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  • Steam muss zukünftig Weiterverkauf von Games zulassen

    Französische Medien berichteten kürzlich, dass am 17. September 2019 das Pariser Gericht Tribunal de Grande Instance entschieden hat, dass die aktuellen Nutzungsbedingungen der Spieleplatform Steam gegen EU-Recht verstoßen. Die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir entdeckte nach eigenen Angaben 14 Klauseln, die offensichtlich gegen EU-Recht verstoßen und hatte dagegen geklagt.

    Weiterverkauf von Games nicht gestattet

    Zu diesen Klauseln gehörte neben dem Verbot des Weiterverkaufs von Spielen auch, dass ein Wallet-Guthaben eines Spielers zugunsten von Steam verfällt, wenn er sein Account löscht. Ebenso behielt Steam in der Vergangenheit die Gaming-Mods, die von den Spielern erstellt wurden.

    Die wichtigste Nachricht ist aber, dass gerichtlich festgestellt wurde, dass der Weiterverkauf von Games ermöglicht werden muss.

    Urteil zu Gunsten der Verbraucher

    Das Tribunal de Grande Instance ist mit unserem Landgericht vergleichbar und gegen dieses Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden. Dies hat Valve, als Betreiber der Steam-Plattform, schon in einem amerikanischen Gaming-Blog (Kotaku) mitgeteilt.

    Bis zu einem finalen Gerichtsurteil ist es also noch ein langer Weg und bis dahin wird das aktuelle Urteil noch keine Auswirkungen auf die Nutzer-Accounts haben. Im Falle einer Entscheidung zugunsten des Klägers UFC-Que Chosir muss Steam seine Nutzungsbedingungen ändern, andernfalls drohen Strafzahlungen.

    Andere Plattformen sind ebenfalls betroffen

    Auch die Konkurrenz von Valve dürfte das Verfahren interessiert beobachten. Wird dieses Urteil bestätigt, hat das immense Auswirkungen auf den Spielemarkt. Denn auch die anderen Unternehmen, wie Microsoft , Sony, Origin, GOG oder der Epic Game Store müßten dann ihre Bedingungen entsprechend ändern.

  • Windows 10 Einstellungen: Kategorie „Spielen“ deaktivieren

    In den Einstellungen von Windows 10 gibt es neben den Kategorien System, Geräte, Personalisierung, etc. auch den Eintrag Spielen. Dieser Eintrag kann, wenn er nicht gebraucht wird, entfernt werden. So kann man zudem verhindern, dass andere Nutzer diese Funktion aktivieren.

    Um die Kategorie Spielen aus der Übersicht zu entfernen, ist ein Eingriff in den Registrierungseditor notwendig.

    Öffne mit der Tastenkombination [Strg][R] das Fenster Ausführen und starte mit dem Befehl regedit die Registry. Gegebenenfalls musst du vorher noch die Benutzerkontensteuerung mit Ja bestätigen.

    Im Registrierungseditor navigierst du zu folgendem Eintrag:

    HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Policies\Explorer

    Im rechten Anzeigebereich des Eintrags Explorer legst du per Rechtsklick eine neue Zeichenfolge an, die du SettingsPageVisibility nennst.

    Öffne die neue Zeichenfolge mit einem Doppelklick und trage im Feld Wert folgende Parameter ein:

    hide:gaming-gamebar;gaming-gamedvr;gaming-broadcasting;gaming-gamemode;gaming-trueplay;gaming-xboxnetworking

    Speichere die Änderung mit einem Klick auf OK, die auch ohne Computer-Neustart übernommen wird.

    Wird die Kategorie Spielen später doch noch gebraucht, dann wiederhole die obigen Arbeitsschritte und lösche den Eintrag SettingsPageVisibility einfach wieder.

  • Windows 10: Screenshots ohne Snipping Tool oder der Taste „Druck“ erstellen

    Fotos vom Bildschirminhalt sind ein beliebtes Mittel um die unterschiedlichsten Dinge zu dokumentieren. Die einfachste Möglichkeit ist das Drücken der Taste [Druck] um den Bildschirminhalt in die Zwischenablage zu kopieren. Von hier aus muss das Bildschirmfoto dann nur noch in Word oder eine E-Mail übertragen werden. Eine andere Variante erlaubt aber auch die automatische Speicherung als PNG-Datei.

    XBox-App als Screenshot-Tool

    Windows 10 enthält von Haus aus die XBox-App in der eine Spielleiste  mit Aufzeichnungsfunktion integriert ist.  Grundsätzlich ist sie zwar zur Aufnahme in Computergames vorgesehen, kann aber auch innerhalb anderer Programme zur Bild- oder Videoaufnahme verwendet werden. Letzteres funktioniert nur, wenn dein Computer die geforderten Video-Hardware-Voraussetzungen erfüllt.

    Starten der Spielleiste

    Über die Tastenkombination [Windows][G] rufst du die Spielleiste auf, die sich beim ersten Mal mit der Frage Möchten Sie die Spielleiste öffnen? meldet. Bestätige die Meldung mit Ja, das ist ein Spiel.

    Nun klickst du auf das Kamera-Symbol um den Screenshot zu erstellen. Das Bild wird automatisch im PNG-Format gespeichert. Alle Aufnahmen findest du dann in der Bibliothek unter Videos | Aufzeichnungen.

    Ausnahmen

    Die Screenshot-Funktion über die Spielleiste funktioniert nur innerhalb anderer Apps. Im Windows Explorer oder auf dem Desktop können auf diese Weise keine Aufnahmen angefertigt werden. Dafür empfehlen wir das Snipping Tool, das ebenfalls zu den Bordmitteln von Windows gehört.

  • Games und Apps im Windows Store zurückgeben

    Google Play, sowie die Plattform Steam akzeptieren schon seit längerer Zeit die Rückgabe von Programmen und Apps. Nun werden auch Windows- und Xbox-Store nachziehen.  Laut einer Ankündigung im Xbox-Dashboard für Insider, soll die Rücknahme von Games/Apps möglich und die Kosten anschließend erstattet werden.

    Natürlich gibt es gewisse Voraussetzungen, um ein Produkt zurückgeben zu können:

    • Der Kauf darf nicht länger als 14 Tage zurückliegen
    • Die Software muss schon heruntergeladen und gestartet worden sein
    • Zwischen Download und Rückgabe muss mindestens ein Tag liegen
    • Die Nutzungs- oder Spieldauer darf zwei Stunden nicht überschreiten (kontoübergreifend!)

    Ausgeschlossen sind neben ein paar noch nicht benannten Windows-10-Apps, auch Add-Ons, Season-Passes und DLC`s.

    Und so einfach soll es gehen:

    • Bei Microsoft dein Konto aufrufen oder dich einloggen.
    • Aufrufen der Zahlungsmethoden & Rechnungen und der Bestellhistorie
    • Auswahl des Programms/Spiel und die Rückerstattung anfordern

    Aber Vorsicht! Exzessives Herunterladen und Ausprobieren kann nach hinten losgehen. Microsoft sichert sich die Option, Nutzer in diesem Fall zu sperren. Ab wann ein Missbrauch vorliegt, ist noch nicht bekannt, da dieser Self-Service-Refund noch nicht offiziell angekündigt wurde. Lange wird es wohl nicht mehr dauern.

  • Musikvideos laufen jetzt auch auch dem Groove Music Player

    Der Groove Music Player ist der breiten Masse der PC-User spätestens seit Windows 10 ein Begriff. In diesem Betriebssystem ist es das Standardprogramm für Musikstreaming und dem Abspielen lokal gespeicherter Songs. Im Erscheinungsjahr 2006 wurde er noch Zune genannt, später bekam er den Namen Xbox Music. Der bisherige größte Nachteil des Groove Music Players war die Unfähigkeit, Musik-Videos abzuspielen. Mit dem letzten Update ist dieses Manko jetzt beseitigt worden.

    Ab sofort kannst du, vorerst nur über die Xbox One, Musikvideos abspielen. Die neue Funktion wird bald auch für den Computer und Mobile verfügbar sein. In der neuesten Insider-Build-Version (Windows 10) ist die Wiedergabe von Musikvideos bereits enthalten.

    Microsoft wäre aber nicht Microsoft, wenn es nicht doch ein paar Nachteile geben würde. Zur Zeit sieht man noch nicht, hinter welchem Song sich auch ein Video verbirgt. Zusätzlich ist das Hören von Musikvideos im Hintergrund nicht möglich. Wird ein Clip in den Hintergrund verschoben, stoppt die Wiedergabe selbstständig.

    Zugegeben, dies sind nur kleine Einschränkungen, die aber sicher bald behoben sein werden.

  • Effizenter Konverter: Audio- und Video-Files schnell und komfortabel umwandeln

    Videos und Musik auf Handys, Tablets und PC´s direkt herunterladen ist nicht besonders schwer und tagtägliche Praxis. Insbesondere bei Mobilgeräten gibt es unter Umständen ein paar Hindernisse. Das Datenvolumen wird beim Download von Audio- und Videodateien extrem belastet. Nicht immer sind Gratis-WLAN-Hotspots verfügbar. Für Unterwegs ist es daher vorteilhafter, Musik und Filme vorher auf das Smartphone oder Tablet zu kopieren. Damit die Multimediadaten auch das richtige Format haben, hilft dir der Formatwandler Pazera Free Audio Video Pack bei der Konvertierung.

    Keine Installation notwendig

    Das Gute am Konverter Pazera Free Audio Video Pack ist, dass er ohne Installation auskommt. Somit kann er problemlos von einem USB-Stick oder einer Speicherkarte ausgeführt werden. Der Gratis-Download im ZIP-Format kann von der Webseite des Anbieters, www.pazera-software.com,  durchgeführt werden.

    Entpacke Pazera Free Audio Video Pack in einem beliebigen Verzeichnis oder auf einem externen Speichermedium.

    Umwandeln von Dateien

    Zum Konvertieren von Multimediadateien klickst du auf die Startdatei FreeAudioVideoPack.exe und wählst im Startbildschirm des Programms eine passende Kategorie (z. B. Video → AVI/MPG) aus.

    Im Bearbeitungsfenster lädst du dann die betreffende Video-Datei per Schaltfläche Füge Dateien hinzu in die Bearbeitungsmaske hoch. Die Videodateien eines ganzen Ordners werden am besten mit dem Button Ordner hinzufügen eingefügt.

    In den Konvertierungseinstellungen wählst du ein vorgefertigtes Video-Profil aus oder legst es manuell fest. Gleiches nimmst du in den Audioeinstellungen vor. Den Konvertierungsvorgang startest du dann abschließende per Mausklick auf den Button Konvertiere. Je nach Umfang der zu konvertierenden Dateien, dauert die Umwandlung eine Weile.

    Folgende Formate werden von Pazera Free Audio Video Pack unterstützt:

    AVI, MPEG, MP4, MOV, WMV, FLV, M4V, 3GP, MP3, WMA, FLAC, AC3, AAC, WAV, OGG

    Tipp:

    Werden mehrere Filme in ein anderes Format umgewandelt, dann kann dem Pazera Free Audio Video Pack befohlen werden, nach der Umwandlung den Computer auszuschalten. Dazu aktivierst du im Programmfenster bei der Option Nach der Konversion die Einstellung Windows beenden.

  • Windows-10-Standard-Apps ohne Probleme löschen

    Bei Android-Smartphones und -Tablets gehören Standard-Apps  (z. B. Facebook, GMail) zum Lieferumfang des Handys. Je nach Geräte-Hersteller ist Art und Anzahl unterschiedlich, es hängt nur davon ab, welche Produkte sie den Nutzern „aufzwingen“ wollen. Diese lassen sich mit der normalen Deinstallationsfunktion nicht entfernen. Natürlich setzt auch Microsoft mit Windows 10 auf diese Praxis bei PC´s. Bei diesen hartnäckigen Apps muss man bei Windows 10 mit einem Trick arbeiten.

    win10-standard-app-system-entfernen-deinstallieren-nur-mit-einem-trick

    Der Lösung heißt PowerShell. Mit dem entsprechenden PowerShell-Befehl löscht man die Apps, wie Xbox, Fotos, Groove-Musik & Co blitzschnell und problemlos.

    Tippe in das Suchfeld der Taskleiste den Begriff PowerShell ein. In der Ergebnisliste startest du dann das Tool per Rechtsklick auf den Eintrag Windows PowerShell mit Administratorrechten.

    Für die Entfernung der Xbox-App beispielsweise, gibst du im PowerShell-Fenster folgenden Befehl ein:

    Get-AppxPackage *xbox* | Remove-AppxPackage

    Mit der Taste [Eingabe] wird der Befehl bestätigt und die App ist weg.

    Nach diesem Vorbild kannst du auch andere Standard-Apps löschen. Ersetze den App-Namen zwischen den Sternchen (hier: *xbox*), durch einen anderen Namen.

    Hier einige Beispiele:

    • Solitär: *solit*
    • 3D Builder: *3d*
    • Fotos: *photo*
    • Sprachrekorder: *soundrec*
    • Kamera: *camera*
    • Mail und Kalender: *communi*
    • Wetter, News, Sport und Finanzen: *bing*
    • Groove-Musik, Film & Fernsehen: *zune*
    • Kontakte: *people*
    • Phone Companion: *phone*

     

  • The Vault: Mit EA Access startet unbegrenzter PC-Spielspass

    Vor gut anderthalb Jahren, im August 2014, startete der Games-Publisher EA (Electronic Arts) seine Spiele-Flatrate EA Access für Xbox One Nutzer. Für nur 3,99 Euro können alle in der sogenannten Vault befindlichen Spiele unbegrenzt genutzt werden. Außerdem erhalten alle EA-Access-Abonnementen zusätzlich einen Preisnachlass von 10 Prozent auf digitale Käufe. Seit dem 12. Januar 2016 ist EA Access nun auch für PC´s erhältlich.

    Wie auch für die Xbox One, beträgt der monatliche Obolus für das PC-Abonnement 3,99 Euro und kann monatlich gekündigt werden. EA Access für PC erfordert, wie auch für die „normalen“ Games, den Spiele-Client Origin. Er ist auf der Webseite https://www.origin.com/de-de/download kostenlos erhältlich.

    Derzeit sind in der EA-Access-Vault 15 Spiele vorhanden, der nach und nach weitere folgen sollen:

    • Battlefield 4 Digital Deluxe
    • Dragon Age: Inquisition Digital Deluxe
    • Battlefield Hardline Digital Deluxe
    • Battlefield 3
    • SimCity
    • FIFA 15
    • Plants vs. Zombies: Garden Warfare
    • Need for Speed Rivals: Complete Edition
    • Dead Space 1 – 3
    • Dragon Age 2
    • Dragon Age: Origins – Ultimate Edition
    • Die Sims 3 Starter-Set
    • This War of Mine

    Übrigens gilt der 10-Prozent-Rabatt auch auf Origin-Aktionen und -Angebote! Das spart jede Menge Kohle…

    Weitere Informationen zu EA Access kannst du in den FAQ´s nachlesen.

  • Wohin mit alten Videospielen, Büchern, Musik und Filmen? Über Tauschothek einfach gegen Neues eintauschen.

    Mit der Zeit sammelt man etliche Bücher, Filme, Musik-CD´s, Zeitschriften und Video-Spiele. Aber wohin damit, wenn´s nicht mehr gebraucht und der Platz knapp wird? Schränke und Schubladen sind da schnell überbelegt und die Sachen auf dem Flohmarkt zu verkaufen ist auch nicht jedermanns Sache. Aber vielleicht ist die Internetplattform Tauschothek dann die richtige Lösung.

    Auf der Webseite www.Tauschothek.de lassen sich die alten Schätzchen gegen Neue eintauschen. Und wer nichts zum Tauschen hat, der kann den gewünschten Artikel auch kaufen. Sogar Zeitschriften finden hier neue Besitzer.

    Und das Beste an diesem Portal ist, dass es für Käufer und Verkäufer komplett kostenfrei ist. Sogar eine Bewertung der Tauschpartner, ähnlich wie bei Ebay, ist möglich.

    Wer bei dem großen Angebot das Gesuchte doch nicht findet, kann über das Forum eine Suchanzeige aufgeben.

    Gerade jetzt vor dem Urlaub kann man sich hier mit jeder Menge Büchern und Musik zum kleinen Preis eindecken und sie nach dem Urlaub wieder loswerden.

    Denken Sie also daran: Was man im letzten halben Jahr nicht braucht, braucht man im nächsten Jahr auch nicht!

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