Kategorie: Recht

  • Falsche Inkassoschreiben fordern Zahlung auf ausländische Konten

    Derzeit tauchen verstärkt in Brandenburg betrügerische Inkassoschreiben auf, die von einem Unternehmen namens Portex Inkasso AG stammen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät daher vorsichtig zu sein und nicht aus Angst sofort zu bezahlen.

    In dem Inkassoschreiben werden Mahnkosten und vorgerichtliche Inkassokosten in Höhe von zirka 280 Euro geltend gemacht. Diese sollen von einem Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen von TOP100 Gewinnspiele und EUROJACKPOT-49 stammen.

    Aber auch andere Namen von angeblichen Inkassounternehmen tauchen auf, die fast wortgleiche Schreiben versenden. Darunter befinden sich auch PROEX INKASSO, PLUS INKASSO oder INVESTMENT Inkasso.

    Überweisung auf ausländisches Konto

    Die Kosten sollen umgehend auf das im Schreiben genannte Konto überwiesen werden. Die IBAN beginnt in den Fake-Inkassoschreiben meist mit FR für Frankreich. Desweiteren tauchen aber auch andere IBAN Länderkennungen, wie beispielsweise LT (Litauen) oder GR (Griechenland) auf.

    Anzeige bei der Polizei erstatten

    Wenn du ein solches Inkassoschreiben erhalten hast, dann solltest du auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen, auch beiliegende Überweisungsträger oder vorgefertigte Kündigungen sollten nicht ausgefüllt und versendet werden. Stattdessen ist eine Anzeige bei der Polizei besser, damit gegen die Betrüger ermittelt werden kann.

    Verbraucherzentrale

    Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite eine Blacklist bereits bekannte Fake-Inkassounternehmen zur Verfügung. Die Webseite enthält auch einen Link zur Beschwerde-Box, bei der man noch nicht verzeichnete unseriöse Inkassodienste melden kann.

    Wer sich aber nicht sicher ist, ob ein Inkassoschreiben seriös oder unseriös ist, sollte sich persönlich seine zuständige Verbraucherzentrale wenden. Die für dich zuständige Filiale findest du auf der Homepage der Verbraucherzentrale im Bereich Beratung.

  • SPD kämpft für kürzere Vertragslaufzeiten

    Die von Mobilfunk-, Telefon- und Fitness-Verträgen bekannte zweijährige Vertragslaufzeit mit automatischer Verlängerung könnte bald der Vergangenheit angehören.

    Unsere Justizministerin Katarina Barley (SPD) will mit einem neuen Gesetz lange Vertragslaufzeiten verhindern und somit den Verbraucherschutz stärken. Das berichtete die Tagesschau am 31. März 2019.

    Demnach sollen nur noch Laufzeiten von maximal einem Jahr gelten und die automatische Vertragsverlängerung ist auf drei Monate begrenzt, falls nicht einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

    Zustimmung erhält die SPD-Politikerin auch vom CDU-Abgeordneten Sebastian Steineke, der im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sitzt. Lediglich die FDP befürchtet eine Unsicherheit bei den Anbietern, sowie steigende Preise.

    Das neue Gesetz wird nicht nur die Laufzeiten regulieren, es bekämpft zudem auch weitere Kostenfallen, wie unerlaubte Telefonwerbung und überhöhte Kosten durch Inkassounternehmen. Alle Änderungen werden im Eckpunktepapier des Justizministeriums aufgelistet. Wann das Gesetz in Kraft treten könnte, ist leider noch nicht bekannt.

    Auch wenn das neue Gesetz auch andere Bereiche des Vertragswesens betrifft, so würde es für uns Verbraucher schon mehr Transparenz und Schutz bei den üblichen Kostenfallen von Mobilfunk- und Fitness-Verträgen bedeuten.

  • Neues Jahr, neue Regeln. Das ändert sich ab 01. Januar 2017.

    Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:

    Mindestlohn

    Der bisherige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro brutto angehoben. Damit erhält ein Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zirka 55 Euro pro Monat mehr.

    Wer als Alleinstehender Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) erhält, der bekommt ab sofort auch mehr Geld. Um ganze 5 Euro wurde der Hartz-4-Satz erhöht.

    Pflegestufen

    Die bisherigen drei Pflegestufen wurden neu definiert und auf insgesamt fünf Pflegegrade erhöht.

    Für die Bewilligung der Pflegegrade (ab Antragsstellung 01.01.2017) wurde damit zusätzlich eine bessere Beurteilung von psychisch sowie an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ermöglicht, die in die Gesamtbeurteilung des Pflegeanspruchs mit einfließen.

    Bisher wurden im wesentlichen nur körperliche Beeinträchtigungen für die Erteilung einer Pflegestufe herangezogen. Mit der Pflegereform haben es zukünftig nun auch Demenz- und Alzheimerpatienten leichter, einen Pflegegrad zu beantragen (und zu erhalten).

    Bemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen beziehen, zahlen den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen. Nicht prozentual für das gesamte Einkommen, sondern nur bis zum Monatsbrutto von 4350 Euro. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu 2016, nun rund 113 Euro mehr in die Sozialkassen zu entrichten sind.

    Kindergeld

    Ab Januar 2017 gibt es für jedes Kind pro Monat zwei Euro Kindergeld mehr. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Was für dich als Steuerzahler günstiger ist, errechnet am Jahresende das Finanzamt.

    Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt ebenfalls gestiegen. Zirka sieben bis zehn Euro mehr pro Kind bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. Als Orientierungshilfe dient hier die Düsseldorfer Tabelle.

    Steuererklärung auf dem Bierdeckel

    Die vom CDU-Politiker Friedrich Merz zitierte Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es zwar noch nicht, dafür ist die Steuererklärung zukünftig weitestgehend belegfrei.

    Da die Finanzämter in Belegen, Quittungen und Rechnungen ersticken, haben die Finanzbehörden entschieden, dass ein Einreichen von Belegen nicht mehr zwingend notwendig ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nun alles gefahrlos von der Steuer absetzen kann. Weiterhin kannst du nur das geltend machen, was du durch Belege beweisen kannst.

    Das Finanzamt kann jederzeit Belege zur Einsicht anfordern. Daher müssen die Steuerpflichtigen alle Belege mindestens ein Jahr lang zu Hause aufbewahren.

    Höhere Steuerfreibeträge

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit werden nicht komplett versteuert. Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird ab 2017 auf 8820 Euro angehoben (bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag). Das sind insgesamt 168 Euro mehr als 2016. Allerdings beträgt hier die Steuerersparnis für einen Ledigen nur bei ca. 25 Euro pro Jahr und lindert somit nur ein wenig die kalte Progression.

    Weniger Zinsen bei Lebensversicherungen

    Der geringere Zins betrifft den Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden maximal zusichern dürfen. Er sinkt von 1,25 auf 0,9 Prozent für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen ab 01.01.2017. Die alten Verträge bleiben davon unberührt.

    Rente

    Rentner können sich in diesem Jahr über eine zweiprozentige Rentenerhöhung freuen. Ebenso wurde die steuerfreie Hinzuverdienstgenze von 5400 Euro auf 6300 Euro angehoben. Das Novum hierbei ist, dass es sich um eine jährliche Hinzuverdienstgrenze handelt. Sie ersetzt die starre monatliche Begrenzung von 450 Euro. Und älteren Arbeitnehmern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird es mit der Flexi-Rente einfacher gemacht, eine vorgezogene Rente zu bekommen und gleichzeitig einem Job nachzugehen.

     

    Abschließende Feststellung

    Es ist noch zu bemerken, dass es sich in diesem Artikel nur um einen Teil der neuen Bestimmungen und Gesetze handelt. Ebenfalls kann hier nicht der komplette Inhalt der angesprochenen Themen abgebildet werden, da die persönliche Lebenssituation jedes Betroffenen zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt.

    Daher ist es zwingend erforderlich, sich zusätzliche Informationen über das Internet oder bei den einschlägigen Beratungsstellen zu suchen.

  • Familienrecht 2015: Die Düsseldorfer Tabelle 2015 seit 01.01.2015 als PDF-Download

    Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Sie ist das Ergebnis von Koordinierungsgesprächen zwischen allen Oberlandesgerichten und der „Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V“.  Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt nur eine Richtlinie über den monatlichen Unterhaltsbedarf (bezogen auf drei Unterhaltsbereichtigte) dar.

    Düsseldorfer Tabelle 2015 als PDF-Download

    Seit dem 01.01.2015 gelten laut Düsseldorfer Tabelle folgender Bedarf (auch für 2015), sortiert nach Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (erste Spalte) und Altersstufen in Jahren gemäß §1612a Abs. 1 BGB:

    Nettoeinkommen / Alter0-56-1112-17ab 18ProzentsatzBedarfskontrollbetrag
    bis 1.500 €317364426488100880/1.080
    1.501 – 1.9003333834485131051.180
    1.901 – 2.3003494014695371101.280
    2.301 – 2.7003654194905621151.380
    2.701 – 3.1003814375125861201.480
    3.101 – 3.5004064665466251281.580
    3.501 – 3.9004324965806641361.680
    3.901 – 4.3004575256147031441.780
    4.301 – 4.7004825546487421521.880
    4.701 – 5.1005085836827811601.980

    Ab 5.101 Euro richtet sich der Bedarf nach den Umständen des Falls.

    Weitere Anmerkungen zum Kindermindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2015 snagifinden Sie in der PDF-Datei des OLG Düsseldorf:

    duesseldorfer-tabelle-2015-download

    Im PDF-Dokument erfahren Sie auch, welche Ab- und Zuschläge bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtiger angemessen sind oder welche berufsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden können. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen, wie im Einzelnen die Unterhaltsansprüche gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden.

  • Frag den Staat: Hier bekommen Sie Hilfe bei Anfragen an den Staat und die Behörden

    Auf dessen Webseite, www.FragDenStaat.de, wird über ein Online-Formular die Anfrage entgegengenommen und an die entsprechende Behörde versendet.

    frag-den-staat-information-freiheit-gesetz-anfrage-informationspflicht-behoerde-transparenz

    Klicken Sie auf der Homepage auf den Button Stellen Sie eine Anfrage um Ihr Anliegen zu starten. Sie werden dann automatisch durch alle erforderlichen Schritte hindurchgeführt.

    fragdenstaat-anfrage-formular-oeffentlich-privat-nicht-bund-regierung-behoerde

    Auf Wunsch können Sie Ihre Anfrage auf der Webseite FragDenStaat.de veröffentlichen lassen. Private Daten werden natürlich ausgeblendet.

    Die Antworten der Behörden wird für maximale Transparenz ebenfalls veröffentlicht.

    Diese Webseite gehört zu den Wichtigen im Internet. Sie fördert durch die Veröffentlichung von Behördenanfragen die Transparenz der Informationspflicht von Staat und Behörden. Außerdem wird die positive und negative Antwortpraxis dieser Verwaltungen für alle öffentlich gemacht.

    Das einzige Manko dieser Plattform ist, dass sie derzeit nur für den Bund, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Hamburg funktioniert.

    Zusätzlich unterstützt wird FragDenStaat.de unter anderem von folgenden Organisationen (wenn auch nur ideell):

    • Transparency International Deutschland e.V.
    • Reporter ohne Grenzen
    • LegalLeaks
    • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union von Ver.di
  • Erbengemeinschaften bringen oft Streit in die Familie – So einfach verkaufen Sie Ihren Anteil

    Einer Erbschaft geht der Tod eines lieben Verwandten, oder eines Freundes voraus. Dies ist ohnehin schon ein trauriger Anlass. Hat dieser ein Haus oder ein Grundstück einer Erbengemeinschaft hinterlassen, fängt oft ein unschönes Hauen und Stechen an. Intrigen werden gesponnen und die Erben streiten sich bis aufs Blut und eine Einigung rückt in weite Ferne. Nicht selten entzweien sich dann die Familien auf Jahrzehnte. Wer sich aus diesen Streitigkeiten heraushalten will, kann seinen Anteil jetzt auch auf dem Marktplatz der Webseite von Erbanteile.de zum Verkauf anbieten. Und das auch ohne die Zustimmung der anderen Erben.

    Erbstreitigkeiten? Nein Danke!

    Im Wesentlichen funktioniert der Verkauf eines Erbanteils auf dem Marktplatz von Erbanteile.de genauso wie ein „normaler“ Hausverkauf. Ist man sich mit dem Käufer einig geworden, landet der Erlös „in harter Währung“ auf Ihrem Bankkonto und der Käufer nimmt Ihren Platz in der Erbengemeinschaft ein.

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    Anteil an einer Erbengemeinschaft einfach an den Meistbietenden verkaufen

    Der zu verkaufende Erbanteil wird anonymisiert auf dem Marktplatz veröffentlicht und mit einer Chiffre versehen. Die Daten Ihres Erbanteils geben Sie nach der kostenlosen Registrierung auf Erbanteile.de ein.

    Dabei werden Sie automatisch durch die verschiedenen Schritte hindurchgeführt. Ihr Ergebnis könnte dann wie folgt aussehen:

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    Inklusive Beratung der angeschlossenen Experten

    Meldet sich einer der derzeit über 100 Investoren, dann erfolgt der Austauch von Informationen und Dokumenten abseits von Erbanteile.de. Ebenso bleibt die Wahl des Notars Ihnen überlassen, Sie können aber auch jederzeit auf den angeschlossenen Expertenpool der Plattform zurückgreifen.

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    Einstellungs- und Vermittlungsgebühren

    Wie bei den meisten Marktplätzen auch, ist das Verkaufen von Erbanteilen nicht ganz kostenlos. Die erfolgsabhängige Vermittlungsgebühr beträgt einmalig 1,25 Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) vom Verkaufserlös. Hinzu kommt eine, nach Monaten gestaffelte Einstellgebühr.

    • 1. – 3. Monat – 40 Euro/Monat
    • 4.- 6.  Monat – 30 Euro/Monat
    • 7.- 9. Monat – 20 Euro/Monat
    • 10.-12. Monat – 10 Euro/Monat

    Wieviel Sie für Ihren Erbanteil letztendlich erhalten, liegt nicht nur an Ihrem Verhandlungsgeschick. Auch hier gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage.

    Manchmal bewahrheitet sich aber auch folgendes Sprichwort:

    „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.“

  • Flensburger Verkehrssünderkartei: Den eigenen Punktestand in Flensburg abfragen

    Jeder Autofahrer hat im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg ein eigenes Punktekonto. Haben sich dort zu viele Punkte angesammelt, wird ein Aufbauseminar fällig (ab 14 Punkten) oder der Führerschein entzogen (ab 18 Punkten). Doch wie viele Punkte hat man eigentlich in Flensburg? Diese Frage beantwortet das Auskunftsformular des Verkehrszentralregisters.

    Punkte in Flensburg erfragen

    Ab acht Punkten erhalten Sie automatisch eine schriftliche Verwarnung und Informationen über den aktuellen Punktestand. Wenn Sie zwischendurch erfahren möchte, ob und wie viele Punkte Sie in Flensburg angesammelt haben, können Sie kostenlos den eigenen Punktestand abfragen. Und zwar folgendermaßen:

    1. Rufen Sie die Webseite http://www.kba.de auf.

    2. Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf Zentrale Register und dann in der linken Spalte auf Fahreignungsregister und Auskunft aus dem Fahreigungsregister.

    Alternativ hierzu können Sie auch direkt die folgende Webseite aufrufen:

    http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

    3. Klicken Sie auf Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (pdf), um das Antragsformular zu öffnen. Sie können das Formular auch direkt über folgende Adresse herunterladen:

    http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/formular_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    4. Drucken Sie das Antragsformular aus, und füllen Sie es aus.

    5. Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie dann zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder einer amtlich beglaubigten Unterschriftskopie an die folgende Adresse:

    Kraftfahrt-Bundesamt
    24932 Flensburg

    Nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg.

  • BGH-Urteil zu Kreditgebühren: Hier gibt’s Musterschreiben und Vorlagen für den Einspruch

    Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.

    Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten

    Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.

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    Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch

    Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.

    Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage

    Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.

    Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:

    1. Klicken Sie auf der Seite www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr auf Hier starten.

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    2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.

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    3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.

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    4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.

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    4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.

    Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.

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    Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:

    Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und mehr
    Kostenlose rechtssichere Verträge und Musterschreiben für Geschäftliches und Privates als PDF-Download

  • Flugverspätung – So viel Geld und Leistungen stehen Ihnen bei Verspätungen, Annullierung und Überbuchung zu

    Im Rahmen einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Rechte der Reisenden bezüglich Flugverspätungen gestärkt worden. Vor drei Jahren hatten die Richter bereits geurteilt, dass Reisende bei Flugverspätungen ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben. Diese Regelung gilt nicht nur für ausgefallene Flüge, wie es das Gesetz eigentlich vorgeschrieben hat. Die Entscheidung von 2009 wurde durch das EuGH nun noch einmal untermauert. Wenn sich die Flugverspätung auf über drei Stunden belaufen sollte, dürfen betroffene Reisende eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 EUR in Anspruch nehmen.

    Welche Vorkommnisse sind abgesichert?

    Die Richter haben sich in den Entscheidungen vom 23.10.2012 (Aktenzeichen C-581/10 und C-629/10) bei ihrem Beschluss auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Es sei egal ob der Flug in letzter Minute abgesagt wurde oder eine starke Flugverspätung vorliegt. Die Fluggesellschaften haben eine Zahlungspflicht und diese entfällt nur, wenn der Grund für die Verspätung seitens der Fluglinie »unbeherrschbar« gewesen sei. Das Urteil gilt auch für Altfälle. Betroffene, die eine große Verspätung vor bis zu drei Jahren zu verkraften hatten, dürfen noch eine Ausgleichsleistung von der Fluggesellschaft verlangen.

    In Deutschland gibt es neue Firmen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Dazu zählen zum Beispiel Fairplane, EUclaim und flightright. Es wird ein Erfolgshonorar vereinbart, welches fällig wird wenn die Flugreisenden gegenüber der Fluggesellschaft erfolgreich waren. Alternativ dazu werden Ansprüche von Reisenden erworben und bei den Fluglinien geltend gemacht.

    So viel Geld und Leistungen gibt es

    Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung und beläuft sich auf 250 bis 600 Euro. Bei einem Flug bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, 400 Euro bei 1500 bis 3500 Kilometern und 600 Euro wenn es mehr als 3500 Kilometer sein sollten. Welche Ausgleichszahlungen, Kostenerstattungen und Betreuungsleistungen Ihnen bei Verspätungen, Annullierung und Überbuchung zeigt sehr ausführlich die Tabelle der Stiftung Warentest.

  • Musterverträge: Kostenlose rechtssichere Verträge und Musterschreiben für Geschäftliches und Privates als PDF-Download

    Ohne Papier läuft in Deutschland nichts. Für fast alles braucht man einen Vertrag oder eine Vereinbarung. Arbeitsvertrag, Geheimhaltungsvereinbarung, Auto-Kaufvertrag, Patientenverfügung – das alles und mehr sollte man schriftlich festhalten. Doch aufgepasst: Wichtige Verträge sollte man nicht einfach irgendwie und mal eben zwischendurch aufsetzen. Verträge und andere schriftliche Vereinbarungen sollten rechtssicher formuliert und juristisch wasserdicht sein. Doch woher bekommt man rechtssichere Vertäge? Für jeden Vertrag gleich einen teuren Rechtsanwalt zu beauftragen, geht ganz schön ins Geld. Das muss es nicht, denn im Internet gibt es jede Menge wasserdichte Musterverträge und Musterschreiben für jede Gelegenheit.

    Kostenlos Muster für Verträge downloaden

    Im Internet gibt es jede Menge kostenlose Musterbriefe und Verträge; wo genau steht in unserem Tipp „Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und vieles mehr„. Hier finden Sie auch einen Musterbrief-Generator, etwa für Kündigungen oder Adressänderungen beim Umzug. Bei simplen Vorgängen wie die Kündigung der Wohnung oder Beschwerden bei Flugverspätungen reichten die kostenlosen Vorlagen vollkommen aus.

    Anders sieht es bei wichtigen Verträgen aus. Denn Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Damit laienhaft zusammengeschusterte Verträge bei späteren Auseinandersetzungen nicht zum Bumerang werden, sollte man zumindest bei wichtigen Verträgen wie Arbeitsverträgen oder dem Autoverkauf auf juristisch wasserdichte Dokumente setzen. Auch die gibt es im Internet zum Teil kostenlos, und zwar beim Onlinedienst SmartLaw. Zusätzlich werden individuelle Vorgaben bei der Erstellung berücksichtigt. Hier können Sie folgende Verträge und Dokumente kostenlos als PDF erstellen. Einfach auf der Seite mit den angebotenen Verträgen auf den jeweiligen Vertrag mit dem Zusatz „Gratis“ klicken, etwa:

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    Das Praktische am SmartLaw-Angebot: Bei jedem Vertrag führt ein Assistent Schritt für Schritt vom leeren Blatt zum fertigen Vertrag. Der Assistent stellt auch für Laien leicht verständliche Fragen und stellt zum Schluss den individuell zusammengestellten rechtssicheren Vertrag als PDF-Download zur Verfügung. Beim Vertrag für den Autokauf oder Autoverkauf geht es zum Beispiel um Angaben zum Fahrzeug, den Kaufpreis, der Sachmängelhaftung oder zusätzlichen Vereinbarungen. Pfiffig: alle Sachverhalte werden ausführlich erläutert, etwa die Frage, was es genau mit dem Rücktrittsrecht und der Rücktrittserklärung auf sich hat. Sind alle Fragen des Assistenten beantwortet, erhält man am Schluss den fertigen Vertrag als Download im PDF-Format.

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    Noch mehr rechtssichere Musterverträge

    Neben den kostenlosen Musterverträge, Formularen und Vorlagen gibt es bei SmartLaw auch kostenpflichtige Verträge. Die sind vor allem dann sinnvoll, wenn es um die Bereiche Arbeit, Mitarbeiter, Immobilien, Wohnung, Darlehen oder Erbe – also um eine Menge Geld und Verantwortung geht. Die Preise für die professionellen Vertragsvorlagen halten sich aber in Grenzen. Einen rechtssicheren Arbeitsvertrag gibt es zum Beispiel für 49 Euro, einen Wohnungsmietvertrag für 29 Euro oder eine Patientenverfügung für 29 Euro. Das ist immer noch wesentlich günstiger als direkt bei einem Rechtsanwalt. Das simple Prinzip der Vertragserstellung gilt auch für die kostenpflichtigen Verträge: auch hier führt ein Assistent Schritt für Schritt durch alle Fragen und stellt am Ende den fertigen, individuell auf Sie zugeschnittenen Vertrag zusammen.

    Der Vorteil gegenüber den sonst im Internet erhältlichen Musterverträgen: bei Standard-Musterverträgen muss man oft Regelungen streichen oder hinzufügen und läuft dann schnell Gefahr, gegen geltendes Recht zu verstoßen oder die in vielen Rechtsgebieten sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten zu überschreiten. Etwa beim Arbeitsrecht und den Vorgaben zu Lage und Dauer der Arbeitszeit oder den Fristen und Modalitäten bei Vermietungen. Im schlimmsten Fall führen die gestrichenen oder ergänzten Passagen zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Das kann mit dem Assistenten nicht passieren, da aufgrund der abgegebenen Antworten immer ein Vertrag innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten und ohne Fallstricke herauskommt.

    Für die Geschäftswelt und den Bereich Immobilien gibt es bei SmartLaw Assistenten für folgende Musterverträge und Vorlagen:

    • Arbeitsvertrag Mini-Job
    • Arbeitsvertrag Teilzeit
    • Arbeitsvertrag Vollzeit
    • Arbeitsvertrag Werkstudent
    • Aufhebungsvereinbarung
    • Geheimhaltungsvereinbarung (deutsch)
    • Geheimhaltungsvereinbarung (englisch)
    • Model Release
    • Praktikantenvertrag
    • Stellplatz-Mietvertrag
    • Verlängerungsvereinbarung
    • Vertrag Fremdgeschäftsführer
    • Vertrag Gesellschafter-Geschäftsführer
    • Webdesignvertrag (selbständig)
    • Wohnungs-Mietvertrag

    Für private Verträge stehen folgende Muster und Fomulare zur Auswahl:

    • Autokaufvertrag (kostenlos)
    • Bankvollmacht (kostenlos)
    • Ehegattentestament
    • Einzeltestament
    • Erbfolgeprüfung (kostenlos)
    • Geschiedenentestament
    • Lebenspartnertestament
    • Patientenverfügung
    • Postvollmacht (kostenlos)
    • Privatdarlehen (kostenlos)
    • Verweigerung Geschäfte Minderjähriger (kostenlos)
    • Vorsorgeregelung