Schlagwort: zählung

  • Endlich! Zahlungen per PayPal bei iTunes und im App Store ab sofort möglich

    22iPhone und iPod

    Auf iOS-Geräten startest du die App Einstellungen und rufst die Option iTunes und App Store auf. Tippe auf Apple-ID | Apple-ID anzeigen und gib dein Passwort ein. Beim iPhone X kannst du wahlweise auch die Face-ID für das Login verwenden.

    Abschließend wechselst du in die Zahlungsdaten und wählst den Bezahldienst PayPal aus.

    iTunes

    Starte iTunes, melde dich mit deiner Apple-ID an und klicke auf Account | Meinen Account anzeigen. In der Konto-Übersicht wechselst du im Bereich Zahlungsdaten zur Option Bearbeiten und legst bei den Zahlungsmethoden PayPal fest. Dann nur noch bei PayPal anmelden und den Anweisungen des Bezahldienstes folgen.

    Für den Fall, dass sich PayPal als Zahlungsmethode nicht auswählen lässt, solltest du prüfen, ob die Familienfreigabe aktiviert wurde. Beide Optionen lassen sich nicht gleichzeitig aktivieren.

  • PayDirekt: Eine ernstzunehmende Konkurrenz zu PayPal?

    Eine schnelle Lieferung dringend benötigter Online-Einkäufe ist nur dann möglich, wenn der Händler auch eine schnelle Zahlung des Rechnungsbetrages erhält. Manche Händler akzeptieren neben einer Zahlung auf Rechnung meist auch verschiedene Online-Zahlungsmethoden. Am bekanntesten und schnellsten ist die Zahlung per PayPal. Eine „normale“ Banküberweisung dauert dagegen in der Regel mehrere Tage und ist damit viel zu langsam. Mit dem Online-Zahlungssystem PayDirekt wollen nun die deutschen Banken und Sparkassen dem Branchenprimus PayPal den Kampf ansagen.

    Vor ungefähr drei Monaten, Ende April 2016, haben sich dann auch die etwas zögerlichen Sparkassen dem Projekt PayDirekt angeschlossen. PayDirekt verspricht einfache und sichere Onlinezahlungen durch die Eingabe von Benutzernamen und Passwort.

    Die Voraussetzung für die Kunden-Registrierung bei PayDirekt ist die Teilnahme am Onlinebanking. Im Banking-Portal deiner Bank oder Sparkasse wählst du im Navigationsbereich deines Kontos den Eintrag PayDirekt aus und folgst dann einfach den weiteren Anweisungen.

    Vereinfacht gesagt, man wählt das Konto aus, von dem die Zahlungen abgebucht werden sollen und legt den Benutzernamen und das Kennwort fest. Das war´s schon.

    Fazit:

    PayDirekt ist eine gute Alternative, wenn man auf ausländische Zahlungsdienstleister wie PayPal verzichten will.

    Allerdings ist der Leistungsumfang von PayDirekt (noch) nicht so umfangreich wie bei PayPal. Wer Zahlungen erhalten möchte, sei es bei Verkäufen über Auktionsplattformen wie Ebay oder von Freunden oder der Familie, der muss weiterhin das amerikanische Original nutzen, oder die „ordinäre“ SEPA-Überweisung verwenden.

    Auf telefonische Nachfrage unsererseits wurde eingeräumt, dass man über die Möglichkeit nachdenkt, dass auch Privatpersonen Zahlungen erhalten können. Die Entscheidung ob und wann die Integration dieses Features stattfinden soll, steht abschließend noch nicht fest.

    Tipp:

    Die Sparkassen werben derzeit sehr stark um Kundschaft für PayDirekt. Um den Einstieg zu erleichtern, verlosen sie Einkaufsgeld im Gesamtwert von 500.000 Euro. Das Gewinnspiel läuft noch bis zum 31.10.2016.

  • Blitzschnell BIC-Codes und die IBAN herausfinden

    Wenn Sie Geld auf ein Konto überweisen möchten, aber nicht die IBAN und den BIC-Code kennen und den Zahlungsempfänger nicht erreichen, wohl aber die „alten“ Bankverbindung noch haben, dann ist das kein Problem. Mit dem kostenlosen Tool IBAN-Finder von Abelssoft ermitteln Sie die benötigten SEPA-Bankdaten in Sekundenschnelle.

    Auf der Webseite www.iban-finder.de laden Sie das Gratis-Tool mit einem Mausklick auf die Schaltfläche Jetzt Laden herunter.

    sepa-iban-finder-bic-swift-ermitteln-kostenlos-schnell-single-euro-payment

    Nach dem Download öffnet sich der Installationsassistent und fragt für die Freischaltung nach Ihrer E-Mail-Adresse, sowie nach der Bestätigung der AGB und Datenschutzbestimmungen. Mit dem Link Registrierung überspringen gelangen Sie direkt zur Eingabe der „alten“ Kontodaten.

    iban-bic-code-finder-errechnen-kontonummer-bankleitzahl-ermitteln-abelssoft

    Die Registrierung ist eigentlich nicht nötig. Allerdings erscheint dann bei jedem Programmstart der Anmeldebildschirm erneut. In beiden Fällen ermöglicht der IBAN-Finder ohnehin nur die Ermittlung deutscher SEPA-Bankverbindungen.

    Alte Bankverbindungen mit einem Klick umrechnen

    Geben Sie nun in die Eingabefelder die Kontonummer und die Bankleitzahl ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche Umrechnen.

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    Die IBAN sowie der BIC-Code werden direkt angezeigt und können sogar mit der rechten Schaltfläche in die Zwischenablage kopiert werden. Das erleichtert die Dateneingabe beim Online-Banking.

    Warnung bei falschen Eingaben

    Bei fehlerhaften Eingaben von Kontonummer und Bankleitzahl sorgen im Hintergrund laufende Prüfroutinen für entsprechende Warnhinweise. Diese werden mit einem roten Warnsymbol neben der Falscheingabe angezeigt. Fahren Sie mit dem Mauszeiger auf das Symbol, wird der entsprechende Hinweis angezeigt. Bei falscher Kontonummer ist es die Meldung Die Prüfung der Kontonummer ergab, dass diese Kontonummer nicht gültig ist. 

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    Falsche Eingaben bei der Kontonummer und/oder Bankleitzahl führen naturgemäß auch zu falschen Ergebnissen.

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    Eine ungültige Kontonummer erzeugt bei der IBAN auch ein falsches Ergebnis, dass mit folgendem Hinweis dokumentiert wird: Die IBAN wurde rechnerisch erzeugt, obwohl eine Prüfmethode des Kontoinstitutes ein Problem mit den Kontodaten festgestellt hat. Die Korrektheit dieser IBAN kann daher nicht gewährleistet werden. 

  • Betrugsversuche durch Telefonanrufe angeblicher Microsoft-Mitarbeiter

    Seien Sie vorsichtig, wenn bei Ihnen das Telefon klingelt und sich ein Microsoft-Mitarbeiter des „Technical Support Department“ aus London meldet. Der meist englischsprachige Anrufer versucht Ihnen einzureden, dass sich ein Virus auf Ihrem Computer befindet, der permanent Schadensmeldungen an Microsoft sendet. Diese Betrugsversuche sind erstmalig vor circa zwei Jahren aufgetaucht und offensichtlich sind die Betrüger immer noch am Werk.

    Datenklau, unsinniger Computerschutz und Erpressung

    Während des weiteren Gesprächs sollen Sie ein Tool namens „Ammyy Admin“ herunterladen. Dieses Programm ist eine Fernwartungs-Software, die dem angeblichen „Microsoft-Mitarbeiter“ den Zugriff zu Ihrem Computer ermöglicht. Damit möchte er ein Antiviren-Tool bei Ihnen installieren. Dieser Service wird Ihnen als lebenslanger Computerschutz verkauft, der zwischen 130 und 180 Euro kosten soll.

    Tatsächlich wollen die Betrüger nur an Ihre sensiblen Daten wie Pinnummern, Kundendaten Ihrer Onlineshops, Passwörter und ähnliches gelangen. Außerdem kann Ihr Rechner durch diesen Fernzugriff komplett gesperrt werden um eine „Lösegeldzahlung“ von Ihnen zu erpressen.

    oszust

    Gegenmaßnahmen

    Als Sofortmaßnahme sollten Sie in diesem Betrugsfall die Verbindung in Internet sofort unterbrechen: Ziehen Sie am besten das Stromkabel Ihres Routers und/oder Modems ab. Lassen Sie Ihren Rechner durch einen richtigen Computer-Techniker (finden Sie in den Gelben Seiten) prüfen und erstatten Anzeige bei der Polizei.

    Endkunden werden von Microsoft nicht ungefragt angerufen

    Nach Aussage von Microsoft werden keine unaufgeforderten Kontaktaufnahmen durchgeführt, weder telefonisch noch per E-Mail. Ebenso werden Nutzer auf diese Art und Weise nicht nach Kreditkarteninformationen oder Bankdaten gefragt.

    Von wo kommen die Anrufe?

    Ein weiterer Hinweis auf einen Betrugsversuch per Telefon ist die Rufnummer. Diese wird unterdrückt oder im Display ist eine „00“ (Doppelnull) zu sehen. Microsoft hat durch eine Auswertung von bereits stattgefundene Betrugstelefonaten festgestellt, dass die Anrufe aus Indien, China, den Bahamas und den USA kommen.

    Sollten Sie zukünftig mal einen derartigen Telefonanruf erhalten, brechen Sie das Gespräch einfach ab und legen Sie auf. Das ist der beste Schutz vor diesen Betrügern.

  • Neuer BKA- und Trojaner im Umlauf: BKA und BSI warnen vor neuer Erpressungswelle im Zusammenhang mit der angeblichen Verbreitung kinderpornografischen Materials

    Eigentlich sollte man meinen, dass der BKA-Trojaner (wir berichteten) mittlerweile Geschichte ist. Von wegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnen vor einer neuen Variante des BKA- bzw. GVU-Virus. Diesmal geht es um die angebliche Verbreitung kinderpornografischen Materials und anderen Straftaten. 

    Neue Variante: Popup-Fenster

    Neu ist Art und Auftreten des „Porno-Virus“. Die Warnmeldung erscheint dieses Mal in Form eines Popup-Fensters. Darin wird Ihnen unterstellt, dass der eigene Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei. Meist steht zusätzlich in der Warnung, dass  „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ und deshalb die Funktion des Computers „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden“ seien. Das Ganze garniert mit angeblichen Gesetzesvorschriften, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen sowie einem Foto, das nach Expertenmeinung eindeutig als strafbewehrte jugendpornografische Darstellung zu werten ist.  Zur Entsperrung des Rechners soll dann eine Zahlung von 100 Euro an einen Zahlungsdienstleister die uKash oder Paysafecard geleistet werden.

    So sieht eine Variante des Popupfensters aus:

    bka-gvu-virus

    Alles Humbug

    Die Gute Nachricht: Die Warnmeldung ist kompletter Humbug. Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag.  Dahinter stecken Kriminelle, die Ihren Rechner mit einem Virus versucht haben und nun versuchen, per digitaler Erpressung darüber Geld zu scheffeln. Selbst wenn Sie zahlen würden, können Sie den Rechner in der Form nicht weiter nutzen.

    Die schlechte Nachricht: Erscheint das Popupfenster, ist Ihr Rechner auf jeden Fall mit einem Trojaner infiziert, der bereits wesentliche Teile des Rechners befallen und manipuliert hat. Sie sollten schleunigst mithilfe eines guten Virenscanners die Schadsoftware vom Rechner entfernen. Das geht zum Beispiel mit dem DE-Cleaner-Rettungsssytem von www.botfrei.de. Weitere Möglichkeiten zum Entfernen des BKA-Virus: Die Kaspersky-Rettungs-CD oder das Reinigungstool Malwarebytes Anti-Malware.

    bka-gvu-virus-2

  • Der Schutzmechanismus von PayPal für Käufer und Verkäufer

    Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.

    Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!

    Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.

    Ausschlusskriterien

    Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.

    Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner

    Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.

    Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.

    Problemfall eröffnen

    Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.

    Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.

    Fristen für Käufer und Verkäufer

    Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.

    Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.

    Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.

    Der Antrag auf Käuferschutz

    Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.

    Nützliche Tipps und Hinweise

    Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.

    Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.

  • Word: Seiten kapitelweise und abschnittweise nummerieren

    Wenn Sie mit Word lange Dokumente erstellen, möchten Sie vielleicht die einzelnen Seiten kapitelweise nummerieren. Denkbar ist zum Beispiel, dass in der Kopf- oder Fußzeile „Seite y von z“ steht, wobei „y“ für die aktuelle Seitenzahl und „z“ für die Gesamtzahl der Seiten des Kapitels stehen. Standardmäßig zählt Word allerdings immer die gesamten Seiten eines Dokuments. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit mit den vorhandenen Funktionen in Word eine kapitelweise Nummerierung zu erreichen.

    Kapitel = Abschnitt

    Zunächst ist es erforderlich, zwischen den einzelnen Kapiteln einen Abschnittswechsel einzufügen. Hierzu setzen Sie den Cursor an den Beginn eines Kapitels. Gehen sie dann auf „Seitenlayout | Seite einrichten | Umbrüche | Nächste Seite“. Sollten Sie eine Word-Version bis 2003 nutzen, lautet der Befehl für den Abschnittswechsel „Einfügen | Manueller Umbruch“. Hier können Sie dann die Option „Nächste Seite“ auswählen.

    Navigieren Sie nun den Cursor zum Beginn des Dokuments. Je nachdem ob Sie die Seitenzahlen in der Kopf- oder Fußzeile platzieren möchten, gehen Sie an die entsprechende Stelle und setzen Sie den Cursor an den Ort, wo die Seitenzahl eingefügt werden soll. Schreiben Sie hier „Seite“ gefolgt von einem Leerzeichen. Anschließend betätigen Sie die Tastenkombination [ALT] + [UMSCHALT] + [P]. Mit dieser Kombination wird das Feld für die aktuelle Seitenzahl eingefügt. Dahinter geben Sie dann noch das Wort „von“ ein. Nun kommt noch das Feld für die Gesamtseitenzahl eines Kapitels. Dies fügen Sie in Word 2007 und 2010 über den Befehl „Einfügen | Text | Schnellbausteine | Feld“ ein. Zum Schluss müssen Sie noch den Feldnamen „SectionPages“ markieren. In früheren Versionen des Textprogramms gehen Sie einfach auf „Einfügen | Feld“. Hier können Sie dann ebenfalls den Feldnamen „SectionPages“ markieren.

    Sie müssen nun noch dafür sorgen, dass Word bei jedem neuen Kapitel wieder mit der Seite 1 beginnt. Dies erreichen Sie in Word 2007 und 2010 über das Kopf- und Fußzeilentool. Wechseln Sie hier in das Register „Einfügen“ und wählen Sie hier zunächst „Seitenzahl“ und anschließend „Seitenzahlen formatieren““ aus. In den Vorgängerversionen können Sie stattdessen unter dem Menüpunkt „Kopf- und Fußzeile“ auf das Symbol „Seitenzahlen formatieren“ klicken.

    Es wird daraufhin ein Dialogfeld angezeigt, indem Sie die Option „Beginnen bei“ aktivieren und dann den Wert auf „1“ setzen. Abschließend bestätigen Sie die Eingaben mit einem Klick auf „OK“. Nun können Sie zum nächsten Kapitel (in der Word-Terminologie: Abschnitt) wechseln und hier ebenfalls festlegen, dass die Nummerierung wieder von vorne beginnen soll. Wiederholen Sie diesen Schritt danach für alle vorhandenen Kapitel/Abschnitte.