Lästige Werbung: Ihr Widerspruchsrecht bei Werbung per Briefpost, Fax, E-Mail, SMS und Telefon

Ob Anruf von einem Glücksspiel-Unternehmen, E-Mail-Newsletter eines Kaufhauses oder eine Postwurfsendung für einen günstigen Sofort-Kredit: Gegen unaufgefordert zugschickte Werbung können Sie sich wehren. Grundlage zur Eindämmung der Werbeflut ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach §24 Abs. 4 Satz 1 des BDSG können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung wiedersprechen. Das geht auch im Nachhinein, wenn Sie beispielsweise zuvor bei einem Internetdienst der Weitergabe der Adresse zugestimmt haben.

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