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  • E-Mail-Erinnerung ohne Kalender erstellen

    Schnell mal eine Erinnerung erstellen ist kaum möglich. Hierzu ist immer ein Kalender erforderlich, insbesondere dann, wenn man an einem Computer arbeitet. Egal ob zu Hause oder am Arbeitsplatz: Eine E-Mail-Erinnerung lässt sich mit einem Trick dennoch blitzschnell und ohne Kalender erstellen.

    Der Online-Dienst Nudgemail bietet die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt und Datum eine E-Mail-Erinnerung zu erstellen. Und das ohne die Webseite www.nudgemail.com aufzurufen.

    Und so funktioniert die Erinnerung:

    Du verwendest einfach deinen bevorzugten E-Mail-Client (z. B. Outlook, Thunderbird, etc.) oder einen Webmailer (GMX, Web.de, etc.) und öffnest eine neue Nachricht. Als E-Mailadresse tippst du die Uhrzeit oder das Datum (in englischer Schreibweise) in die Adresszeile ein und fügst @nugemail.com hinzu.

    Für eine Zeitangabe wie beispielsweise 13.30 Uhr, sollte das dann so aussehen: 130pm@nudgemail.com.

    Bei einer Datumsangabe ist auf das Format DDMMYYYY zu achten. Alternativ funktioniert auch die Angabe nach dem Muster May13@nudgemail.com ( z. B. 13.Mai)

    Zusätzlich kannst du noch in der Betreffzeile das Thema der Erinnerung eintippen. Dann klickst du auf Senden und Nudgemail sendet dir automatisch zum angegebenen Zeitpunkt die Erinnerungsmail an deine E-Mail-Adresse.

    Weitere Erinnerungsmöglichkeiten sind beispielsweise:

    • Wochentage: Monday@nudgemail.com
    • stündlich wiederkehrend: hourly@nudgemail.com
    • in zwei Stunden: 2h@nudgemail.com
    • in einem Monat: nextmonth@nudgemail.com

    Den kompletten Befehlsumfang kannst du auf der Nudgemail-Webseite nachlesen, oder du sendest einfach eine E-Mail an commands@nudgemail.com.

    Tipp: Du kannst auch die Weiterleitungsfunktion deines E-Mail-Programms nutzen, oder den Mail-Inhalt ganz normal verfassen, um alle Informationen parat zu haben. Zudem funktioniert Nudgemail geräteübergreifend auf Tablets, Notebooks, Smartphones und Desktop-Computern.

  • Gmail: Nachrichten zeitversetzt senden

    Vor gut einem Jahr haben wir über ein Gerücht berichtet, dass es bald möglich sein wird, E-Mails per Gmail zeitversetzt zu versenden. Seit kurzem ist aus der Hoffnung Gewißheit geworden.

    Zeitverzögerter E-Mail-Versand

    Seit April 2019 ist es möglich, den Versand von bis zu 100 E-Mails zu planen.

    Zunächst erstellst du deine E-Mail wie gewohnt. Anstatt auf Senden, klickst du auf den kleinen Drop-Down-Pfeil neben Senden-Button und wählst die Option Senden planen aus.

    Gmail zeigt dir in einem Dialogfenster drei Zeitvorschläge an oder du klickst direkt auf die Option Datum und Uhrzeit auswählen um einen individuellen Zeitpunkt festzulegen. Mit dem Button Senden planen bestätigst du deine Zeitauswahl.

    Bis zum Zeitpunkt des Versandes wird deine Nachricht in dem Ordner Geplant gespeichert. In diesem Order kannst du die E-Mail(s) noch ändern oder gegebenenfalls den geplanten Versand abbrechen.

    Nachträgliches Ändern bis zum Sendezeitpunkt möglich

    Zum Ändern markierst du die betreffende Nachricht und klickst auf Sendevorgang abbrechen. Dadurch wird die E-Mail in den Ordner Entwürfe verschoben und kann dort geändert werden. Der Zeitpunkt muss dann aber wieder neu festgelegt werden.

    Die Option Senden planen ist für die Gmail-Desktop-Version ebenso verfügbar wie für Android-Smartphones und das iPhone. Darüberhinaus hat Google auch eine Hilfeseite zu diesem Thema erstellt.

  • Gmail: Geplantes Versenden von E-Mails bald möglich

    So gut Google´s E-Mail-Client auch ist, eine Funktion die es bei Konkurrenzprodukten schon lange gibt, ist hier noch immer nicht vorhanden. Das zeitverzögerte Versenden von Nachrichten. Scheinbar will Google in naher Zukunft diese Funktion in Gmail freischalten.

    Im Teardown der aktuellen APK-Datei (v8.7.15) hat Android-Police Hinweise darauf gefunden. Im Wesentlichen handelt es sich bei dem Fundstück um zwei Zeilen der Programmierung, die auf eine baldige Einführung bei Mobilgeräten und der Web-Oberfläche für Desktop-Computer hoffen lassen.

    Hoffentlich lässt uns Google nicht so lange darauf warten. Dieses Feature ist nämlich längst überfällig.

  • Liefertermin „Bald verfügbar“ ist nicht zulässig

    Der Elektronik-Markt ist hart umkämpft. Neue Geräte, die bald auf den Markt kommen werden, kann man online teilweise schon weit vorher bestellen. Der genaue Liefertermin wird dabei aber nicht genannt. Meist heißt es dann nur so oder ähnlich: Das Gerät ist noch nicht verfügbar. Sichern Sie sich diesen Artikel schon jetzt. Gegen solche ungenauen Formulierungen haben nordrhein-westfälische Verbraucherschützer beim Oberlandesgericht in München geklagt.

    Und sie haben gegen MediaMarkt gewonnen. Die Richter folgten der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW, dass eine unbestimmte Lieferangabe bei Onlinebestellungen gegen die Informationspflicht des Verkäufers verstößt und somit unzulässig ist. Beim Klick auf den Kaufen-Button muss der Kunde erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt mit der Lieferung spätestens gerechnet werden kann.

    Ein ungenauer Lieferzeitpunkt, mit Wartezeiten von mehreren Tagen, Wochen oder Monaten reicht nicht aus.

    Präzendenzfall?

    Da nicht nur MediaMarkt mit dieser Art von Lieferzeitangeben arbeitet, könnte die Entscheidung des OLG München einen Präzendenzfall geschaffen haben.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch wenn eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde. MediaMarkt kann noch Beschwerde einlegen. Ob das aber noch passiert, wurde noch nicht bekannt gegeben.

  • Windows 10: Die Übertragungsgeschwindigkeit von Updates selbst bestimmen

    Wenn Microsoft seine Updates für Windows 10 veröffentlicht, laufen viele Computer zu langsam, weil im Hintergrund der Download ein zu großes Stück der Bandbreite belegt. Eigentlich sollte der eingebaute intelligente Hintergrundübertragungsdienst diese Aufgabe zufriedenstellend erledigen. Man muss sich aber nicht zwingend auf diesen Dienst verlassen. Du kannst auch selber einstellen, welche Übertragungsrate das Windows-Update nutzen darf.

    Damit die maximale Bandbreite manuell eingestellt werden kann, musst du den Gruppenrichtlinieneditor starten. Öffne dazu das Fenster Ausführen mit der Tastenkombination [Windows][R], tippe den Befehl gpedit.msc ein, und bestätige die Aktion mit einem Klick auf die Schaltfläche OK.

    Gruppenrichtlinieneditor

    Nach ein paar Sekunden startet der Editor für lokale Gruppenrichtlinien in einem eigenen Dialogfenster. Im Verzeichnisbaum auf der linken Seite klickst du nacheinander auf Administrative Vorlagen | Netzwerk | Intelligenter Hintergrundübertragungsdienst.

    Im rechten Anzeigebereich suchst du nach dem Eintrag Maximale Netzwerkbandbreite für BITS-Übertragungen im Hintergrund begrenzen und öffnest ihn mit einem Doppelklick.

    Im nächsten Dialogfenster aktivierst du diese Option oben links und stellst dann die gewünschte Übertragungsrate (KBit/s) ein. Standardmäßig ist hier eine Zeitspanne von 8.00 – 17.00 voreingestellt, die du nun auch noch ändern kannst.

    Abschließend kannst du außerhalb der eingestellten Zeit die volle Bandbreite zulassen. Ist das nicht gewünscht, entfernst du das Häkchen im Bereich Zu allen anderen Zeiten aus der Checkbox der Funktion Gesamte verfügbare Bandbreite verwenden und legst dann auch hier die gewünschte Übertragungsrate fest. Nachdem alle Einstellungen vorgenommen wurden, bestätigst du die Änderung mit dem Button Übernehmen und OK.

    GPEDIT nicht vorhanden?

    Leider sind die Gruppenrichtlinien für die Home-Version von Windows 10 nicht verfügbar. Erst ab der Pro-Version kann gpedit.msc genutzt werden.

    Damit die Home-Version-Nutzer keinen Eingriff in die Registry vornehmen müssen, ist es wesentlich vorteilhafter den Computer mit GPEDIT nachzurüsten. Wie einfach das geht, erfährst du in unserem Artikel Windows nachträglich mit den Gruppenrichtlinien (gpedit) ausstatten.

  • WhatsApp: Chat-Nachrichten auch nach der 7-Minuten-Frist für alle löschen

    Seit ein paar Tagen wird bei WhatsApp die Löschfunktion per Update an alle Nutzer verteilt und sollte nun bei jedem angekommen sein. Auch wir haben bereits darüber berichtet. Mit dieser Löschfunktion kann man bis zu sieben Minuten nach dem Versenden die Nachricht noch löschen. Ein kleiner Fehler in der Programmierung ermöglicht jedoch die Löschung bis zu sieben Tage nach dem Versand.

    Und so funktioniert´s:

    Die eigentliche 7-Minuten-Frist ist an die Systemzeit des Ursprungs-Gerätes gebunden. Ändert man die Systemzeit, dann ist die Löschung auch nach dieser kurzen Frist noch möglich.

    Flugmodus einschalten

    Merke dir das Datum und die Uhrzeit der zu löschenden Nachricht (siehe Zeitstempel) und aktiviere den Flugmodus. Dann beendest du WhatsApp komplett. Mit einem längeren Druck auf den Home-Button überprüfst du, ob die Messenger-App noch im Hintergrund aktiv ist.

    Systemzeit ändern

    Danach änderst du in den Einstellungen deines Smartphones das Datum und die Uhrzeit so, dass sie in das siebenminütige Zeitfenster der Nachricht passt.

    Anschließend (noch im Flugmodus) startest du WhatsApp und löschst die betreffende Chat-Nachricht.

    Internetverbindung wiederherstellen

    Schaltest du jetzt das Internet wieder ein, dann wird die Nachricht bei dem Empfänger oder der Gruppe gelöscht.

    Abschließend kann die aktuelle Uhrzeit auf deinem Gerät wieder eingestellt werden. Mal sehen, wie lange dieser Bug nach zukünftigen Updates noch bestehen bleibt.

    Der Trick funktioniert bei Android und iOS gleichermaßen.

  • Excel: Blitzschnelles Einfügen von Datum und Uhrzeit

    Wer in Excel-Tabellen die aktuelle Uhrzeit und/oder das Datum eingeben möchte, kann dies natürlich über eine Formel erreichen. Aber auch über eine Tastenkombination.

    Welche Variante zum Einsatz kommen soll, hängt davon ab, ob sich die Anzeige dynamisch verändern soll. Wird das Datum mit Hilfe einer Formel erzeugt, dann zeigt Excel das derzeit gültige Datum an.

    Die Formeln für Datum und Uhrzeit findest du im Register Formeln. Einfach nur die Zelle markieren, in die das Datum eingetragen werden soll und über die Schaltfläche Datum u. Uhrzeit das passende Format auswählen.

    Für die Dokumentation wann eine Tabelle erstellt wurde, taugt diese Variante nicht. Man müsste dazu die Formel in der betreffenden Zelle auflösen, damit der reine Zahlenwert übrig bleibt.

    Da dies aber recht umständlich ist, kannst du für die statische Datumsanzeige  am besten die Tastenkombination [Strg][.] nutzen. Um die Uhrzeit einzutragen, verwendest du den Shortcut [Strg][Umschalt][.].

    Ob eine Formel für die Datums- und Zeitanzeige verantwortlich ist, kann man einfach überprüfen. Wenn du die betreffende Zelle anklickst, wird im Textfeld oberhalb des Arbeitsblattes die Formel =Jetzt() oder =Heute() eingeblendet.

  • Windows 10: Neustart-Zwang nach Systemupdate verzögern

    Seit der Veröffentlichung von Windows 10 haben es die Computerbesitzer schwerer, Systemupdates zu verhindern oder manuell herunterzuladen. Das betrifft im gleichen Maße auch den erforderlichen Computer-Neustart nach der Update-Installation. Zumindest kann man den Zeitpunkt so wählen, dass der Neustart dann stattfindet, wenn er am wenigsten stört.

    Zur individuellen Neustart-Terminierung öffnest du das Startmenü und klickst auf das Zahnrad-Icon (= Einstellungen). Alternativ kannst du auch die Tastenkombination [Windows-Taste][I] verwenden.

    Wähle die Kategorie Update und Sicherheit aus, öffne im Bereich Updateeinstellungen die Option Nutzungszeit ändern, und lege den Zeitraum (maximal 12 Stunden) deiner Computertätigkeit fest.

    Während dieser Nutzungszeit erfolgt kein automatischer Computer-Neustart. Über den Link Neustartoptionen, der ebenfalls im Bereich Updateeinstellungen zu finden ist, stellst du die Zeit ein, in dem ein Computer-Neustart am wenigsten stört.

  • Windows-10-Gratis-Update: Die Ziellinie ist fast erreicht

    Fast ein Jahr ist die Veröffentlichung des Windows-10-Betriebssystems her und fast ein Jahr nerven uns schon die Upgrade-Benachrichtigungen von Microsoft. Am 29. Juli 2016 ist Schluss mit Lustig. Nach diesem Zeitpunkt ist keine kostenloses Upgrade auf Windows 10 mehr möglich. Da die Entscheidungsphase fast abgelaufen ist, sollten sich die Nutzer der Betriebssysteme Windows 7/8 nun entscheiden, ob sie umsteigen möchten.

    Älterer PC? Kein Problem!

    Dabei muss man nicht befürchten, dass Windows 10 auf älteren Geräten nicht richtig läuft. Die Minimalvoraussetzungen sind ein Prozessor mit 1 GHz und der Grafikprozessor muss DirectX 9 und WDDM-1.0-Treiber unterstützen.

    Auch an den Arbeitsspeicher werden ein paar Ansprüche gestellt. Die 32-Bit-Version benötigt mindestens 1 GB Speicherplatz, die 64-Bit-Version 2 Gigabyte.

    Unter diesen Voraussetzungen laufen mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zu zehn Jahre alte Computer.

    Einfacher Update-Prozess

    Das Upgrade auf Windows 10 ist sehr leicht.  Du klickst einfach nur auf das Windows-Symbol unten rechts in der Taskleiste. Daraufhin prüft der Installationsassistent, ob dein PC mit Windows 10 kompatibel ist. Bei einem positiven Ergebnis klickst du dann nur noch auf den Button Jetzt aktualisieren. Alles weitere läuft dann automatisch.

    Deine bereits installierten Programme und deine persönlichen Dateien bleiben erhalten. Tools, die nicht mit Windows 10 kompatibel sind, findest du dann im GWX-Kompatibilitätsbericht. Generell ist es empfehlenswert, vor dem Upgrade ein Backup des alten Systems anzulegen.

    30-Tage-Rückkehrfrist

    Wenn du anschließend deine Upgrade-Entscheidung doch bereust, kannst du innerhalb von 30 Tagen ein Downgrade veranlassen und zu deinem alten Windows 7/8 zurückkehren. Dazu klickst du in den Einstellungen auf Update und Sicherheit und kannst im Register Wiederherstellung zum vorigen Betriebssystem zurückkehren.

    Ein Dualboot-System beider Betriebssysteme ist grundsätzlich möglich, aber nicht über das Gratis-Upgrade. Dafür ist eine Windows-10-Kaufversion erforderlich.

    Nach dem 29. Juli 2016

    Nach Ablauf des Gratis-Zeitraumes wird die Windows-10-Home-Edition bei 135 Euro liegen und die Pro-Version bei zirka 180 Euro. Etwas günstiger wird es bei Softwarehändlern sein, die OEM- und Systembuilder-Versionen verkaufen.

    Tipp:

    Wenn du zu den Nutzern gehörst, die in der Vergangenheit die Windows 10 Installationsdateien gelöscht haben, dann schau mal in deinen Update-Verlauf. Mit dem Microsoft-Patchday im Mai 2016 wurden die Windows-10-Upgrade-Dateien mit Namen KB3035583 wieder einmal an alle User verteilt.

  • Wie alt ist das gebrauchte Notebook?

    Bei der Anschaffung eines Notebooks stellt sich nicht selten die Frage ob es unbedingt ein neues Gerät sein muss. Meist reicht auch ein gutes gebrauchtes Notebook vollkommen aus, insbesondere dann wenn es ein Zweit- oder Drittgerät sein soll. Hier ist aber genauso wie beim Gebrauchtwagenkauf Vorsicht geboten. Nicht immer stimmt die Altersangabe des Verkäufers. Grundätzlich lohnt sich ein schneller Blick in die Systeminfos um das ungefähre Alter des Gerätes zu überprüfen.

    Bevor du aber die Systeminfos aufrufst, kannst du auch einen Blick auf die Rückseite des Laptops werfen. Oftmals sind noch die Aufkleber des Herstellers mit Seriennummer und/oder Produktionsdatum vorhanden.

    Ist dies nicht der Fall, oder bestehen Zweifel an der Echtheit der Aufkleber, dann solltest du die Systeminformationen überprüfen.

    Starte das Laptop und öffne das Fenster Ausführen mit der Tastenkombination [Windows][R]. Gib den Befehl cmd ein und bestätige ihn mit [Enter].

    Im Fenster der Eingabeaufforderung gibst du den Befehl systeminfo ein und startest den Systemscan mit [Enter]. Das Datum der ursprünglichen Installation des Betriebssystems entspricht im Wesentlichen dem Produktionsdatum des Notebooks.

    Das angezeigte Datum ist nur dann verläßlich, sofern der Vorbesitzer keine Neuinstallation des Betriebssystems vorgenommen hat.

    Spätestens mit den Angaben des Hersteller-Namens und der Modellbezeichnung findest du über eine Websuche das Herstellungsdatum ebenfalls schnell heraus.

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