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  • Gelöschte WhatsApp-Nachrichten wiederherstellen

    Die seit einiger Zeit verfügbare Löschfunktion Für alle löschen wird häufig benutzt, wenn man den Versand einer Nachricht rückgängig machen möchte. Für den Empfänger ist es nahezu unmöglich, an den Inhalt einer gelöschten Nachricht zu kommen. Es geht aber doch und das sogar recht einfach.

    Die App Restory ermöglicht die Wiederherstellung von Nachrichten, die vom Absender mit der Funktion Für alle löschen innerhalb der Stundenfrist wieder entfernt wurden.

    Im Hintergrund speichert Restory die Chatverläufe in der App und verhindert so die Löschung durch den Absender. Dazu sind ein paar Berechtigungen für den Zugriff auf WLAN und das Auslesen von Nachrichten und Kontakten notwendig. Danach kannst du den/die betroffenen Chatverläufe unzensiert ansehen.

    Der App-Hersteller verspricht auch den Zugriff und die Wiederherstellung von Bild-, Video- und Audio-Dateien. Das hat sich in unserem Test mit einem Lenovo Moto G4 leider nicht bestätigt. Lediglich die gelöschten Textnachrichten wurden angezeigt.

    Restory ist nur für Android verfügbar im Google Play Store erhältlich (kostenlos).

  • Word druckt keine integrierten Bilder?

    Man macht sich mit der Erstellung eines bebilderten Word-Dokuments jede Menge Arbeit und am Schluß verweigert Word den Ausdruck von Bildern. Das ist ärgerlich und die Fehlersuche erfordert zusätzlichen Zeitaufwand. Wenn man weiß, wo man suchen soll, ist der Fehler aber schnell behoben.

    Word-Optionen kontrollieren

    Meistens liegt die Ursache in falsch eingestellten Word-Optionen. Klicke auf Datei | Optionen und wechsle in die Kategorie Anzeige.

    Im Bereich Druckoptionen kontrollierst du die beiden Einstellungen In Word erstellte Zeichnungen drucken und Hintergrundfarben und -bilder drucken. Sind die beiden Optionen deaktiviert, dann setze die Häkchen in die betreffenden Checkboxen und bestätige die Änderungen mit OK.

    Anderes Format wählen

    Wenn die Bilder beim Drucken immer noch fehlen, dann wiederhole den Speichervorgang und wähle ein etwas älteres Word-Format (z. B. Word 97-2003-Dokument *.doc) aus. Auch das Konvertieren der Bilder in ein anderes Format kann zur Lösung des Problems beitragen.

  • Firefox: Liste der kürzlich geschlossenen Tabs individuell einstellen

    Ein vorschnell geschlossener Browser-Tab lässt sich per Rechtsklickmenü mit der Option Letzten geschlossenen Tab wieder öffnen schnell wieder zurückholen. Auch die letzten zehn geschlossenen Tabs (Standardeinstellung) werden in der Chronik oder dem Verlauf der Webbrowser gespeichert und können bei Bedarf wiederhergestellt werden. Beim Firefox Browser lässt sich diese Liste mit einem kleinen Eingriff individuell erweitern oder auch ganz abschalten.

    Um die Liste der kürzlich geschlossenen Tabs zu bearbeiten, tippst du in die Adresszeile deines Browsers about:config ein, führst den Befehl mit [Enter] aus und bestätigst die nachfolgende Warnmeldung.

    Über das Eingabefeld links oben suchst du den Eintrag browser.sessionstor.max_tabs_undo. In der Ergebnisliste erscheint dieser mit dem Standardwert 10.

    Mit einem Doppelklick öffnest du den Eintrag und änderst den Wert nach deinen Vorstellungen ab.

    Willst du die Liste der kürzlich geschlossenen Tabs lieber deaktivieren, dann setze den Wert auf 0 (Null) und speichere die Änderung mit OK.

    Ein Browserneustart ist nicht notwendig. Die Änderungen werden sofort übernommen.

  • Windows 10: Eingabeaufforderung über das Rechtsklick-Menü starten

    In früheren Windows-10-Versionen konnte man im Windows Explorer komplexe Ordnerpfade durch Drücken der Taste [Umschalt] und einem Rechtsklick auf den betreffenden Ordner direkt in die Eingabeaufforderung übernehmen. In den aktuellen Versionen des Betriebssystems lässt sich allerdings nur noch die Powershell starten. Legst du aber weiterhin Wert auf die Eingabeaufforderung, dann holst du sie dir einfach wieder zurück.

    Die altbekannte Eingabeaufforderung wird über eine Änderung in der Registry wieder reaktiviert. Drücke dazu die Tastenkombination [Windows][R], gib den Befehl regedit in das Fenster Ausführen ein, und bestätige die Aktion mit [Enter].

    Anschließend navigierst du im Registrierungseditor zu folgendem Schlüssel:

    HKEY_CLASSES_ROOT\Directory\shell\cmd

    Klicke mit der rechten Maustaste auf den Eintrag cmd und wähle die Berechtigungen aus. Im nächsten Dialogfenster setzt du bei Administratoren ein Häkchen bei Zulassen im Bereich Vollzugriff. Bestätige die Änderung mit Übernehmen und OK. Damit sollte die Eingabeaufforderung wieder über das Kontextmenü erreichbar sein.

    Fehlermeldung erhalten?

    Wenn eine Fehlermeldung erscheint, dass die Berechtigung nicht geändert werden kann, dann ist eine kleine Umleitung notwendig.

    Klicke erneut mit der rechten Maustaste auf cmd und wähle Berechtigungen | Erweitert aus. Im nächsten Fenster klickst du auf Ändern, tippst im Eingabefeld deinen exakten Benutzernamen ein und klickst dann auf Namen überprüfen. Wenn er richtig ist, bestätigst du mit OK und kehrst zu dem Fenster mit dem Vollzugriff zurück.

    Hier wählst du nun den Eintrag Benutzer aus und aktivierst den Vollzugriff mit Übernehmen und OK.

    Zurück in der Registry klickst du mit der rechten Maustaste auf den Eintrag HideBasedOnVelosityId und wählst Umbenennen aus. Du kannst hier zum Beispiel einen Bindestrich vor den Namen setzen, damit die Originalbezeichnung nicht verloren geht.

    Nachdem du den Registrierungseditor geschlossen hast, ist der Kontextmenü-Befehl Eingabeaufforderung hier öffnen wieder vorhanden.

  • Firefox-Browser-Tabs beim Schließen speichern

    Firefox warnt beim Beenden des Browsers, wenn mehrere Tabs noch geöffnet sind. Damit erhält der Nutzer die Chance, eventuell benötigte Webseiten noch zu speichern. Allerdings musst du jeden offenen Tab separat anklicken. Eine automatische Speicherung kann im Meldefenster nicht ausgewählt werden. Eine Entsprechende Funktion ist zwar eingebaut, muss aber manuell aktiviert werden.

    Die Warnmeldung beim Beenden des Firefox, Schließen bestätigen, enthält standardmäßig die zwei Schaltflächen Tabs schließen und Abbrechen. Bisher musste man, um die offenen Tabs zu speichern, auf Abbrechen klicken um zu dem Browser zurück zu kehren.

    Durch den Eingriff über about:config wird dieser Warnmeldung ein weiterer Button, Speichern und beenden, hinzugefügt. Dieser erlaubt es, automatisch alle offenen Webseiten auf einen Schlag zu speichern.

    Zur Aktivierung öffnest du einen neuen Browser-Tab, gibst in die Adresszeile about:config ein und bestätigst die nachfolgende Warnung mit dem Button Ich bin mir der Gefahren bewusst!

    Gib in das Suchfeld den Begriff (oder einen Teil davon) browser.showQuitWarning ein. Den gleichnamigen Eintrag klickst du doppelt an, um den Wert von false in true zu ändern.

    Ab sofort zeigt die Warnmeldung beim Beenden des Firefox den dritten Button mit der Option Speichern und beenden an. Die gesamte Sitzung wird dann beim nächsten Browser-Start wieder hergestellt.

    Aber auch ohne Aktivierung des zusätzlichen Buttons kann die letzte Sitzung wieder hergestellt werden. Firefox speichert automatisch alle offenen Tabs, damit sie im Falle eines Browser-Absturzes wieder aufrufen zu können.

    Klicke im Firefox oben rechts auf das Drei-Balken-Icon und wähle im Kontextmenü die Option Vorherige Sitzung wieder herstellen aus. Diese Variante erfüllt den gleichen Zweck wie der obige Button, ist aber etwas weniger komfortabel.

  • Uganda is calling – Abzocke durch Lockanrufe (Ping Calls)

    Seit ein paar Monaten verzeichnet die Bundesnetzagentur wieder einmal verstärkt Beschwerden über Lockanrufe aus dem Ausland. Allein im Oktober und November 2017 waren es über 50.000 Telefonkunden, die sich bei der Bundesnetzagentur meldeten. Wer eine diese Telefonnummern wählt und sei es auch nur aus Neugier, dem können Schäden entstehen,  die mehrere hundert Euro betragen können.

    Welche Nummern sind betroffen?

    Die Betrüger, die im Ausland sitzen,  verwenden die bereits bekannte Masche der Lock-Anrufe, sogenannte Ping-Calls. Deren Ländervorwahl sehen unseren Ortsvorwahlen recht ähnlich und sollen zum zum Anrufen verleiten.

    Die Telefonbetrüger sitzen nicht nur in Nordafrika (Elfenbeinküste, Algerien, etc), sondern auch in Übersee (Seychellen, Guinea) und sogar in Europa (Albanien, Mazedonien). Eine spezielle Computersoftware telefoniert gekaufte Rufnummern sowie Nummern aus anderen Quellen nach aktiven Telefonanschlüssen ab.

    Zum Beispiel ist die marokkanische Ländervorwahl 00212 (+212) von der Vorwahl der Stadt Solingen (0212) nur durch die zusätzliche Null oder dem Pluszeichen zu unterscheiden. Während man für ein Gespräch nach Solingen nur wenige Cent zahlt, können bei Telefonaten nach Marokko mehrere Euro pro angefangene Minute berechnet werden.

    Dazu gehört auch die Vorwahl 00881, die zu dem Global Mobile Satellite System (Satelliten-Telefonie) gehört und der Ortsvorwahl von Weilheim in Oberbayern ähnelt.

    Folgende Landesvorwahlen sind bei dieser Abzockmethode bereits aufgefallen:

    • Albanien (00355)
    • Algerien (00213)
    • Benin (00229)
    • Bosnien-Herzegowina (00387)
    • Burundi (00257)
    • Elfenbeinküste (00225)
    • Gambia (00220)
    • Guinea (00249)
    • Jemen (00967)
    • Liberia (00231)
    • Madagaskar (00261)
    • Malediven (00960)
    • Mali (00223)
    • Marokko (00212)
    • Mazedonien (00389)
    • Serbien (00381)
    • Seychellen (00248)
    • Sierra Leone (00232)
    • Somalia (00252)
    • Sudan (00249)
    • Tansania (00255)
    • Tschad (0023)
    • Tunesien (00216)
    • Uganda (00256)
    • Global Mobile Satellite System (00881)

    Nach erfolgreichen Ping-Anrufen machen sich die Betrüger die automatisierte Rechnungserstellung unserer Telefonanbieter zunutze. Sie geben sich ihrerseits ebenfalls als Telefonunternehmen aus und schon fließt das Geld auf ihre Konten.

    Kann man sich wehren?

    Gegen Anrufe allgemein kann man sich nicht besonders effektiv wehren. Allerdings kann man auf die betreffenden Rufnummern auf dem iPhone oder Android-Smartphones blockieren. Bei der Festnetz-Telefonie ist das kaum möglich. Wer über eine FritzBox telefoniert, der kann zumindest unerwünschte Anrufer direkt auf den Anrufbeantworter umleiten.

    Geld zurück?

    Wer auf seiner Telefonrechnung schon mit diesen Abzocker-Gebühren belastet wurde, der sollte auf der Webseite der Bundesnetzagentur nach der Telefonnumer suchen. Ist sie dort eingetragen und als Verbot zur Rechnungslegung registriert, dann sollte dein Telefonprovider dir die Kosten wieder erstatten.

    Da diese Liste ständig erweitert wird, kann es vorkommen, dass deine Problem-Nummer (noch) nicht erfasst ist. In diesem Fall ist es ratsam, über das Bundesnetzagentur-Meldeformular diese Nummer zu melden. Anschließend solltest du zusammen mit einer, für dich zuständige Verbraucherzentrale versuchen, dir die gezahlten Gebühren zurück zu holen.

    Bei der Bundesnetzagentur kannst du übrigens auch andere Belästigungen per Telefon melden. Die Übersicht findest du hier.

    Weitere Konsequenzen

    Die Bundesnetzagentur hat in der Zwischenzeit auch weitere Maßnahmen ergriffen. Für insgesamt 22 Länder müssen Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter vor einem Verbindungsaufbau eine kostenlose Preisansage schalten, um auf erhöhte Verbindungskosten hinzuweisen. Diese Anordnung muss spätestens bis zum 15. Januar 2018 von den Unternehmen umgesetzt werden.

    Fazit:

    Ob kostenlose Gebührenansage oder eine Blacklist von Telefonnummern: Beides schützt  nicht vor Abzockversuchen, wenn die Neugier mit uns durchgeht. Generell sollte man Vorsicht walten lassen, wenn eine Nummer mit einer Doppel-Null oder einem Pluszeichen beginnt. Das ist immer eine ausländische Rufnummer. Wer keine Kontakte in dieses Land unterhält, sollte diese Nummer nicht wählen. Auch nicht aus Neugier.

    Ich persönlich halte es mit Anrufen in Abwesenheit wie folgt: Ich rufe unbekannte Nummern grundsätzlich nicht zurück und mein Anrufbeantworter ist abgeschaltet. Rückrufe tätige ich nur im Rahmen meiner Kontaktliste. Wichtige Informationen von Ämtern und Unternehmen tausche ich nur schriftlich, per E-Mail oder Briefpost, aus.

  • WhatsApp: Chat-Nachrichten auch nach der 7-Minuten-Frist für alle löschen

    Seit ein paar Tagen wird bei WhatsApp die Löschfunktion per Update an alle Nutzer verteilt und sollte nun bei jedem angekommen sein. Auch wir haben bereits darüber berichtet. Mit dieser Löschfunktion kann man bis zu sieben Minuten nach dem Versenden die Nachricht noch löschen. Ein kleiner Fehler in der Programmierung ermöglicht jedoch die Löschung bis zu sieben Tage nach dem Versand.

    Und so funktioniert´s:

    Die eigentliche 7-Minuten-Frist ist an die Systemzeit des Ursprungs-Gerätes gebunden. Ändert man die Systemzeit, dann ist die Löschung auch nach dieser kurzen Frist noch möglich.

    Flugmodus einschalten

    Merke dir das Datum und die Uhrzeit der zu löschenden Nachricht (siehe Zeitstempel) und aktiviere den Flugmodus. Dann beendest du WhatsApp komplett. Mit einem längeren Druck auf den Home-Button überprüfst du, ob die Messenger-App noch im Hintergrund aktiv ist.

    Systemzeit ändern

    Danach änderst du in den Einstellungen deines Smartphones das Datum und die Uhrzeit so, dass sie in das siebenminütige Zeitfenster der Nachricht passt.

    Anschließend (noch im Flugmodus) startest du WhatsApp und löschst die betreffende Chat-Nachricht.

    Internetverbindung wiederherstellen

    Schaltest du jetzt das Internet wieder ein, dann wird die Nachricht bei dem Empfänger oder der Gruppe gelöscht.

    Abschließend kann die aktuelle Uhrzeit auf deinem Gerät wieder eingestellt werden. Mal sehen, wie lange dieser Bug nach zukünftigen Updates noch bestehen bleibt.

    Der Trick funktioniert bei Android und iOS gleichermaßen.

  • Windows 10: Altbewährte Eingabeaufforderung wieder zurückholen

    Mit dem letzten großen Windows 10 Update, dem Redstone 2 (Creators Update), gab es einige Änderungen. Dazu gehörte auch, dass die altbekannte Eingabeaufforderung durch die PowerShell und PowerShell (Administrator) ausgetauscht wurde. Wenn du dich aber (noch) nicht mit PowerShell arbeiten möchtest, kannst du die Eingabeaufforderung wieder zurück holen.

    In den Einstellungen von Windows 10 befindet sich ein Schalter, mit dem man beliebig zwischen PowerShell und Kommandozeile hin- und herschalten kann.

    Am schnellsten startest du die Einstellungen mit der Tastenkombination [Windows][I] und klickst auf Personalisierung | Taskleiste.

    In der Kategorie Taskleiste befindet sich die Option Bei Rechtsklick auf die Schaltfläche “Start” oder beim Drücken von Windows-Taste+X “Eingabeaufforderung” im Menü durch “Windows PowerShell” ersetzen. 

    Steht der Schalter dieser Option auf Ein, dann ist PowerShell aktiviert. In der Aus-Position ist dann die Eingabeaufforderung aktiv.

    Hinweis

    PowerShell ist die Weiterentwicklung der in die Jahre gekommenen Eingabeaufforderung. Aber Neu bedeutet nicht unbedingt, dass es auch besser ist.

    Es kann vorkommen, dass der eine oder andere Befehl bei PowerShell keine Reaktion hervorruft. Für diese Fälle kann man dann die Kommandozeile einfach einschalten und es noch einmal versuchen.

  • Word: Nicht gespeicherte Dokumente wiederherstellen

    Es ist sehr ärgerlich, wenn Office Word abstürzt. Noch ärgerlicher ist es, wenn man an einem Dokument lange Zeit gearbeitet und nichts zwischengespeichert hat. Aber vielleicht gibt es doch eine Chance auf Wiederherstellung der Word-Datei.

    Word-Versionen ab 2010

    Bei den neueren Word-Programmen klickst du auf Datei | Informationen | Dokument verwalten. Mit der Schaltfläche Nicht gespeicherte Dokumente wiederherstellen öffnet sich der Ordner UnsavedFiles im Windows-Explorer.

    In diesem Ordner werden alle nicht gespeicherten Word-Dokumente aufgelistet. Hier solltest du deine Datei finden, die sich am besten über das Änderungsdatum identifizieren lässt.

    Mit einem Doppelklick auf den Dateinamen rufst du das Dokument auf und bearbeitest es weiter. Bevor du deine Arbeit fortsetzt, solltest du die Datei sicherheitshalber regulär speichern.

    Ältere Word Programme

    Bei älteren Word-Versionen fehlt die Menü-Option Datei. Abhängig von Word-Version findest du die nicht gespeicherten Dokumente auch manuell im Windows-Explorer über folgende Pfade:

    • C:\Benutzer\DeinBenutzername\AppData\Local\Microsoft\Office\UnsavedFiles
    • C:\Benutzer\DeinBenutzername\AppData\Local\Temp
    • C:\Windows\Temp

    Tipp:

    Wenn das Verzeichnis AppData unter deinem Benutzernamen nicht aufgeführt ist, dann muss der Ordner erst sichtbar gemacht werden. Dazu klickst du in der Menüleiste auf Organisieren | Ordner und Suchoptionen.

    Im nachfolgenden Dialogfenster wechselst du dann in das Register Allgemein und aktivierst im Bereich Erweiterte Einstellungen die Option Ausgeblendete Dateien, Ordner und Laufwerke anzeigen.

  • Windows 10: Im Creators Update den Link zur Systemsteuerung wieder herstellen

    Das neue Windows 10 Creators Update (= Redstone 2) enthält eine ganze Reihe Änderungen. Über kurz oder lang wird man oft verwendete Funktionen nicht mehr an den bisherigen Orten vorfinden. Im kürzlich veröffentlichten Creators Update ( = Version 1704) wurde schon der Link zur Systemsteuerung entfernt. Wer möchte, kann sich den Link aber manuell wieder zurückholen.

    Mix aus Alt und Neu

    Die Bedieneroberfläche der bisherigen Windows 10 Versionen waren ein Mix aus Windows 7 und der neuen Oberfläche von Windows 10. Mit fortschreitender Weiterentwicklung von Windows 10 werden zukünftig alle alten Elemente aus den vorangegangenen Versionen ersetzt.

    Zwei Wege zur gewohnten Systemsteuerung

    Trotzdem ist es bei der Systemsteuerung möglich, einen direkten Link wieder herzustellen. Zwei Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung: Die Registry und eine Desktopverknüpfung.

    Die Desktopverknüpfung

    Der schnellste Weg zur Systemsteuerung ist die Desktopverknüpfung. Nach einem Rechtsklick auf eine freie Desktopstelle und den Befehlen Neu | Desktopverknüpfung gibst du im Dialogfenster als Speicherort control.exe ein.

    Mit dem Button Weiter gelangst du zur Eingabe des Namens, den du frei wählen kannst. Logischerweise bietet sich hier der Name Systemsteuerung an. Ein Klick auf die Schaltfläche Fertig stellen aktiviert die Verknüpfung auf deinem Desktop. Bei Bedarf kannst du sie nun noch an die Taskleiste und/oder Startmenü anheften.

    Eintrag im Kontextmenü

    Über den Registrierungseditor lässt sich der Link für die Systemsteuerung auch in das Kontextmenü eintragen. Dazu sind mehrere Einträge erforderlich.

    Mit der Tastenkombination [Windows][R] öffnest du das Fenster Ausführen, tippst dort regedit ein und bestätigst die Eingabe mit OK.

    In der Registry navigierst du dann zu folgendem Schlüssel:

    HKEY_CLASSES_ROOT\DesktopBackground\Shell

    Im Ordner Shell erstellst du per Rechtsklick Neu | Schlüssel einen Unterschlüssel mit beliebigem Namen (z. B. Systemsteuerung). In diesem Unterschlüssel öffnest du per Doppelklick den Eintrag Standard und gibst im Feld Wert die Zeichenfolge @shell32.dll, -4161 ein, die mit OK gespeichert wird.

    Dann erzeugst du im Unterschlüssel Systemsteuerung mit Neu | Zeichenfolge einen weiteren Eintrag namens icon, den du mit einem Doppelklick öffnest. Bei Wert gibst du diesmal control.exe ein und bestätigst mit OK.

    Jetzt legst du hier eine weitere Zeichenfolge mit Namen Position und dem Wert Bottom an.

    Im letzten Arbeitsschritt wird im Unterschlüssel Systemsteuerung noch ein Schlüssel mit Namen command angelegt. Öffne in command den Eintrag Standard und gib hier den Wert control.exe ein, der wiederum mit OK bestätigt werden muss.

    Ab sofort kannst du über das Kontextmenü der Desktop-Ansicht die Systemsteuerung im gewohnten Windows-7-Layout starten.