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  • Der Dash-Button von Amazon – Segen oder Fluch?

    Seit einigen Tagen gibt es für die Kunden des Versandhändlers Amazon die sogenannten Dash-Buttons. Per Knopfdruck kannst du ab sofort Produkte des täglichen Bedarfs automatisch bestellen, wenn dein Vorrat zur Neige geht.

    Kein Klopapier oder Waschmittel mehr da?

    Ein Beispiel? Du stehst vor deiner Spülmaschine, willst sie einschalten und stellst dabei fest, dass nur noch zwei Waschmittel-Tabs im Karton sind. Dies ist die Gelegenheit auf den Dash-Button von Somat zu drücken und eine Bestellung des Lieblingsspülmittels auszulösen. Als Amazon-Prime-Kunde (Voraussetzung!) erhältst du dann spätestens am nächsten Tag deine Bestellung. Wohnst du in einem der 14 Ballungsräume, dann ist sogar eine Same-Day-Lieferung möglich.

    Ein Knopfdruck reicht für die Nachbestellung

    Die Dash-Buttons kosten bei Amazon 4,99 Euro pro Stück. Ein Button kann nur mit einem Produkt verknüpft werden. Möchtest du mehrere Produkte, zum Beispiel Hunde- und Katzenfutter, sowie Toilettenpapier bestellen, dann benötigst du je einen Dash-Button. Damit das nicht zu teuer wird, erhältst du derzeit bei der ersten Produktbestellung per Knopfdruck einen Rabatt in gleicher Höhe (4,99 Euro).

    Benötigt WLAN

    Der integrierte Bestellschutz des per WLAN verbundenen Buttons verhindert sogar bei mehrmaligem Drücken, dass die entsprechende Anzahl der Produkte im Warenkorb landet. Es wird nur der erste Knopfdruck pro Versand-Vorgang registriert. Zusätzlich unterliegen alle per Dash-Button bestellten Artikel einer Rückgabegarantie.

    Da der Dash-Button keinerlei Displayfunktion hat, benötigst du noch die Amazon App für dein Androidgerät oder das iPhone/iPad. Über die Amazon App aktivierst du auch die Bestellbenachrichtigung (empfohlen!), damit du rechtzeitig informiert wirst, um gegebenenfalls den Versand zu stornieren. Auch alle anderen erforderlichen Einstellungen werden über die App vorgenommen.

    Fluch oder Segen?

    Diese automatisierte Warenbestellung ist schon sehr bequem. Unser Komfort ist aber nicht der Anreiz für Amazon, den Dash-Button an den Mann oder die Frau zu bringen. Es geht mal wieder um unsere Daten. Amazon speichert natürlich wann und wo die Knöpfe gedrückt werden, damit in Zukunft unser Bedarf an Waren noch besser analysiert werden kann.

    Ein weiteres Risiko ist die Technik selber. Angriffe von Hackern erfolgen nicht nur über den Computer oder das Handy. Auch das Internet der Dinge ist (noch) wie ein offenes Tor für jeden, der in ein WLAN-Netzwerk eindringen will.

    Zusätzlich kritisieren US-Kunden die Praxis der Preisgestaltung der über die Dash-Buttons erfolgten Bestellungen. Von einer Bestellung zur Anderen seien die Produkte erheblich teurer geworden. Sollte dies auch bei uns der Fall sein, dann dürfte das ohnehin geschwächte Vertrauen in Amazon noch weiter sinken.

    Fazit

    Sind die Dash-Buttons ein Fluch oder eher ein Segen? Das wird wohl jeder für sich selber beantworten müssen. Ich jedenfalls, kaufe die Dinge des täglichen Bedarfs immer noch lieber im Supermarkt, zudem ist die Bewegung gut für mein kleines Bäuchlein…

  • Facebooks neue Nutzungsbedingungen: Datensammler abschalten und deaktivieren – So geht’s

    Facebook ist kostenlos. Oder doch nicht? Der „Preis“ für die kostenlose Nutzung von Facebook sind meine Daten. Wer Facebook nutzt, schickt jede Menge persönliche Nutzungsdaten auf die Facebook-Server. Ab dem 30. Januar mehr denn je. Denn mit den neuen Nutzungsbedingungen lässt man als Facebook-Nutzer praktisch die Hosen runter und verrät mehr Daten als zuvor. Die gute Nachricht: Den Facebook-Datensammler kann man abschalten. Zumindest teilweise.

    Was ändert sich am 30. Januar?

    Ab dem 30. Januar erfasst Facebook nicht mehr nur die Daten, die man bei Facebook selbst von sich verrät – etwa welche Hobbys man treibt oder welche Filme man angeschaut hat -, sondern auch die digitalen Spuren über andere Internetseiten und Apps hinweg. Facebook beobachtet dann auch, was man auf anderen Webseiten so treibt, auch ohne dass der Webseitenbetreiber direkt mit Facebook Daten austauscht.

    Für die Werbeindustrie sind die gesammelten Daten enorm wertvoll. Denn je gläserner ein User ist, umso gezielter lässt sich passende Werbung schalten. Das Ziel der Datensammelwut: noch mehr individuell zugeschnittene Werbung. Wer sich ständig auf Kino-Webseiten tummelt, bekommt Werbung zu Kinotickets. Wer viele Urlaubsseiten besucht, bekommt Reiseangebote präsentiert. Das Ganze garniert mit Standortdaten, da Facebook auch den Aufenthaltsort registriert. Die nutzungsbasierte Internetwerbung ist ein Multi-Milliarden-Dollar-Geschäft für die Werbeindustrie.

    Datensammler abschalten

    Die gute Nachricht: Der Datenverfolgung durch Facebook und andere Anbieter kann man (zumindest teilweise) entgehen. Auf der Seite Your Online Choices sind knapp 100 verschiedenen Werbedienste aufgeführt, die Nutzungsdaten zum Wecke nutzungsbasierte Online-Werbung erheben. Wer das nicht möchte, kann hier einzelne  oder alle Anbieter deaktivieren.

    Auf dem eigenen Rechner wird dann praktisch ein „Bitte keine Daten erheben“-Cookie gesetzt, der den jeweiligen Diensten signalisiert, dass keine Daten erhoben werden sollen. Wer Datenschutzbedenken hat und möglichst wenig Nutzungsdaten verraten möchte, sollte hier mit einem Klick auf Bei allen Anbietern deaktivieren auf einen Schlag alle Anbieter in die Schranken weisen.

    Wichtig: Die Einstellung gilt immer nur für den aktuellen Browser und Rechner. Wer auf anderen Rechnern oder mit anderen Browsern surft, muss die Einstellung auf jedem Rechner und Browser wiederholen. Und: Da sich immer mehr Unternehmen  dem Europäischen Selbstregulierungsprogramm für nutzungsbasierte Onlinewerbung anschließen und bei Your Online Choices mitmachen, sollte man die Webseite von Zeit zu Zeit erneut besuchen und die Einstellungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

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    Standortabfrage und Ortungsdienste auf dem Smartphone ausschalten

    Damit Facebook keine Standortdaten mehr erfasst, kannst du im iPhone oder Android Smartphone die Ortungsdienste für Faebook abschalten. Auf dem Android öffnest du dazu in der Facebook-App die Einstellungen und deaktivierst die Option Messenger-Ortungsdienste. Auf dem iPhone geht’s über Einstellungen | Datenschutz | Ortungsdienste | Facebook und die Option Nie.

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  • Tracking und Ausspionieren verhindern: Die Tracking- und Spionagefunktionen der wichtigsten Online-Dienste abschalten und deaktivieren

    Dass wir alle beim Surfen ausspioniert werden, ist kein Geheimnis. Jeder Anbieter – ob Google, Ebay, Amazon, Facebook und wie sie alle heißen – schauen uns beim Surfen auf die Finger. Jeder möchte möglichst viel wissen. Wohin wir surfen, was wir anklicken, was uns gefällt, was wie kommentiert wird und vieles mehr. Die Skrupel, die gesammelten Daten zu verwenden, bröckelt immer mehr. Und das nicht erst, seit Google mit den „Sozialen Empfehlungen“ Namen und Fotos der Nutzer in Werbung verwendet oder Facebook die Privatsphäre-Einstellungen lockert. Wir zeigen, welche der meistgenutzten Dienste Daten sammeln und wie Sie die Sammelwut zumindest einschränken.

    Gezielte Werbung bei Google, Facebook und Twitter

    Wichtigstes Ziel der Datensammelei: Nutzerprofile erstellen und daraus gezielte „interessenbasierte“ Werbung stricken. Da Facebook zum Beispiel durch Ihre Likes und Kommentare weiß, dass Sie gerne Joggen, die Tribute von Panem schauen und viel um die Welt fliegen, bekommen sie natürlich dazu passende Werbung gezeigt: für Joggingschuhe, DVDs und Billigflüge. Das lässt sich zwar nicht ganz verhindern aber zumindest abmildern. Durch sogenannte „Opt-Outs“, also der aktiven Mittelung, dass man etwas nicht möchte. Alle Anbieter bieten die Opt-Out-Möglichkeit – sie ist nur (aus Sicht der Anbieter verständlicherweise) gut versteckt.

    Google „Soziale Empfehlungen“ einschränken

    Google sammelt viele Daten wie „+1“-Likes oder Bewertungen auf Google Play und macht daraus gegebenenfalls passende Werbung, sogar inklusive Ihrem Google-Namen und -Profilbild. Wer das nicht möchte, kann die sozialen Empfehlungen auf folgender Seite abschalten:

    Damit Ihr Name und Ihr Profilbild nicht für Werbung genutzt wird, müssen Sie nur ganz unten auf der Seite das Häkchen bei „Basierend auf meinen Aktivitäten kann Google meinen Namen und mein Profilbild in sozialen Empfehlungen einblenden, die in Anzeigen erscheinen“ entfernen und mit „Speichern“ bestätigen.

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    Googles interessenbasierte Werbung abschalten

    Google weiß alles. Zum Beispiel, dass Sie männlich, zwischen 35 und 44 Jahre alt sind, deutsch sprechen und gerne Tennis spielen. Daraus lassen sich natürlich ideal speziell auf Sie zugeschnittene Werbung einzublenden; was natürlich prompt auch geschieht. Sowohl auf der Google-Seite selbst als auch beim Surfen auf anderen Seiten, die Google-Werbung einblenden. Wem das suspekt ist, kann überprüfen, was Google über einen weiß und die interessenbasierte Werbung abschalten. Dazu rufen Sie diese Seite auf:

    Hier sehen Sie welche Ihrer persönlichen Daten Google kennt, woher Google sie kennt und welche für gezielte Werbung genutzt wird. Gewonnen werden zum Beispiel folgende Daten:

    • Geschlecht (z.B. aus Ihrem Google+-Profil)
    • Alter (Google-Profil)
    • Sprachen (z.B. anhand der besuchten Webseiten)
    • Interessen (z.B. anhand Ihrer Suchbegriffe und besuchter Webseiten)

    Die gute Nachricht: Sie können die interessenbezogene Werbung abschalten, indem Sie unten auf der Seite in jeweils beiden Spalten in der Zeile „Deaktivierungseinstellung: Interessenbezogene Anzeigen auf Google/im Web“ auf „deaktivieren“ klicken.

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    Zunächst erscheint ein Hinweisfenster und weist sie auf die Folgen der Deaktivieren hin, etwa, dass Sie damit zwar die intessenbezogene Werbung abschalten, aber weiterhin Werbung erhalten. Diesmal allerdings nur noch allgemeine Werbung, die nicht mehr Ihren Interessen entspricht.

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    Facebook-Werbeanzeigen bitte ohne mich

    Auch Facebook verwendet muntert die eigenen Aktion für Fremdwerbung. Die eigenen Likes können dann schnell Bestandteil einer Werbeanzeige werden. Wer nicht möchte, dass die eigenen Facebook-Aktivitäten für fremde Werbespots verwendet werden, kann die Funktion hier abschalten:

    Damit Facebook keinesfalls den Namen und das Profilbild für Anwendungen Dritter oder für Werbeanzeigen nutzen kann, klicken Sie in der Zeile „Webseiten Dritter“ auf „Bearbeiten“ und wählen im Feld „Zeige meine Informationen diesen Personen“ die Antwort „Niemand„.

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    In der Zeile „Werbeanzeigen und Freunde“ lohnt ebenfalls ein Klick auf „Bearbeiten„. Wer hier die Option „Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für“ auf „Niemand“ stellt, verhindert, dass Ihre Gefällt-mir-Klicks und geteilten Inhalte in Werbeanzeigen auftauchen.

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    Twitters maßgeschneiderte Werbungen abschalten

    Twitter geht mit seinen „Tailored Ads“ (maßgeschneiderten Werbungen) besonders clever vor. Ein Beispiel: Ein Blumenladen verfügt über eine umfangreiche Liste von Newsletter-Empfängern. Der Blumenladen möchte über Twitter eine Werbung an alle Kunden verschicken, aber nur an Leute, die bereits den Newsletter abonniert haben. Dann muss der Blumenladen nur die Liste der Newsletter-Empfänger in einem besonderen Format (die E-Mail-Adressen sollen dabei angeblich unleserlich sein) an Twitter schicken. Twitter analysiert die Liste und gleicht sie mit den Aktivitäten ihrer Twitter-Nutzer ab und schickt nur an die passenden Empfänger die Twitter-Werbung. Statt der Newsletter-Liste könnte der Shop auch die Cookies seiner Webseite an Twitter schicken – und Twitter filtert aus den persönlichen Informationen die passenden Werbekunden heraus.

    Das clevere Ausnutzen der eigenen Twitter-Aktivitäten lässt sich zwar nicht abschalten, zumindest können Sie Twitter aber so einstellen, dass Sie keine maßgeschneiderten Anzeigen zu sehen bekommen, und zwar hier:

    Hier blättern Sie ganz nach unten und entfernen das Häkchen bei „Anzeigen maßschneidern basierend auf von Werbepartnern geteilten Informationen„.

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    Schnüffeln per Such-Verlauf

    Eine der wertvollsten Informationen für die Werbeindustrie ist der Suchverlauf. Wer zum Beispiel oft nach Android-Tipps sucht, sich Webseiten mit Kleidung in Übergrößen anschaut und sich auf Webseiten mit Diätplänen tummelt, landet aus den Augen der Werbeindustrie in der Schublade „Dicke Menschen ohne iPhone“. Werbende können sich dann Werbeanzeigen für Sportartikel und iPhones sparen und stattdessen nur Werbung für XXL-Kleidung und das neueste Android-Handy einblenden.

    Und wo bekommt die Werbeindustrie die Informationen her? Von den Surfern selbst. Eine ergiebige Quelle fürs Surfverhalten ist der Suchverlauf des Browsers bzw. der Suchmaschine. Jedes mal, wenn Sie im Internet nach etwas suchen, erfährt die Suchmaschine etwas mehr von Ihnen. Mit der Zeit entsteht ein üppiges Profil, und Sie landen in der passenden Werbe-Schublade. Die gute Nachricht: Bei fast allen Suchmaschinen lässt sich das Sammeln der eigenen Suchanfragen unterbinden.

    Google -Suchverlauf abschalten

    Was Google alles über das eigene Suchverhalten weiß, erfahren Sie auf der Seite

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    Hier steht haarklein, wonach Sie wann gesucht haben. Per Ankreuzen und Klick auf „Einträge entfernen“ lassen sich einzelne Suchanfragen aus dem Google-Gedächtnis löschen. Wem das manuelle Löschen einzelner Einträge nicht reicht, kann die Protokollfunktion komplett abschalten. Dazu klickt man oben rechts auf das Zahnrad und wählt den Befehl „Einstellungen„. Per Klick auf „Deaktivieren“ verzichtet Google ab sofort auf das Aufzeichnen der eingegebenen Suchbegriffe.

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    Bing-Sucherlauf abschalten

    Auch Microsofts Suchmaschine Bing interessiert sich dafür, wonach Sie suchen. Steuern lässt sich die Merkfunktion auf der Seite:

    Einzelne Suchen lassen sich hier löschen, indem Sie auf einen Eintrag zeigen und dann auf „Löschen“ klicken. Mit „Alle löschen“ tilgen Sie die bisher gesammelten Suchanfragen. Soll Bing gar nicht mehr die Suchanfragen protokollieren, reicht ein Klick oben rechts auf „Deaktivieren„. Die Einstellung gilt allerdings immer nur pro Computer und Browser. Auf anderen Rechnern oder in anderen Browsern ist die Funktion zunächst wieder aktiv und muss erneut deaktiviert werden.

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    Yahoo-Suchverlauf abschalten

    Wer häufiger mit Yahoo sucht, kann die Suchprotokollierung auf dieser Seite konfigurieren:

    Abgeschaltet werden die Suchprotokolle im Bereich „Keep search history“ mit der Option „Search history off„. Das Speichern der Einstellung per Klick auf „Save“ nicht vergessen.

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    Spionage per Drittanbieter-Cookies

    Cookies sind kleine Dateien, die beim Besuch einer Webseite angelegt werden. Ebay, Amazon, Facebook und Co. kann Sie damit wiedererkennen und zum Beispiel das Anmeldefenster vorab ausfüllen. Neben den normalen Cookies (die sich nur von den Anbietern auslesen lassen, die sie gesetzt haben), gibt es noch sogenannte Drittanbieter-Cookies. Diese lassen sich auch von anderen Webseiten auslesen. Hat eine Webseite zum Beispiel einen „Gefällt mir“-Button von Facebook platziert, kann Facebook diesen Cookie ebenfalls lesen. Wer das nicht möchte, kann die Verwendung von Drittanbieter-Cookies im Browser unterbinden.

    Google Chrome: Rufen Sie die Einstellungen auf, und klicken Sie unten auf „Erweiterte Einstellungen anzeigen„. Dann im Bereich „Datenschutz“ auf die Schaltfläche „Inhaltseinstellungen“ klicken und einen Haken bei „Drittanbieter-Cookies und Websitedaten blockieren“ setzen. Wer möchte, kann hier aus das Anlegen normaler Cookies abschalten („Speicherung von Daten für alle Websites blockieren„).

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    Mozilla Firefox: In den Einstellungen wechseln Sie zum Bereich „Datenschutz“ und wählen bei „Firefox wird eine Chronik“ die Option „nach benutzerdefinierten Einstellungen anlegen„. Hier wählen Sie unter „Cookies von Drittanbietern akzeptieren“ die Option „Nie“ oder schalten durch das Entfernen des Häkchens bei „Cookies akzeptieren“ generell das Anlegen von Cookies ab.

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    Internet Explorer: Im IE konfigurieren Sie die Cookie-Verwaltung, indem Sie in den Einstellungen ins Register „Datenschutz“ wechseln und auf „Erweitert“ klicken. Im folgenden Fenster kreuzen Sie „Automatische Cookieverarbeitung außer Kraft setzen“ an und wählen unter „Cookies von Drittanbietern“ die Einstellung „Blocken„. Auch hier können Sie mit „Cookies von Erstanbietern: Blocken“ auch die normalen Cookies ablehnen.

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    iPhone Safari: Die Cookie-Einstellungen des mobilen Safari-Browser finden sich im Bereich „Einstellungen | Safari | Cookies blockieren„. Hier können Sie wahlweise alle oder nur die Cookies „Von Dritten oder Werbeanbietern“ abschalten.

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    Android Browser: Auf Android-Smartphones starten Sie den Browser, tippen oben rechts auf den Menübutton und dann auf „Einstellungen„. Der Bereich „Datenschutz & Sicherheit“ unterscheidet hier allerdings nicht zwischen normalen und Drittanbieter-Cookies. Hier können Sie lediglich das Cookie-Speichern komplett abschalten („Cookies akzeptieren“ ausschalten) und ab sofort alle Cookies ablehnen.

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  • Organspende: So kommen Sie an einen Organspendeausweis in Form einer Plastikkarte. Auf dem Ausweis der Organspende widersprechen

    Organspendeausweise bekommen Sie in Arztpraxen, Apotheken, bei den Krankenkassen und auf vielen Internetseiten. Ausweise auf Papier haben aber leider den Nachteil, dass sie nicht sonderlich lang halten. Daher bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung inzwischen auch die Möglichkeit, einen Organspendeausweis in Form einer Plastikkarte zu bestellen.

    So bestellen Sie bei der BZgA

    Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben Sie mehrere Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu bestellen. Dort können Sie ein Dokument im PDF-Format herunterladen, um Ihre Daten auf Ihrem eigenen Computer einzutragen. Alternativ können Sie im Menü „Ausweis interaktiv erstellen“ die Felder bereits auf der Internetseite ausfüllen. Danach drucken Sie das Dokument aus und schneiden den Organspendeausweis passend zurecht.

    Wenn Sie bei der BZgA dagegen einen kostenlosen Organspendeausweis in Form einer Plastikkarte bestellen möchten, klicken Sie im Menü „Ausweis herunterladen oder bestellen“ unter dem Textfeld „Organspende als Plastikkarte“ auf „bestellen“ und geben die Anzahl ein. Danach klicken Sie auf „Adresseingabe“, um Ihre Anschrift anzugeben. Achten Sie auf eine gültige Email-Adresse, denn Sie müssen Ihre Bestellung noch einmal über einen Link bestätigen, damit sie ausgeführt wird.

    Mit dem Ausweis der Organspende widersrprechen

    Beachten Sie, dass die BZgA Ihre Daten bei der Bestellung oder der interaktiven Erstellung eines Organspendeausweises nicht speichert. Ihren Ausweis sollten Sie daher möglichst immer in Ihrem Portemonnaie bei sich tragen. Dadurch, dass keine Speicherung erfolgt, haben Sie gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Entscheidung jederzeit wieder zu ändern. Sollte dieser Fall eintreten, vernichten Sie einfach den Ausweis oder bestellen einen neuen mit den geänderten Daten. Übrigens ist es auch dann sinnvoll, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen, wenn Sie verhindern möchten, dass Ihnen nach Ihrem Tod Organe entnommen werden. In diesem Fall kreuzen Sie auf dem Ausweis an, dass Sie der Organentnahme widersprechen.

  • Gratis BILD-Zeitung Einspruch: Dem Einwurf der kostenlosen Bild-Zeitung widersprechen

    Große Aktion der Bild-Zeitung: Zum 60. Geburtstag wird der Springer-Verlag in jeden Briefkasten der Republik eine kostenlose Bild-Zeitung stecken. Das stößt aber nicht überall auf Gegenliebe. Wer die Gratis-Bild-Zeitung nicht möchte, kann gegen die Postwurfsendung Einspruch einlegen.

    Bitte keine Gratis-Bild-Zeitung

    Wie man erfolgreich gegen die Bild-Gratiszeitung-Aktion angeht, hat Linus Neumann vom Netzpolitik-Blog gezeigt. Zwar gab es schon zuvor eine Widerspruch-Aktion von Campact, bei der Sie gegen eine Spende auch einen Aufkleber für den Briefkasten bekommen. Allerdings konterkariert der Springer-Verlag diese Widerspruch, indem er allen Widersprechern eine großformatige Infpostsendung in auffälligem Rot in den Briefkasten stecken wird.

    Wer auch das nicht möchte, sollte sich an die Datenschutzabteilung des Springer-Verlags richten und dort schriftlich per E-Mail Einspruch gegen die Wurfsendungen einlegen. Genau das scheint Erfolg zu haben. Grundlage ist §35 BDSG auf Auskunft und Löschung.

    Beim Initiator kam prompt ein Schreiben der Datenschutzabteilung zurück, in dem u.a. bestätigt wird, dass die Adresse in die Robinson-Liste (freiwillige schwarze Liste der Werbetreibenden) aufgenommen wurde und weder die Gratiszeitung noch die rote Infopostsendung nicht im Briefkasten landen wird.

    Um ebenfalls noch vor dem 23. Juni erfolgreich Einspruch einzulegen, sollten Sie genau so vorgehen und an die folgenden E-Mail-Adressen eine Einspruch-E-Mail verschicken:

    • datenschutz@axelspringer.de
    • Hamburg@bild.de
    • Berlin@bild.de
    • redaktion@bild.de
    • leserbriefe@bild.de
    • service@axelspringer.de
    • ir@axelspringer.de
    • info@axelspringer.de
    • information@axelspringer.de

    Den passenden Musterbrief finden Sie auf Netzpolitik.org. Zusätzlich zur E-Mail können Sie den Mustertext auch noch per Springer-Kontaktformular an den Springer-Verlag schicken. Doppelt gemoppelt hält besser.

  • Google Street View Einspruch/Widerspruch: Formular, Adressen, Ansprechpartner, Musterbriefe und Muster-E-Mails

    Googles Straßen-Foto-Dienst „Google Street View“ steht in den Startlöchern. Und schlägt hohe Wellen. Datenschützer sind besorgt, dass Google ungefragt Privathäuser und Wohnungen fotografiert und ins Netz stellt. Wer das nicht möchte, kann bei Google Einspruch einlegen und Fotos des eigenen Hauses unkenntlich machen lassen. Wie zeigen, wie es geht.

    Damit keine Fotos des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung ins Netz gestellt und mit Google Street View betrachtet werden können, können Sie bei Google Einspruch einlegen. Drei Wege sind möglich:

    Einspruch/Widerspruch per Formular

    Am einfachsten ist der Weg über das Einspruchsformular von Google Street View. Der Google-Street-View-Einspruch über das Formular ist bis zum 15.10.2010 möglich. Der Widerspruch/Einspruch per Formular funktioniert folgendermaßen:

    1. Rufen Sie die Internetseite https://streetview-deutschland.appspot.com/submission auf.

    2. Klicken Sie auf „Weiter“.

    3. Auf der nächsten Seite geben Sie die Adresse des Gebäudes oder Grundstücks ein, das Ihnen gehört oder das Sie bewohnen und bei Google Street View verpixelt (unkenntlich gemacht) werden soll. Dann klicken Sie auf „Karte aktualisieren“, um die Adresse in der Karte anzuzeigen.

    4. Ziehen Sie die roten Markierung mit gedrückter Maustaste mittig auf das Dach Ihres Hauses. Nur so kann Google Streetview genau erkennen, welches Gebäude verpixelt werden soll.

    5. Da die Google-Streetview-Autos beim Fotografieren nicht immer die Hausnummern erfassen, geben Sie im unteren Teil des Formulars geben Sie weitere Details zum Gebäude an. Das ist wichtig, damit Ihr Haus genau identifiziert werden kann. Falls Sie das nicht möchte, kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Ich möchte keine näheren Angaben zum Gebäude/Grundstück machen“ an. Klicken Sie auf „Weiter“.

    6. Im letzten Schritt geben Sie in das Einspruch/Widerspruch-Formular Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen an, und wählen Sie die Option „Brief an die Adresse des unkenntlich zu machenden Gebäudes/Grundstückes schicken“. Füllen Sie das Feld „Sicherheitsabfrage“ aus, und schicken Sie den Einspruch/Widerspruch per Klick auf „Einreichen“ ab.

    Das war’s fast. Um Missbrauch zu vermeiden und damit Unbefugte nicht jedes beliebige Haus angeben können, schickt Google schickt Ihnen per Briefpost einen Verifizierungscode zu. So sieht der Brief zur Verifizierung im Original aus:

    Sobald Sie nach einigen Tagen den Brief erhalten, rufen Sie die im Brief angegeben Internetseite auf und geben den Verifizierungscode ein. Der Einspruch/Widerspruch ist damit abgeschlossen – Ihr Haus wird bei Google Street View unkenntlich gemacht.

    Einspruch/Widerspruch per E-Mail

    Falls Ihnen der Weg über das Einspruch-/Widerspruch-Formular zu kompliziert ist oder das Formular nicht mehr verfügbar ist (weil zum Beispiel die Einspruchsfrist 15.10.2010 verstrichen ist), können Sie den Einspruch auch per E-Mail einreichen. Schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse

    streetview-deutschland@google.com

    Als Mail-Text verwenden Sie folgendes Muster:

    ———————————–
    Sehr geehrte Damen & Herren,

    hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in ihrem Dienst Google-Streetview. Betroffen ist die Anschrift [Straße Hausnummer] in [PLZ Ortsname],

    Mit freundlichen Grüßen,
    Name
    ———————————–

    Einspruch/Widerspruch per Brief

    Sie können auch schriftlich per Briefpost gegen eine Veröffentlichung bei Google Street View Einspruch einlegen. Die Postadresse von Google lautet:

    Google Germany GmbH
    betr.: Street View
    ABC-Straße 19
    20354 Hamburg

    Als Brieftext verwenden Sie zum Beispiel folgenden Mustertext:

    ———————————–
    Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

    Es handelt sich um das Gebäude/die Liegenschaft:

    [Straße Hausnummer]
    [PLZ Ortsname]

    Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.

    Bitte bestätigen Sie den Eingangs und die Berücksichtigung meines Widerspruchs.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]
    ———————————–