Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ich etwa Geliehenes beschädige?
Aus der Reihe „Populäre Rechtsirrtümer“ heute ein Rechtsirrtum aus dem Bereich Versicherungen. Irrtum: „Wenn etwas Geliehenes kaputtgeht, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden“ Diese Aussage ist falsch. Wenn Sie etwa von einem Freund eine Videokamera für den Urlaub ausleihen und diese im Urlaub ins Wasser fällt, müssen Sie die Kamera selbst ersetzen. Die Haftpflicht-Versicherung kommt für den […]
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