Kategorie: Geld & Finanzen

  • Corona: Heute startet die Soforthilfe in NRW

    Heute, am 27. März 2020 startet in Nordrhein-Westfalen die ersehnte Soforthilfe für Klein-Unternehmer und Freiberufler. Offiziell können die zweiseitigen Anträge ab 12 Uhr abgerufen werden.

    Unabhängig von der Branche, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl, werden zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro ausgezahlt. Diese Einmalzahlung muss nicht zurückgezahlt werden. Jeder Unternehmer muss nachweisen, dass er im Gegensatz zum Vergleichsmonat des Vorjahres, mindestens 50 Prozent Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat, oder sein Geschäft nach behördlicher Anordnung geschlossen wurde.

    Wie schnell das Geld nach bewilligtem Antrag ausgezahlt wird, ist noch nicht bekannt, erfolgt aber nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

    Informationen und Ratschläge kann man der Webseite des Wirtschaftsministeriums NRW entnehmen.

    Alle anderen Bundesländer finden die entsprechenden Informationen ebenfalls auf den Internetseiten ihres zuständigen Wirtschaftsministeriums und natürlich auch auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

  • Google steigt in chinesischen Online-Handel ein

    Die nächste große Investition führt Google in China durch und baut seinen Online-Handel noch weiter aus. Google steigt mit einer halben Milliarde Dollar bei der Nummer 2 des chinesischen Onlinnehandelskonzern JD.com ein.

    Wie groß die Nummer 2 in China ist, lässt der Geschäftsanteil von lediglich einem Prozent (1%) erahnen, den Google im Gegenzug für seine 550 Millionen US-Dollar erhält.

    Auch wenn Google die eigene Shopping-Plattform vorantreiben möchte, ist der Markteinstieg eher als strategische Investition für die Zukunft zu verstehen. Denn in China wird sich für den Alphabet Konzern kaum etwas ändern, weil die Google-Suchmaschine, Maps, Gmail und andere Dienste immer noch blockiert werden.

    Wie genau sich die Kooperation auf den europäischen und vor allem auf den deutschen Markt auswirkt, ist noch weitestgehend offen. Fest steht aber, dass es ein Angriff auf Amazon ist, um mit neuester Technologie vom personalisierten Online-Handel zu profitieren.

    Wer sich schon etwas mit chinesischen Online-Händlern wie AliExpress (Alibaba) beschäftigt hat, der sollte auch mal einen Blick auf die Global Website von JD.com werfen.

  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • Neues Jahr, neue Regeln. Das ändert sich ab 01. Januar 2017.

    Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:

    Mindestlohn

    Der bisherige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro brutto angehoben. Damit erhält ein Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zirka 55 Euro pro Monat mehr.

    Wer als Alleinstehender Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) erhält, der bekommt ab sofort auch mehr Geld. Um ganze 5 Euro wurde der Hartz-4-Satz erhöht.

    Pflegestufen

    Die bisherigen drei Pflegestufen wurden neu definiert und auf insgesamt fünf Pflegegrade erhöht.

    Für die Bewilligung der Pflegegrade (ab Antragsstellung 01.01.2017) wurde damit zusätzlich eine bessere Beurteilung von psychisch sowie an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ermöglicht, die in die Gesamtbeurteilung des Pflegeanspruchs mit einfließen.

    Bisher wurden im wesentlichen nur körperliche Beeinträchtigungen für die Erteilung einer Pflegestufe herangezogen. Mit der Pflegereform haben es zukünftig nun auch Demenz- und Alzheimerpatienten leichter, einen Pflegegrad zu beantragen (und zu erhalten).

    Bemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen beziehen, zahlen den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen. Nicht prozentual für das gesamte Einkommen, sondern nur bis zum Monatsbrutto von 4350 Euro. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu 2016, nun rund 113 Euro mehr in die Sozialkassen zu entrichten sind.

    Kindergeld

    Ab Januar 2017 gibt es für jedes Kind pro Monat zwei Euro Kindergeld mehr. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Was für dich als Steuerzahler günstiger ist, errechnet am Jahresende das Finanzamt.

    Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt ebenfalls gestiegen. Zirka sieben bis zehn Euro mehr pro Kind bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. Als Orientierungshilfe dient hier die Düsseldorfer Tabelle.

    Steuererklärung auf dem Bierdeckel

    Die vom CDU-Politiker Friedrich Merz zitierte Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es zwar noch nicht, dafür ist die Steuererklärung zukünftig weitestgehend belegfrei.

    Da die Finanzämter in Belegen, Quittungen und Rechnungen ersticken, haben die Finanzbehörden entschieden, dass ein Einreichen von Belegen nicht mehr zwingend notwendig ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nun alles gefahrlos von der Steuer absetzen kann. Weiterhin kannst du nur das geltend machen, was du durch Belege beweisen kannst.

    Das Finanzamt kann jederzeit Belege zur Einsicht anfordern. Daher müssen die Steuerpflichtigen alle Belege mindestens ein Jahr lang zu Hause aufbewahren.

    Höhere Steuerfreibeträge

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit werden nicht komplett versteuert. Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird ab 2017 auf 8820 Euro angehoben (bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag). Das sind insgesamt 168 Euro mehr als 2016. Allerdings beträgt hier die Steuerersparnis für einen Ledigen nur bei ca. 25 Euro pro Jahr und lindert somit nur ein wenig die kalte Progression.

    Weniger Zinsen bei Lebensversicherungen

    Der geringere Zins betrifft den Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden maximal zusichern dürfen. Er sinkt von 1,25 auf 0,9 Prozent für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen ab 01.01.2017. Die alten Verträge bleiben davon unberührt.

    Rente

    Rentner können sich in diesem Jahr über eine zweiprozentige Rentenerhöhung freuen. Ebenso wurde die steuerfreie Hinzuverdienstgenze von 5400 Euro auf 6300 Euro angehoben. Das Novum hierbei ist, dass es sich um eine jährliche Hinzuverdienstgrenze handelt. Sie ersetzt die starre monatliche Begrenzung von 450 Euro. Und älteren Arbeitnehmern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird es mit der Flexi-Rente einfacher gemacht, eine vorgezogene Rente zu bekommen und gleichzeitig einem Job nachzugehen.

     

    Abschließende Feststellung

    Es ist noch zu bemerken, dass es sich in diesem Artikel nur um einen Teil der neuen Bestimmungen und Gesetze handelt. Ebenfalls kann hier nicht der komplette Inhalt der angesprochenen Themen abgebildet werden, da die persönliche Lebenssituation jedes Betroffenen zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt.

    Daher ist es zwingend erforderlich, sich zusätzliche Informationen über das Internet oder bei den einschlägigen Beratungsstellen zu suchen.

  • PayDirekt: Eine ernstzunehmende Konkurrenz zu PayPal?

    Eine schnelle Lieferung dringend benötigter Online-Einkäufe ist nur dann möglich, wenn der Händler auch eine schnelle Zahlung des Rechnungsbetrages erhält. Manche Händler akzeptieren neben einer Zahlung auf Rechnung meist auch verschiedene Online-Zahlungsmethoden. Am bekanntesten und schnellsten ist die Zahlung per PayPal. Eine „normale“ Banküberweisung dauert dagegen in der Regel mehrere Tage und ist damit viel zu langsam. Mit dem Online-Zahlungssystem PayDirekt wollen nun die deutschen Banken und Sparkassen dem Branchenprimus PayPal den Kampf ansagen.

    Vor ungefähr drei Monaten, Ende April 2016, haben sich dann auch die etwas zögerlichen Sparkassen dem Projekt PayDirekt angeschlossen. PayDirekt verspricht einfache und sichere Onlinezahlungen durch die Eingabe von Benutzernamen und Passwort.

    Die Voraussetzung für die Kunden-Registrierung bei PayDirekt ist die Teilnahme am Onlinebanking. Im Banking-Portal deiner Bank oder Sparkasse wählst du im Navigationsbereich deines Kontos den Eintrag PayDirekt aus und folgst dann einfach den weiteren Anweisungen.

    Vereinfacht gesagt, man wählt das Konto aus, von dem die Zahlungen abgebucht werden sollen und legt den Benutzernamen und das Kennwort fest. Das war´s schon.

    Fazit:

    PayDirekt ist eine gute Alternative, wenn man auf ausländische Zahlungsdienstleister wie PayPal verzichten will.

    Allerdings ist der Leistungsumfang von PayDirekt (noch) nicht so umfangreich wie bei PayPal. Wer Zahlungen erhalten möchte, sei es bei Verkäufen über Auktionsplattformen wie Ebay oder von Freunden oder der Familie, der muss weiterhin das amerikanische Original nutzen, oder die „ordinäre“ SEPA-Überweisung verwenden.

    Auf telefonische Nachfrage unsererseits wurde eingeräumt, dass man über die Möglichkeit nachdenkt, dass auch Privatpersonen Zahlungen erhalten können. Die Entscheidung ob und wann die Integration dieses Features stattfinden soll, steht abschließend noch nicht fest.

    Tipp:

    Die Sparkassen werben derzeit sehr stark um Kundschaft für PayDirekt. Um den Einstieg zu erleichtern, verlosen sie Einkaufsgeld im Gesamtwert von 500.000 Euro. Das Gewinnspiel läuft noch bis zum 31.10.2016.

  • Am 01. Mai 2016 gehen bei dem Bezahldienst ClickandBuy die Lichter aus

    Seit dem 3. Dezember 2015 ist es amtlich: Die Telekom-Tochter ClickandBuy gibt auf und stellt den Bezahldienst am 01. Mai 2016 ein. Bis zum 30.04.2016 kann aber dieser Online-Bezahldienst ganz normal genutzt werden.

    Das Unternehmen informiert die Kundschaft seit Donnerstag, dem 03.12.2015 auf Facebook, per E-Mail und auf der eigenen Webseite über die Schließung. Die im Londoner Hauptsitz verbleibenden 80 Arbeitsplätze werden anschließend sozialverträglich abgebaut.

    Auch wenn der Dienst bis zum 30. April 2016 uneingeschränkt zur Verfügung steht, sollte jeder Kunde spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sein Guthaben verbraucht oder auf sein Bankkonto transferiert haben.

    Der Betreiber verspricht, auch nach Ablauf des Schließungstermins, noch für einige Zeit für Rückzahlungen zur Verfügung zu stehen. Ebenfalls sollen die ClickandBuy-Konten zu Informationszwecken eingesehen werden können.

    Fazit:

    Auch ich war bis Mitte des Jahres 2013 Kunde bei ClickandBuy und habe mein Konto dort aufgelöst, weil es für mich persönlich zu wenig Einsatzmöglichkeiten gab. Daher überrascht es mich nicht, dass angesichts der übermächtigen Konkurrenz (z. B. PayPal), die Entscheidung zur Schließung getroffen wurde. Ehrlich gesagt, habe ich damit schon viel früher gerechnet.

  • Cash-Trapping – Neue Betrugsmasche am Geldautomaten

    Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche, die immer häufiger an Geldautomaten eingesetzt wird. Beim sogenannten Cash-Trapping wird der Geldausgabeschacht des Bankautomaten manipuliert.

    Die Geldinstitute bekommen das Skimming von Bankkarten immer besser in den Griff. Bei dieser Variante des Betruges werden vor dem Eingabeschacht Kartenlesegeräte angebracht, die automatisch den Magnetstreifen der Bankkarte kopieren und an die Betrüger übermitteln. Zusammen mit den ebenfalls angebrachten Tastaturen wird auch noch die Geheimnummer ausgespäht.

    Da dies aber einen recht großen technischen Aufwand bedeutet, wird das Cash-Trapping immer beliebter. Hier wird einfach eine Leiste mit doppelseitigem Klebeband auf dem Geldausgabeschacht angebracht, an dem das ausgezahlte Geld einfach kleben bleibt.

    Der Kunde merkt zunächst nicht, dass der Automat manipuliert ist, denn es wird eine Störung angezeigt. Der Bankautomat merkt zwar, das etwas nicht stimmt, kann aber die festgeklebten Scheine oftmals nicht wieder einziehen. Meist verlassen dann die Kunden unverrichteter Dinge den Schalterraum. Ist die Luft dann rein, entfernen die Gauner anschließend die Leiste und das Geld.

    Gegen diese Masche kann man sich recht einfach wehren. Die Gauner sind meist in der Nähe um das Geschehen zu beobachten. Daher solltest du vor dem Geldabheben auf „unbeteiligte“ Personen im Schalterraum achten. Besonders dann, wenn die Gesichter dieser Personen durch Mützen, Kapuzen oder großen Sonnenbrillen größtenteils verdeckt sind. Das schützt sie vor den Kameras in den Banken.

    Erhältst du dann beim Auszahlungsvorgang kein Geld und die oben erwähnte Störung wird angezeigt, ist Vorsicht geboten. Den Automaten solltest du dann nicht mehr aus den Augen lassen. Während der Geschäftszeiten rufst du einen Bankangestellten hinzu. Bitte einen anderen Kunden dafür um Hilfe oder rufe mit dem Handy bei der Bank an. Und außerhalb der Geschäftszeiten ist am besten die Polizei über die Notrufnummer 110 zu informieren.

    In beiden Fällen gilt: Nicht von „hilfsbereiten“ Fremden vom Automaten weglocken lassen!

  • Steuererklärung: Diese Formulare brauchen Sie

    Auch wenn viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung inzwischen mit einer Steuersoftware erstellen und vielleicht sogar elektronisch an das Finanzamt übermitteln: Die Steuerformulare haben nichts von ihrem Schrecken verloren. Wir erklären Ihnen, was Sie wann ausfüllen müssen. Die Formulare machen auf den ersten Blick einen furchtbar komplizierten Eindruck. Und es gibt sie in einer fast unüberschaubaren Anzahl, denn für jede Einkunftsart gibt es ein eigenes Formular. Und dann gibt es noch spezielle Formulare, in denen zum Beispiel Ihre Kinder erfasst oder Altersvorsorgebeiträge abgefragt werden. Aber wenn Sie eine Steuererklärung abgeben (müssen), kommen Sie um die Formulare nicht herum. Und wenn man sich ein bisschen mit ihnen beschäftigt, wirken sie auch nicht mehr so einschüchternd.

    Laden Sie hier das kostenlose Formularpaket für Arbeitnehmer herunter!

    Normale oder vereinfachte Steuererklärung?

    Wer eine „normale“ Steuererklärung abgeben will oder muss, der muss sich mit sehr vielen Formularen beschäftigen. Nur für wirklich einfache Fälle gibt es daneben die „vereinfachte“ Steuererklärung. Das ist der Fall bei Steuerzahlern, die zum Beispiel nur Arbeitslohn haben oder bei denen sich die Werbungskosten auf Fahrten zur Arbeit und Arbeitsmittel beschränken. Für die vereinfachte Einkommensteuererklärung ist ein zweiseitiges Formular vorgesehen. Es ersetzt den vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N. Je nach Sachverhalt brauchen Sie zusätzlich

    • eine Anlage Kind für jedes Ihrer zu berücksichtigenden Kinder,
    • die Anlage Vorsorgeaufwand, um Ihre Vorsorge- und Altersvorsorgeaufwendungen anzugeben,
    • die Anlage VL, wenn Sie einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen wollen,
    • die Anlage AV, wenn Sie für Ihre Riester-Beiträge den Sonderausgabenabzug beantragen möchten.

    Wenn die vereinfachte Steuererklärung nicht ausreicht, müssen Sie auf die normale Steuererklärung zurückgreifen. Das ist der Fall, wenn Sie

    • andere Einkünfte haben, zum Beispiel Renten oder Vermietungseinkünfte;
    • ausländische Einkünfte erzielt haben;
    • die Anlage KAP abgeben müssen oder wollen;
    • weitere Werbungskosten geltend machen wollen, zum Beispiel Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit;
    • andere Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchten als die in dem vereinfachten Formular aufgeführten;
    • als geschiedene bzw. dauernd getrennt lebende Eheleute das Realsplitting anwenden,
    • sich als Ehepaar nicht zusammen veranlagen lassen oder
    • für eine angestellte haushaltsnahe Hilfe einen Steuerabzugsbetrag beanspruchen wollen.

    Den vierseitigen Mantelbogen müssen Sie auf jeden Fall ausfüllen. Welche Formulare Sie darüber hinaus noch brauchen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

    Die wichtigsten Formulare auf einen Blick:

    FormularAnwendungsfall
    Mantelbogenjeder
    Anlage NArbeitnehmer
    Pensionäre und Betriebsrentner
    Anlage VorsorgeaufwandVersicherungsbeiträge
    Anlage AVRiester-Rente
    Anlage KindEltern
    Anlage KAPKapitalanleger
    Anlage AUSausländische Kapitaleinkünfte
    Anlage RRentner
    Anlage UGeschiedene und getrennt lebende Ehepartner
    Anlage SOGeschiedene
    Verkäufer von Grundstücken etc.
    Anlage VEigentümer vermieteter Immobilien
    Anlage FWEigentümer selbst genutzter Wohnungen
    Anlage SFreiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)
    Anlage GGewerbetreibende (§ 15 EStG)
    Anlage EÜRFreiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)
    Anlage UnterhaltZahlung von normalem Lebensunterhalt, zum Beispiel an Eltern, Kinder und nichtehelichen Lebenspartner
    Anlage VLvermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Stromanbieterwechsel: Umkompliziert und vielfach günstiger als beim regionalen Anbieter

    Der Strom fällt aus, der Wechsel dauert lange – es gibt viele Gründe, warum sich Verbraucher vor einem Stromanbieterwechsel sträuben. Die meisten Gründe sind jedoch völlig unbegründet. In diesem Artikel erklären wir, warum ein Stromanbieterwechsel unkompliziert ist und dem Verbraucher Geld spart.

    Was für den Stromanbieterwechsel spricht

    Ob man knapp bei Kasse ist oder nicht – niemand ist dazu bereit, unnötig Geld aus dem Fenster zu werfen. Auf Strom verzichten kann der moderne Menschen wiederum nicht, schließlich handelt es sich um Energie, die jeder Privatverbraucher benötigt. Auch die besten Tricks zum Stromsparen helfen irgendwann nicht mehr, wenn die Rechnung dennoch Jahr für Jahr steigt. Leider sind sich viele Verbraucher nicht über die großen Kosteneinsparungen bewusst, die ein Anbieterwechsel ihnen bringen könnte. Meist wechseln sie lediglich den Tarif, bleiben aber bei ihrem derzeitigen Anbieter. Dabei ermöglicht die moderne Technologie den Wechsel des Stromanbieters mit einigen wenigen Klicks – völlig unkompliziert und ohne Risiken.

    Aktuell wird das bundesweite Stromnetz mit Atomenergie aus Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken sowie Erdgas und erneuerbaren Energien hergestellt. Seit der Freigabe des Strommarktes im Jahr 1998 steht es Stromkunden frei, ihren Anbieter jederzeit zu wechseln. Angesichts der stets steigenden Strompreise, wie diese Statistik zeigt, liegt es in ihrem Interesse, den Stromanbieter zu wechseln. Der Grund: Nur mit einem Wechsel des Stromanbieters sorgen Verbraucher für wachsende Konkurrenz und sinkende Preise. Während der Stromanbieterwechsel vor über 15 Jahren noch mit viel Papierkram verbunden war, ist der heutige Wechsel einfacher denn je zuvor: Mit nur wenigen Klicks können Stromkunden den Preis auf einem Vergleichsportal wie zum Beispiel auf dieser Seite vergleichen und direkt wechseln. Der neue Versorger übernimmt in der Regel auch gleich alle Formalitäten, sodass sich der Stromkunde um praktisch nichts kümmern muss.

    Abseits der preislichen Vorteile, die mit einem Stromanbieterwechsel verbunden sind, kommt seit dem Unglück im japanischen Fukushima, als ein Kernkraftwerk durch ein Erdbeben beschädigt und die umliegende Region verseuchte, ein weiterer Grund für den Wechsel hinzu: Menschen wurden durch das Unglück zum Umdenken verleitet. Der Wunsch zur sauberen, sicheren Energie wird größer. Dafür sind viele Menschen bereit, mehr zu zahlen oder zumindest einen Stromanbieter zu wählen, der ausschließlich auf erneuerbare Energien setzt.

    Wer den Stromanbieter wechseln darf

    Jeder deutsche Verbraucher hat das Recht, seinen Stromanbieter zu wechseln. Dieses Recht gilt sowohl für Immobilienbesitzer als auch Mieter, vorausgesetzt, es besteht ein Vertrag zwischen Stromlieferant und Verbraucher, Stromliefervertrag genannt, sowie eine monatliche Abschlagzahlung. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann gemäß der vereinbarten Kündigungsfrist seinen Stromanbieter wechseln. Nicht wechseln können Mieter, die über keinen eigenen Stromzähler verfügen sowie diejenigen, bei denen der Vermieter die Stromkosten an die Anzahl der Vermieter aufteilt.

    Wie der Stromanbieterwechsel funktioniert

    Wer sich aus ökologischen oder preislichen Gründen für den Wechsel des Stromanbieters entscheidet, muss sich zunächst für einen neuen Energieanbieter entscheiden. Wie zuvor erwähnt, ist die Suche heute denkbar einfach: Verbraucher können auf Vergleichsportalen mithilfe ihrer Postleitzahl und dem monatlichen Verbrauch Stromanbieter in ihrer Region finden und alle interessanten Daten, etwa der Preis sowie Vertragsbedingungen, erhalten. Eine weitere Hilfe finden Verbraucher bei der Stiftung Warentest, die in regelmäßigen Abständen aktuelle Stromanbieter und ihre Tarife vergleicht.

    Hat sich der Stromkunde für einen neuen Versorger entschieden, füllt er einen Wechselauftrag aus und sendet diesen an den neuen Stromanbieter. Mittlerweile übernehmen die neuen Stromanbieter die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Häufig helfen sie auch mit allen Formalitäten.

    3 Mythen rund um den Stromanbieterwechsel

    Trotz der zahlreichen Vorteile des Stromanbieterwechsels zögern nach wie vor viele Verbraucher. Nachfolgend möchten wir fünf Mythen rund um den Stromanbieterwechsel endgültig zerstören:

    1. Stromausfall: Der häufigste Grund, warum Verbraucher ihren Stromanbieter nicht wechseln möchten, ist die Tatsache, dass sie sich vor einem Stromausfall fürchten. Stromkunden brauchen sich vor einer Versorgungslücke nicht fürchten, denn die Grundversorgung ist gesetzlich garantiert. Vom eigentlichen Stromwechsel bemerkt der Kunde an seiner Steckdose nichts.
    2. Abweisung: Wer zu wenig Strom verbraucht, den werden einige Stromanbieter abweisen. Natürlich ist diese Behauptung völliger Unsinn. Zwar kann niemand ein Unternehmen zwingen, einen Stromkunden aufzunehmen. Die Stromanbieter lösen das Problem mit Kunden, die wenig verbrauchen, dadurch, dass sie von ihnen eine höhere Grundgebühr verlangen.
    3. Hausbesitzer: Wechselmuffel behaupten gerne, dass lediglich ein Hausbesitzer den Stromanbieter wechseln kann. Wie wir bereits zuvor geschrieben haben, stimmt das nicht. Es gibt einige Kriterien für den Stromanbieterwechsel, die Bedingung, dass man ein Hausbesitzer sein muss, ist aber keine davon.

    Fazit

    Gründe, die gegen den Stromanbieterwechsel sprechen, gibt es keine. Wie dieser Artikel zeigt, spricht alles für den Wechsel des Stromanbieters, wenn man Geld sparen möchte, es sei denn, man nutzt bereits den günstigsten Tarif und ist mit seinem Stromversorger zufrieden.

  • Geld sicher anlegen – so klappt´s

    Geldanlagen sind Investitionen von Geld, die das Ziel verfolgen, einen Ertrag an den Kapitalmärkten zu erwirtschaften. Die erzielte Rendite steht im umgekehrten Zusammenhang mit dem Risiko. Dies bedeutet: Je höher das Risiko ist, desto höher ist auch der erwirtschaftete Betrag. Wir erläutern nachfolgend, welche Anlageformen sicher sind.

    Je höher die Rendite, desto höher das Risiko

    Die oben genannte Aussage ist in der aktuellen Finanzkrise so gültig wie noch nie zuvor. Konnte in den vergangenen Jahren selbst mit sicheren Anlagen relativ viel Geld verdient werden, so ist das heute nicht mehr so. Ein gutes Beispiel dafür sind die offenen Immobilienfonds. Diese Zeiten sind nun erst einmal vorbei – und das Ende ist nicht vorhersehbar. Eine signifikante Rendite, die oberhalb der Inflationsrate liegt, ist derzeit nur mit einem hohen Risikoeinsatz zu erreichen.

    Eine sichere Geldanlage im Jahr 2014 erfordert ein besonders hohes Maß an Erfahrung und Kenntnis der Geldmärkte. Auch kleinere Anleger kommen nicht umhin, sich mit Themen wie Vermögenssteuer, Einlagensicherung, finanzielle Repression und ähnlichen Themen zu beschäftigen. Wer heute sein Geld gewinnbringend anlegen will, muss eine durchdachte Anlagestrategie besitzen und sich schnell auf ändernde Situationen anpassen.

    Geeignete Anlagenformen für den Privatanleger

    Um eine Geldanlage zu realisieren, stehen dem Anleger zahlreiche Anlageformen zur Auswahl:

    • Immobilien
    • Beteiligungen
    • Festgeld
    • Tagesgeld
    • Aktien
    • Derivate
    • Tropische Waldfonds
    • Sparbuch

    Mit einem relativ geringen Risiko verbunden sind die konservativen Kapitalanlagen wie Tagesgeld- oder Festgeldkonten, beispielsweise bei moneYou.de, Bausparen, Sparpläne und Sparbücher oder auch Immobilien. Mit einem höheren Risiko, dafür aber auch einer höheren Rendite, verbunden sind Aktien, Anleihen, Aktienfonds, CFD-Handel und Forex-Handel.

    So arbeiten die Banken mit dem Geld

    In der Regel leiht der Geldgeber sein Geld an einen Geldnehmer. Der Geldnehmer ist ein Bankinstitut, kann aber auch ein börsengelistetes Unternehmen sein. Sinn und Zweck des Geldverleihs ist die Erwartung, das eingesetzte Kapital mit Zinsen zurückzuerhalten. Hierfür spielen die Bonität des Kapitalnehmers sowie die Laufzeit eine wichtige Rolle.

    Je länger die Laufzeit ist, desto schwieriger ist es, das Ergebnis zu kalkulieren. Denn in einer längeren Laufzeit können sich Rahmenbedingungen zum Guten, aber auch zum Schlechten, ändern. Deshalb wird für längere Laufzeiten auch fast immer ein höherer Zins gezahlt, wie recht schnell anhand der Zinserträge aus dem Vergleich von Tagesgeld zu Festgeld zu erkennen ist.

    Eine weitere Faustregel sagt: Je besser die Bonität des Kreditnehmers oder Geldnehmers, desto geringer auch das Ausfallrisiko und desto niedrigere Zinsen fallen an. Umgekehrt gilt das Gleiche – daher musste der Staat Griechenland im Juli 2012 für Geld einen Zinssatz von sieben Prozent zahlen, während die Bundesrepublik im gleichen Zeitraum für 10jährige Anleihen nur 1,4 Prozent zahlen musste.

    Was bei einer Geldanlage zu beachten ist

    Die Grundpfeiler für eine sichere Kapitalanlage sind: Sicherheit, Rendite, Risiko und Liquidität. Diese verschieben sich nach persönlichen Bedürfnissen und Neigungen.

    Um eine bessere Rendite zu erzielen, muss auch stets ein höheres Risiko eingegangen werden und die Liquidität verhält sich in der Regel invers zur Rendite. Will ein Sparer also kurzfristig über sein Geld verfügen, ist die Rendite entsprechend niedrig. Anders sieht es aus, wenn das Kapital für längere Zeit investiert wird. Daher legen Anleger ihr Geld in der Regel als Mix kurzfristig, mittelfristig und langfristig an.

    Änderungen durch die Finanzmarktkrise

    Aktuell ist es so, dass seit Jahrzehnten bewährten Anlagestrategien nicht mehr gültig sind. Die Sicherheit muss bei vielen Anlageformen völlig neu bewertet werden und auch die Verfügbarkeit muss anders bedacht werden. Bei vielen Anlegern steht daher nicht mehr eine möglichst hohe Rendite im Vordergrund, sondern alleine der Erhalt des eingesetzten Kapitals.

    Deutsche Sparer verschenken Milliarden

    Durch mickrige Zinsen auf Sparbücher und null Zinsen auf Girokonten verschenken die Bundesbürger Milliarden – und die Banken freut es. Trotzdem haben gemäß einer Statistik der Bundesbank die deutschen privaten Sparer im Juli 2013 522 Milliarden Euro auf ihren Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegen – also den Sparbüchern.

    Und das Geldvermögen nimmt weiter zu – trotz Finanzkrise. Insbesondere die großen Vermögen sind besonders gewachsen. Von 1990 mit 1.750 Milliarden Euro nahm das Geldvermögen auf 3.515 Milliarden Euro im Jahr 2000 und auf 5.004 Milliarden Euro 2014 zu.

    Dabei bieten Sparbücher für den privaten Verbraucher keinerlei Vorteil gegenüber einem Tagesgeldkonto und selbst die Einlagensicherheit ist für beide Kontenformen gleich. Trotzdem liegt der Zinssatz der Tagesgeldkonten deutlich über denen eines Sparbuchs. Sparer, die dies erkannt haben, legen daher ihr nicht benötigtes Kapital auf ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto an.

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