Kategorie: Versicherungen

  • Versicherung für Smartphones, Tablets und Co: Lohnt sich das für mich?

    Viele Versicherer buhlen beim Kauf eines elektronischen Gerätes mit einem Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Alltagsschäden, wie Kurzschluss oder Bedienungsfehler. Ob sich so eine Versicherung für das eigene Gerät lohnt, hängt meist von verschiedenen Faktoren ab und sollte nicht vorschnell abgeschlossen werden.

    Zusatzversicherungen als Teil des Umsatzes

    Eine solche Versicherung sollte man schon gar nicht unter Zeitdruck oder auf das gute Anraten eines Verkäufers im Elektronik-Markt abschließen. Durch die Preiskämpfe im Einzelhandel sind zusätzliche Versicherungsprovisionen, die der Händler vom Versicherer für eine erfolgreiche Vermittlung erhält, ein wesentlicher Teil der Gewinnerwartung geworden.

    Versicherung nie unter Zeitdruck abschließen

    Für dich als Kunde bleibt im Geschäft meist keine Zeit, die Versicherungsbedingungen gründlich durchzulesen. Auch der Aussage des Verkäufers, dass das Versicherungsangebot nur jetzt, zum Zeitpunkt des Kaufs gilt, kann man gelassen entgegensehen. Dies dient meist nur dazu, den Käufer zu einem Abschluss zu drängen.

    Es gibt genügend andere Versicherer, die auch nach dem Kauf dein Gerät versichern. Allerdings sollte man sich dann innerhalb der nächsten paar Tage um eine Versicherung kümmern.

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    Die Computerzeitschrift Chip bietet in Zusammenarbeit mit Schutzklick.de einen solchen Geräteschutz an. Die Kosten für den Einjahresvertrag liegen derzeit bei 34,95 Euro, mit Diebstahlschutz kostet er 39,95 Euro. Für einen Zweijahres-Vertrag werden 59,95 Euro bzw. 69,95 Euro berechnet. Beide Vertragsvarianten enden automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung ist daher nicht notwendig. Für eine Verlängerung muss man dann aber selber sorgen.

    Der Abschluß der Versicherung ist online in drei Schritten schnell vorgenommen.

    1. Schutz für Gerät auswählen
    2. E-Mail-Adresse und Seriennummer eintragen
    3. Bezahlen (PayPal, Lastschrift, MasterCard, Visa, Sofortüberweisung)

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    Danach erfolgt noch die Bestätigung des Versicherers und dein Gerät ist geschützt.

    Vor dem Vertrags-Abschluß

    Man kann natürlich Geräte aller Preisklassen versichern. Nur leider lohnt es sich nicht für alle. Bei den günstigen Einsteigermodellen um 100 Euro lohnt es sich weniger. Die Versicherungsbedingungen enthalten nämlich eine Selbstbehaltsklausel, die den Eigenanteil an einem Schaden regelt. Derzeit sind es 25 Prozent des Kaufpreises zum Anschaffungszeitpunkt, mindestens jedoch einen Festbetrag, der von der Höhe des Kaufpreises abhängt.

    Daher sollte man vor dem Abschluß der Geräteversicherung in die Versicherungsbedingungen schauen. Mit insgesamt sechs Seiten ist diese recht übersichtlich.

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    Die Versicherung lohnt sich also erst richtig bei hochpreisigen Geräten. Bei günstigen Smartphones/Tablets/Kameras sollte man sich eine Frage stellen: Kann ich mir im Schadensfall ein neues, vergleichbares Gerät (Zeitwert beachten!) kaufen oder nicht?

    Die gleiche Frage gilt im Übrigen auch für die Vollkasko-Versicherung eines gebrauchten Fahrzeugs…

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    Noch mehr Versicherungen

    Über die Webseite von Chip.de kann man nur Smartphones, Tablets, Kameras und Laptops versichern. Über den Kooperationspartner Schutzklick.de lassen sich noch weitere Gegenstände des täglichen Lebens versichern.

  • KFZ-Versicherung: Sonderkündigungsrecht

    Alle Jahre wieder ist am 30. November Schluss: Nach diesem Datum ist kein Wechsel zu einem anderen KFZ-Versicherer mehr möglich. Was ist jedoch, wenn im neuen Jahr die Kosten für die Versicherung plötzlich steigen? Dann können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Die Unsicherheit ist groß, wenn Sie von Ihrem Versicherer eine satte Erhöhung der KFZ-Beiträge präsentiert bekommen. In den meisten Fällen genügt ein Gespräch mit einem Berater und das Aushandeln einer niedrigeren Summe — das geht in der Regel aber nur, falls Sie Ihr Fahrzeug schon über mehrere Jahre beim gleichen Anbieter versichern lassen. In anderen Fällen müssen Sie schnell handeln, denn dann können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das lästige Warten bis zum nächsten 30. November entfällt Allerdings gibt es bei der Sonderkündigung ein paar Dinge zu beachten. Das Verbraucherportal TopTarif hat einige Infos zusammengestellt:

    1. Die Sonderkündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn für eine erhöhte Prämie keine Leistungsänderungen und beitragsspezifische Anpassungen vorgenommen werden.

    2. Das Datum der neuen Rechnung ist wichtig: Ab diesem haben Sie vier Wochen Zeit, um die Sonderkündigung Ihrem KFZ-Versicherer zukommen zu lassen. Scheuen Sie keine höheren Portokosten und schicken Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie den Eingang Ihrer Sendung schwarz auf weiß.

    3. Vergleichen Sie in der Zeit unbedingt Tarife, damit Sie so schnell wie möglich nach Erhalt der bestätigten Kündigung bei einem anderen KFZ-Versicherer unterkommen.

    4. Haben Sie die Frist von einem Monat verpasst, können Sie nur noch kündigen, wenn sie auch Ihr Fahrzeug wechseln. Diese Regelung ist allgemeingültig und kann auch ohne eine Prämienerhöhung vorgenommen werden.

    5. Auch ein Unfall oder Schaden kann zum Anlass genommen werden, eine Sonderkündigung einzureichen (das gleiche Recht hat im Übrigen auch der Versicherer Ihnen gegenüber) Doch Vorsicht: In manchen Fällen behält der Versicherer bei der unfallbedingten Sonderkündigung die Jahresprämie — und hofft auf Unwissen der Versicherten. Seit 2008 jedoch haben Sie das Recht darauf, sich die Differenz zurückerstatten zu lassen.

  • Autounfall: Was tun, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt?

    Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: In Deutschland ereignen sich jährlich circa zwei Millionen Autounfälle – die meisten enden mit einem Sachschaden. Je größer der Schaden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung nicht zahlt. Was Sie tun können, wenn der Schaden nicht übernommen wird.

    Wer regelmäßig seine Versicherung zahlt, geht davon aus, dass die Versicherungsgesellschaft in einem Schadensfall die Kosten begleicht. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus: Gerade wenn es um große Summen geht, wird nicht selten zwischen Versicherer und Versichertem um die Leistung gestritten. Viele Kunden wissen dann nicht, wie sie reagieren können, um zu ihrem Recht zu kommen. Der einzige Weg ist meist eine Beschwerde einzulegen. Im letzten Jahr haben sich rund 40.000 Deutsche bei den Aufsichtsbehörden über ihre Versicherung beschwert. Wie das funktioniert, lesen Sie unter anderem hier.

    Abschleppdienst
    Bild: line-of-sight / Fotolia.com

    Ombudsmann entscheidet über individuellen Fall

    Zunächst sollten Sie die Versicherungsunterlagen genau überprüfen, ob Sie wirklich berechtigt sind, Forderungen zu stellen. Ist dieser Fall gegeben, raten Experten dazu, einen Brief per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft zu senden, in dem um eine Stellungnahme gebeten wird. Sollten Sie sich mit ihrer Versicherung auf diese Weise nicht einigen, ist der Kontakt zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) oder einem Ombudsmann nötig. Die beiden Anschriften stehen in jedem Versicherungsvertrag, im Kleingedruckten.

    Ein unabhängig tätiger Ombudsmann ist für die Schlichtung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer zuständig. Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro ist seine Entscheidung für die Versicherer verbindlich, bei höheren Summen gibt er eine Empfehlung ab. Beim Ombudsmann einreichen müssen Sie folgende Unterlagen: Anschrift, Name, Art der Versicherung, Nummer des Versicherungsscheins, Kopien des Vertrags, der Abrechnung sowie des Schriftwechsels. Ist der Ombudsmann nicht erfolgreich, können Sie sich anschließend an die Bafin wenden.

    Bafin: Wartezeit von zwei Monaten

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft, ob die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben einhält. Sie entscheidet zwar nicht, jedoch die Beschwerde allein hilft, dass der Kunde sein Recht erhält. Der Nachteil gegenüber einem Ombudsmann: Dieser entscheidet über den individuellen Fall, die Bafin prüft hingegen das generelle Vorgehen der Versicherungsgesellschaft. Auch müssen Sie mit einer Wartezeit von circa zwei Monaten rechnen, wenn Sie die Bafin kontaktieren.

    Als letzte Möglichkeit bleibt nur noch der Gang zum Anwalt. Ob Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie sich allerdings genau überlegen. Denn Prozesse gegen Versicherungen können sehr langwierig und teuer werden – gerade wenn die Ergebnisse von Bafin und Ombudsmann nicht zu Ihren Gunsten ausgefallen sind.

  • Versicherungsbetrug: So wappnen sich Versicherungen gegen Betrüger

    Haben Sie auch bereits einmal versucht, Ihre Versicherung über das Ohr zu hauen? Dann sind Sie nicht der einzige. Mittlerweile versucht in etwa jeder Zehnte, seine Versicherung zu betrügen, um an möglichst viel Geld zu kommen. Doch Achtung: Jetzt haben sie neue Strategien, um Betrüger besser entlarven zu können.

    Betrug – eine teure Angelegenheit für Versicherungen

    Viele Versicherungen haben täglich mit Betrugsversuchen zu kämpfen. Versicherungsbetrug ist für Versicherer europaweit ein teures und ein sich schnell verbreitendes Problem. Experten zufolge soll sich der bisher dadurch entstandene Schaden in ganz Europa auf zwischen acht und zwölf Milliarden Euro belaufen. Alleine in den letzten zwei Jahren soll die Zahl der Betrugsversuche einen Anstieg von 10 Prozent erlebt haben. Die meisten Betrugsversuche gibt es bei KFZ Versicherungen und bei der privaten Haftpflichtversicherung. Sobald wieder einmal eine neue iPhone Generation auf dem Markt erhältlich ist, gehen plötzlich enorm viele Schadensmeldungen bei den Versicherungen ein – welch ein Zufall. Vor allem dann, wenn die wirtschaftliche Lage zu wünschen übrig lässt, reagieren Versicherte häufig mit einem Betrugsversuch.

    Brandstiftung

    Betrug bei Versicherungen künftig unmöglich?

    Im Jahr 2011 war im Zusammenhang mit den Betrugsversuchen gegenüber Versicherungen erstmals die Rede von einer Anti-Betrugs-Software. Erfinder davon war das Schweizer Versicherungsunternehmen Zurich Financial Services. Diese soll bei der Überprüfung von Schadensmeldungen insgesamt circa 100 Faktoren berücksichtigen, die einen Betrug kennzeichnen. Sobald diese Software Alarm schlägt, wird ein Gutachter zum Versicherten geschickt, um der Sache auf den Grund zu gehen. Versicherte, die angeben, ein Einbrecher hätte die Scheibe eingeschlagen, um ins Haus zu kommen, obwohl die Scherben außerhalb des Hauses liegen, wird künftig vonseiten seiner Versicherung keine Zahlungen mehr erhalten. Dieselbe Software soll künftig auch jene Betrüger entlarven, die immer wieder von derselben Telefonnummer aus verschiedene Schäden bei unterschiedlichen Versicherungen melden. Dieses System funktioniert an sich sehr gut, kommt aktuell aber noch zu wenig zum Einsatz, da viele Versicherungen noch eher auf die alte und sich bewährte Technik setzen. Diesbezüglich wird es jedoch voraussichtlich bald eine Veränderung geben, denn 74 Prozent aller Versicherungen sind dazu bereit, innerhalb der nächsten drei Jahre eine Umstellung zu wagen.

  • Was beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wichtig ist

    Benötige ich eine Rechtschutzversicherung? Was wird damit eigentlich abgesichert? Und worauf sollte man beim Abschluss achten? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier:

    Tipps zur Rechtsschutzversicherung

    Verkehrsrechtschutz, Berufsrechtschutz und/oder der Wohnungs- beziehungsweise Grundstücks-Rechtsschutz können heutzutage bei Bedarf jederzeit abgeschlossen werden. Es gilt zunächst also, den benötigten Umfang des Rechtsschutzes auszumachen. Inwieweit lohnt es sich, die eigenen rechtlichen Interesse durch einen der etablierten Anbieter abgesichert zu wissen? Ist das neue Produkt von Advocard vielleicht die richtige Wahl? All diese Fragen müsse im Vorhinein geklärt werden. Und es gibt noch mehr, worauf der potenzielle Versicherungsnehmer achten sollte: Da zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung für all jene Auseinandersetzungen, die dem Vertragsabschluss vorausgehen, nicht aufkommt, stellt sich die Frage, wann der Schutz überhaupt in Kraft tritt. Drei bis sechs Monate Wartezeit sind in aller Regel vorgeschrieben. Gute Nachrichten gibt es allerdings für diejenigen, die ihren Versicherungsschutz wechseln und nun befürchten, in der Übergangsphase ohne einen Schutz dazustehen. In solchen Fällen ist man nämlich beim Anschlussanbieter ab sofort versichert.

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    © Stockbyte/Thinkstock

    Der Wechsel ist ganz einfach

    Wer bei einem Vergleich im Internet feststellt, dass der eigene Versicherungsschutz nicht mehr ganz den persönlichen Ansprüchen gereicht, der kann – wie gesagt – recht einfach wechseln. Und sollte der Kunde bei seinem derzeitigen Versicherer einen Einjahresvertrag abgeschlossen haben, hat er es dabei natürlich besonders leicht. In so einem Fall sind die Kündigung des alten Vertrages und somit auch der Wechsel bereits innerhalb von drei Monaten möglich. Auch bei den Fünfjahresverträgen gilt meist die besagte Dreimonatsfrist. Wer diese Fristen noch überschreitet, kann meistens innerhalb eines Jahres wieder kündigen. Leichter kommt man bei einer Beitragserhöhung aus dem alten Kontrakt heraus. Der Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn sich die Lebensumstände geändert haben oder man einfach feststellt, dass der aktuelle Versicherungsschutz nicht mehr ausreicht.

  • Hochwasser, Hagel & Co.– wer kommt für die Kosten auf?

    Die letzten Wochen waren voller Turbulenzen und zeigten uns, dass Sommer nicht unbedingt immer in Verbindung mit Sonnenschein und Heiterkeit stehen muss. Neben dem Hochwasser sind starke Gewitter und Hagelschäden im Sommer nicht auszuschließen. Wer aber kommt für die Kosten auf, wenn plötzlich ein vom Sturm umgewehter Baum auf Ihr Auto prallt oder wenn eigroße Hagelkörner unschöne Löcher an Ihren Wagen fabrizieren oder wenn gar Ihr Fahrzeug plötzlich unter Wasser steht?

    Teilkasko als Schutzmaßnahme?

    Wer in Besitz einer Teilkasko ist, kann sich einerseits glücklich schätzen. Neben dem Hagelschaden kommt die Teilkasko nämlich auch für Schäden, die sich aufgrund eines Sturms ergeben, auf. Damit sind umfallende Bäume und herabstürzende Dachziegel an sich kein Problem. Allerdings zahlt die Teilkasko keinen Cent für nicht nachgewiesene Schäden. Das bedeutet, dass der Versicherte unter Umständen viel Arbeit hat, wenn er mit einem Sturm- oder Hagelschaden konfrontiert wird. Dann heißt es nämlich, das Wetteramt zu kontaktieren, das ihm belegt, dass zum Zeitpunkt der Entstehung des Schadens mindestens Windstärke 8 gegeben war. Lag ein Ast oder Baumstamm bereits einige Stunden auf der Straße, bevor der Autolenker mit ihm kollidierte, übernimmt die Teilkasko keinerlei Verantwortung. Da müsste man dann schon eine Vollkasko haben.

    Grobe Fahrlässigkeit wird von Teilkasko hart bestraft

    Was passiert, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines Hochwassers plötzlich unter Wasser steht? Die Antwort auf diese Frage ist abhängig, von der Entstehungsweise der Überschwemmung. Hat sich das Hochwasser blitzartig und unvorhergesehen gebildet, dann zahlt die Teilkasko zuverlässig und schnell. Wenn Sie jedoch mit Ihrem Auto eine sichtlich überschwemmte Fahrbahn aufsuchen, handeln Sie fahrlässig, da Sie mögliche Schäden „billigend in Kauf nehmen“. Die Folge davon ist die Verweigerung eines finanziellen Ausgleichs vonseiten der Teilkasko. Bedenken Sie im Umgang mit Ihrem Fahrzeug deshalb stets: Kommt das Wasser zum Fahrzeug, dann trägt die Teilkasko die Verantwortung. Kommt dagegen das Auto zum Wasser, dann haben Sie Pech gehabt und müssen für die Schadenskosten aufkommen. Wenn Sie aber einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ihrem Fahrzeug haben, werden Sie Letzteres bestimmt zu umgehen wissen.

  • Hochwasser-Versicherungen – Hilfe für Betroffene

    Das aktuelle Problem zu hoher Wasserstände sorgt  immer wieder zu enormen Schäden an Eigentumsgebäuden, welche die Eigentümer oftmals vor enorme finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hierfür eignet sich oftmals nur die Elementarschadensversicherung, welche als Zusatzpolice zum normalen Schutz abgeschlossen werden kann. Für Menschen in betroffenen Hochwassergebieten ist es allerdings so gut wie unmöglich, diese Versicherung zu erlangen, besonders, wenn diese in den letzten fünf bis zehn Jahren einen Hochwasserschaden erdulden mussten. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nur Schäden, die durch Leitungswasser, Explosionen, Blitzeinschläge oder allgemeine Wetterverhältnisse wie Sturm und Hagel entstanden sind.

    In diesen Fällen hilft die Elementarschadensversicherung

    Fast alle Versicherungen, die Wohngebäude schützen, bieten auch eine Elementarschadensversicherung an. Diese Versicherung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie vor Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsche oder Schnee wie etwas Lawinen schützt. Diese Versicherung ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass die Versicherten im Schadensfall bis zu 10% des entstandenen Schades aus eigener Tasche begleichen müssen. Für diese Versicherung sind gewöhnlich Beiträge in Höhe von 50 bis 450 Euro im Jahr fällig.

    Hochwasserschutz

    Vor allem gilt für alle Interessierten zu beachten, dass die Elementarschadensversicherung nicht alle Schäden übernimmt, die in Folge einer Überschwemmung auftreten. Entstehen beispielsweise Schäden durch einen möglichen Wasserrückstau, so zahlt die Versicherung nicht, es sei denn, es wurde eine gesonderte Rückstauversicherung abgeschlossen. Zusätzlich werden Häuser, die in Hochwassergebieten stehen, durch die Versicherung in den meisten Fällen nicht versichert, da sich das Risiko für Schäden hier deutlich über dem durchschnittlichen Niveau bewegt. Nur gegen eine deutlich höhere Beitragsleistung oder eine sehr hohe Selbstbeteiligung können diese Häuser versichert werden. Hier ist es ebenfalls üblich, dass die Versicherungsträger jeden Fall einzeln prüfen.

    Übrigens: Ob Ihr Gebäude in einem Hochwassergebiet steht, lässt sich leicht im Internet prüfen. Wie’s geht, steht in unserem Tipp „Elementarschäden-Gefahr im Internet prüfen„.

    Alte DDR – Policen

    Glücklich schätzen können sich diejenigen, die noch Versicherungspolicen aus den alten DDR-Zeiten besitzen. Denn bei diesen Versicherungspolicen waren Überschwemmungsschäden in den meisten Fällen Bestandteil des Versicherungsschutzes. Daher sollten die alten Hausratsversicherungen unbedingt behalten und nicht voreilig gekündigt werden.

  • Reisekrankenversicherung – Pflicht bei jedem Urlaub?

    Gerade bei Auslandsreisen ist es keine Seltenheit, dass Urlauber von einer Krankheit befallen werden oder aus anderen Gründen ärztliche Hilfe benötigen. Daher ist es anzuraten, sich vor dem Auslandsaufenthalt um eine geeignete Reisekrankenversicherung zu kümmern, welche im Bedarfsfall die entstandenen Kosten übernimmt.

    Es sollten bei der Auswahl der richtigen Auslandsreiseversicherung jedoch einige Dinge beachtet werden. Insbesondere bei Rücktransporten unterscheiden sich die Versicherungsträger doch sehr. Im Folgenden sollen daher einmal die bekanntesten Versicherungen vorgestellt und miteinander verglichen werden.

    Der Versicherungsvergleich

    Die Allianz ist gehört beim Vergleich der Stiftung Warentest zu den Top-Versicherungen, die sogar Kosten für Reiserücktransporte übernimmt – und zwar dann, wenn diese als medizinisch sinnvoll erachtet werden. Zusätzlich bietet die Allianz auch die Übernahme von Kosten bei psychologischen Behandlungen an. Ein einmaliges Angebot.

    Auch die Universa konnte überzeugen. Trotz der Tatsache, dass die Versicherung in den vergangenen Jahren eher schlecht im Vergleich zu anderen Versicherungen abschnitt, bietet sie mittlerweile sogar die Kostenübernahme für den Zahnersatz an und bezahlt sogar medizinisch wichtige Hilfsmittel.

    Auf einem Level sind die ErgoDirekt, die HanseMerkur sowie Neckermann. Tariflich liegen diese Versicherungen etwas über den erstgenannten Anbietern, weisen jedoch dieselben Angebote auf.

    Eher nicht zu empfehlen sind die Versicherungspolicen von der Gothaer, der Hamburg Mannheimer und der Signal Iduna, die nicht einmal bei Kontinent-übergreifenden Krankheiten Leistungen anbieten.

    Die gut bewerteten Versicherungen hatten alle gemeinsam, dass sogar Sportverletzungen zum Leistungsbereich der Anbieter gehören. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass nur wenige Ausnahmen, wie die bereits erwähnten Versicherungen, die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, den Zahnersatz oder Brillen und Hörgeräte zahlen. Auch wer denkt, dass die Versicherung zahlt, wenn eine Behandlung im Ausland ganz einfach attraktiver erscheint, liegt leider falsch.

    Privatpatient Kur im Ausland

    Gesetzlicher Schutz ist im Urlaub nicht ausreichend

    Besonders gesetzlich Krankenversicherte sollten darauf achten, eine Reiseversicherung abzuschließen. Denn der gesetzliche Schutz im Ausland ist ganz einfach nicht ausreichend. Zwischen 10 € und 30 € kostet eine Reiseversicherung durchschnittlich – und das im ganzen Jahr. Wer auf einen umfassenden Schutz nicht verzichten möchte, für den kann ebenfalls die Reiserücktrittsversicherung oder die Reiseabbruchsversicherung eine gute Wahl sein.

  • Ärger mit der Versicherung? So kontaktieren Sie den Versicherungsombudsmann

    Kommt es auch bei Ihnen häufig vor, dass Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen ärgern – sei es, weil er nach einem Unfall nicht für die entsprechenden Kosten aufkommt oder bei einem Einbruch lediglich die Hälfte der Schadenssumme übernimmt? Dann geht es Ihnen wie den übrigen 17.300 Menschen, die im Jahr 2012 Unzufriedenheit mit ihrer Versicherung verspürten. Beschwerde können Sie beim Versicherungsombudsmann einreichen. Was ist ein Versicherungsombudsmann und wobei ist er Ihnen behilflich?

    Versicherungsombudsmann – eine Person mit tollen Aufgaben

    Der Versicherungsombudsmann nimmt Beschwerden im Hinblick auf das Versicherungsunternehmen, den Versicherungsvermittler und den Versicherungsberater entgegen. Solange die Schadenssumme unter 10.000 Euro liegt, ist es dem Versicherungsombudsmann möglich, sofort verbindlich gegen das Versicherungsunternehmen beziehungsweise den Versicherungsmakler zu entscheiden. Alle weiteren Informationen rund um den Ombudsmann, wie sie ihn kontaktieren und was beim Einschalten des Versicherungsombudsmanns zu beachten ist, erfahren Sie auf der Seite www.versicherungsombudsmann.de.

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    Im Großen und Ganzen kümmert sich der Versicherungsombudsmann um folgende Angelegenheiten:

    • Probleme mit der Lebensversicherung

    Grund zum Aufruhr in diesem Bereich gaben in den letzten Jahren die unterschiedlichen Stornoklauseln in Renten- und Lebensversicherungsverträgen. Dadurch wurden jene Menschen finanziell benachteiligt, die ihre Verträge vorzeitig kündigten oder beitragsfrei stellten. Der Bundesgerichtshof erklärte diese Klauseln am 25. Juli des letzten Jahres als unwirksam und betroffene Kunden erhielten eine Nachzahlung vonseiten des Versicherungsunternehmens. Dem Versicherungsombudsmann gelang es in vielen Fällen, Vorteile für den Kunden herauszuschlagen.

    • Konflikte aufgrund der Rechtsschutzversicherung

    In dieser Sparte stellt vor allem die Verrechtlichung und das damit verbundene Beratungsbedürfnis ein Konfliktpotenzial dar. Wenn Sie ein Problem mit der zeitlichen Einordnung eines Falls oder mit der Auslegung von Klauseln, die den Versicherungsabschluss betreffen, haben, dann sollten Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden.

    • Schwierigkeiten mit der Kfz-Versicherung

    In diesem Bereich treten am häufigsten Beschwerden in Bezugnahme auf Rabatte, den Regress sowie der Kasko zutage. Sollten auch Sie davon betroffen sein, kontaktieren Sie den Versicherungsombudsmann.

    • Streitpunkt Seniorenunfallversicherung

    Seniorenunfallversicherungen zeichnen sich durch sehr umfangreiche und aus diesem Grund nicht ausreichende transparente Leistungen aus. Der Versicherungsombudsmann rät: Lesen Sie bei diesen Verträgen unbedingt auch das Kleingedruckte.

    • Probleme mit der Gebäudeversicherung

    Wenn Gebäudeschäden vom Versicherungsunternehmen nicht unzureichend reguliert werden oder wenn die Hausratsversicherung zu wenig zahlt, ist man ebenfalls gut damit beraten, den Versicherungsombudsmann zurate zu ziehen.

    • Gut Ding will Weile haben

    Machen Sie sich bereits früh bewusst, dass es bis zu dreieinhalb Monaten dauern kann, bis Ihre Beschwerde durch den Versicherungsombudsmann vollständig bearbeitet sind. Hierfür entstehen Ihnen als Kunde keinerlei Kosten. Nutzen Sie künftig also diese Option, denn verlieren können Sie nichts.

  • Warum Sie für Ihren Hund unbedingt eine Hundehaftpflicht abschließen sollten

    Es ist schneller passiert, als man denkt: Ihr Hund läuft unvermittelt auf die Straße einem Radfahrer direkt vors Rad, und dieser stürzt. Für das kaputte Fahrrad, zerrissene Hosen und eventuell noch die Arzt- oder Krankenhausrechnung zahlen Sie als Hundehalter. Das kann teuer werden, wenn sich der Radfahrer ernsthaft verletzt hat. Für solche und andere Schäden ist es sinnvoll, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu haben. Denn diese haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht.

    Gesetzliche Vorschrift

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist vorgeschrieben, dass ein Hundehalter persönlich für seinen Hund haftet. Für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht, tragen Sie die Kosten. Das gilt für eine zerbrochene Vase genauso wie für Verletzungen und sogar Autounfälle. Da dies zum Teil hohe Kosten für den Hundehalter bedeutet, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung  (z.B. bei agila.de)  inzwischen in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben. In folgenden Bundesländern müssen alle Hundehalter eine Hundehaftpflicht besitzen:

    • Berlin
    • Hamburg
    • Niedersachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Thüringen

    In folgenden Ländern hingegen besteht eine Pflichtversicherung nur für bestimmte Hunderassen:

    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Schleswig-Holstein

    Bei diesen Rassen handelt es sich um solche, die als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden. Doch auch für Tierhalter, die in Bundesländern ohne  Pflichtversicherung wohnen, oder die keine als grundsätzlich gefährlich eingestufte Rasse halten, macht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Sinn. Denn auch mit einem lammfrommen Golden Retriever kann mal das Temperament durchgehen.

    bouledogue français grimpant dans le lave linge

    Die Leistungen einer Hundehaftpflicht-Versicherung

    Selbst wenn ein Hund gut erzogen ist, kann er trotzdem versehentlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen. Er braucht sich nur vor einem lauten Geräusch erschrecken und läuft einem Radfahrer ins Fahrrad. Gerade Welpen können in ihrer Unerfahrenheit schnell mal was kaputt machen, und sei es nur der Schuh eines Verwandten, der zu Besuch ist. Eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung macht keine Unterschiede bei den Schadensfällen und zwischen den Rassen. Ob lammfrommer Golden Retriever, temperamentvoller Magyar Vizsla oder selbstbewusster Pitbull-Terrier – es sollte nur einen Tarif für alle Rasse geben. Der Selbstbehalt im Schadensfall sollte unabhängig von der Schadenssumme sein und nicht mehr als 500 Euro betragen. In einigen Bundesländern ist die Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Generell ist zu empfehlen, Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro sowie Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro zu versichern. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn die Schäden nicht im Bei-Sein des Hundehalters entstehen. Eine gute Haftpflichtversicherung deckt die Fremdhütung ab. So sind Schäden auch dann versichert, wenn sich ein Hund in der Obhut eines Dritten befindet.

    Auch wenn Sie nicht unter die Pflicht zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung fallen, eine Versicherung gibt Ihnen Sicherheit. Ihr Hund kann unbeschwert herumtollen und sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn er versehentlich doch mal einen Schaden verursacht. Der monatliche Beitrag für eine Hundehaftplicht ist nicht hoch (z.B. 6 Euro bei Agila), kann Ihnen aber im schlimmsten Fall enorme Kosten ersparen.