Anfang Oktober 2015 erklärte der EuGH in Luxemburg das digitale Datentauschabkommen mit den USA für unwirksam, da die Datenschutzrechte europäischer Internet-Nutzer nicht gewährleistet sind. Da half auch das Jammern der amerikanischen Handelministerin Penny Pritzker nicht. Sei vertritt die Auffassung, dass diese Entscheidung erhebliche Unsicherheit für US- und EU-Firmen und Verbraucher schafft. Ausserdem würde es die florierende transantlantische Digitalwirtschaft gefährden. Das berichtete am 06. Oktober das Handelsblatt auf seiner Webseite. Aber das Gegenteil ist der Fall. Zumindest gilt das für die europäische Wirtschaft.
Wie schnell die Industrie auf politische Entscheidungen reagieren kann, zeigt Microsoft recht eindrucksvoll. Nur einen Monat nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes kündigte der Microsoft-CEO Satya Nadella eine Kehrtwende in der Datenspeicherung an.
Im zweiten Halbjahr 2016 soll das Cloud-Angebot der Dienste Office 365, Dynamics CRM Online und Azure aus deutschen Rechenzentren in Magdeburg und Frankfurt am Main kommen. Zusätzlich wird die Deutsche Telekom als Kontrollinstanz für die Einhaltung der Datensicherheit eingesetzt.
Microsoft soll dann keinen direkten Zugriff mehr auf deutsche Daten erhalten, solange die Telekom als Datentreuhänder und der Kunde nicht der Weitergabe zustimmen.
Nach Aussage von Satya Nadella wird die Entscheidung, Cloud-Dienste aus Deutschland anzubieten, lokales Wachstum und Innovationen vorantreiben.
Der Zahlungsverkehr in 28 europäischen Staaten wird vereinfacht. Seit mehreren Jahren müssen wir bereits IBAN und BIC bei Überweisungen ins Ausland verwenden. Wer bei Ebay schon mal im Ausland einen Artikel ersteigert hat, musste sich zwangsläufig mit den „neuen“ Zahlungsmodalitäten auseinandersetzen und bei der Bank ein separates Überweisungsformular nutzen. Nach diesem Vorbild werden nun auch die innerdeutschen Zahlungen angeglichen. Davor muss man aber keine Angst haben.
Eine sehr übersichtliche und gut verständliche Erklärung bietet die Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen auf der Webseite www.sepadeutschland.de an.
Was muss ich beachten?
Die meisten Banken stellen Ihr Girokonto automatisch auf das neue SEPA-Verfahren um. Eingerichtete Daueraufträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie werden von Ihrer Bank in das SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt.
Weitere Informationen halten auch alle Banken auf deren Webseiten für ihre Kunden bereit. Hier ein paar Direkt-Links zu den bekanntesten deutschen Banken:
Sie müssen im Hinblick auf den Starttermin im Februar nur auf zwei Dinge achten, damit Sie plötzlich ohne Geld dastehen. Geben Sie an Ihren Arbeitgeber, Rentenkasse oder ARGE Ihre IBAN-Nummer und den BIC an. Wahrscheinlich wurden Sie aber bereits von diesen Stellen im Vorfeld kontaktiert.
Bei Überweisungen, z. B. bei Kauf auf Rechnung oder bei Online-Käufen, sollte der Briefkopf der Rechnung, beziehungsweise die Kontodaten bei Online-Shops bereits aktualisiert sein. Wenn nicht, sollten Sie die neuen Bankdaten per Telefon oder Email erfragen.
IBAN, BIC & Co – Was bedeuten diese Abkürzungen?
Mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in Europa haben neue Begriffe und Abkürzungen ihren Weg in unser Sprachlexikon gefunden. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Überweisung ist die IBAN. Sie ersetzt ab Februar 2014 die persönliche Kontonummer und die Bankleitzahl. Bei genauerer Betrachtung der IBAN werden Sie feststellen, dass beide Nummern zu einer zusammengefügt wurden. Aber alles der Reihe nach…
SEPA
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ = „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Es bezeichnet den Zahlungsverkehr im Allgemeinen und ist in 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz nutzbar.
IBAN
Die IBAN ist die wichtigste Nummer bei einer Überweisung. Die Abkürzung bedeutet „International Bank Account Number“ (internationale Bankkontonummer). Sie vereint zukünftig Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl. Neben diesen beiden Nummern enthält die IBAN zusätzlich noch ein Länderkennzeichen, sowie eine Prüfziffer. In Deutschland ist die IBAN-Nummer immer 22 Zeichen lang. Ausländische IBAN´s können unterschiedlich lang sein, sind aber immer gleich aufgebaut.
Zuerst kommt das Länderkennzeichen, dann die Prüfziffer und abschließend der jeweilige nationale Teil, bestehend aus Bankleitzahl und Kontonummer.
BIC (auch SWIFT-Code genannt)
Bei nationalen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014, sowie bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis zum Februar 2016 ist der BIC noch erforderlich. Danach wird er wahrscheinlich überflüssig werden. BIC (=Business Identifier Code) oder auch SWIFT-Code genannt ist eine, nach international standardisierten Vorgaben entwickelte Kennung, mit der die Banken weltweit identifiziert werden können. Sie ist in etwa vergleichbar mit der unsrigen Bankleitzahl und ist entweder acht- oder elfstellig.
SWIFT steht übrigens für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“.
Vorteile und Nachteile des einheitlichen SEPA-Zahlungsverkehrs
Im Großen und Ganzen überwiegen die Vorteile. Durch die Vereinheitlichung kommt hier in Deutschland mehr Konkurrenz in die Bankenszene, da Sie nun eine freie, europaweite Kontowahl genießen können. Die Kosten für eine ausländische Transaktion wurden auch bereits in den letzten Jahren erheblich reduziert und liegen nun auf deutschem Niveau.
Zukünftig kann auch keiner von Ihnen mehr verlangen, über ein deutsches Konto verfügen zu müssen. Ausländische Konten deutscher Bürger wurden insbesondere von unseren Behörden nicht anerkannt. Damit ist nun Schluss.
Als größter Nachteil wären hier nur die neuen Begriffe zu nennen und das ist auch nur eine Gewöhnungssache.
SEPA für Unternehmen, Handel und Vereine
Die Webseite www.sepadeutschland.de enthält auch noch weitere detaillierte Informationen für Gewerbetreibende (Unternehmen und Handel) sowie für Vereine. Hier ist besonderes Augenmerk auf die Änderungen im Lastschriftverfahren zu werfen.
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