Schwarzarbeit lohnt sich nicht bei diesen Bedingungen, wenn man beispielweise eine Pflegekraft oder eine Haushaltshilfe beschäftigt. Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist einfach und man braucht nur ein Formular und die eigen Steuernummer. Es gibt einen monatlichen Maximallohn von 450 Euro und die Sozialabgaben von 65 Euro zusätzlich, das ist aber dann legalisiert. Das schafft erstens ein gutes Gefühl und zweitens noch einen Steuervorteil, der sich in bare Münze umwandelt. Eine Haushaltshilfe, die offiziell angemeldet ist, kann unter Umständen preiswerter sein als eine schwarz beschäftigte Person. Bei einer Lohngrenze von 300,– Euro ist die Steuerentlastung genauso hoch wie die Ausgaben für die legale Haushaltskraft.