Rechtzeitig zur Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Sotschi berichteten wir bereits über die kostenlosen Live-Streams von ARD und ZDF. Sie ermöglichen, auch per Tablet-PC oder Smartphone, immer die Live-Übertragungen mitverfolgen zu können. Aber machen Sie das mal am Arbeitsplatz… Da ist wahrscheinlich der Ärger mit dem Chef schon vorprogrammiert. Aber ein kurzer Blick auf die aktuellen Ergebnisse, Analysen oder einen Hintergrundbericht darf man sicherlich mal wagen. Die Webseite „www.sotschi-2014.ru“, erstellt und betrieben von deutschen und russischen Journalisten, hält Sie jederzeit auf dem Laufenden.
Sicherheitshalber sollten Sie aber trotzdem den Chef vorher um Erlaubnis fragen, da nicht jede Firma privates Surfen erlaubt.
Neben den aktuellen Meldungen finden Sie auf der Webseite „www.sotschi-2014.ru“ noch weitere Informationen zu vergangenen Olympia- und WM-Veranstaltungen.
Natürlich gibt es auch für Smartphones und Tablets eine optimierte Ansicht. Am schnellsten rufen Sie die mobile Version über den QR-Code auf der Webseite auf.
Speichern Sie anschließend die Webseite wie gewohnt in Ihrem Handy-Browser.
Telefonieren im Winter ist oft mit Tücken verbunden. Nicht nur, dass die Akkus der Mobiltelefone und Bluetooth-Headsets in der Kälte nicht so lange halten wie in wärmeren Jahreszeiten, auch die Bedienung des Handys ist mit Handschuhen kaum möglich. Seit kurzem gehören diese Probleme der Vergangenheit an. Telefonieren Sie einfach mit Ihrem Handschuh und der bekannten Telefon-Geste.
Der Hi-Fun Onlineshop verkauft Strick-Handschuhe mit Bluetooth-Anbindung. Im linken Handschuh befindet sich in der Daumenspitze der Hörer und in der Spitze des kleinen Fingers ist das Mikrofon.
Man kann diesem Gadget skeptisch gegenüberstehen, optisch auffällig sind diese Handschuhe nicht. Auffälliges Design oder schrille Farben findet man hier nicht. Lediglich das Rufannahmefeld am linken Handschuhbund fällt ein wenig auf. Hier befindet sich neben der Rufannahmetaste auch die Bereitschaftsanzeige, die circa alle sieben Minuten blinkt.
Die Fingerkuppen von Daumen und Zeigefinger sind für die Bedienung von Touch-Screens mit einer Spezialbeschichtung versehen und bei dem schwarzen Handschuh-Modell farblich abgegrenzt.
Die Handschuhe sind sehr warm und angenehm zu tragen. Die Elektronikbauteile des Hörers und des Mikrofons sind hinter einem weichen Stoff verborgen und stören kaum. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit wird man sie überhaupt nicht mehr wahrnehmen.
Durch die Dehnbarkeit der Handschuhe sind nur in One-Size-Größen für Damen und Herren erhältlich und passen durch das schlicht-elegante Design zu fast jedem Outfit.
Klang- und Sprachqualität sind in beide Richtungen sehr gut. Als Zubehör gehört ein USB-Kabel zum Lieferumfang, mit dem das Akku im Handschuh aufgeladen wird. Werksseitig wird die Gesprächszeit einer Akku-Ladung mit 20 Stunden und eine Standby-Dauer von 10 Tagen angegeben.
Der Preis von 49,99 Euro (bei Hi-Fun) ist diese Kombination von Komfort und warmen Händen nicht übertrieben. Für gute „normale“ Handschuhe zahlt man im Fachhandel einen ähnlichen Betrag. Wer im Web ein wenig sucht, der findet die „Hi-Call-Handschuhe“ schon zum Schnäppchen-Preis für ca. 37 Euro.
Denken Sie aber daran: Kaufen Sie noch vor dem nächsten Winter, da mit der kalten Jahreszeit auch die Preise wieder steigen werden.
In der Innenstadt sind bezahlbare Parkplätze oft Mangelware und nicht selten führt das falsche Parken zu einem Bußgeld oder sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs. Beachten Sie daher einige wichtige Grundregeln, damit das Parken nicht noch teurer wird, als es ohnehin schon ist.
Wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist
In einen defekten Parkscheinautomaten oder eine defekte Parkuhr können Sie natürlich kein Geld einwerfen, dürfen aber trotzdem auf den ausgewiesenen Plätzen parken. Legen Sie in diesem Fall einen Zettel mit dem Hinweis auf das defekte Gerät hinter die Windschutzscheibe. Zusätzlich benutzen Sie Ihre Parkscheibe, stellen die Ankunftszeit darauf ein und achten darauf, dass Sie die Höchstparkdauer auf dem betreffenden Parkplatz nicht überschreiten.
Das Freihalten von Parkplätzen ist verboten
Besonders in Großstädten ist es oft schwierig, für den Umzugswagen einen Parkplatz vor dem Haus zu bekommen, damit Sie die Möbel nicht drei Straßen weit tragen müssen. Es ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt, die Parkplätze vor dem Haus mit Mülleimern oder anderen Gegenständen freizuhalten. Ebenso dürfen Sie sich nicht auf die Straße stellen, bis der Möbelwagen kommt oder Ihren Beifahrer bei der Parkplatzsuche in der Stadt darum bitten, einen Parkplatz freizuhalten, bis Sie gewendet haben.
Beide Vorgehensweisen können mit einem Bußgeld geahndet werden, daher sollten Sie besser darauf verzichten. Wenn Sie in einer verkehrsreichen Straße wohnen und einen Umzug planen, besorgen Sie sich am besten offizielle Halteverbotsschilder. Diese Schilder bekommen Sie gegen Zahlung einer Gebühr von Ihrer Gemeinde oder dem Straßenverkehrsamt.
Verschneite Schilder und Windschutzscheiben
An alle Parkvorschriften müssen Sie sich auch im Winter, wenn die Straßen verschneit sind, halten. Von einem Bußgeld wird man in dieser Zeit nur dann absehen, wenn Sie Markierungen und Schilder tatsächlich nicht mehr erkennen konnten, weil sie vollständig von Schnee bedeckt waren. Dann sollten Sie zur Beweissicherung mit dem Handy ein Foto von den verschneiten Schildern und Markierungen machen.
Auch wenn Sie den Parkschein ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe legen, in der Zwischenzeit aber die Scheibe zuschneit, droht kein Bußgeld. Laut Straßenverkehrsordnung reicht es, den Parkschein sichtbar und von außen gut leserlich anzubringen – also hinter die Frontscheibe. Fällt Schnee auf die Scheibe, könnten die Kontrolleure und Politessen den Schnee ja entfernen und den Parkschein wieder sichtbar machen. Viele machen sich jedoch nicht die Arbeit und reduzieren die Kontrollen auf ein Minimum. Hängt trotz verschneiter Scheibe ein Knöllchen am Scheibenwischer, fertigen Sie am besten auch hier zur Beweissicherung Fotos an.
Viele Menschen freuen sich über den Schnee im Winter. Als Eigentümer eines Hauses und eventuell auch als Mieter sollten Sie aber zunächst Ihre Pflichten erfüllen, bevor Sie einen Spaziergang durch die schöne Winterlandschaft machen.
So sichern Sie sich ab
Als Hauseigentümer haften Sie für Unfälle, die auf verschneiten und glatten Gehwegen vor Ihrem Haus passieren. Die Kosten für den Arzt oder einen Krankenhausaufenthalt können immens hoch sein, daher sollten Sie dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Wege problemlos beschreiten können. Welche Pflichten Sie zu erfüllen haben, ist in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt, erkundigen Sie sich daher am besten bei der Stadtverwaltung Ihres Ortes.
Im Allgemeinen gilt jedoch, dass die Gehwege vor den Häusern tagsüber, also zwischen 7 und 20 Uhr begehbar sein müssen. Dies gilt auch am Wochenende, das ein oder andere Mal werden Sie daher auf das Ausschlafen am Samstag oder Sonntag verzichten müssen. Als Mieter sind Sie normalerweise nicht zum Schneeräumen verpflichtet. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn Sie den Winterdienst übernommen und dies in Ihrem Mietvertrag schriftlich festgehalten haben.
So machen Sie die Wege sicher
Sie müssen nicht den ganzen Gehweg vor Ihrem Haus von Schnee befreien. Es reicht völlig aus, wenn Sie eine Breite von etwa eineinhalb Metern freihalten, sodass zwei Fußgänger, die sich entgegenkommen, genügend Platz haben. Soweit möglich schaufeln Sie den Schnee in Ihren Vorgarten oder Garten. Alternativ können Sie ihn auch auf einer Hälfte des Gehwegs auftürmen, soweit er dort niemand anderen behindert. Streusalz dürfen Sie in den meisten Gemeinden aus Gründen des Umweltschutzes bei Glatteis nicht mehr verwenden. Stattdessen streuen Sie am besten ein Granulat aus dem Handel oder einfachen Sand, damit niemand ausrutschen und sich dabei verletzen kann.
Die Überwinterung einer Pflanze ist nicht immer ganz einfach. Vor allem die empfindlichen Zimmerpflanzen überstehen den Winter manchmal nicht, denn sie sind für unsere Breiten nicht gemacht und mit den kalten Temperaturen vollkommen überfordert. Das lässt sich verhindern, wenn die Pflanzen richtig vorbereitet werden und wenn Sie damit rechtzeitig beginnen.
Von Knollen, Zwiebeln und Wurzeln
Die Überwinterung einer Pflanze gestaltet sich je nach Typ der Wurzeln anders. Eine Knollenpflanze beispielsweise sollte erst getrocknet werden, bevor der Winter kommt. Dazu wird die Knolle ausgegraben und mindestens drei Wochen an einen kühlen Ort gelegt. Die Wurzeln sollten auf etwa 10 cm gekürzt werden, das gilt auch für die Stiele. Eine Zwiebelblume sollte dagegen erst dann ausgegraben und ins Haus geholt werden, wenn sie bereits verwelkt ist. Erst dann hat sie genug Nährstoffe für die Überwinterung. Faule Stellen werden abgetrennt, verfaulte Exemplare sollten Sie besser gar nicht retten – Fäulnis überträgt sich nur und befällt auch die gesunden Zwiebelblumen. Eine Pflanze mit einfachen Wurzeln kann entweder im vorhandenen Kübel oder ausgegraben und umgetopft ins Innere gebracht werden. Sie fühlt sich meistens dann wohl, wenn die Temperatur zwischen 5-10°C liegt.
Der Überwinterungsservice – eine sichere Devise
Allzu oft überleben Pflanzen den Winter nicht, da man sich einen kleinen Fehler erlaubt hat und die Pflanze dadurch nicht ausreichend winterfest werden konnte. Der professionelle Überwinterungsservice kann das verhindern und sorgt dafür, dass auch die empfindlichsten Pflanzen den Winter gut überstehen. Vor allem für teure, hochpreisige und seltene Pflanzen ist dieser Service sinnvoll, denn andernfalls kaufen Sie sie schlimmstenfalls jedes Jahr neu und sie gehen doch nur wieder ein. Das wäre schade – nicht nur für den Geldbeutel.
Wo Sie einen Überwinterungsservice in Ihrere Nähe finden, verrät die Webeite www.ueberwinterungsservice.de. Hier müssen Sie nur Ihre Postleitzahl eingeben, auf „Überwinterungsservice in Ihrem PLZ-Bereich jetzt suchen“ klicken, und schon erhalten Sie eine Liste aller Überwinterungs-Anbieter in der Nähe. Meist handelt es sich dabei um Gärtnereien, die Ihre kostbaren Pflanzen sicher über den Winter bringen.
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