch die gibt es im Internet zum Teil kostenlos, und zwar beim Onlinedienst SmartLaw. Zusätzlich werden individuelle Vorgaben bei der Erstellung berücksichtigt. Hier können Sie folgende Verträge und Dokumente kostenlos als PDF erstellen. Einfach auf der Seite mit den angebotenen Verträgen auf den jeweiligen Vertrag mit dem Zusatz „Gratis“ klicken, etwa:
Das Praktische am SmartLaw-Angebot: Bei jedem Vertrag führt ein Assistent Schritt für Schritt vom leeren Blatt zum fertigen Vertrag. Der Assistent stellt auch für Laien leicht verständliche Fragen und stellt zum Schluss den individuell zusammengestellten rechtssicheren Vertrag als PDF-Download zur Verfügung. Beim Vertrag für den Autokauf oder Autoverkauf geht es zum Beispiel um Angaben zum Fahrzeug, den Kaufpreis, der Sachmängelhaftung oder zusätzlichen Vereinbarungen. Pfiffig: alle Sachverhalte werden ausführlich erläutert, etwa die Frage, was es genau mit dem Rücktrittsrecht und der Rücktrittserklärung auf sich hat. Sind alle Fragen des Assistenten beantwortet, erhält man am Schluss den fertigen Vertrag als Download im PDF-Format.
Noch mehr rechtssichere Musterverträge
Neben den kostenlosen Musterverträge, Formularen und Vorlagen gibt es bei SmartLaw auch kostenpflichtige Verträge. Die sind vor allem dann sinnvoll, wenn es um die Bereiche Arbeit, Mitarbeiter, Immobilien, Wohnung, Darlehen oder Erbe – also um eine Menge Geld und Verantwortung geht. Die Preise für die professionellen Vertragsvorlagen halten sich aber in Grenzen. Einen rechtssicheren Arbeitsvertrag gibt es zum Beispiel für 49 Euro, einen Wohnungsmietvertrag für 29 Euro oder eine Patientenverfügung für 29 Euro. Das ist immer noch wesentlich günstiger als direkt bei einem Rechtsanwalt. Das simple Prinzip der Vertragserstellung gilt auch für die kostenpflichtigen Verträge: auch hier führt ein Assistent Schritt für Schritt durch alle Fragen und stellt am Ende den fertigen, individuell auf Sie zugeschnittenen Vertrag zusammen.
Der Vorteil gegenüber den sonst im Internet erhältlichen Musterverträgen: bei Standard-Musterverträgen muss man oft Regelungen streichen oder hinzufügen und läuft dann schnell Gefahr, gegen geltendes Recht zu verstoßen oder die in vielen Rechtsgebieten sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten zu überschreiten. Etwa beim Arbeitsrecht und den Vorgaben zu Lage und Dauer der Arbeitszeit oder den Fristen und Modalitäten bei Vermietungen. Im schlimmsten Fall führen die gestrichenen oder ergänzten Passagen zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Das kann mit dem Assistenten nicht passieren, da aufgrund der abgegebenen Antworten immer ein Vertrag innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten und ohne Fallstricke herauskommt.
Sollen per E-Mail handschriftlich unterschriebene Dokumente versendet werden, dann führt der „normale“ Weg über den Drucker und über den Scanner zurück auf die Festplatte. Erst dann wird das Dokument als Anhang versendet. Natürlich gibt es genügend Hardware, um Unterschriften in Dokumente einzufügen. Jeder, der in Vergangenheit einmal zu Hause eine Versicherung abgeschlossen hat, wurde mit dieser Technik bereits konfrontiert. Mit „HelloSign“ geht das aber auch viel einfacher.
Unterschreiben Sie mit „HelloSign“
Die kostenlose Erweiterung „HelloSign“ für Google Chrome ermöglicht das einfache Einfügen handschriftlicher Unterschriften oder Namenskürzel in ein beliebiges Dokument. Automatisch wird das auf diese Weise unterschriebene Dokument ins PDF-Format umformatiert und kann direkt mit Ihrem Gmail-Konto versendet werden. Zusätzlich wird das Dokument in Google Drive gespeichert.
Erhalten Sie per E-Mail Unterlagen die unterschrieben oder gegengezeichnet werden müssen, kann dies direkt im Gmail-Account geschehen.
Erste Schritte vor dem Download
Aber alles der Reihe nach. Bevor Sie über den Chrome Webstore die Erweiterung herunterladen, scannen Sie als erstes Ihre Unterschrift und speichern sie in einem Bildformat (z. B. jpg, bmp, png) ab. Danach rufen Sie Anbieter-Webseite www.hellosign.com/gmail auf.
Klicken Sie auf den roten Button „Try it out“ und bestätigen Sie im nächsten Dialogfenster mit „Zugriff zulassen“ die Zugriffsberechtigung auf Ihr Gmail-Konto.
Download aus dem Chrome Webstore
Nun können Sie aus dem Chrome Webstore die Erweiterung herunterladen und Ihrem Chrome-Browser hinzufügen.
Erhalten Sie nun eine Email mit der Bitte, die beigefügten Unterlagen zu unterschreiben, dann klicken Sie bei dem angehängten Dokument auf den Link „Sign“. Dieser Link wurde Ihrem Googlemail-Konto durch das Add-on hinzugefügt.
Erstellen und Einfügen von Unterschriften
Das Dokument wird nun hochgeladen. Mit der Schaltfläche „Signature or Initials“ öffnen Sie das Dialogfenster zur Unterschriften-Erfassung. Mit diesem Dialog können Sie jederzeit eine neue oder aktuellere Unterschrift eingeben und abgespeicherte Unterschriften in das betreffende Dokument einfügen.
Um eine Unterschrift zu erstellen, klicken Sie auf die Kategorie „Upload image file“ und auf den Button „Upload“ um Ihre zuvor gescannte Unterschrift hochzuladen.
Folgen Sie dann den weiteren Arbeitsschritten „Crop and Contrast“ zur weiteren Optimierung der Unterschrift. Mit „Next“ gelangen Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.
Mit „Save & Insert Signature“ wird die Unterschrift gespeichert und in ein Dokument eingefügt.
Eine weitere Möglichkeit der Unterschriften-Erstellung ist die Funktion „Draw it in“. Da hier aber nur eine begrenzte Anzahl von Buchstaben zur Verfügung stehen, ist diese Version nur für kurze Namen oder Initialen nutzbar. Tragen Sie mit der Maus Ihren Namen oder Ihre Initialen auf der gestrichelten Linie ein und bestätigen Sie die Eingabe mit „Next“. Die nächsten Arbeitsschritte entsprechen den bereits erläuterten Schritten in „Upload image file“.
Ziehen Sie anschließend das Unterschriftenfeld an die richtige Stelle. Die Unterschrift kann mit gedrückter linker Maustaste in der Größe angepasst werden. Zum Schluss klicken Sie auf „Save and Attach to Email“.
Nach ein paar Sekunden ist der Speichervorgang beendet und das unterschriebene Dokument wird in Google Drive angezeigt. Von hier kann es dann mit einer neuen E-Mail versendet oder auf den Rechner heruntergeladen werden.
„HelloSign“ ist das ideale Tool um die eigene digitale Korrespondenz mit einer persönlichen Note zu versehen. Bitte achten Sie aber darauf, welche Dokumente Sie mit Ihrer Unterschrift versehen. Ihre (digitale) Unterschrift könnte als rechtsverbindlich anerkannt werden.
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