Schlagwort: zeitraum

  • Liefertermin „Bald verfügbar“ ist nicht zulässig

    Der Elektronik-Markt ist hart umkämpft. Neue Geräte, die bald auf den Markt kommen werden, kann man online teilweise schon weit vorher bestellen. Der genaue Liefertermin wird dabei aber nicht genannt. Meist heißt es dann nur so oder ähnlich: Das Gerät ist noch nicht verfügbar. Sichern Sie sich diesen Artikel schon jetzt. Gegen solche ungenauen Formulierungen haben nordrhein-westfälische Verbraucherschützer beim Oberlandesgericht in München geklagt.

    Und sie haben gegen MediaMarkt gewonnen. Die Richter folgten der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW, dass eine unbestimmte Lieferangabe bei Onlinebestellungen gegen die Informationspflicht des Verkäufers verstößt und somit unzulässig ist. Beim Klick auf den Kaufen-Button muss der Kunde erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt mit der Lieferung spätestens gerechnet werden kann.

    Ein ungenauer Lieferzeitpunkt, mit Wartezeiten von mehreren Tagen, Wochen oder Monaten reicht nicht aus.

    Präzendenzfall?

    Da nicht nur MediaMarkt mit dieser Art von Lieferzeitangeben arbeitet, könnte die Entscheidung des OLG München einen Präzendenzfall geschaffen haben.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch wenn eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde. MediaMarkt kann noch Beschwerde einlegen. Ob das aber noch passiert, wurde noch nicht bekannt gegeben.

  • Excel: Nettoarbeitstage per Formel blitzschnell ausrechnen

    Wenn man wissen möchte, wie viele Tage man in einem bestimmten Zeitraum gearbeitet hat, beziehungsweise arbeiten soll, dann kann man dies mit einer Formel schnell herausfinden.

    Dazu benötigst du nur Excel, das Datum des ersten und letzten Arbeitstages, sowie die Grundformel =NETTOARBEITSTAGE.

    Die Daten des Arbeitszeitraumes tippst du in zwei nebeneinander liegende Zellen deiner Excelarbeitsmappe ein. Untereinander Eintippen geht natürlich auch.

    In eine dritte Zelle gibst du nun die Formel =NETTOARBEITSTAGE gefolgt von den Bezeichnungen der Datumszellen ein. Das sollte dann wie folgt aussehen:

    =NETTOARBEITSTAGE(A4;B4)

    Bestätige die Formel mit der Taste [Enter] und das Ergebnis wird direkt angezeigt.

    Hinweis:

    Bei der Berechnung der Nettoarbeitstage ist noch zu beachten, dass etwaige Feiertage durch diese Formel nicht berücksichtigt werden.

  • Testzeitraum von Programmen verlängern

    Softwarehersteller bieten ihre Produkte oft mit einem kostenlosen Testzeitraum an. In der Demo-Phase kann man das Programm auf Herz und Nieren prüfen. Während dieser Zeitspanne ist der Zugriff auf den kompletten Funktionsumfang möglich, danach kann das Programm nur weiter genutzt werden, wenn man sich für den Kauf entschieden hat. Kommst du aber zeitlich nicht dazu, alles ausgiebig zu testen, dann musst du halt den Testzeitraum verlängern.

    Und hier kommt RunAsDate in´s Spiel. Das kleine Tool von NirSoft gaukelt der Datumsabfrage des betreffenden Programms eine andere Systemzeit vor, um den Testzeitraum zu verlängern.

    Theoretisch könnte man auch die Systemzeit des PC´s ändern, ist aber nicht empfehlenswert, da es zu schwerwiegenden und nicht abzusehenden Problemen kommen kann. RunAsDate greift nicht in die Systemzeit des Computers ein, es täuscht nur eine andere Zeit vor.

    Die meisten Programme fragen bei Windows-Rechnern über die API nach der Systemzeit. Das macht sich RunAsDate zunutze, schaltet sich dazwischen und fälscht die API. Allerdings gibt es auch Programme, die Datums- und Zeitangaben über das Internet erhalten. Bei diesen funktioniert RunAsDate leider nicht.

    Die Bedienung von RunAsDate ist recht einfach und es sind nur ein paar Mausklicks notwendig. Nach dem Download der ZIP-Datei entpackst du das Programm in einem beliebigen Verzeichnis und startest es per Doppelklick auf die Startdatei (RunAsDate.exe).

    Im Dialogfenster des Programms legst du über den Button Browse den Pfad zur Startdatei des zu täuschenden Programms fest. Dann stellst du über die Datumsschaltflächen ein in der Vergangenheit liegendes Datum ein. Mit Run startet das ausgewählte Programm mit geänderten Zeitangaben.

    Bei Bedarf erzeugst du über den Button Create Desktop Shortcut eine neue Verknüpfung, damit du nicht bei jedem Programmstart erneut ein Fake-Datum erstellen musst.

    RunAsDate ist mit Windows XP, Vista, Windows 7/8.x/10 kompatibel.

    Standardmäßig ist RunAsDate nur in englischer Sprache erhältlich. Die Sprachpakete sind als separate Dateien verfügbar und können nachträglich installiert werden. Du findest die Sprachdownloads am Ende der NirSoft-Webseite.

  • Outlook-Kalender an berechtigte Personen freigeben

    Der Outlook-Kalender kann für eine bessere Terminplanung an beliebig viele Personen weitergegeben werden. Die berechtigten Personen legt jeder Nutzer individuell fest. Theoretisch (und auch praktisch) kann der Kalender an jeden Adressaten aus dem Adressbuch oder durch direkte Eingabe der Adresse per E-Mail versendet werden.

    Für die Freigabe des Outlook-Kalenders (oder auch einem Teil davon) wechselst du in die Kalenderansicht. Bei den neueren Outlook-Versionen (z. B. Outlook 2016) klickst du im Menü-Register Start auf die Schaltfläche Kalender per E-Mail senden.

    In älteren Versionen, wie Outlook 2007, findest du die Option Kalender über E-Mail versenden im linken Bereich unterhalb der Dreimonatsansicht.

    Nach dem Klick auf die Funktion öffnet sich eine neues E-Mail-Formular sowie die Dialogbox Kalender über E-Mail senden. Im Dialogfenster kannst du den Datumsbereich bestimmen und die Details festlegen. die angezeigt werden sollen. Mit dem Button OK wird der Kalender(bereich) in das E-Mail-Formular als Anhang übernommen.

    Jetzt muss du nur noch den oder die Empfänger einfügen und die E-Mail wie gewohnt versenden.

  • Windows-10-Gratis-Update: Die Ziellinie ist fast erreicht

    Fast ein Jahr ist die Veröffentlichung des Windows-10-Betriebssystems her und fast ein Jahr nerven uns schon die Upgrade-Benachrichtigungen von Microsoft. Am 29. Juli 2016 ist Schluss mit Lustig. Nach diesem Zeitpunkt ist keine kostenloses Upgrade auf Windows 10 mehr möglich. Da die Entscheidungsphase fast abgelaufen ist, sollten sich die Nutzer der Betriebssysteme Windows 7/8 nun entscheiden, ob sie umsteigen möchten.

    Älterer PC? Kein Problem!

    Dabei muss man nicht befürchten, dass Windows 10 auf älteren Geräten nicht richtig läuft. Die Minimalvoraussetzungen sind ein Prozessor mit 1 GHz und der Grafikprozessor muss DirectX 9 und WDDM-1.0-Treiber unterstützen.

    Auch an den Arbeitsspeicher werden ein paar Ansprüche gestellt. Die 32-Bit-Version benötigt mindestens 1 GB Speicherplatz, die 64-Bit-Version 2 Gigabyte.

    Unter diesen Voraussetzungen laufen mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zu zehn Jahre alte Computer.

    Einfacher Update-Prozess

    Das Upgrade auf Windows 10 ist sehr leicht.  Du klickst einfach nur auf das Windows-Symbol unten rechts in der Taskleiste. Daraufhin prüft der Installationsassistent, ob dein PC mit Windows 10 kompatibel ist. Bei einem positiven Ergebnis klickst du dann nur noch auf den Button Jetzt aktualisieren. Alles weitere läuft dann automatisch.

    Deine bereits installierten Programme und deine persönlichen Dateien bleiben erhalten. Tools, die nicht mit Windows 10 kompatibel sind, findest du dann im GWX-Kompatibilitätsbericht. Generell ist es empfehlenswert, vor dem Upgrade ein Backup des alten Systems anzulegen.

    30-Tage-Rückkehrfrist

    Wenn du anschließend deine Upgrade-Entscheidung doch bereust, kannst du innerhalb von 30 Tagen ein Downgrade veranlassen und zu deinem alten Windows 7/8 zurückkehren. Dazu klickst du in den Einstellungen auf Update und Sicherheit und kannst im Register Wiederherstellung zum vorigen Betriebssystem zurückkehren.

    Ein Dualboot-System beider Betriebssysteme ist grundsätzlich möglich, aber nicht über das Gratis-Upgrade. Dafür ist eine Windows-10-Kaufversion erforderlich.

    Nach dem 29. Juli 2016

    Nach Ablauf des Gratis-Zeitraumes wird die Windows-10-Home-Edition bei 135 Euro liegen und die Pro-Version bei zirka 180 Euro. Etwas günstiger wird es bei Softwarehändlern sein, die OEM- und Systembuilder-Versionen verkaufen.

    Tipp:

    Wenn du zu den Nutzern gehörst, die in der Vergangenheit die Windows 10 Installationsdateien gelöscht haben, dann schau mal in deinen Update-Verlauf. Mit dem Microsoft-Patchday im Mai 2016 wurden die Windows-10-Upgrade-Dateien mit Namen KB3035583 wieder einmal an alle User verteilt.

  • Beim Kauf eines neuen Windows-10-Rechners gibt es von Microsoft bis zu 100 Euro zurück

    Wer derzeit plant einen Windows-10-Rechner zu kaufen, kann bis zu 100 Euro sparen. Um dem Verkauf von Windows 10 einen erheblichen Schub zu verpassen, hat Microsoft am 06. Oktober 2015 eine Abwrackprämie ins Leben gerufen um Käufern den Umstieg zu erleichtern. Nach dem Versand des alten Computers an Microsoft, erhältst du innerhalb von 28 Tagen die Prämie als Überweisung auf dein Bankkonto.

    Teilnahmebedingungen

    Natürlich muss man ein paar Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss der Gutschrift zu kommen. Alle eingesendeten Altgeräte müssen vollständig und funktionsfähig und nicht älter als sechs Jahre sein. Bei Notebooks/Laptops müssen Akku und Netzteil auch eingesendet werden.

    Da man aber erst nach dem Kauf des neuen Windows-10-Rechners einen Online-Antrag auf Rückerstattung stellen kann und dieser von Microsoft genehmigt werden muss, solltest du auf jeden Fall sicher sein, dass dein Altrechner alle Anforderungen erfüllt.

    Tipp: Bei der Erfassung deiner persönlichen Daten im TradeUp-Antrag wird unter anderem auch eine Landline Number abgefragt. Auf deutsch bedeutet das nichts anderes als Festnetz-Telefonnummer.

    Wie wichtig für Microsoft es ist, das neue Windows 10 in den Markt zu drücken, merkt man an dem Online-Antrag. Er wirkt auf uns als übereilt veröffentlicht, nicht alle Texte sind komplett übersetzt.

    Ausgeschlossen vom Rückversand sind außerdem folgende Geräte: Smartphones, Tablets (auch Microsoft Surface!) und All-In-One-Computer. Ebenfalls werden Kaufbelege von Auktionsseiten wie eBay oder virtuellen Marktplätzen wie dem Amazon Marketplace nicht anerkannt. Am besten du informierst dich vor dem Kauf über die Bestimmungen.

    Gestaffelte Prämenrückzahlung

    Der Cashback für den Kauf eines neuen Gerätes im Aktionszeitraum vom 06.10. bis 27.10.2015 richtet sich auch nach der Höhe des Preises.

    Die Abwrackprämie ist wie folgt gestaffelt:

    • 50 Euro für Computer von 349 – 498 Euro
    • 75 Euro für Computer von 499 – 798 Euro
    • 100 Euro für Computer ab 799 Euro

    Die Abwrackprämie gilt übrigens auch für den Neukauf von Computern mit dem Betriebssystem Windows 8.1.

    Fazit: Wer in den letzten sechs Jahren einen Einsteiger-PC gekauft hat und ohnehin eine Neuanschaffung plant, der sollte dieses Angebot in Anspruch nehmen. Hast du dir aber in den letzten zwei Jahren ein High-End-PC zugelegt, dann macht eine Abwrackprämie weniger Sinn, da diese Computer problemlos upgegradet werden können.

  • Wie alt ist das gebrauchte Notebook?

    Bei der Anschaffung eines Notebooks stellt sich nicht selten die Frage ob es unbedingt ein neues Gerät sein muss. Meist reicht auch ein gutes gebrauchtes Notebook vollkommen aus, insbesondere dann wenn es ein Zweit- oder Drittgerät sein soll. Hier ist aber genauso wie beim Gebrauchtwagenkauf Vorsicht geboten. Nicht immer stimmt die Altersangabe des Verkäufers. Grundätzlich lohnt sich ein schneller Blick in die Systeminfos um das ungefähre Alter des Gerätes zu überprüfen.

    Bevor du aber die Systeminfos aufrufst, kannst du auch einen Blick auf die Rückseite des Laptops werfen. Oftmals sind noch die Aufkleber des Herstellers mit Seriennummer und/oder Produktionsdatum vorhanden.

    Ist dies nicht der Fall, oder bestehen Zweifel an der Echtheit der Aufkleber, dann solltest du die Systeminformationen überprüfen.

    Starte das Laptop und öffne das Fenster Ausführen mit der Tastenkombination [Windows][R]. Gib den Befehl cmd ein und bestätige ihn mit [Enter].

    Im Fenster der Eingabeaufforderung gibst du den Befehl systeminfo ein und startest den Systemscan mit [Enter]. Das Datum der ursprünglichen Installation des Betriebssystems entspricht im Wesentlichen dem Produktionsdatum des Notebooks.

    Das angezeigte Datum ist nur dann verläßlich, sofern der Vorbesitzer keine Neuinstallation des Betriebssystems vorgenommen hat.

    Spätestens mit den Angaben des Hersteller-Namens und der Modellbezeichnung findest du über eine Websuche das Herstellungsdatum ebenfalls schnell heraus.

  • Die erste kostenlose Testphase ist bald vorbei. Apple-Music muss rechtzeitig gekündigt werden!

    Am 30. Juni 2015 startete der Musikdienst von Apple. Wer sich zu diesem Zeitpunkt bei der kostenlosen Testphase angemeldet hat, der sollte nicht vergessen, rechtzeitig zu kündigen. Im Kleingedruckten hat sich Apple das Recht herausgenommen, automatisch nach Ablauf in das kostenpflichtige Abo zu wechseln und dann monatlich 9,99 Euro von deiner Kreditkarte abzubuchen. Daher solltest du darauf achten, rechtzeitig das Apple-Music-Abonnement zu kündigen.

    Die Kündigung der automatischen Verlängerung kann entweder über dein iPhone/iPad erfolgen, oder über iTunes.

    Bei iTunes meldest du dich mit deiner Apple-ID an, klickst oben rechts auf deinen Benutzernamen und dann auf Accountinformationen.

    Bei den Abos klickst du auf Verwalten und suchst dann Apple Music in den hier verknüpften Streaming-Anbietern heraus. Dann klickst du auf Bearbeiten und schaltest die Option Automatisch verlängern aus. Die Kündigung ist somit aktiviert und Apple Music wird nach Ablauf der Restzeit abgeschaltet. Auf diese Weise kannst du zum Beispiel auch andere, verknüpfte Premium-Abos wie Spotify kündigen.

     

  • Google-Mail-Posteingang nach Absender filtern

    Der Gmail-Posteingang enthält so gut wie keine Sortierungs-Struktur wie beispielsweise Outlook von Microsoft. Das macht den Posteingang bei Google Mails spätestens nach ein paar Tagen sehr unübersichtlich. Sucht man dann eine E-Mail eines bestimmten Absenders, dann kann das schon mal einige Zeit dauern. Für die schnelle Suche nach einem bestimmten Absender nutzt man hier am besten den Such-Parameter „from:“

    Mit „from:“ bequem Absender finden

    Geben Sie im Posteingang oder einem anderen Ordner in die Google Suchzeile den Befehl

    from:

    ein, und fügen Sie im Anschluss den Namen des gesuchten Absenders hinzu. Starten Sie dann den Suchvorgang mit [Enter] oder einem Klick auf das Lupen-Symbol.

    Der Filter zeigt nun nur noch die E-Mails des gesuchten Absenders. Klicken Sie im linken Bereich auf „Posteingang“ um wieder zur vorherigen Ansicht zurückzukehren.

    Weitere Filterfunktionen erhalten Sie, wenn Sie im Google-Suchfeld rechts auf den kleinen Pfeil der Suchoptionen klicken.

    Hier können, neben der Absender-Suche, noch weiter Suchkriterien eingegeben werden. Der Suchordner kann, genauso wie der Suchzeitraum, festgelegt werden. Auch Suchbegriffe lassen sich hier festlegen oder ausschließen.

  • Immer Ärger mit Verspätungen der Bahn. Mit dem Zugmonitor der Süddeutschen Zeitung warten Sie nicht unnötig am Bahnsteig

    Jedes Jahr das gleiche Problem mit der Bahn: Zugverspätungen! In der Ferienzeit treten Zugverspätungen im Fernverkehr nicht nur häufiger auf als in der restlichen Zeit, man muss auch noch länger auf die Züge warten. Wenn Sie einen Besuch erwarten, der per Bahn anreist und Sie ihn vom Bahnhof abholen möchten, dann lohnt sich ein Blick auf den „Zugmonitor“ der Süddeutschen Zeitung.

    Dazu rufen Sie einfach nur die Webseite http://zugmonitor.sueddeutsche.de/#/28.07.2013-00:31/ auf.

    Im rechten Bereich stellen Sie den Zeitraum (meistens „heute“) ein, bestimmen den Bahnhof und suchen die betreffende Zugnummer heraus. Klicken Sie auf „Suchen“ um eine eventuelle Verspätung des Zuges zu ermitteln.

    Smartphone-Besitzer die Twitter benutzen, werden über den Hashtag @zugmon über Verspätungen auf dem Laufenden gehalten. Für Android-Handys gibt es die App „Zugmonitor“ von Kolja Dummann, die auf den Daten des Projekts der Süddeutschen Zeitung basiert.

    Gemäß dem Artikel der Süddeutschen Zeitung ist es erstaunlich, dass gerade auf den schnellen ICE- Strecken die häufigsten Verspätungen auftreten. Da auf diesen Strecken die Züge eng getaktet werden und auf angemessene Pufferzeiten im Wesentlichen verzichtet wird, tritt ein Domino-Effekt ein, wenn es bei einem Zug zu einer Verspätung kommt.

    Daher ist es nicht verwunderlich, dass auf den langsameren Strecken kaum zu nennenswerten Beeinträchtigungen kommt.

    Hier muss dann jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko einer Verspätung bei einer Schnellstrecke in Kauf nehmen will.

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