Das Arbeitszeugnis – die Geheimsprache entziffern

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Auf dieses Zeugnis haben Sie einen rechtlichen Anspruch, den Sie allerdings innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden geltend machen müssen. Eventuell benötigen Sie das Zeugnis aber schon früher, um sich um eine neue Arbeitsstelle zu bewerben. Dann können Sie sich schon vor Beendigung Ihrer Tätigkeit ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, das in Aufbau und Inhalt dem qualifizierten Arbeitszeugnis gleicht.

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