Kategorie: Google

  • Mit Google auf den Mars reisen

    Nach dem Meeresboden und dem Mond kann man nun auch den Mars erkunden. Sechs Jahre nach der NASA Marsmission sind mehr als 200.000 Bilder, die der Marsrover Curiosity (Neugierde) aufgenommen hat, nun zu einem 360-Grad-Erlebnis zusammengefügt worden. In Zusammenarbeit mit Google ist nun der bekannte Teil des Mars für uns alle zugänglich gemacht worden.

    Googles Projekt Access Mars setzt auf die Technologien von WebVR damit der Nutzer plattformübergreifend mit PC, dem Handy oder der VR-Brille auf die Marsexpedition gehen kann.

    Die Stimme der NASA-JPL-Geologin, Katie Stack Morgan, erklärt dabei alle wichtigen und interessanten Orte, die auf dem Mars besucht werden können. Auch die grundlegenden Informationen zum Marsrover Curiosity werden erklärt. Klicke dazu einfach die gewünschten Bauteile des mobilen Labors an.

    Die Zusammenarbeit des Jet Propulsion Lab der NASA und Google ist mit der Veröffentlichung von Access Mars nicht zu Ende. Die NASA versorgt Google auch weiterhin mit Bildern und Informationen, damit Access Mars nach und nach vervollständigt wird.

    Es lohnt sich also, immer mal wieder die 352 Millionen Meilen zum Mars zurückzulegen.

  • Bei Verstößen muss YouTube die E-Mail-Adresse herausgeben

    Es gibt Neues in Sachen Urheberrecht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat YouTube dazu verurteilt, die E-Mail-Adresse eines Uploaders herauszugeben. Dieser hatte unter einem Pseudonym illegales Filmmaterial auf YouTube hochgeladen und damit gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen.

    Herausgabe vollständiger Kontaktdaten

    Die Rechteinhaberin bestand gegenüber YouTube und Google auf die Herausgabe des Klarnamens und der Adresse des Uploaders. Da man aber ohne diese Angaben bei der Plattform Videos hochladen kann, teilte YouTube der Klägerin mit, dass die Angaben nicht vorliegen. Danach verlangte die Rechteinhaberin die Übermittlung von E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die IP-Adresse des betreffenden Mitglieds.

    Klägerin erzielt Teilerfolg

    Das OLG Frankfurt/Main gab der Klägerin teilweise recht und bestätigte lediglich den Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adresse, aber nicht auf die Bekanntgabe der Telefonnummer und IP-Adresse.

    Es begründete die Entscheidung damit, dass eine E-Mail-Adresse Teil der Anschrift einer Person ist. Eine Telefonnummer dagegen, sei eine gänzlich andersartige Kommunikationsform und somit kein Bestandteil der Anschrift. Gleiches gilt für IP-Adressen, die lediglich einen Computer identifizieren und keine Person.

    Revision beim BGH ist zulässig

    Das Urteil vom 22. August 2017 des OLG Frankfurt am Main (AZ: 11 U 71/16), ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum BGH wurde aber wegen der Bedeutung zugelassen. Da könnte sich – in die eine oder andere Richtung –  noch etwas ändern.

  • Google Maps: Jeder kann zur Genauigkeit des Kartenmaterials beitragen

    Google Maps ist mittlerweile zu einem recht guten Navigationstool geworden. Dennoch ist das Kartenmaterial nicht fehlerfrei. Tagtäglich ändert sich die Straßensituation. Neue kommen hinzu, dafür fallen andere Straßen weg oder die Straßenführung ändert sich grundlegend. Ähnlich wie beim Konkurrenten OpenStreetMap, können die Nutzer Fehler im Google-Kartenmaterial melden und vorhandene Einträge erweitern. Google Maps lebt ebenfalls vom Mitmachen und ist daher auf seine Mitglieder angewiesen. 

    Die einzige Voraussetzung ist eine Anmeldung bei Google, die ja bekanntlich kostenlos ist.

    Desktop Computer und Notebooks

    Um eine Änderung, wie eine dauerhaft gesperrte Brücke oder Straße zu melden, öffnest du Google Maps in deinem Browser und suchst den betreffenden Ort über das Eingabefeld. Natürlich kannst du auch per Mausklick die Ortsmarkierung direkt im Kartenausschnitt setzen.

    Im linken Bildschirmbereich erscheinen jetzt vorhandene Informationen zu diesem Ort. Hier wählst du dann den Eintrag Änderung vorschlagen oder Fehlenden Ort hinzufügen. In den entsprechenden Dialogboxen trägst du die neue(n) Information(en) ein und sendest sie an Google.

    Wenn keine Infos zu dem ausgewählten Ort vorliegen, klickst du mit der rechten Maustaste auf die Ortsmarkierung und wählst Fehlenden Ort hinzufügen oder Datenproblem melden aus.

    Nachdem du die neuen Informationen abgesendet hast, werden die Änderungen bei Google überprüft und im Kartenmaterial veröffentlicht. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung wirst du dann per E-Mail benachrichtigt.

    Google Maps App

    Bei der mobilen Google-Maps-Version ist die Vorgehensweise ähnlich. Tippe auf die Karte um eine Ortsmarke zu setzen und wähle über das Balkenmenü Fehlenden Ort hinzufügen oder Feedback senden aus. Im Auswahlmenü findest du dann die benötigten Optionen um deine Korrekturen zu erfassen.

  • Gmail: Automatische Abwesenheitsnotiz einrichten

    Über den Sinn und Zweck einer Abwesenheitsnotiz braucht man nicht mehr großartig zu reden. Das Thema haben wir  in diesem Artikel schon ausgiebig erörtert. Wie bei Outlook.com, ist natürlich auch bei Gmail (Googlemail) das Anlegen einer Abwesenheitsnotiz möglich. Dazu sind nur ein paar wenige Mausklicks erforderlich.

    Öffne Gmail in deinem Browser und melde dich mit deinen Login-Daten an. Dann klickst du oben rechts auf das Zahnrad-Symbol und wählst die Einstellungen aus.

    Im Register Allgemein scrollst du bis zum Ende der Seite. Hier befindet sich der Bereich Abwesenheitsnotiz.

    Aktiviere die Funktion, lege den Start- und Endzeitpunkt fest, und tippe bei Bedarf noch einen persönlichen Antworttext in das Textfeld ein.

    Nicht vergessen: Änderungen speichern

    Dann nur noch auf den Button Änderungen speichern klicken und fertig ist die automatische Abwesenheitsnotiz. Ab sofort erhält jeder Absender die Benachrichtigung automatisch.

    Spammer erhalten keine Benachrichtigung

    Die Abwesenheitsnotiz wird nur einmal an einen Absender verschickt, egal wie viele Nachrichten er dir schreibt. Erst nach vier Tagen erhält er eine weiter Abwesenheitsnotiz.

    Absender, die in der Vergangenheit als Spam markiert wurden, erhalten gar keine Benachrichtigung über deine Abwesenheit.

  • Google Fotos: Einen Filter auf mehrere Bilder anwenden

    Viele Besitzer eines Android-Gerätes (und nicht nur die) nutzen häufig die App Google Fotos. Sie kann geräteübergreifend mit dem Smartphone, einem Tablet sowie dem Desktop PC verwendet werden, da sie mit dem Cloud-Speicher Google Drive verbunden werden kann. Zusätzlich bietet die Desktop-Version eine größere Anzahl von praktischen Bildbearbeitungstools. Was die Wenigsten wissen dürften ist, dass die Bild-Änderungen schnell auf andere Fotos angewendet werden können.

    Nicht jedes Bild muss separat bearbeitet werden

    Normalerweise werden Filter und andere Veränderungen an einem Foto vorgenommen, dann wird alles gespeichert und beim nächsten Bild fängt man wieder von vorne an.

    Diese Vorgehensweise ist ziemlich zeitaufwendig. Insbesondere dann, wenn die gleichen Änderungen an mehreren Fotos vorgenommen werden soll.

    Änderungen werden gespeichert…

    Bei der Web-Version von Google Fotos ist das sehr viel einfacher. Du bearbeitest hier nur das erste Bild nach deinen Vorstellungen. Dann klickst du oben rechts auf das Optionsmenü (mit den drei Punkten) und wählst Änderungen kopieren aus. Schneller geht das aber auch mit der Tastenkombination [Strg][C]. Bei macOS ist es der Shortcut [CMD][C].

    …und in das neue Bild eingefügt

    Dann bewegst du deinen Mauszeiger mittig an den rechten oder linken Rand, bis der Navigationspfeil zum nächsten oder vorigen Bild erscheint und wechselst zum nächsten Foto. Dann klickst du wieder oben auf das Symbol des Optionsmenüs und wählst die Funktion Änderungen einfügen. Alternativ drückst du [Strg][V] bei Windows oder [CMD][C] bei macOS.

    Wiederhole das Einfügen entsprechend oft, bis alle Fotos mit den gewünschten Änderungen versehen wurden.

  • YouTube: Liste der Abonnenten deines Kanals anzeigen

    Du hast einen YouTube-Kanal und möchtest wissen, wer deinen Kanal abonniert hat? Kein Problem, denn die Liste deiner Abonnenten kann mit ein paar Klicks aufgerufen werden.

    Die Anzeigefunktion verbirgt sich im Creator Studio. Um dorthin zu gelangen, klickst du auf dein Profilbild und anschließend auf den Button Creator Studio. Im linken Bereich gelangst du über den Eintrag Community zu deinen Abonnenten.

    Eintrag „Community“

    In der Liste der Abonnenten werden aber nur die Mitglieder mit öffentlichen Profilen angezeigt. Abonnenten, die ihr Profil als Privat gekennzeichnet haben erscheinen in deiner Liste nicht, obwohl dein Kanal von ihnen abonniert wurde. Gesperrte und/oder als Spam markierte Kanäle werden in der Gesamtanzahl nicht berücksichtigt und tauchen daher ebenfalls nicht auf.

    Abonnenten sperren

    Seit geraumer Zeit verzeichnen viele YouTube-Kanäle eine große Anzahl von unhöflichen und beleidigenden Kommentaren. Wenn dein Kanal auch von diesem Verhalten betroffen ist und du diese Mitglieder sperren willst, dann wähle in der Liste den Kanal aus und wechsle dort zum Register Kanalinfo. Neben der Schaltfläche Nachricht senden klickst du auf das Fähnchensymbol und wählst im Aufklappmenü Nutzer blockieren aus. Danach kann dieses Mitglied bei dir keine Kommentare mehr hinterlassen.

    Weitere Auswahlmöglichkeiten sind:

    • Kanalbild melden
    • Kanalsymbol melden
    • Nutzer melden

    Noch eine interessante Kategorie

    Im linken Bereich der Kategorien befindet sich ein weiterer, interessanter Eintrag. In den Analytics erfährst du Einzelheiten zur Häufigkeit von Aufrufen, Mag ich/Mag ich nicht – Bewertungen, geschätzte Umsätze und etliche andere Informationen.

  • Zusätzliche Informationen bei der Google Bildersuche verfügbar

    Es gibt Neues bei der Google-Bildersuche. Wenn du die Bildersuche startest, ist sofort auf einen Blick erkennbar, ob sich hinter dem Bild weitere Informationen verbergen.

    Unten links im Bild wird ein Hinweis angezeigt, dass es weiterführende Informationen gibt. Je nach Motiv kann es sich hierbei um eine Verlinkung zu einem Online-Shop, einem Video, Rezepten oder einer GIF-Datei handeln.

    Um an die Hintergrund-Informationen zu gelangen, tippst du einfach auf das  mit dem Badge markierten Foto. Die Schriftzüge (Badges) zeigen dir um welche Infos es sich handelt. Bei Videos wird ein Play-Button und die Dauer des Clips angezeigt. Über Verlinkungen zu Online-Shops informiert der Begriff Produkt. Kleine Animationen werden als GIF gekennzeichnet.

    Diese Verbesserung der Google Bildersuche ist zunächst nur in der Google-Android-App und im mobilen Web verfügbar.

  • Chrome: Downloads ohne Umweg direkt in der Cloud speichern

    Dateien aus dem Web sind blitzschnell heruntergeladen und auf der Festplatte oder einem USB-Stick gespeichert. Standardmäßig werden die Dateien von Windows im Ordner Downloads abgelegt. Mit ein paar Mausklicks lässt sich aber auch jeder andere Ordner für Downloads festlegen. Und dank einer kleinen Browser-Erweiterung für Chrome kann auch der Onlinespeicher Google Drive als direkter Download-Ordner benutzt werden.

    Das Add-On heißt bezeichnenderweise In Google Drive speichern und ist kostenlos im Chrome Web Store erhältlich. Füge die Erweiterung deinem Chrome-Browser hinzu und bestätige gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf deinen Onlinespeicher von Google Drive.

    Ab sofort kannst du per Rechtsklickmenü den Datendownload direkt auf deinen Onlinespeicher umleiten. Alternativ kannst du zum Speichern auch das neue Icon in der Browserleiste verwenden.

  • Zu lange Internet-Links problemlos in Short-Links umwandeln

    Webseiten-Links von YouTube und anderen Portalen sind bisweilen sehr lang. Will man zum Beispiel einen solchen Monsterlink per E-Mail versenden oder in einen Text einfügen, dann belegt er unter Umständen mal mehrere Zeilen. Das gleiche Problem taucht auf, wenn du diese Links über einen Web-Client von WhatsApp, Telegram oder andere soziale Medien teilen möchtest. Mit einem URL-Verkürzer schrumpfst du die monströsen URL`s auf eine handliche Länge ein.

    Darauf solltest du achten

    URL-Shortener findet man schnell und einfach über eine Google-Suche. Wie komfortabel die Umwandlung in eine Kurz-URL ist, hängt natürlich vom Anbieter ab. Gleiches gilt für die Dauer der Gültigkeit. Nicht alle verkürzten Weblinks sind unbegrenzt haltbar.

    Die eingedampften Links, die beispielsweise mit TinyUrl.com, Bit.ly und Goo.gl erstellt werden, sind (im Prinzip) unendlich haltbar. Es sei denn TinyUrl und Google stellen ihren Betrieb ein oder Libyen ändert seine Top-Level-Domain (Bit.ly).

    Bedienung

    Aber im Prinzip arbeiten alle URL-Verkürzer nach demselben Schema. Die überlange Webseitenadresse wird in den Zwischenspeicher kopiert und beim ausgewählten URL-Shortener eingefügt. Ein Klick auf den Button Shorten kürzt den Link, der dann wiederum kopiert und an anderer Stelle eingefügt werden kann.

    Tipp:

    Manche Anbieter von Kurz-URL´s bieten auch für  nicht registrierte Nutzer interessante Funktionen an. Bei TinyURL und T1p.de kannst du dir deine Kurzlinks z. B. auch selbst erstellen. Darüber hinaus lässt sich bei T1p.de der Verfallszeitpunkt bei Bedarf individuell festlegen.

  • Europäisches Datenschutzrecht: Suchergebnisse dürfen herausgefilterte Treffer nicht mehr auflisten.

    Gemäß des europäischen Datenschutzrechts hat jeder ein Recht auf Vergessen. Das bedeutet im Klartext, dass die Google-Suche gewisse Treffer nicht mehr anzeigen darf. In der Vergangenheit wurden die Web-Links der herausgefilterten Treffer am Ende der ersten Ergebnis-Seite hinter der Meldung Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. Weitere Informationen aufgelistet. Aber auch damit ist jetzt Schluss.

    Ein deutsches Unternehmen hat in einem Gerichtsverfahren erwirkt, das unliebsame Inhalte, die zuvor herausgefiltert wurden auch nicht als (mehr oder weniger) verborgener Link angezeigt werden dürfen. Google darf nun gar nicht mehr auf herausgefilterte Inhalte verweisen.

    Wenn dir bei deiner Google-Suche die oben erwähnte Meldung angezeigt wird, kannst du über die englischsprachige Webseite www.lumendatabase.org herausfinden, aufgrund welcher Gerichtsentscheidungen die herausgefilterten URL´s nicht mehr angezeigt werden dürfen.

    Nicht sichtbar, aber noch vorhanden

    Wohlgemerkt: diese Webseiten sind immer noch online, dürfen aber nur von Google nicht mehr gezeigt werden. Andere Suchmaschinen, wie beispielsweise Bing oder Yahoo, betrifft dieses Verbot (noch) nicht.

    Abgesehen davon, wird es wohl auch nicht mehr lange dauern, bis findige Programmierer Browser-Add-ons erstellen, die mit den Daten von Lumendatabase oder anderen Anbietern diese Sperren umgehen können.