Facebook hat schon vor einigen Jahren versucht, eine automatische Gesichtserkennungsfunktion einzuführen. Diese wurde aufgrund von massiven Protesten der EU-Datenschützer aber wieder abgeschafft. Doch seit Mitte April 2018 ist sie wieder da. Der Unterschied liegt aber darin, dass der Nutzer der Aktivierung zustimmen muss. Jeder, der voreilig dieser Berechtigung zugestimmt hat, kann auch nachträglich die Berechtigung noch widerrufen.
Klicke in der Facebook Menüleiste auf den kleinen Pfeil oben rechts und wähle im Dropdown-Menü die Einstellungen aus. Anschließend wechselst du in die Kategorie Gesichtserkennung, klickst auf Bearbeiten und wählst die Option Nein aus, um die Berechtigung für die Gesichtserkennung zu widerrufen.
Ab sofort ist die Gesichtserkennung bei Fotos und Videos wieder inaktiv.
Viele Webseiten fragen den Nutzer, ob sie Pop-Up-Benachrichtigungen senden dürfen. Die Inhalte sind unterschiedlich, meist handelt es sich um Informationen zur Aktualisierung der Webseite. Natürlich können sie auch für Werbebotschaften genutzt werden. Da die Häufigkeit dieser Anfragen zunimmt und schnell nervig wird, kann man die Push-Benachrichtigungen in den meisten Browsern komplett deaktivieren.
Die Abschaltung der Browser-Notifications ist bei Firefox, Chrome und Opera mit wenigen Mausklicks schnell durchgeführt.
Firefox
Starte deinen Firefox, gib in die Adresszeile about:config ein und bestätige den Befehl mit [Eingabe]. Auch den nachfolgenden Gefahrenhinweis bestätigst du mit einem Klick auf den Button Ich bin mir der Gefahren bewusst!
Suche den Eintrag dom.webnotifications.enabled und ändere den Wert mit einem Doppelklick von true auf false.
Wiederhole diesen Arbeitsschritt mit dem Eintrag dom.push.enabled.
Zum Reaktivieren der Benachrichtigungen änderst du bei beiden Einträgen die Werte wieder auf true.
Chrome
Tippe in die Adressleiste chrome://settings/content/notifications ein und bestätige die Eingabe mit [Enter]. Über den Schalter der Funktion Benachrichtigung deaktiverst du die nervigen Push-Benachrichtigungen.
Tipp: Wenn du den Browser Vivaldi nutzt, dann erfolgt die Deaktivierung, wie beim Chrome, mit den gleichen Arbeitsschritten.
Opera
Oben links im Browser klickst du auf das Opera-Icon und navigierst zu Einstellungen | Websites | Benachrichtigungen. Aktiviere hier die Option Keine Website darf Desktop-Benachrichtigungen anzeigen. Die Änderung wird, wie auch bei den anderen Browsern, automatisch gespeichert.
Microsoft Edge
Beim Edge lassen sich die Benachrichtigungen von Webseiten verwalten, indem du auf das Drei-Punkte-Icon klickst und zu Einstellungen | Erweiterte Einstellungen anzeigen navigierst.
Im Bereich Websiteberechtigungen klickst du auf Verwalten und lässt dir die Berechtigungen anzeigen um sie zu bearbeiten. Wahlweise lassen sich alle Berechtigungen auch auf einmal löschen.
Schütteln um zu Widerrufen ist ein gutgemeintes Feature des iPhones. Die Funktion ermöglicht das Rückgängig machen einer zuvor durchgeführten Aktion, zum Beispiel bei der Texterfassung. Einfach das Handy schütteln, schon wirst du gefragt ob du die letzte Aktion widerrufen möchtest. Die Funktion lässt sich bei Bedarf deaktivieren.
Wenn die Widerruf-Meldung zu häufig erscheint, kann das sehr nervig sein. Für diesen Fall lässt sie sich einfach und schnell deaktivieren. Shake to Undo kann jederzeit wieder eingeschaltet werden, wenn sie benötigt wird.
Dazu öffnest du die App Einstellungen und rufst Allgemein | Bedienungshilfen auf. Suche den Eintrag Zum Widerrufen schütteln und tippe auf den Schalter um die Funktion ein- oder auszuschalten.
Dass die Google Suchmaschine sehr effektiv arbeitet, ist kein Geheimnis. Egal welcher Suchbegriff eingetippt wird, Google findet immer passende Ergebnisse. Zukünftig können auf Wunsch die Suchergebnisse auch persönliche Dateien enthalten. Die Websuche durchforstet dann auch verknüpfte Google-Dienste wie Fotos und Gmail nach passenden Ergebnissen, die im Tab Persönlich der Google-Suche aufgelistet werden.
Damit die Google-Dienste in die Suche eingebunden werden können, ist natürlich ein Google-Konto erforderlich, in das man eingeloggt ist.
Bisher konnte man in puncto persönliche Daten, nur den Google-Kalender in die Websuche mit einbeziehen. Allerdings wurden die Kalendereinträge unsortiert zwischen den Ergebnissen der globalen Google-Suche angezeigt.
Bessere Übersicht von privaten und globalen Suchergebnissen
Mit Einführung des Tab Persönlich, werden die Daten nun sortiert angezeigt. Fotos, E-Mails und die Kalendereinträge sind nun übersichtlicher angeordnet. Außerdem muss man bei der Suche nicht jeden Dienst separat ansteuern, um an gesuchte Informationen zu gelangen. Das spart jede Menge Zeit.
Datenschutz
Die persönlichen Daten aus Google Fotos, Gmail und dem Kalender sind natürlich nicht für jedermann sichtbar. Nur du erhältst Dateneinblick. Außerdem lassen sich die persönlichen Daten in den Sucheinstellungen deines Google-Accounts unter dem Punkt Private Ergebnisse bei Bedarf abschalten und jederzeit wieder einschalten.
Roll-Out
Das Update mit den persönlichen Suchergebnissen wird seit dem 28. Mai 2017 an alle Nutzer der Desktop- und Mobil-Version verteilt. Die Aktualisierung der Google-App für Android und iOS folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Einschränkungen
Die privaten Ergebnisse deiner Google-Suche sind derzeit aber noch auf drei Dienste (Fotos, Gmail, Kalender) beschränkt. Ziemlich zügig werden dann bald Google Drive, der Playstore und Ergebnisse weitere Apps folgen.
Vermutlich wird die Erweiterung der Suche nur mit den Apps aus der eigenen Softwareschmiede funktionieren. Daten, die bei anderen Anbietern gespeichert sind (z. B. iCloud), werden nicht im Tab Persönlich angezeigt.
Beim Herunterladen von Apps aus den einschlägigen App-Stores erlaubt man über die akzeptierten Berechtigungen, dass man vom Anbieter Benachrichtigungen erhält. Eigentlich wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn bei manchen Apps nicht immer nervige Spam-Nachrichten erhalten würde. Dazu gehören neben Aufforderungen zum Spielen auch die Erinnerung, endlich auf die (kostenpflichtige) Premium-Version umzusteigen. Und natürlich auch die „vielgeliebte“ Werbung. Aber man kann die Benachrichtigungen ebenso einfach wieder loswerden.
Am einfachsten geht das über die Benachrichtigungszentrale, sobald du eine unerwünschte Benachrichtigung erhälst. Öffne die Benachrichtigungszentrale mit einer Wischbewegung von oben nach unten.
Dann tippst du auf den Eintrag dieser App und hälst ihn so lange bis die Meldung „i“, „App-Info“ oder App-Details erscheint. Die Art der Meldung kann je nach Geräte-Hersteller etwas abweichen.
Tippe auf diese Meldung und du gelangst zu den Einstellungen der ausgewählten Anwendung.
Hier kannst du nun die Benachrichtigungen durch Entfernen des Häkchens oder mithilfe eines Schalters deaktivieren.
Bei Bedarf lässt sich die App auch beispielsweise auf die SD-Karte verschieben, deinstallieren, oder den Cache leeren.
Egal welchen Browser man benutzt um YouTube-Videos zu betrachten, man benötigt immer einen Flash-Player. Meist wird der Flash-Player als Add-On oder als Plugin dem Web-Browser hinzugefügt. Mit der aktuellen HTML5-Technologie wird der separate Flash-Player aber überflüssig. Ob der eigene Browser bei YouTube schon die neue Technologie verwendet, findet man ziemlich leicht heraus.
HTML5 braucht kein Flash-Plugin
Die Webadresse www.youtube.com/html5 zeigt direkt an, ob der Browser schon den HTML5-Videoplayer verwendet. Wenn, wie in diesem Beispiel, dein Browser noch den (alten) Standard-Player nutzt, dann kannst du mit einem Klick auf die blaue Schaltfläche den HTML5-Videoplayer anfordern.
Trotzdem kann es immer noch passieren, dass ältere YouTube-Videos mit der neuen Technik nicht kompatibel sind und daher zurzeit nicht abgespielt werden. Sollte dies der Fall sein, dann wiederhole die oben genannten Schritte und schalte den Standard-Player wieder ein.
Der eigene Browser und HTML5
Wie fit der eigene Browser für HTML5 ist, verrät die Webseite www.html5test.com. Nach dem Aufrufen der Seite wird direkt nach ein paar Sekunden das Ergebnis des verwendeten Webbrowsers angezeigt.
Browservergleich
Hier steht der Opera Browser (Version 25) mit seinem 508 von 555 möglichen Punkten an zweiter Stelle, direkt nach Google Chrome 37 mit 512 Punkten.
Gefolgt werden diese beiden Browser vom Firefox 32 mit 475 und dem Safari 8.0 mit 429 Punkten. Abgeschlagen auf Platz fünf liegt der Internet-Explorer 11 von Microsoft mit 376 Zählern.
Im Register compare kannst du insgesamt fünf Browser miteinander vergleichen. Klicke einfach auf ein blaues Plus und wähle im Drop-Down-Menü den gewünschten Browser aus.
Neue Versionen bringen neue Funktionen
Aber keine Angst, die nächsten Updates der Webbrowser werden bestimmt auch eine verbesserte HTML5-Performance enthalten.
Wenn häufig Computer-Neustarts durchgeführt werden müssen, weil es Computerprobleme gibt oder man einige Programme neu installiert, ist die wiederholte Benutzeranmeldung ziemlich hinderlich. Natürlich kann man für diese Zeit das Passwort löschen und hinterher wieder neue Login-Daten anlegen. Wenn diese Lösung nicht gewünscht ist, kann man aber auch eine automatische Anmeldung mit den bestehenden Login-Daten durchführen.
Diese Änderung am betreffenden Benutzerkonto sind schnell durchgeführt. Und so einfach geht´s:
Öffnen Sie mit der Tastenkombination [Windows][R] das Fenster Ausführen, tippen Sie den Befehl control userpasswords2 ein, und bestätigen Sie mit OK.
Im neuen Dialogfenster Benutzerkonten markieren Sie auf der Registerkarte Benutzer Ihr Konto und entfernen das Häkchen bei der Option Benutzer müssen Benutzernamen und Kennwort eingeben. Bestätigen Sie die Änderung mit dem Button Übernehmen.
Im letzten Schritt müssen Sie noch mit Ihrem Kennwort und einem Mausklick auf OK die Änderung bestätigen.
Mit dem nächsten Systemstart tritt die automatische Anmeldung in Kraft und Windows bootet direkt in Ihr Benutzerkonto.
Da die automatische Anmeldung natürlich auch Gefahren birgt, sollte sie wieder rückgängig gemacht werden, wenn die Wartungsarbeiten abgeschlossen sind.
Wiederholen Sie dann obige Arbeitsschritte und aktivieren Sie wieder die Eingabe von Passwort und Benutzername.
Teilen Sie sich Ihren Computer auch mit anderen Familienmitgliedern? Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Kinder zuviel Zeit mit dem Computer verbringen, sondern sich auch anderen Aufgaben widmen sollen, dann wird die Kontrolle schwierig wenn man eine längere Zeit außer Haus ist. Das Gute an den Windows-7-Benutzerkonten ist, dass sich der Zugriff zeitlich steuern lässt. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein „Net-Kommando“ und die Windows-Eingabeaufforderung.
Navigieren Sie über „Start | Alle Programme | Zubehör“ zur „Eingabeaufforderung“, öffnen Sie mit einem Rechtsklick das Kontextmenü, und wählen Sie „Als Administrator ausführen“.
In der Eingabeaufforderung geben Sie zur Zeitsteuerung folgenden „Net-Befehl“ ein:
net user gast /times:mo-so,15-17
Mit [Enter] bestätigen und aktivieren Sie den eingegebenen Befehl. In diesem Beispiel wurde der Zugriff auf eine tägliche, zweistündige Zeitspanne beschränkt. „Gast“ steht hier für den Konto-Namen, der von Ihnen angepasst werden muss.
Nach diesem Muster lassen sich sogar für jeden Wochentag unterschiedliche Nutzungszeiträume festlegen. Diese werden in dem Befehl durch ein Semikolon (;) getrennt. Soll die Zugriffszeit zum Beispiel am Wochenende ausgedehnt werden, dann sieht der Befehl wie folgt aus:
net user gast /times:mo-fr,15-17;sa-so,12-18
Die Eingabe des Kommandos
net user gast /times:all
macht alle zeitlichen Einschränkungen wieder rückgängig.
Ist die Zeiteinschränkung aktiv, erhält der Nutzer bei einem Login-Versuch außerhalb der festgelegten Nutzungsdauer folgende Meldung:
„Das Konto sieht es nicht vor, dass Sie sich zu dieser Zeit anmelden. Wiederholen Sie den Vorgang später.“
Nutzen Sie Ihr Notebook häufig im öffentlichen WLAN, beispielsweise bei Bahnhöfen, Flughäfen oder auch bei McDonalds? Dann denken Sie bestimmt auch an die damit verbundenen Sicherheitsrisiken. Die am schnellsten zu erreichenden Dateien sind die in den „Freigegebenen Ordner“. Am besten ist daher, diese Netzwerkfreigaben vorübergehend zu beenden.
Als erstes sollten Sie sich einen Überblick über die existierenden Netzwerkfreigaben verschaffen. Klicken Sie dazu im Startmenü mit der rechten Maustaste auf „Computer“ und wählen Sie dann im Kontextmenü die Option „Verwalten“ aus.
Im Fenster der „Computerverwaltung“ navigieren Sie im Verzeichnisbaum über „Freigegebene Ordner“ zum Unterordner „Freigaben“. In diesem Ordner sind alle Freigaben aufgelistet. Alle Ordner deren Name am Ende ein „$“-Zeichen aufweisen sind nur für systeminterne Zwecke und können unberücksichtigt bleiben.
Bei den anderen Ordner können die Freigaben widerrufen werden. Hierbei müssen Sie entscheiden, welche der Ordnerinhalte für den Zugriff Dritter gesperrt werden sollen.
Um eine Freigabe zu widerrufen, markieren Sie diesen Ordner und klicken in der Menüleiste auf „Aktion | Öffnen“. Als nächstes öffnet sich der Windows Explorer. Hier öffnen Sie das Kontextmenü des zu sperrenden Ordners mit einem Rechtsklick, wählen die Option „Freigeben für“ und danach „Niemand“.
Wiederholen Sie diese Arbeitsschritte gegebenenfalls entsprechend oft, um für alle Ordner die Freigaben aufzuheben.
Wenn für ein Netzwerk Ordner freigegeben werden, dann führt der normale Weg über die Dateisuche im Windows Explorer, gefolgt von etlichen Klicks um den benötigten Ordner letztendlich freizugeben. Dabei geht das aber auch viel einfacher. Windows enthält einen integrierten Assistenten, der schneller und vor allen Dingen sehr viel bequemer ist.
Der Assistent wird über das Eingabefeld im Startmenü mit dem Befehl shrpubw aufgerufen.
Danach startet der Freigabeassistent mit dem Willkommensbildschirm. Mit der Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie direkt zum nächsten Schritt.
Mit dem Button „Durchsuchen“ navigieren Sie zum gewünschten Ordner. Bestätigen Sie mit „Weiter“ um zum nächsten Arbeitsschritt zu gelangen.
In diesem Fenster legen Sie den Freigabenamen und die Beschreibung fest. Mit „Weiter“ gelangen Sie zum Dialogfenster mit den Berechtigungen.
Hier legen Sie fest, wer welche Berechtigungen erhalten soll. Die Schaltfläche „Fertig stellen“ beendet den Freigabevorgang und öffnet das Fenster mit der Zusammenfassung.
Soll ein weiterer Ordner freigegeben werden, setzen Sie ein Häkchen in die untere Checkbox damit der Freigabeassistent nicht beendet wird.
Letztmalig klicken Sie auf „Fertig stellen“ damit der Ordner im Netzwerk sichtbar wird.
Der einzige Nachteil dieses Assistenten ist, dass hier keine Freigabe widerrufen werden kann. Das muss über den „normalen“ Weg des Kontextmenüs erfolgen.
Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf den betreffenden Ordner, wählen Sie im Kontextmenü „Eigenschaften“, wechseln Sie dann zum Register „Freigabe“, und öffnen Sie die „Erweiterte Freigabe“. Dort entfernen Sie das Häkchen aus der Option „Diesen Ordner freigeben“ und bestätigen mit „OK“. Das Fenster „Eigenschaften von“ kann nun auch geschlossen werden.
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