Schlagwort: verurteilt

  • Online-Händler müssen auf gebrauchte Smartphones hinweisen

    Häufig liest man bei Amazon und anderen Online-Händlern die Zusatzbeschreibung Refurbished oder Refurbished Certificate. Diese Begriffe weisen auf gebrauchte Geräte hin. Doch das reicht zukünftig nicht mehr aus um gebrauchte Smartphones zu beschreiben.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentrale mahnte letztes Jahr (2018) den Online-Händler Amazon ab, der gebrauchte Smartphones nur mit der englischsprachigen Bezeichnung Refurbished Certificate zum Verkauf anbot.

    Wie so oft, reagierte das Unternehmen weder auf die Abmahnung, noch auf die ebenfalls geforderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daraufhin gab das Landgericht München I der Klage statt (Urteil 30.07.2018 Az. 33 O 12885/17).

    Als Begründung führten die Richter an, dass es sich in diesem Fall um eine Irreführung der Kunden gemäß §§ 3, 5a UWG handelt. Die ausschließliche Verwendung des Begriffs Refurbished Certificate ist nicht eindeutig genug. In der Artikelbeschreibung muss eindeutig auf gebrauchte Ware hinweisen.

  • Hallo Herr Dobrindt, wie realistisch sind Ihre versprochenen 50 MBit/s für den Internetzugang?

    Vermutlich so realistisch wie andere Versprechen von Politikern. Da die Politik den Ausbau per Kupferkabel fördert, wird dies 2018 wohl eher eine Totgeburt sein. In diesem Zusammenhang hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Breitbandcheck auf der Webseite ihrer Bundestagsfraktion integriert.

    Natürlich soll das Versprechen durch diese Initiative kontrolliert und der Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Druck gesetzt werden.

    gruene-bundestag-initiative-breitband-internet-ausbau-kontrolle-dobrindt

    Der Geschwindigkeitstest auf der Webseite www.gruene-bundestag.de/breitbandcheck/ arbeitet auf der technischen Grundlage von SpeedOfMe. An diesen Anbieter werden auch von jedem durchgeführten Speedtest ein paar Daten wie IP-Adresse und Testdatum übermittelt, um den Fortschritt des Breitband-Ausbaus von Herrn Dobrindt zu überprüfen.

    Nach dem Mausklick auf Los Geht´s wählst du dein Bundesland über das Aufklappmenü aus…

    …und startest den Speed-Check mit dem Button JETZT GESCHWINDIGKEIT TESTEN.

    Nach ein paar Sekunden steht fest, wie weit du noch von den versprochenen 50 MBit pro Sekunde entfernt bist. Dies ist mein Ergebnis (knapp unter meiner gebuchten Geschwindigkeit):

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