Schlagwort: verwarnung

  • Flensburger Verkehrssünderkartei: Den eigenen Punktestand in Flensburg abfragen

    Jeder Autofahrer hat im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg ein eigenes Punktekonto. Haben sich dort zu viele Punkte angesammelt, wird ein Aufbauseminar fällig (ab 14 Punkten) oder der Führerschein entzogen (ab 18 Punkten). Doch wie viele Punkte hat man eigentlich in Flensburg? Diese Frage beantwortet das Auskunftsformular des Verkehrszentralregisters.

    Punkte in Flensburg erfragen

    Ab acht Punkten erhalten Sie automatisch eine schriftliche Verwarnung und Informationen über den aktuellen Punktestand. Wenn Sie zwischendurch erfahren möchte, ob und wie viele Punkte Sie in Flensburg angesammelt haben, können Sie kostenlos den eigenen Punktestand abfragen. Und zwar folgendermaßen:

    1. Rufen Sie die Webseite http://www.kba.de auf.

    2. Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf Zentrale Register und dann in der linken Spalte auf Fahreignungsregister und Auskunft aus dem Fahreigungsregister.

    Alternativ hierzu können Sie auch direkt die folgende Webseite aufrufen:

    http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

    3. Klicken Sie auf Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (pdf), um das Antragsformular zu öffnen. Sie können das Formular auch direkt über folgende Adresse herunterladen:

    http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/formular_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    4. Drucken Sie das Antragsformular aus, und füllen Sie es aus.

    5. Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie dann zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder einer amtlich beglaubigten Unterschriftskopie an die folgende Adresse:

    Kraftfahrt-Bundesamt
    24932 Flensburg

    Nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg.

  • Verräterische Facebook-Fotos: Polizei fahndet per Facebook nach Rasern und Dränglern

    Facebook wird immer beliebter – auch bei der Polizei. Da tausende Facebook-Nutzer mit Hang zur Selbstdarstellung unbedarft ihre Fotos veröffentlichen, hat sich Facebook als ideale Recherchequelle für die Polizei entpuppt; sie gleicht nach einem Medienbericht die Facebook-Fotos mit den Blitzerfotos aus Radarfallen ab. Mit Erfolg.

    Das meldet die „Hamburger Morgenpost„. Der aktuelle Fall: Ein Drängler wurde auf der A1 bei Münster geblitzt. Ein Bußgeldbescheid über 400 Euro und vier Flensburg-Punkte folgte. Der Drängler legte Einspruch ein, da auf dem Blitzerfoto der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen war.

    Vor Facebook war die Sache damit meist erledigt. Zwar versuchte die Polizei dann bei Nachbarn oder über das Einwohnermeldeamt an Fotos des Verdächtigen zu kommen. Oft aber vergeblich. Dank Facebook geht’s einfacher. Da etliche Facebook-User bedenkenlos für jedermann sichtbar eigene Fotos oder Schnappschüsse von Freunden veröffentlichen, ist man schnell „enttarnt“. So auch im Fall des Dränglers, der nach dem Facebook-Fotoabgleich klein bei gab und den Einspruch zurückzog.

    Unser Tipp: Beim Veröffentlichen von Fotos bei Facebook ist weniger oft mehr. Verhindern lässt sich die Polizeirecherche allerdings nur, wenn man sich mit Pseudonym bei Facebook anmeldet, nur unkenntliche Fotos veröffentlicht und aufs Taggen (Fotomarkierung mit Namen) verzichtet. Ein weiterer Schutzmechanismus: Machen Sie Fotos nicht für jedermann, sondern nur für Freunde sichtbar. Hierzu wählen Sie beim Hochladen im Feld „Dieses Foto teilen mit“ den Eintrag „Nur Freunde“.

    Eine böse Falle bleibt: Da man bei Facebook unweigerlich mit Freunden und Bekannten verknüpft ist, kann die Polizei über die Verknüpfung auch schnell fündig werden, wenn man gar nicht selbst gefahren ist, sondern den Wagen verliehen hat.

    Hier geht’s zum Originalbeitrag der Hamburger Morgenpost:
    „Polizei jagt Raser mit Facebook“ (Hamburger Morgenpost)