Kategorie: Lifestyle & Leben

  • Welche Waren (und wie viel) darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

    Von einer (Urlaubs-) Reise bringt man gerne Souvenirs oder andere Waren mit. Daher sollte sich jeder im Vorfeld Gedanken darüber machen, was und wie viel man nach Deutschland einführen darf, ohne dass es zu unangenehmen Überraschungen bei der Zollkontrolle kommt.

    Besondere Vorsicht ist bei Alkohol und Zigaretten geboten. Die zollfreie Menge wird streng kontrolliert. Bei Verstößen helfen dann auch keine Ausreden mehr. Auch Unwissenheit schützt nicht vor einer Nachberechnung von Steuern und Einfuhrzoll. Das kann dann richtig teuer werden.

    Vollständig tabu sollte der Kauf von lebenden oder toten Tieren sein, auch nicht in Schnaps eingelegt. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) werden nicht nur in Deutschland hart bestraft, auch schon bei der Ausreise aus dem Urlaubsland kann es zu Inhaftierungen kommen. Gefängnis-Aufenthalte in Südamerika, Afrika oder der Türkei sind kein Zuckerschlecken!

    Bei der Reiseplanung, oder auch im Zielland hilft ein Blick in die Zoll und Reise App des Bundesfinanzministeriums. Hier findest du in den verschiedensten Kategorien was und in welcher Höhe eingeführt werden darf. Die Menüführung ist trotz des komplexen Themas recht einfach und übersichtlich. Die App ist im Google Play Store und bei iTunes kostenlos erhältlich.

    Kleiner Tipp: Bei jeglichen Waren und Souvenirs sollten die Kassenbelege aufbewahrt werden, um den Warenwert bei der Einreise zweifelsfrei zu belegen. Denn wenn die Zollbeamten den Wert schätzen müssen, wird es besonders teuer. Eine Berechnungsfunktion von Zöllen und Steuern ist leider nicht vorhanden.

    Hinweis:

    Bei der Urlaubsplanung sollte auch die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Für viele Länder gibt das Auswärtige Amt Reisewarnungen und/oder landesspezifische Sicherheitshinweise heraus. Auch hier gibt es die entsprechende Gratis-App Sicher Reisen für Android und iPhone.

    Beide Apps sind übrigens auch offline verfügbar.

  • Cannabis: Discounter LIDL verkauft nun Cannabis-Blüten

    Seit nun mehr als einem Monat verkauft Lidl zwei Cannabis-Produkte des Schweizer Start-Up-Unternehmens The Botanicals. Damit kann sich jeder Liebhaber dieses Rauschmittel einen (legalen) Joint drehen.

    Nur in der Schweiz erhältlich

    Aber leider nur in der Schweiz. In Deutschland wird es wohl noch eine ganze Weile verboten bleiben. Möglich macht es die liberale Schweizer Drogenpolitik und die Tatsache, dass es gelungen ist, Cannabis-Pflanzen mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent zu züchten.

    Der Verkauf der Cannabis-Blüten erfolgt bei Lidl in Packungen zu 1,5 und 3 Gramm, für umgerechnet 15 Euro (17,99 CHF) bzw. 16,70 Euro (19,99 CHF). Die Blüten stammen aus rein schweizerischem Anbau ohne Verwendung von chemischen, genveränderten und synthetischen Stoffen.

    Leider nicht in Deutschland

    Wer jetzt denkt, dass der Verkauf auch für uns Deutsche gilt, irrt leider. Bei uns ist auch dieses „Cannabis light“ verboten. Frei verkäufliche Hanfprodukte dürfen in Deutschland maximal 0,2 % THC enthalten.

    Einen Lichtblick gibt es aber zumindest für Schmerzpatienten. Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland zugelassen. Ein Rezept des behandelnden Arztes reicht aus, theoretisch jedenfalls.

  • Gesichtserkennungs-Software erfolgreich austricksen für unter 1 Euro

    Der Einsatz von automatischer Gesichtserkennung-Software war ein Lieblingsthema unseres ehemaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Ein Großteil des öffentlichen Raumes sollte mit Kameras überwacht werden. Als Grund wurde natürlich die Terrorabwehr genannt. Wie sinnvoll diese Praxis ist, wird derzeit diskutiert. Wie einfach sich diese Technik austricksen lässt, ist schon sehr verblüffend.

    Funktionsweise der Software

    Automatische Gesichtserkennungssoftware sucht nach unveränderlichen Merkmalen. Zu diesen gehören auch der Augenabstand, Form und Position der Nase, die Biegung der Oberlippe und der Winkel im Dreieck zwischen Nasenspitze und Mundwinkel.

    Neuesten Ergebnissen zufolge, kann mit diesen Daten eine Trefferquote von mehr als 98 Prozent erreicht werden.

    Das dürfte vielen Bürgern ein Dorn im Auge sein, zumal diese Daten irgendwo gespeichert werden sollen.

    So kann man sich wehren

    Um so verblüffender ist es, wie einfach man diese Software austricksen kann. Natürlich kannst du dir eine Maske aufsetzen, die eine biometrische Erkennung verhindert. Solche Vorlagen haben die beiden Künstler Leo Selvaggio und Zach Blas bereits veröffentlicht. Aber auch die bekannte Anonymous-Maske schützt seinen Träger.

    Das Problem dabei ist, dass eine Maskierung bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen verboten ist. Dazu gehören natürlich auch Sturmhauben, Motorrad-Helme und Kapuzen.

    Biometrische Software mit 22 Cent austricksen

    Aber es geht auch einfacher. Die Forscher der Carnegie Mellon Universität haben schon vor zwei Jahren herausgefunden, dass bunte Brille vollkommen ausreichend sein können. Das Ergebnis der Forschung ist im Web frei verfügbar.

    Für gerade einmal 22 US-Cent druckten sie auf Hochglanzpapier Schablonen aus, die dann auf Brillengestelle geklebt wurden. Brillengläser, auch verdunkelte oder verspiegelte, sind nicht notwendig. Das Brillengestell muss nur breit und bunt genug sein.

    So wurde das KI-Erkennungsmuster zu gut 90 Prozent überlistet, die Testpersonen wurden nicht erkannt. Teilweise wurden durch diese Brillen sogar falsche Personen erkannt. Durch zusätzlichen Einsatz von Kontaktlinsen, Perücken und Schminke erreicht man sogar 100 Prozent.

    Eine Anleitung und Brillen-Vorlagen findet man beispielsweise auf der Webseite von Brillen & Sehhilfen.

    Wer sich eine Datenschutzbrille anfertigen möchte, kann sich für kleines Geld ein Brillengestell auf dem Flohmarkt kaufen, einfach die Gläser herausnehmen und die Schablone aufkleben.

    Dass diese Praxis immer noch funktioniert, zeigt der Versuch meiner Nachbarin, vor Ostern ein Foto für einen neuen Personalausweis anfertigen zu lassen. Sie trug beim Fototermin eine Brille mit einem knalligen Kunststoffrahmen. Sie musste die Brille abnehmen, da ein biometrisches Bild sonst nicht angefertigt werden konnte.

    Legal oder Illegal?

    Wer eine solche Datenschutzbrille bei öffentlichen Veranstaltungen trägt, gilt nicht als maskiert. Auf Flughäfen wird man aber bestimmt bei der Personenkontrolle dazu aufgefordert, eine solche Brille abzunehmen.

    Vielleicht werden zukünftig affige Brillen ein weiteres Symbol des Widerstands. Ganz im Sinne von Anonymous.

  • K.O.-Tropfen im Drink rechtzeitig erkennen

    Vielen Vergewaltigungsopfern wurden zuvor K.O.-Tropfen in einem Getränk verabreicht. Daher kommt auch die englische Bezeichnung Date Rape Drugs. Diese Drogen sind oft unterschiedlicher Herkunft, mal ist es GHB, Valium oder Alprazolam (Xanax). Das sind aber nur drei von rund 40 Chemikalien, die zum Einsatz kommen und die Opfer ohnmächtig und willenlos werden lassen. Es gibt aber Möglichkeiten, Drogen im Getränk rechtzeitig zu entdecken.

    Dangerous Drinks

    Man kann nicht vorsichtig genug sein. Egal ob in der Kneipe, dem Club oder einer privaten Party, es wird immer empfohlen sein Getränk nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

    Kriminelle Profis lassen sich davon aber nicht immer abhalten, insbesondere dann wenn sie zu Mehreren sind. Einer lenkt ab, der andere schüttet die Droge ins Glas. Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn man von Fremden zu einem Drink eingeladen wird.

    Das gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Denn auch die Herren der Schöpfung können zum Opfer werden.

    Drogenerkennung

    Etliche Produkte versprechen eine zuverlässige Erkennung von K.O.-Tropfen. Insbesondere sind hier smarte Strohhalme, Rührstäbchen, Becher und Gläser zu nennen. Die meisten Gadgets sind entweder noch nicht verfügbar oder erkennen nur wenige Drogenarten (oft nur GHB u. Ketamin).

    Zudem sind smarte Becher und Gläser sehr unpraktisch. Kaum jemand wird an der Bar seinen Drink in ein anderes Behältnis umfüllen.

    Sehr vielversprechend ist hier die KnoNap-Serviette. Seine Erfinderin, die Studentin Danya Sherman, wurde in ihrem Auslandssemester 2016 selbst Opfer von K.O.-Tropfen.

    Sie entwickelte mit ihrem Team die KnoNap-Serviette, deren Ecken mit einer Testflüssigkeit versehen sind. Ein Tropfen deines Getränkes auf eine der Ecken zeigt mit einer Farbveränderung an, ob dieser mit Drogen versetzt wurde oder nicht.

    Viermal einsetzbar

    Die Serviette kann bis zu viermal verwendet werden und soll 26 von 40 der am häufigsten eingesetzten K.O.-Tropfen erkennen.

    Leider ist KnoNap ebanfalls noch nicht erhältlich, die Tests sind aber fast abgeschlossen. Im Frühjahr 2018 wird dieses Projekt über Kickstarter nach Geldgebern suchen und wenn alles klappt, schon im Herbst 2018 zur Auslieferung bereit stehen.

    Informationen zum Produkt findest du auf www.knonap.comFacebook, Instagram und Twitter.

    Mögliche Kunden sind neben dem Party-Volk auch Bars, Supermärkte, Clubs und Apotheken. In Online-Shops werden sie natürlich auch zu finden sein.

  • Brückentage 2018: Diese Feiertage solltest du kennen

    Für die Urlaubsplanung 2018 solltest du die Feiertage genau kennen. Mit ein paar Brückentagen lassen sich die Urlaubstage effektiv einsetzen. Die gute Nachricht für das kommende Jahr 2018 ist, dass alle Feiertage auf einen Wochentag fallen. Bis auf Heilige Drei Könige (06.01.), der fällt auf einen Samstag.

    Wenn du mit Brückentagen kleinere oder größere Reisen planst, dann vergiss aber nicht, dich mit deinen Arbeitskollegen(-innen) abzusprechen.

    Familien mit Kindern haben Vorrang

    Gegebenenfalls sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Mitarbeiter, die schulpflichtige Kinder oder Kinder in Kitas haben, werden meist bevorzugt, da auch die Kindertagesstätten bei Brückentagen geschlossen sein können.

    Ebenfalls zu beachten sind die Feiertage (z. B. Fronleichnam), die nicht in allen Bundesländern gültig sind.

    Feiertage

    Die Feiertage 2018 in kalendarischer Reihenfolge:

    01. Januar: Neujahr (Montag), bundesweiter Feiertag. Bei Urlaub vom 27.12.2017 bis 05.01.2018 = 7 Urlaubstage = 16 freie Tage.

    06. Januar: Heilige Drei Könige (Samstag), Feiertag in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

    30. März/02.April: Ostern (Freitag/Montag), bundesweiter Feiertag. Bei Urlaub vom 03.04.2018 bis 06.04.2018 = 4 Urlaubstage = 10 freie Tage.

    01. Mai: Tag der Arbeit (Dienstag), bundesweiter Feiertag. Bei Urlaub am 30.04.2018 =1 Urlaubstag = 4 freie Tage.

    10. Mai: Christi Himmelfahrt (Donnerstag), bundesweiter Feiertag. Bei Urlaub vom 30.04.2018 bis 11.05.2018 = 8 Urlaubstage = 16 freie Tage.

    21. Mai: Pfingsten (Montag), bundesweiter Feiertag. Bei Urlaub vom 22.05.2018 bis 25.05.2018 = 4 Urlaubstage = 9 freie Tage.

    31. Mai: Fronleichnam (Donnerstag), Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Bei Urlaub vom 28.05.2018 bis 01.06.2018 = 4 Urlaubstage = 9 freie Tage.

    08. August: Augsburger Friedensfest (Mittwoch), gilt nur in der Stadt Augsburg

    15. August: Mariä Himmelfahrt (Mittwoch), Saarland und in Bayern bei Gemeinden mit vorwiegend katholischer Bevölkerung

    03. Oktober: Tag der Deutschen Einheit (Mittwoch), bundesweiter Feiertag. Bei Urlaub vom 04.10.2018 bis 05.10.2018 = 2 Urlaubstage = 5 freie Tage.

    31. Oktober: Reformationstag (Mittwoch), Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

    01. November: Allerheiligen (Donnerstag), Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Bei Urlaub am 02.11.2018 = 1 Urlaubstag = 4 freie Tage.

    25./26. Dezember: Weihnachten (Dienstag/Mittwoch), bundesweiter Feiertag. Bei Urlaub vom 24.12.2018 bis 31.12.2018 = 4 Urlaubstage = 11 freie Tage.

    Der 24. Dezember, Heiligabend ist ein „normaler“ Arbeitstag. Allerdings gibt es in vielen Unternehmen für diesen Tag eine Sonderregelung. Hierzu fragst du am besten deinen Vorgesetzten. Das gilt übrigens auch für Silverster am 31. Dezember.

    Tipp:

    Wenn du wissenswertes über die Ursprünge und die Geschichte zu den einzelnen Feiertagen erfahren möchtest, empfehlen wir die Webseite Ferienwiki.de.

    Für den Besuch in Österreich ist die Seite Brückentage.info sehr interessant. Hier erfährst du, welche Brückentage unser Nachbarland nutzt. In Österreich nennt man sie allerdings Fenstertage. 

    Und die Urlaubspiraten schlagen dir für deine Brückentage auch gleich das passende Reiseziel vor.

  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • Urlaubsplanung mit Brückentagen optimieren

    Im ersten Quartal jedes Jahres planen die meisten Leute ihren Jahresurlaub. Das bedeutet meist den Kalender hervorholen, und jeden Kalendermonat nach geeigneten Zeiträumen suchen, die man für die Urlaubszeit verwenden kann. Und vielleicht kann man ja sogar noch mit Brückentagen möglichst viele kostbare Urlaubstage einsparen. Das hört sich nach viel Arbeit an? Ist auch meistens so. Aber mit dem richtigen Tool für die Urlaubsplanung ist das nur ein Klacks.

    Das Online-Tool mit dem bezeichnenden Namen Urlaubstage-Planen.de, macht deine Urlaubsplanung zu einem Kinderspiel. Und das bis zum Jahr 2021.

    Du legst im linken Bereich nur den Planungszeitraum fest, gibst dann deine (verbleibenden) Urlaubstage an und bestimmst noch deine Arbeitstage. Über den Bereich Feiertage nach Region, kannst entweder dein Heimat-Bundesland, oder das Bundesland deiner (deutschen) Urlaubsregion auswählen, um eventuelle Feiertage mit in die Urlaubsplanung einbeziehen zu können.

    Der Button Und los geht´s zeigt dir dann den Kalender unter Bezugnahme der zuvor festgelegten Auswahl-Filtern an. Nun kannst du per Mausklick alle in Frage kommenden Kalendertage per Mausklick markieren. Der Link Brückentage vorschlagen zeigt mit grün markierten Kalendereinträgen den effektiven Einsatz deiner wertvollen Urlaubstage. So holst du das beste aus deinem Urlaub heraus.

    Wenn du deine Planung erfolgreich beendet hast, kannst du mit der Schaltfläche Exportieren den Urlaubsplan entweder ausdrucken oder dir per E-Mail zuschicken lassen.

    So schnell und einfach kann Urlaubsplanung sein!

  • Biometrische Passfotos selber erstellen

    Mindestens drei Monate vor einem Auslandsurlaub solltest du kontrollieren, wie lange dein Reisepass und Personalausweis noch gültig sind. Das Ausstellen eines neuen Ausweisdokuments dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Manchmal auch länger. Abgesehen davon, benötigst du biometrische Passbilder, die festgelegten Standards zwingend entsprechen müssen. Sechs Bilder vom Fotografen erstellt, kosten bis zu 30 Euro. Das geht aber wesentlich günstiger, wenn man sie selber anfertigt.

    90 Euro kostet ein neuer Reisepass

    Nun kann man sagen, dreißig Euro alle 10 Jahre ist ok und wer´s billiger haben will geht an einen Fotoautomaten. Sind aber für mehrere Personen neue Ausweispapiere notwendig, sind schnell mal 120 Euro weg, die dann in der Urlaubskasse fehlen. Und die Fotos aus den Automaten sind zudem meist unterirdisch schlecht.

    Hinzu kommen ja noch weitere Kosten, die die ausstellende Behörde erhebt. Für einen Standard-Reisepass werden 60 Euro und für den Personalausweis 28,80 Euro verlangt. Personen unter 24 Jahre zahlen etwas weniger.

    Der Passbild-Generator

    Mittlerweile ist die Software für biometrische Fotos so gut und einfach zu bedienen, dass es nicht mehr als ein paar Minuten dauert, behördentaugliche Bilder zu erstellen, die nur ein paar Cent kosten.

    So ein Programm ist der Passbild-Generator von Vitalij Schäfer (Codenia). Das Programm ist auf der Webseite als kostenloser Download im ZIP-Format erhältlich.

    Nach der Installation öffnest du ein bereits vorhandenes Porträt-Foto und das Programm führt dich anhand von Schablonen durch die Anfertigung des biometrischen Fotos. Dann nur noch auf Fotopapier ausdrucken, ausschneiden und fertig ist das Passbild.

    Sollte dein Drucker nicht die erforderliche Druckqualität erfüllen, dann speichere das Bild auf einem USB-Stick oder SD-Karte und drucke es in einem der Drogeriemärkte wie DM oder Rossmann aus.

    Tipp:

    Bei der Auswahl des Porträt-Fotos müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden. Darunter fallen beispielsweise die Wahl des Hintergrundes, ein neutraler Gesichtsausdruck und das Größenverhältnis von Gesicht zum Bildformat. Eine ausführliche Anleitung findest du ebenfalls auf der Seite des Passbild-Generators.

    Weitere Informationen rund um den Personalausweis und Reisepass erfährst du auf der Webseite des Bundesministerium des Inneren (BMI).

  • Endlich ist es soweit: Seit März 2017 gibt es Cannabis auf Rezept.

    Der 1. März 2017 ist ein guter Tag für alle schwerkranken Menschen. Bisher gab es nur für einzelne Krankheiten, wie zum Beispiel Multiple Sklerose (MS), ein Rezept für ein Cannabis-Medikament. Nun darf es auch anderen, schwerkranken Menschen auf Rezept verschrieben werden.

    In der Vergangenheit konnte man nur mit einer Ausnahmeerlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Cannabisblüten oder -extrakte für eine medizinisch betreute Therapie erwerben. Darunter fiel auch der Eigenanbau von Cannabis, der noch strenger kontrolliert wird.

    Der Arzt muss die Vergabe begründen

    Nun reicht ein Rezept aus, um in der Apotheke medizinischen Hanf zu erhalten. Wer jetzt glaubt, es sei so einfach zu bekommen wie ein Antibiotikum, der irrt. Natürlich muss der behandelnde Arzt den Einsatz von Cannabisprodukten glaubhaft begründen können. Dies ist in der Regel bei Patienten der Fall, bei denen die regulären Medikamente keinen Erfolg mehr bringen.

    Therapie mit Cannabis

    Mit Cannabis können u. a. folgende Erkrankungen behandelt werden:

    • chronische Schmerzen
    • Nervenschmerzen
    • Reduzierung des Augeninnendrucks bei grünem Star (Glaukom)
    • Tourette-Syndrom
    • Multiple Sklerose
    • ADHS
    • Appetitsteigerung bei Aids- und Krebspatienten
    • Rheuma

    Welche Krankheiten zukünftig noch vom Medikament Cannabis profitieren könnten, werden weitere Forschungen unserer Regierung zeigen.

    Staatliche Kontrolle

    Der staatliche Anbau von Medizinal-Hanf ist noch in der Ausschreibungsphase. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Bedarf durch Importe gedeckt.

    Die neugegründete Cannabisagentur des BfArM wird künftig den Anbau, die Qualität und den Verkauf von Cannabis kontrollieren. Gewinnorientiert darf sie dabei aber nicht arbeiten.

    Kosten

    Im zugrundeliegenden Gesetzentwurf wird der durchschnittliche Kostenfaktor auf monatlich 540 Euro beziffert. Auf den ersten Blick erscheint dieser Betrag ziemlich hoch. Aber eine Packung Oxycodon 80 mg mit 100 Tabletten kostet die Krankenkasse auch um die 580 Euro. Und hier ist noch nicht eingerechnet, dass eventuelle Nebenwirkungen mit weiteren Medikamenten behandelt werden müssen.

    Etlichen Studien zufolge soll Cannabis viel besser verträglich sein und weniger Nebenwirkungen haben. Sollte sich dies in der Realität bewahrheiten, dann haben beide Seiten, Patienten und Krankenkassen, einen großen Vorteil von der neuen Regelung.

    Persönliches

    Meine Ehefrau leidet seit mehr als 10 Jahren an chronischen Schmerzen am ganzen Körper, an Polyneuropathie und weiteren Nervenschmerzen. Neben dem bereits oben erwähnten Oxycodon 80 mg, nimmt sie mehrmals täglich weitere, schwere Medikamente ein (Pregabador 150 mg, Tizanidin 4 mg, Duloxetin 90 mg). Insgesamt sind es derzeit 18 Tabletten pro Tag.

    Auch sie steht bereits auf der Cannabis-Behandlungsliste ihres Arztes. Die Therapieerfolge werden wir als Updates in diesen Artikel einfließen lassen.

  • Apotheken- und Verschreibungspflichtig oder frei verkäuflich. Das Kreuz mit den Medikamenten.

    Tagtäglich werden wir beim Fernsehen mit Werbespots der Pharmaindustrie gequält. Man könnte meinen, wir bräuchten gar keine Ärzte mehr. Der Griff zu Medikamenten ohne Rezept reicht aber bei weitem nicht aus, um die Beschwerden, die man in Eigendiagnose festgestellt hat zu lindern. Aber welche Medikamente sind frei verkäuflich, rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig?

    Einteilung in drei Gruppen

    Bei uns werden Medikamente – grob gesagt –  in drei Kategorien unterteilt. In der Ersten befinden sich die verschreibungspflichtigen Präparate. Sie sind gleichzeitig auch apothekenpflichtig. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem neue Wirkstoffe, auf deren Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen werden muss und noch nicht genügend Erfahrungswerte bestehen. Auch bestimmte Medikamentengruppen gehören zu den generell Verschreibungspflichtigen, wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Antidiabetika.

    In der zweiten Gruppe befinden sich Medikamente die man ausschließlich in der Apotheke (auch ohne Rezept) kaufen kann (=apothekenpflichtig). Hierzu gehören auch Schmerzmedikamente wie Ibuprofen, die eine bestimmte Menge an Wirkstoff nicht überschreiten dürfen. Sie stellen ein bekanntes und vertretbares Maß an Sicherheit und Nebenwirkungen dar, bei denen eine Beratung durch den Apotheker ausreicht.

    Die dritte Kategorie bilden die frei verkäuflichen Arzneimittel, die in Drogerien und Supermärkten erhältlich sind. Diese sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu kurieren. Im Wesentlichen sind dies Produkte wie Tees, Heilerden und Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Vitamine).

    Welche Arzneimittel und Wirkstoffe in diese Kategorien gehören, entscheidet der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht. Dieses Gremium spricht dann eine Empfehlung aus, die das Bundesgesundheitsministerium umsetzen kann.

    Frei verkäuflich, aber nicht harmlos

    Frei verkäufliche Arzneimittel, egal ob aus der Apotheke oder Drogerie, sind nicht frei von Gefahren und Nebenwirkungen. Bei einer großen Anzahl von Präparaten gibt es vermehrt Hinweise, dass es bei einer längeren Einnahme von Schmerzmitteln (ab ca. 4 Tagen) zu gefährlichen Nebenwirkungen kommen kann. Dazu gehören Magenblutungen, Nieren- und Leberschäden, allergische Reaktionen und Vergiftungserscheinungen.

    Besonderes aufpassen sollte man auch bei der Einnahme von Erkältungsmitteln. Nicht selten sind sie angereichert mit Alkohol, Acetylsalicylsäure, Diclophenac, Naproxen und Ibuprofen.

    Der Arztbesuch

    Generell gilt die Devise: Lassen nach zwei Tagen die Beschwerden nicht nach, oder kannst du absehen, dass du die Medikamente länger als vier Tage nehmen musst, dann ist ein Arztbesuch notwendig. Sonst ist die Gefahr der Überdosierung und zusätzlichen Gesundheitsbeschwerden zu groß.