Die Anreise zum Kreuzfahrtschiff – Ihre Rechte bei höherer Gewalt
Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich über die Klage eines Ehepaares zu entscheiden, dessen Flug aufgrund des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull und der damit verbundenen Aschewolke abgesagt wurde. Sie erreichten deshalb nicht rechtzeitig den Hafen, in dem das Kreuzfahrtschiff lag, auf dem sie eine Reise gebucht hatten. Trotzdem verlangte der Reiseveranstalter die fast vollständige Bezahlung der Reise, weil sie erst kurz vor dem Reisetermin storniert worden war. Gegen diese Forderung setzte sich das Paar vor Gericht erfolgreich zur Wehr.
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