Kategorie: Garten

  • ‚Solange der Vorrat reicht‘ – So groß muss der Vorrat sein

    Ärgerlich: Oft wird mit einem unschlagbaren Sonderangebot geworben und beim Gang ins Geschäft ist das Schnäppchen bereits ausverkauft. Zum Glück haben Gerichte in der Vergangenheit klar geregelt, wie lange beworbene Artikel vorrätig sein müssen.

    1999 entschied der Bundesgerichtshof (AZ I ZR 71/97), dass in Tageszeitungsbeilagen beworbene Computerartikel von Elektronikmärkten nicht bereits nach einer Woche ausverkauft sein dürfen. Ähnliches gilt bei Lebensmittelketten, die sortimentsfremde Ware wie Monitore oder HiFi-Anlage verkaufen. Hier müssen die beworbenen Artikel laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ 20 U 130/01) mindestens drei Tage verfügbar sein. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schreibt inzwischen eine Verfügbarkeit von mindestens zwei Tagen vor.

  • Ameisen im Haus vertreiben

    Der Alptraum vieler Hausbesitzer: Ameisen im Haus. Jetzt gilt es, nicht gleich in Panik zu verfallen, sondern in Ruhe zu überlegen, wie man die Tierchen wieder los wird. Generell sind Ameisen nützliche Tiere, verläuft die Ameisentraße jedoch durch das Haus, sollte rasch gehandelt werden. Folgendermaßen lassen sich Ameisen aus dem Haus vertreiben:

    Honig

    Schmieren Sie ein wenig Honig auf ein Stück Karton, und legen Sie ihn direkt neben (aber nicht direkt auf) die Ameisenstraße. Ein Großteil der Ameisen bleibt am Honig kleben.

    Essig

    Tränken Sie einen Schwamm mit Essig, und legen Sie ihn neben (aber nicht auf) die Ameisenstraße. Entsorgen Sie nach etwa einem Tag den mit Ameisen gefüllten Schwamm oder legen Sie ihn in kochendes Wasser, um die darauf befindlichen Ameisen abzutöten.

    Zimt

    Streuen Sie Zimt direkt auf die Ameisenstrasse. Da Ameisen keinen Zimt mögen, suchen sich sich meist rasch einen anderen Weg.

    Backpulver

    Backpulver wirkt wie ein Fressgift für Ameisen. Streuen Sie das Backpulver direkt auf die Ameisen-straße.

  • Was tun bei Sturmschäden?

    Sie bekommen meist putzige Namen wie „Lothar“, „Franz“ oder „Kyrill“ – dahinter stecken jedoch mächtige Naturgewalten, die oft nur eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Sollte es auch an Ihrem Haus oder Auto zu Sturmschäden kommen, ist richtiges Handeln angesagt. Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie sich im Falle eines Falles richtig verhalten.

    Notruf nur im Notfall

    Bei Sturm haben Feuerwehr und Polizei alle Hände zu tun. Daher gilt: Nicht bei jeder Kleinigkeit wie Stromausfall, leichtem Wassereinbruch oder abgebrochenen Ästen gleich den Notruf wählen. Halten Sie die Notruf-Leitungen 110 und 112 frei für wirkliche Notfälle. Ein Notruf sollte nur erfolgen, wenn tatsächlich Gefahr für Leib und Leben besteht oder massive Folgeschäden verhindert werden müssen. Kleinere Schäden können auch nach dem Sturm noch beseitigt werden.

    Sofort melden

    Sobald ein Sturmschaden eintritt, melden Sie diesen sofort der Versicherung. Fragen Sie am besten zunächst bei der Versicherung, welche Unterlagen für die Schadensregulierung notwendig sind.

    Wertsachen und Versicherungsunterlagen in Sicherheit bringen

    Stürme kündigen sich meist Tage oder Stunden vorher an. Gute Informationen gibt es beispielsweise bei der Unwetterzentrale. Wenn sich ein Sturm ankündigt, empfiehlt es sich, Wertsachen und wichtige Dokumente – insbesondere die Versicherungsunterlagen – in Sicherheit zu bringen.

    Zudem ratsam: Vorsichtshalber schon einmal Taschenlampe, Lappen und Eimer bereitlegen. Dann sind Sie im Falle eines Falles – etwa Stromausfall oder Wassereinbruch – gut gerüstet.

    Was ist wo versichert?

    Je nachdem, was beschädigt wird, sind unterschiedliche Versicherungen zuständig. Bei Schäden innerhalb des Hauses ist die Hausratversicherung zuständig, bei Schäden außen am Haus die Gebäudeversicherung. Schäden am Fahrzeug deckt die KFZ-Kaskoversicherung. Generell gilt: Sturmschäden werden erst ab Windstärke 8 (mehr als 62 km/h) anerkannt.

    Schaden begrenzen

    Trotz Versicherung ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden zu minimieren und das Risiko von Folgeschäden zu reduzieren. Regnet es beispielsweise durch das Dach oder eine zerborstene Scheibe, sollte das „Leck“ mit einer Plane abgedeckt wird. Läuft Wasser in den Keller, versuchen Sie, die Tür abzudichten (mit Lappen oder Sandsäcken) und das bereits eingedrungene Wasser wieder aus dem Haus zu befördern.

    Übrigen: Sie können sich auch selbst Sandsäcke bauen. In jedem Baumarkt finden Sie hierzu leere Sandsäche (ca. 25 Cent pro Stück) sowie Maurer- oder Spielkastensand. Zum provisorischen Abdichten einer Standardtür mit Sandsäcken benötigen Sie etwa zehn Sandsäcke. Am besten deponieren Sie die Sandsäcke außen (10 Stück) und innen (nochmal 10 Säcke) an der Tür.

    Schaden dokumentieren

    Viele Versicherungen schicken einen Gutachter, um die entstandenen Schäden vor Ort zu bewerten. Daher sollten Sie zum Beispiel beschädigte Gegenstände so lange aufbewahren, bis der Schaden reguliert ist. Unter Umständen möchte der Gutachter die beschädigten Gegenstände noch einmal sehen. Zudem ratsam: Fertigen Sie Fotos der entstandenen Schäden an. Das gilt auch bei selbst durchgeführten Reparaturen; halten Sie den Zustand vor der Reparatur auf Fotos fest. Bei Schäden am Haus sollten Sie gemeinsam mit Zeugen (z.B. Nachbarn) ein schriftliches Schadensprotokoll anfertigen.

    Das bekommen Sie zurück

    Nach einem Sturmschaden haben Sie keinen Anspruch auf Neuware. Wenn sich Gegenstände auch reparieren lassen – etwa eine Haustüre – müssen Sie sich mit der Reparatur begnügen. Sollte durch die Reparatur jedoch der vorherige Zustand nicht wiederhergestellt werden können, haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich der Wertminderung.

    So schnell regulieren Versicherungen

    Die Schadensregulierung muss bei Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Sollte sich die Regulierung verzögern, weil sich die Schäden etwa noch nicht exakt beziffern lassen, haben Sie nach vier Wochen Anspruch auf eine Abschlagszahlung.

    Steigen die Prämien?

    Anders als bei der KFZ-Versicherung müssen Sie nach dem Begleichen der Schäden nicht mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen. Auch bei wiederholten Sturmschäden gelten die „alten“ Beiträge und Vertragsbedingungen auch weiterhin.

  • Schnecken biologisch aus dem Garten vertreiben

    Das kennt jeder Gärtner: Die neue Ernte oder frische Blumen sind Opfer von Schnecken geworden. Klar, jetzt könnten Sie Schneckenkorn oder andere „Giftkeulen“ schwingen. Es geht aber auch biologischer und vor allem günstiger.

    Um die Schneckenplage loszuwerden, verteilen Sie einfach Tannenreisig oder Tannennadeln zwischen den Beeten. Die gefräßigen Plagegeister suchen dann das Weite. Schnecken mögen es nämlich gar nicht, über die losen Nadeln zu kriechen und suchen sich andere Plätze.

    Und falls Sie doch noch eine Schnecke entdecken, machen Sie daraus eine „Flugschnecke“. Einfach die Schnecke aufsammeln und im hohen Bogen über den Zaun werfen – dann ist der Vielfraß erst einmal beim Nachbarn :)

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