Schlagwort: widerspruch

  • BGH-Urteil zu Kreditgebühren: Hier gibt’s Musterschreiben und Vorlagen für den Einspruch

    Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.

    Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten

    Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.

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    Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch

    Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.

    Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage

    Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.

    Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:

    1. Klicken Sie auf der Seite www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr auf Hier starten.

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    2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.

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    3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.

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    4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.

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    4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.

    Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.

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    Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:

    Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und mehr
    Kostenlose rechtssichere Verträge und Musterschreiben für Geschäftliches und Privates als PDF-Download

  • Lästige Werbung: Ihr Widerspruchsrecht bei Werbung per Briefpost, Fax, E-Mail, SMS und Telefon

    Ob Anruf von einem Glücksspiel-Unternehmen, E-Mail-Newsletter eines Kaufhauses oder eine Postwurfsendung für einen günstigen Sofort-Kredit: Gegen unaufgefordert zugschickte Werbung können Sie sich wehren. Grundlage zur Eindämmung der Werbeflut ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach §24 Abs. 4 Satz 1 des BDSG können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung wiedersprechen. Das geht auch im Nachhinein, wenn Sie beispielsweise zuvor bei einem Internetdienst der Weitergabe der Adresse zugestimmt haben.

    Für den Widerspruch reicht eine formlose E-Mail, ein Fax oder Brief mit folgender Formulierung:

    Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz).

    Je nach Art der Werbung können Sie folgendermaßen zur Wehr setzen:

    Werbung per Briefpost widersprechen

    Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, kann an den Briefkasten einen Aufkleber Bitte keine Werbung einwerfen o.ä. anbringen. Nicht persönlich adressiertes Werbematerial, Postwurfsendungen oder teiladressierte Sendungen wie An alle Haushalte Münchens dürfen dann nicht mehr eingeworfen werden. Wer dennoch nicht persönlich adressierte Werbung erhält, kann über einen Anwalt den Absender kostenpflichtig abmahnen lassen. Anders sieht es bei persönlich adressierter Werbung aus; diese muss vom Postboten zugestellt werden, auch wenn am Briefkasten ein Werbung unerwünscht-Aufkleber angebracht ist.

    Gewisse Linderung bietet auch ein Eintrag in die Robinsonliste des deutschen Direktmarketingverbandes e.V. Wer sich hier eintragen lässt, wird zumindest von den Mitgliedern des Verbandes von Werbung verschont. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite www.ichhabediewahl.de.

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    Mit der Aufnahme in die Robinsonlisten bleiben Sie nicht automatisch vor Werbung verschont. Die Beachtung der Listen erfolgt nur freiwillig. Widerspruch und Eintrag in die Robinsonliste schützen auch nicht vor unseriösen Unternehmen. Die Praxis zeigt aber, dass Werbung per Post und Fax nach Eintrag in die Robinsonlisten spürbar zurückgeht.

    Werbung per Fax Widerspruch

    Auch für Werbung per Fax gibt es eine Robinsonliste zur Eindämmung der Werbeflut. Sie erhalten das Antragsformular beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. in Berlin oder im Web unter www.robinsonliste.de.

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    Werbung per E-Mail, Telefon und SMS

    Wenn Sie keine Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS wünschen, lohnt ein Eintrag in die Robinsonliste des I.D.I Interessenverband Deutsches Internet e.V. in München (www.robinsonliste.de). Beachten Sie jedoch, dass sich nur die angeschlossenen Unternehmen – meist ausschließlich aus Deutschland – freiwillig an die Listen halten und von Werbeanrufen oder SMS-Werbung absehen. Auf E-Mail-Werbung aus dem Ausland hat ein Eintrag in die Robinsonliste keine Auswirkung.

  • Organspende: So kommen Sie an einen Organspendeausweis in Form einer Plastikkarte. Auf dem Ausweis der Organspende widersprechen

    Organspendeausweise bekommen Sie in Arztpraxen, Apotheken, bei den Krankenkassen und auf vielen Internetseiten. Ausweise auf Papier haben aber leider den Nachteil, dass sie nicht sonderlich lang halten. Daher bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung inzwischen auch die Möglichkeit, einen Organspendeausweis in Form einer Plastikkarte zu bestellen.

    So bestellen Sie bei der BZgA

    Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben Sie mehrere Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu bestellen. Dort können Sie ein Dokument im PDF-Format herunterladen, um Ihre Daten auf Ihrem eigenen Computer einzutragen. Alternativ können Sie im Menü „Ausweis interaktiv erstellen“ die Felder bereits auf der Internetseite ausfüllen. Danach drucken Sie das Dokument aus und schneiden den Organspendeausweis passend zurecht.

    Wenn Sie bei der BZgA dagegen einen kostenlosen Organspendeausweis in Form einer Plastikkarte bestellen möchten, klicken Sie im Menü „Ausweis herunterladen oder bestellen“ unter dem Textfeld „Organspende als Plastikkarte“ auf „bestellen“ und geben die Anzahl ein. Danach klicken Sie auf „Adresseingabe“, um Ihre Anschrift anzugeben. Achten Sie auf eine gültige Email-Adresse, denn Sie müssen Ihre Bestellung noch einmal über einen Link bestätigen, damit sie ausgeführt wird.

    Mit dem Ausweis der Organspende widersrprechen

    Beachten Sie, dass die BZgA Ihre Daten bei der Bestellung oder der interaktiven Erstellung eines Organspendeausweises nicht speichert. Ihren Ausweis sollten Sie daher möglichst immer in Ihrem Portemonnaie bei sich tragen. Dadurch, dass keine Speicherung erfolgt, haben Sie gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Entscheidung jederzeit wieder zu ändern. Sollte dieser Fall eintreten, vernichten Sie einfach den Ausweis oder bestellen einen neuen mit den geänderten Daten. Übrigens ist es auch dann sinnvoll, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen, wenn Sie verhindern möchten, dass Ihnen nach Ihrem Tod Organe entnommen werden. In diesem Fall kreuzen Sie auf dem Ausweis an, dass Sie der Organentnahme widersprechen.

  • Gratis BILD-Zeitung Einspruch: Dem Einwurf der kostenlosen Bild-Zeitung widersprechen

    Große Aktion der Bild-Zeitung: Zum 60. Geburtstag wird der Springer-Verlag in jeden Briefkasten der Republik eine kostenlose Bild-Zeitung stecken. Das stößt aber nicht überall auf Gegenliebe. Wer die Gratis-Bild-Zeitung nicht möchte, kann gegen die Postwurfsendung Einspruch einlegen.

    Bitte keine Gratis-Bild-Zeitung

    Wie man erfolgreich gegen die Bild-Gratiszeitung-Aktion angeht, hat Linus Neumann vom Netzpolitik-Blog gezeigt. Zwar gab es schon zuvor eine Widerspruch-Aktion von Campact, bei der Sie gegen eine Spende auch einen Aufkleber für den Briefkasten bekommen. Allerdings konterkariert der Springer-Verlag diese Widerspruch, indem er allen Widersprechern eine großformatige Infpostsendung in auffälligem Rot in den Briefkasten stecken wird.

    Wer auch das nicht möchte, sollte sich an die Datenschutzabteilung des Springer-Verlags richten und dort schriftlich per E-Mail Einspruch gegen die Wurfsendungen einlegen. Genau das scheint Erfolg zu haben. Grundlage ist §35 BDSG auf Auskunft und Löschung.

    Beim Initiator kam prompt ein Schreiben der Datenschutzabteilung zurück, in dem u.a. bestätigt wird, dass die Adresse in die Robinson-Liste (freiwillige schwarze Liste der Werbetreibenden) aufgenommen wurde und weder die Gratiszeitung noch die rote Infopostsendung nicht im Briefkasten landen wird.

    Um ebenfalls noch vor dem 23. Juni erfolgreich Einspruch einzulegen, sollten Sie genau so vorgehen und an die folgenden E-Mail-Adressen eine Einspruch-E-Mail verschicken:

    • datenschutz@axelspringer.de
    • Hamburg@bild.de
    • Berlin@bild.de
    • redaktion@bild.de
    • leserbriefe@bild.de
    • service@axelspringer.de
    • ir@axelspringer.de
    • info@axelspringer.de
    • information@axelspringer.de

    Den passenden Musterbrief finden Sie auf Netzpolitik.org. Zusätzlich zur E-Mail können Sie den Mustertext auch noch per Springer-Kontaktformular an den Springer-Verlag schicken. Doppelt gemoppelt hält besser.

  • Google Street View Einspruch/Widerspruch: Formular, Adressen, Ansprechpartner, Musterbriefe und Muster-E-Mails

    Googles Straßen-Foto-Dienst „Google Street View“ steht in den Startlöchern. Und schlägt hohe Wellen. Datenschützer sind besorgt, dass Google ungefragt Privathäuser und Wohnungen fotografiert und ins Netz stellt. Wer das nicht möchte, kann bei Google Einspruch einlegen und Fotos des eigenen Hauses unkenntlich machen lassen. Wie zeigen, wie es geht.

    Damit keine Fotos des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung ins Netz gestellt und mit Google Street View betrachtet werden können, können Sie bei Google Einspruch einlegen. Drei Wege sind möglich:

    Einspruch/Widerspruch per Formular

    Am einfachsten ist der Weg über das Einspruchsformular von Google Street View. Der Google-Street-View-Einspruch über das Formular ist bis zum 15.10.2010 möglich. Der Widerspruch/Einspruch per Formular funktioniert folgendermaßen:

    1. Rufen Sie die Internetseite https://streetview-deutschland.appspot.com/submission auf.

    2. Klicken Sie auf „Weiter“.

    3. Auf der nächsten Seite geben Sie die Adresse des Gebäudes oder Grundstücks ein, das Ihnen gehört oder das Sie bewohnen und bei Google Street View verpixelt (unkenntlich gemacht) werden soll. Dann klicken Sie auf „Karte aktualisieren“, um die Adresse in der Karte anzuzeigen.

    4. Ziehen Sie die roten Markierung mit gedrückter Maustaste mittig auf das Dach Ihres Hauses. Nur so kann Google Streetview genau erkennen, welches Gebäude verpixelt werden soll.

    5. Da die Google-Streetview-Autos beim Fotografieren nicht immer die Hausnummern erfassen, geben Sie im unteren Teil des Formulars geben Sie weitere Details zum Gebäude an. Das ist wichtig, damit Ihr Haus genau identifiziert werden kann. Falls Sie das nicht möchte, kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Ich möchte keine näheren Angaben zum Gebäude/Grundstück machen“ an. Klicken Sie auf „Weiter“.

    6. Im letzten Schritt geben Sie in das Einspruch/Widerspruch-Formular Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen an, und wählen Sie die Option „Brief an die Adresse des unkenntlich zu machenden Gebäudes/Grundstückes schicken“. Füllen Sie das Feld „Sicherheitsabfrage“ aus, und schicken Sie den Einspruch/Widerspruch per Klick auf „Einreichen“ ab.

    Das war’s fast. Um Missbrauch zu vermeiden und damit Unbefugte nicht jedes beliebige Haus angeben können, schickt Google schickt Ihnen per Briefpost einen Verifizierungscode zu. So sieht der Brief zur Verifizierung im Original aus:

    Sobald Sie nach einigen Tagen den Brief erhalten, rufen Sie die im Brief angegeben Internetseite auf und geben den Verifizierungscode ein. Der Einspruch/Widerspruch ist damit abgeschlossen – Ihr Haus wird bei Google Street View unkenntlich gemacht.

    Einspruch/Widerspruch per E-Mail

    Falls Ihnen der Weg über das Einspruch-/Widerspruch-Formular zu kompliziert ist oder das Formular nicht mehr verfügbar ist (weil zum Beispiel die Einspruchsfrist 15.10.2010 verstrichen ist), können Sie den Einspruch auch per E-Mail einreichen. Schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse

    streetview-deutschland@google.com

    Als Mail-Text verwenden Sie folgendes Muster:

    ———————————–
    Sehr geehrte Damen & Herren,

    hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in ihrem Dienst Google-Streetview. Betroffen ist die Anschrift [Straße Hausnummer] in [PLZ Ortsname],

    Mit freundlichen Grüßen,
    Name
    ———————————–

    Einspruch/Widerspruch per Brief

    Sie können auch schriftlich per Briefpost gegen eine Veröffentlichung bei Google Street View Einspruch einlegen. Die Postadresse von Google lautet:

    Google Germany GmbH
    betr.: Street View
    ABC-Straße 19
    20354 Hamburg

    Als Brieftext verwenden Sie zum Beispiel folgenden Mustertext:

    ———————————–
    Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

    Es handelt sich um das Gebäude/die Liegenschaft:

    [Straße Hausnummer]
    [PLZ Ortsname]

    Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.

    Bitte bestätigen Sie den Eingangs und die Berücksichtigung meines Widerspruchs.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]
    ———————————–