Kategorie: Gesundheit

  • WHO Rezept: Desinfektionsmittel selbst herstellen

    Seit die Corona-Epedemie im Dezember 2019 erstmalig bekannt wurde, überschlagen sich die Medien mit Meldungen von neuen Infektionsherden und der Errichtung von Quarantäne-Bereichen. Das ängstigt viele Menschen und führt nicht selten zu Hamsterkäufen. Konserven, Nudeln, Reis und Toilettenpapier sind bei vielen Supermärkten zeitweise sehr knapp. Und die Preise für Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel (falls noch vorhanden) erreichen astronomische Höhen. Wer kein Desinfektionsmittel mehr bekommt, kann dies leicht selbst herstellen.

    WHO-Rezept

    Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat für diese Gelegenheiten gleich zwei Rezepte im PDF-Format veröffentlicht. Beide Rezepte basieren auf einem Endprodukt von 10 Litern. Für unseren Artikel wurden die Rezepte auf einen Liter reduziert. Alle Zutaten sind in den meisten Drogerien und Apotheken erhältlich.

    Zusätzlich benötigst du noch eine Plastik- oder Glasflasche mit einem Liter Fassungsvermögen und eventuell kleinere Flaschen mit Sprühkopf für die Verwendung außer Haus.

    Rezept 1 mit Ethanol

    • Ethanol 96 % = 830 ml
    • Abgekochtes Wasser = 110 ml
    • Glycerin 98 % = 15 ml
    • Wasserstoffperoxid 3 % = 45 ml

    Rezept 2 mit Isopropylalkohol

    • Isopropylalkohol 99,8 % = 750 ml
    • Abgekochtes Wasser = 190 ml
    • Glycerin 98 % = 15 ml
    • Wasserstoffperoxid 3 % = 45 ml

    Anmerkung: Das Wasserstoffperoxid ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings verbessert es die Haltbarkeit der Desinfektionslösung, da es der Verunreinigung durch Bakterien entgegenwirkt. Und das Glycerin schützt deine Haut vor Austrocknung durch den Alkohol.

    Zutaten mischen

    Die Herstellung der Desinfektionslösung ist für beide Rezepte gleich. Zuerst füllst du den Alkohol in die Flasche und fügst dann Glycerin und Wasserstoffperoxid hinzu. Anschließend füllst du mit dem erkalteten Wasser auf, verschließt die Flasche und schüttelst mehrmals, bis sich alle Zutaten gut vermischt haben.

    Tipp: Lasse die Lösung 3 Tage (ca 72 Stunden) stehen, damit das Wasserstoffperoxid seine volle Wirkung entfalten kann.

    Durch den Alkohol ist das Desinfektionsmittel hoch brennbar und muss auch für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

    Anwendung von Handdesinfektion

    Schütte eine ausreichende Menge Desinfektion in deine Hand, verreibe es mit beiden Händen auch zwischen den Fingern, bis zur Handwurzel und vergiss auch nicht, die Fingernägel in den Handflächen zu reiben, damit das Desinfektionsmittel auch unter die Fingernägel gelangt. Der ganze Vorgang sollte etwa 30 Sekunden lang dauern. Damit es nicht zu langweilig wird, kannst du auch zweimal Happy Birthday singen.

    Hinweis: Die selbst hergestellte Desinfektionslösung ist nur als Notlösung zu verstehen, wenn keine fertigen Produkte in der Apotheke längerfristig verfügbar sein sollten.

  • Corona-Virus-Live-Karte

    Die Meldungen von Neuinfektionen und Sterbefällen des Corona-Virus (Covid-19) reißen seit Ende Dezember 2019 nicht mehr ab. Täglich werden die Zahlen nach oben korrigiert. Mittlerweile hat die John-Hopkins-Universität (CSSE) eine Live-Karte mit der aktuellen Verbreitung des Corona-Virus online gestellt.

    Die Live-Karte bezieht ihre Informationen aus Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den verantwortlichen Stellen aus China, Europa sowie den USA.

    Abgebildet werden neben den bestätigten Infektionsfällen auch die vermuteten Fälle, die Todesfällen sowie die Anzahl der genesenen Personen. Die Live-Karte findest du hier. Aufgrund der hohen Zugriffszahlen kann es beim Aufbau und der Bedienung der Karte zu Verzögerungen kommen.

    Weitere Informationen zum Corona-Virus und seinem Erreger findest du auf dem PDF-Merkblatt des BZgA, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Webseite Infektionsschutz.de.

  • Cannabis: Discounter LIDL verkauft nun Cannabis-Blüten

    Seit nun mehr als einem Monat verkauft Lidl zwei Cannabis-Produkte des Schweizer Start-Up-Unternehmens The Botanicals. Damit kann sich jeder Liebhaber dieses Rauschmittel einen (legalen) Joint drehen.

    Nur in der Schweiz erhältlich

    Aber leider nur in der Schweiz. In Deutschland wird es wohl noch eine ganze Weile verboten bleiben. Möglich macht es die liberale Schweizer Drogenpolitik und die Tatsache, dass es gelungen ist, Cannabis-Pflanzen mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent zu züchten.

    Der Verkauf der Cannabis-Blüten erfolgt bei Lidl in Packungen zu 1,5 und 3 Gramm, für umgerechnet 15 Euro (17,99 CHF) bzw. 16,70 Euro (19,99 CHF). Die Blüten stammen aus rein schweizerischem Anbau ohne Verwendung von chemischen, genveränderten und synthetischen Stoffen.

    Leider nicht in Deutschland

    Wer jetzt denkt, dass der Verkauf auch für uns Deutsche gilt, irrt leider. Bei uns ist auch dieses „Cannabis light“ verboten. Frei verkäufliche Hanfprodukte dürfen in Deutschland maximal 0,2 % THC enthalten.

    Einen Lichtblick gibt es aber zumindest für Schmerzpatienten. Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland zugelassen. Ein Rezept des behandelnden Arztes reicht aus, theoretisch jedenfalls.

  • K.O.-Tropfen im Drink rechtzeitig erkennen

    Vielen Vergewaltigungsopfern wurden zuvor K.O.-Tropfen in einem Getränk verabreicht. Daher kommt auch die englische Bezeichnung Date Rape Drugs. Diese Drogen sind oft unterschiedlicher Herkunft, mal ist es GHB, Valium oder Alprazolam (Xanax). Das sind aber nur drei von rund 40 Chemikalien, die zum Einsatz kommen und die Opfer ohnmächtig und willenlos werden lassen. Es gibt aber Möglichkeiten, Drogen im Getränk rechtzeitig zu entdecken.

    Dangerous Drinks

    Man kann nicht vorsichtig genug sein. Egal ob in der Kneipe, dem Club oder einer privaten Party, es wird immer empfohlen sein Getränk nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

    Kriminelle Profis lassen sich davon aber nicht immer abhalten, insbesondere dann wenn sie zu Mehreren sind. Einer lenkt ab, der andere schüttet die Droge ins Glas. Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn man von Fremden zu einem Drink eingeladen wird.

    Das gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Denn auch die Herren der Schöpfung können zum Opfer werden.

    Drogenerkennung

    Etliche Produkte versprechen eine zuverlässige Erkennung von K.O.-Tropfen. Insbesondere sind hier smarte Strohhalme, Rührstäbchen, Becher und Gläser zu nennen. Die meisten Gadgets sind entweder noch nicht verfügbar oder erkennen nur wenige Drogenarten (oft nur GHB u. Ketamin).

    Zudem sind smarte Becher und Gläser sehr unpraktisch. Kaum jemand wird an der Bar seinen Drink in ein anderes Behältnis umfüllen.

    Sehr vielversprechend ist hier die KnoNap-Serviette. Seine Erfinderin, die Studentin Danya Sherman, wurde in ihrem Auslandssemester 2016 selbst Opfer von K.O.-Tropfen.

    Sie entwickelte mit ihrem Team die KnoNap-Serviette, deren Ecken mit einer Testflüssigkeit versehen sind. Ein Tropfen deines Getränkes auf eine der Ecken zeigt mit einer Farbveränderung an, ob dieser mit Drogen versetzt wurde oder nicht.

    Viermal einsetzbar

    Die Serviette kann bis zu viermal verwendet werden und soll 26 von 40 der am häufigsten eingesetzten K.O.-Tropfen erkennen.

    Leider ist KnoNap ebanfalls noch nicht erhältlich, die Tests sind aber fast abgeschlossen. Im Frühjahr 2018 wird dieses Projekt über Kickstarter nach Geldgebern suchen und wenn alles klappt, schon im Herbst 2018 zur Auslieferung bereit stehen.

    Informationen zum Produkt findest du auf www.knonap.comFacebook, Instagram und Twitter.

    Mögliche Kunden sind neben dem Party-Volk auch Bars, Supermärkte, Clubs und Apotheken. In Online-Shops werden sie natürlich auch zu finden sein.

  • Endlich ist es soweit: Seit März 2017 gibt es Cannabis auf Rezept.

    Der 1. März 2017 ist ein guter Tag für alle schwerkranken Menschen. Bisher gab es nur für einzelne Krankheiten, wie zum Beispiel Multiple Sklerose (MS), ein Rezept für ein Cannabis-Medikament. Nun darf es auch anderen, schwerkranken Menschen auf Rezept verschrieben werden.

    In der Vergangenheit konnte man nur mit einer Ausnahmeerlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Cannabisblüten oder -extrakte für eine medizinisch betreute Therapie erwerben. Darunter fiel auch der Eigenanbau von Cannabis, der noch strenger kontrolliert wird.

    Der Arzt muss die Vergabe begründen

    Nun reicht ein Rezept aus, um in der Apotheke medizinischen Hanf zu erhalten. Wer jetzt glaubt, es sei so einfach zu bekommen wie ein Antibiotikum, der irrt. Natürlich muss der behandelnde Arzt den Einsatz von Cannabisprodukten glaubhaft begründen können. Dies ist in der Regel bei Patienten der Fall, bei denen die regulären Medikamente keinen Erfolg mehr bringen.

    Therapie mit Cannabis

    Mit Cannabis können u. a. folgende Erkrankungen behandelt werden:

    • chronische Schmerzen
    • Nervenschmerzen
    • Reduzierung des Augeninnendrucks bei grünem Star (Glaukom)
    • Tourette-Syndrom
    • Multiple Sklerose
    • ADHS
    • Appetitsteigerung bei Aids- und Krebspatienten
    • Rheuma

    Welche Krankheiten zukünftig noch vom Medikament Cannabis profitieren könnten, werden weitere Forschungen unserer Regierung zeigen.

    Staatliche Kontrolle

    Der staatliche Anbau von Medizinal-Hanf ist noch in der Ausschreibungsphase. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Bedarf durch Importe gedeckt.

    Die neugegründete Cannabisagentur des BfArM wird künftig den Anbau, die Qualität und den Verkauf von Cannabis kontrollieren. Gewinnorientiert darf sie dabei aber nicht arbeiten.

    Kosten

    Im zugrundeliegenden Gesetzentwurf wird der durchschnittliche Kostenfaktor auf monatlich 540 Euro beziffert. Auf den ersten Blick erscheint dieser Betrag ziemlich hoch. Aber eine Packung Oxycodon 80 mg mit 100 Tabletten kostet die Krankenkasse auch um die 580 Euro. Und hier ist noch nicht eingerechnet, dass eventuelle Nebenwirkungen mit weiteren Medikamenten behandelt werden müssen.

    Etlichen Studien zufolge soll Cannabis viel besser verträglich sein und weniger Nebenwirkungen haben. Sollte sich dies in der Realität bewahrheiten, dann haben beide Seiten, Patienten und Krankenkassen, einen großen Vorteil von der neuen Regelung.

    Persönliches

    Meine Ehefrau leidet seit mehr als 10 Jahren an chronischen Schmerzen am ganzen Körper, an Polyneuropathie und weiteren Nervenschmerzen. Neben dem bereits oben erwähnten Oxycodon 80 mg, nimmt sie mehrmals täglich weitere, schwere Medikamente ein (Pregabador 150 mg, Tizanidin 4 mg, Duloxetin 90 mg). Insgesamt sind es derzeit 18 Tabletten pro Tag.

    Auch sie steht bereits auf der Cannabis-Behandlungsliste ihres Arztes. Die Therapieerfolge werden wir als Updates in diesen Artikel einfließen lassen.

  • Apotheken- und Verschreibungspflichtig oder frei verkäuflich. Das Kreuz mit den Medikamenten.

    Tagtäglich werden wir beim Fernsehen mit Werbespots der Pharmaindustrie gequält. Man könnte meinen, wir bräuchten gar keine Ärzte mehr. Der Griff zu Medikamenten ohne Rezept reicht aber bei weitem nicht aus, um die Beschwerden, die man in Eigendiagnose festgestellt hat zu lindern. Aber welche Medikamente sind frei verkäuflich, rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig?

    Einteilung in drei Gruppen

    Bei uns werden Medikamente – grob gesagt –  in drei Kategorien unterteilt. In der Ersten befinden sich die verschreibungspflichtigen Präparate. Sie sind gleichzeitig auch apothekenpflichtig. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem neue Wirkstoffe, auf deren Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen werden muss und noch nicht genügend Erfahrungswerte bestehen. Auch bestimmte Medikamentengruppen gehören zu den generell Verschreibungspflichtigen, wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Antidiabetika.

    In der zweiten Gruppe befinden sich Medikamente die man ausschließlich in der Apotheke (auch ohne Rezept) kaufen kann (=apothekenpflichtig). Hierzu gehören auch Schmerzmedikamente wie Ibuprofen, die eine bestimmte Menge an Wirkstoff nicht überschreiten dürfen. Sie stellen ein bekanntes und vertretbares Maß an Sicherheit und Nebenwirkungen dar, bei denen eine Beratung durch den Apotheker ausreicht.

    Die dritte Kategorie bilden die frei verkäuflichen Arzneimittel, die in Drogerien und Supermärkten erhältlich sind. Diese sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu kurieren. Im Wesentlichen sind dies Produkte wie Tees, Heilerden und Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Vitamine).

    Welche Arzneimittel und Wirkstoffe in diese Kategorien gehören, entscheidet der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht. Dieses Gremium spricht dann eine Empfehlung aus, die das Bundesgesundheitsministerium umsetzen kann.

    Frei verkäuflich, aber nicht harmlos

    Frei verkäufliche Arzneimittel, egal ob aus der Apotheke oder Drogerie, sind nicht frei von Gefahren und Nebenwirkungen. Bei einer großen Anzahl von Präparaten gibt es vermehrt Hinweise, dass es bei einer längeren Einnahme von Schmerzmitteln (ab ca. 4 Tagen) zu gefährlichen Nebenwirkungen kommen kann. Dazu gehören Magenblutungen, Nieren- und Leberschäden, allergische Reaktionen und Vergiftungserscheinungen.

    Besonderes aufpassen sollte man auch bei der Einnahme von Erkältungsmitteln. Nicht selten sind sie angereichert mit Alkohol, Acetylsalicylsäure, Diclophenac, Naproxen und Ibuprofen.

    Der Arztbesuch

    Generell gilt die Devise: Lassen nach zwei Tagen die Beschwerden nicht nach, oder kannst du absehen, dass du die Medikamente länger als vier Tage nehmen musst, dann ist ein Arztbesuch notwendig. Sonst ist die Gefahr der Überdosierung und zusätzlichen Gesundheitsbeschwerden zu groß.

  • Neues Jahr, neue Regeln. Das ändert sich ab 01. Januar 2017.

    Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:

    Mindestlohn

    Der bisherige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro brutto angehoben. Damit erhält ein Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zirka 55 Euro pro Monat mehr.

    Wer als Alleinstehender Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) erhält, der bekommt ab sofort auch mehr Geld. Um ganze 5 Euro wurde der Hartz-4-Satz erhöht.

    Pflegestufen

    Die bisherigen drei Pflegestufen wurden neu definiert und auf insgesamt fünf Pflegegrade erhöht.

    Für die Bewilligung der Pflegegrade (ab Antragsstellung 01.01.2017) wurde damit zusätzlich eine bessere Beurteilung von psychisch sowie an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ermöglicht, die in die Gesamtbeurteilung des Pflegeanspruchs mit einfließen.

    Bisher wurden im wesentlichen nur körperliche Beeinträchtigungen für die Erteilung einer Pflegestufe herangezogen. Mit der Pflegereform haben es zukünftig nun auch Demenz- und Alzheimerpatienten leichter, einen Pflegegrad zu beantragen (und zu erhalten).

    Bemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen beziehen, zahlen den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen. Nicht prozentual für das gesamte Einkommen, sondern nur bis zum Monatsbrutto von 4350 Euro. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu 2016, nun rund 113 Euro mehr in die Sozialkassen zu entrichten sind.

    Kindergeld

    Ab Januar 2017 gibt es für jedes Kind pro Monat zwei Euro Kindergeld mehr. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Was für dich als Steuerzahler günstiger ist, errechnet am Jahresende das Finanzamt.

    Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt ebenfalls gestiegen. Zirka sieben bis zehn Euro mehr pro Kind bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. Als Orientierungshilfe dient hier die Düsseldorfer Tabelle.

    Steuererklärung auf dem Bierdeckel

    Die vom CDU-Politiker Friedrich Merz zitierte Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es zwar noch nicht, dafür ist die Steuererklärung zukünftig weitestgehend belegfrei.

    Da die Finanzämter in Belegen, Quittungen und Rechnungen ersticken, haben die Finanzbehörden entschieden, dass ein Einreichen von Belegen nicht mehr zwingend notwendig ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nun alles gefahrlos von der Steuer absetzen kann. Weiterhin kannst du nur das geltend machen, was du durch Belege beweisen kannst.

    Das Finanzamt kann jederzeit Belege zur Einsicht anfordern. Daher müssen die Steuerpflichtigen alle Belege mindestens ein Jahr lang zu Hause aufbewahren.

    Höhere Steuerfreibeträge

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit werden nicht komplett versteuert. Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird ab 2017 auf 8820 Euro angehoben (bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag). Das sind insgesamt 168 Euro mehr als 2016. Allerdings beträgt hier die Steuerersparnis für einen Ledigen nur bei ca. 25 Euro pro Jahr und lindert somit nur ein wenig die kalte Progression.

    Weniger Zinsen bei Lebensversicherungen

    Der geringere Zins betrifft den Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden maximal zusichern dürfen. Er sinkt von 1,25 auf 0,9 Prozent für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen ab 01.01.2017. Die alten Verträge bleiben davon unberührt.

    Rente

    Rentner können sich in diesem Jahr über eine zweiprozentige Rentenerhöhung freuen. Ebenso wurde die steuerfreie Hinzuverdienstgenze von 5400 Euro auf 6300 Euro angehoben. Das Novum hierbei ist, dass es sich um eine jährliche Hinzuverdienstgrenze handelt. Sie ersetzt die starre monatliche Begrenzung von 450 Euro. Und älteren Arbeitnehmern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird es mit der Flexi-Rente einfacher gemacht, eine vorgezogene Rente zu bekommen und gleichzeitig einem Job nachzugehen.

     

    Abschließende Feststellung

    Es ist noch zu bemerken, dass es sich in diesem Artikel nur um einen Teil der neuen Bestimmungen und Gesetze handelt. Ebenfalls kann hier nicht der komplette Inhalt der angesprochenen Themen abgebildet werden, da die persönliche Lebenssituation jedes Betroffenen zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt.

    Daher ist es zwingend erforderlich, sich zusätzliche Informationen über das Internet oder bei den einschlägigen Beratungsstellen zu suchen.

  • Seit 01. Oktober 2016: Der neue Medikamentenplan für Patienten

    Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?

    Die bisherigen Pläne, die von Apothekern und Ärzten ausgegeben wurden, waren nicht standardisiert. Durch den unterschiedlichen Aufbau und Inhalt der Formulare war eine ausreichende Informationslage des Arztes nicht immer gegeben, was gelegentlich zu Missverständnissen führen konnte.

    Wo ist der neue Plan erhältlich?

    Mit dem neuen, einheitlichen Plan, sollen Missverständnisse nicht mehr vorkommen. Der ausstellende Arzt (Hausarzt oder Facharzt), ist zudem für die Aktualisierung und den Ausdruck verantwortlich. Jeder Patient ist aber selbst dafür verantwortlich, den Pillenplan beim Arzt anzufordern. Er darf ihn nicht verweigern, auch wenn es ein Mehr an administrativer Arbeit bedeutet.

    Was wird im Medikationsplan erfasst?

    Bei jedem Arztbesuch, bei dem dir ein weiteres Medikament verschrieben wird, legst du diesen Medikationsplan vor und der behandelnde Arzt fügt über den aufgedruckten Barcode sein verordnetes Medikament hinzu, sofern ein Scanner vorhanden ist. Eine handschriftliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

    Gleiches gilt beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten in der Apotheke, wie zum Beispiel Schmerztabletten oder frei verkäufliche Beruhigungsmittel. Dabei ist zu beachten, dass nur Medikamente erfasst werden sollten, die langfristig (länger als 28 Tage) eingenommen werden. Ist kein Scanner vorhanden, müssen die Medikamente durch den Arzt, der den Plan ursprünglich erstellt hat, aktualisiert werden.

    Der Plan muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

    • Name und Geburtsdatum des Patienten
    • Kontaktdaten des ausstellenden Arztes
    • Datum des Ausdrucks
    • Handelsname der Medikamente
    • Wirkstoff und Wirkstärke
    • Die Darreichungsform
    • Einnahmeverordnung
    • Einnahmemenge
    • Grund der Medikation (ggf. weitere Hinweise)

    Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie Insulin-Pens, gehören in die Liste.

    Immer auf dem aktuellen Stand halten

    Wie oben schon erwähnt, sollte jeder Patient der drei und mehr verschreibungspflichtige (systemisch wirkende) Medikamente nehmen muss, diesen Medikationsplan abfordern und mit sich führen. Kommen Arzneien hinzu oder fällt eines weg, ist der Plan bei dem Arzt-/Apothekenbesuch vorzulegen, damit er immer auf dem aktuellen Stand ist.

    Das dient nur deiner eigenen Sicherheit. Gerade wenn mal eine Pillenpackung beschädigt ist oder ganz fehlt, kannst du im Plan nachlesen, wieviel und wann du vom betreffenden Medikament etwas einnehmen musst.

    Übergangsfrist

    Wenn du in der nächsten Zeit diese Pillenplan bei deinem Doc abforderst, dann achte darauf, dass es schon die neue Version ist. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Pläne, die erst am 31. März 2017 endet. Ab 2018 soll der neue Medikamentenplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte deiner Krankenkasse gespeichert werden können.

    Fazit:

    Bisher war man auf sich allein gestellt, diese Informationen zusammenzutragen. Diese Erfahrung musste meine Frau (chronische Schmerzpatientin) auch machen. Nach erheblichen Wechselwirkungen der Medikamente, sie nimmt täglich mehr als neun unterschiedliche Medikamente ein, fertigten wir eine eigene Liste inklusive aller Informationen nach obigem Vorbild an.  Zusätzlich listeten wir auch die Bedarfsmedikamente auf und kamen somit auf eine vier Seiten lange Dokumentation, für die wir bei den Ärzten viel Lob erhielten.

    Die verpflichtende Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medikamentensicherheit, auf das jeder in Frage kommender Patient Wert legen sollte!

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf den Webseiten der Verbraucherberatung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

  • Zahnersatz: Am Preis sparen und nicht an der Qualität!

    Heute möcht ich euch mal von einem ganz persönlichen Erlebnis mit einem Online-Portal für Zahnersatz berichten. Lange hatte ich es aufgeschoben, aber im August 2015 bin ich zu meinem Haus-Zahnarzt gegangen, um mir einen Heil- und Kostenplan für zwei Vollkeramik-Brücken und eine Vollkeramik-Krone erstellen zu lassen. Das Ergebnis war, daß mein Eigenanteil von 2342,48 Euro sich wie ein Schlag ins Gesicht anfühlte. Nie hätte ich gedacht, dass ich hier noch über 900 Euro sparen könnte! Ein Tatsachenbericht…

    Auktionsportal für Patienten und Zahnärzte

    Durch meine Mutter, Gott hab sie selig, wurde ich auf das Online-Portal für Zahnersatz, 2te-ZahnarztMeinung aufmerksam.

    Datenerfassung in drei Schritten

    Nach der Registrierung auf der Webseite, gab ich die Daten meines Heil- und Kostenplans ein, die dann -natürlich anonym- als Auktion veröffentlicht wurden.

    Besonders hervorheben möcht ich in diesem Zusammenhang die telefonische Hilfe. Die Mitarbeiterin hat mir bei der Eingabe meiner Daten sehr gut geholfen.

    Erst nach einer 24-stündigen Überprüfung wird die Auktion online gestellt. Der Patient erhält über den Start eine entsprechende Benachrichtigung. Die Auktionsdauer beträgt sieben Tage. Während dieser Zeit habe ich persönlich sieben Angebote erhalten. Diese sind im Benutzerkonto einsehbar, werden aber auch per E-Mail an den Patienten weitergeleitet.

    Hier kann man übrigens auch die Patienten-Bewertungen, der ebenfalls anonymisierten Zahnärzte, einsehen.

    Wie geht´s weiter nach der Auktion?

    Nachdem die Auktion beendet ist, sollte man sich innerhalb von zwei Tagen für eines der Angebote entscheiden und einen ersten Termin mit dem Zahnarzt vereinbaren. Dieser Erst-Termin dient zur Kontrolle des Heil- und Kostenplans (bitte mitnehmen und vorlegen!).

    Ich bekam direkt für die Folgewoche den Ersttermin und konnte am Ende der Untersuchung den neuen Heil- und Kostenplan direkt mitnehmen.

    Meine Ersparnis: 921,77 Euro. Der Betrag lag knapp 60 Euro unter dem Online-Angebot, das hatte aber den Grund, dass der Zahnarzt etwas entdeckte, dass mein Haus-Zahnarzt übersehen hatte.

    Für mich bedeutete das letztendlich eine effektive Kostenreduktion meines Eigenanteils von 39,35 Prozent. Hier der Beweis:

    Kleiner Preis bei gleicher Qualität

    Besonders wichtig ist es darauf zu achten, dass beide Zahnärzte das gleiche Material verwenden. Nur so ist ein richtiger Preisvergleich möglich. Ein Umstimmungsversuch wurde aber nicht unternommen.

    Fairerweise habe ich meinem Haus-Zahnarzt natürlich auch die Gelegenheit gegeben, sein Angebot zu verbessern. Leider hat er sich nicht darauf eingelassen. Jeder hat halt seine eigene Kalkulation, die er zugrunde legen muss.

    Einsparung bis zu 56 Prozent

    Das vom Betreiber angegebene Einsparpotenzial von durchschnittlich 56 Prozent kommt wohl eher im Einzelfall zustande, realistischer sind aber 40-45 Prozent. Stiftung Warentest (Juli 2014) bescheinigte im Schnitt 45 Prozent Einsparpotential.

    Die Auktionsgebühren

    Die Veröffentlichung einer Auktion bei 2te-ZahnarztMeinung ist kostenpflichtig. Die Gebühren in Höhe von 25 Euro werden aber von einigen Krankenkassen übernommen. Die Liste der Partnerkrankenkassen findest du hier. Unter den derzeit 49 Krankenkassen befinden sich auch einige Große, wie die KKH, Knappschaft und HEK.

    Fazit

    Die Webseite www.2te-zahnarztmeinung.de verschafft einerseits den Patienten einen großen Preisvorteil und den Zahnärzten weitere Einkommensmöglichkeiten.

    Zusätzlich ist noch zu erwähnen, dass alle Zahnarztangebote, auch das zum Schluß ausgewählte, den Patienten zu nichts verpflichten. Die Krankenkasse muss ja noch den Heil- und Kostenplan akzeptieren und eventuelle Patienten-Boni anrechnen. Erst danach gibst du dem Zahnarzt dein OK.

  • Spezial-Portal für Pflegedienste

    In Zeiten von Vergleichsportalen für Versicherungen, Strom-Wasser-Gas oder Urlaubsreisen darf auch ein Portal für Pflegedienste nicht fehlen. Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, ist das schon schlimm genug. Meist möchte die zu pflegende Person das vertraute Umfeld auch nicht verlassen, so daß ein ambulanter und vor allem ein seriöser Pflegedienst gefunden werden will.

    Vorab wichtige Fragen klären

    Die Suche ist nicht einfach, da sich etliche Fragen auftun: Pflegeformen und -stufen, Kosten, Rechtsgrundlagen und Beschäftigungsformen sind neben der Seriösität und Zuverlässisigkeit, wichtige Aspkte, die es zu klären gilt.

    Diese und weitere Fragen werden über das unabhängige Portal 24h-Pflege-Check beantwortet.

    Pflegedienst-Bewertungen lesen

    Im Vordergrund des Vergleichsportals stehen natürlich die Bewertungen von Nutzern, die schon Erfahrungen mit den einzelnen Pflegediensten gemacht haben. Bis zu fünf Sterne können in den Bewertungen für die Kategorien Erreichbarkeit, Preis/Leistung, Organisation und Freundlichkeit vergeben werden. Ein Forum für weiteren Erfahrungsaustausch ist ebenfalls vorhanden.

    Mit der Umkreissuche den Richtigen finden

    Die Suche nach einem Pflegedienst ist auch recht einfach und kann auf zwei Wegen erfolgen. Über die Umkreissuche gibst du den Ort und/oder Postleitzahl ein oder du nutzt die Stichwortsuche. Aus der nachfolgenden Trefferliste suchst du dann einen Anbieter aus.

    15 Fragen + 1 Mausklick = 3 seriöse Angebote

    Die zweite Möglichkeit, einen passenden Pflegedienst zu finden, ist der Angebot-Service. Über einen Fragebogen mit insgesamt 15 Fragen erhältst du unverbindliche Angebote von bis zu drei Pflegediensten.

    Empfohlen: Weitere Web-Recherche

    Wie auch bei anderen Vergleichsportalen, sollte man trotz allem das Suchergebnis mit weiteren Web-Recherchen überprüfen. Erst wenn sich dann ein positiver Eindruck bestätigt, kann man über den Einsatz ernsthaft nachdenken.

Die mobile Version verlassen