Falscher Empfänger eingetragen, inhaltliche Mängel oder Schreibfehler sind jedem schon mal beim Erstellen von E-Mails unterlaufen. Eine Fehlerkorrektur wird schon schwieriger, wenn die Nachricht bereits versendet wurde. Outlook hat für diesen Zweck eine Rückruffunktion eingebaut, die eine Nachricht im Posteingang des Empfängers löschen und auf Wunsch auch ersetzen kann.
Voraussetzung für die Löschung beim Empfänger ist, dass der Rückruf schnellstens erfolgt und die Nachricht noch nicht gelesen wurde.
Rückruf einer E-Mail
Um eine versendete Nachricht zurück zu rufen, öffnest du die betreffende E-Mail im Ordner Gesendete Objekte.
Bei Outlook 2007 klickst du im Bereich Aktionen auf den Button Andere Aktionen und im Aufklappmenü wählst du dann Diese Nachricht zurückrufen aus.
Ab Version 2010 wurde der Bereich Aktionen durch Verschieben ersetzt. Anschließend klickst du auf Weitere Verschiebeaktionen | Diese Nachricht zurückrufen.
Im nachfolgenden Dialogfenster wählst du dann Ungelesene Kopien dieser Nachricht löschen und bestätigst die Auswahl mit OK.
Bei Bedarf kann die fehlerhafte Nachricht mit Ungelesene Kopien durch eine neue Nachricht ersetzen auch direkt durch die korrigierte E-Mail ausgetauscht werden.
Optional wird im Dialogfenster auch die Benachrichtigung des Empfängers über einen Nachrichtenrückruf aktiviert oder deaktiviert.
Tipp:
Mit den oben genannten Arbeitsschritten lässt sich über den Bereich Aktionen, bzw. Verschieben auch eine E-Mail erneut versenden. Es kann ja auch mal passieren, dass der Nachrichtenempfänger versehentlich eine E-Mail löscht.
Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.
Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten
Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.
Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch
Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.
Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage
Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.
Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:
2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.
3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.
4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.
4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.
Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.
Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:
Für einen Kredit oder ein Darlehen berechneten viele Banken und Sparkassen bislang nicht nur Zinsen, sondern auch eine Kontoführungsgebühr. Dem hat der Bundesgerichtshof inzwischen einen Riegel vorgeschoben.
Überprüfen Sie Ihre Bankauszüge
Möglicherweise sind auch Sie von dieser Neuregelung betroffen und können daher durch einen Blick auf die Unterlagen Ihrer Bank viel Geld sparen. Zinsen für Ihren Kredit oder Ihr Darlehen müssen Sie natürlich bezahlen, eine Gebühr für die Führung des Kontos zu erheben, ist jedoch nicht zulässig. Diese bei vielen Banken und Sparkassen übliche Praxis hat der Bundesgerichtshof am 7. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Führung des Kreditkontos im Interesse der Bank läge und für den Kunden keine besondere Leistung darstelle, deren Kosten er zu übernehmen habe. Damit ist eine Vereinbarung in Ihrem Vertrag, mit der Sie sich zur Zahlung einer Kontoführungsgebühr verpflichten, unwirksam. Von diesem Urteil profitieren Sie als Verbraucher sowohl bei einem Konsumentenkredit, mit dem Sie sich beispielsweise neue Möbel oder ein Auto gegönnt haben, wie auch bei einem Darlehen, mit dem Sie eine Immobilie finanzieren.
So gehen Sie vor
Wenn in Ihren Kreditunterlagen Gebühren für die Kontoführung erscheinen, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Bankberater in Verbindung setzen. Verlangen Sie aber nicht nur, dass die Kontoführung ab sofort kostenlos sein muss, sondern fordern Sie auch bereits gezahlte Gebühren zurück. Zumindest für die letzten drei Jahre muss Ihre Bank Ihnen die Gebühren zurückerstatten. Sämtliche Finanzunternehmen kennen das Urteil des Bundesgerichtshofs, falls Ihre Bank Ihnen aber trotzdem Probleme bereiten sollte, können Sie auf das Aktenzeichen XI ZR 388/10 verweisen. Einen Musterbrief „Rückforderung wegen zu Unrecht berechneter Kontoführungsentgelte bei Darlehen“ können Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Hamburg downloaden – leider verlangt die Verbraucherzentrale für den Download 90 Cent.
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