Tipps für die Steuererklärung

Jedes Jahr derselbe Ärger: Die Steuererklärung muss gemacht werden. Man schiebt sie vor sich her, man versucht an etwas anderes zu denken, doch dann muss es irgendwann sein. Spätestens zum 31. Mai müssen die Unterlagen bei Finanzamt vorliegen. Wer sich die ungeliebte Arbeit erleichtern möchte, kann sich mit der Steuerrückzahlung befassen, die eine gut ausgefüllte Steuererklärung verspricht. Für das Steuerjahr 2011 gibt es einige Neuerungen.

Erleichterungen mit angehobenen Pauschbeträgen

Für Vereinfachung sorgt die Anhebung der Pauschbeträge, die im Dezember 2011 für das Steuerjahr rückwirkend beschlossen wurde. Statt 920 EUR kann der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nun mit 1.000 EUR abgesetzt werden. Liegen die Werbungskosten darunter entfällt das Sammeln der Belege. Für viele eine deutliche Erleichterung. Wer mehr als 1.000 EUR angeben kann, hat davon leider keine Vorteile. Das kann schon allein durch den Arbeitsweg auf den Steuerzahler zutreffen, wenn über die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer die Summe überschritten wird.

Kinder, Kinder

Die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren werden zu zwei Drittel der entstandenen Kosten auf die Steuerrückzahlung angerechnet. Hier ist die Rechtslage zwar noch ungeklärt, weil mehrere Verfahren bei den Gerichten anhängig sind, im Nachhinein kann sich die Angabe jedoch positiv auf die Rückzahlung auswirken.

Befinden sich die Kinder im Studium, zahlen sie ihre Steuern selbst. Hier hat sich die Situation zum Nachteil des Steuerzahlers entwickelt: Die Kosten für das Erststudium gelten nicht mehr als Werbungskosten, sie müssen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das kann nur für das aktuelle Steuerjahr geltend gemacht werden, nicht mehr nachträglich.

Ebenfalls zu den Sonderausgaben zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Eltern für ihre Kinder zahlen. Auch dann noch, wenn sich die Kinder bereits in der Ausbildung befinden.

Kompliziertes Thema leicht gemacht

Änderungen im anspruchsvollsten Steuergesetz der Welt stehen Jahr für Jahr an. Wer sich nicht beruflich mit dem Thema beschäftigt, steht immer wieder vor der schwierigen Anforderung, das Optimum aus seiner Steuerklärung herauszuholen. Leichter geht es mit einer Steuersoftware aus dem Hause Lexware. Der TAXMAN 2012 unterstützt in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung den Steuerzahler bei der Aufgabe und stellt durch eine Überprüfung der Eingaben sicher, dass keine Fehler gemacht wurden. Das Programm beinhaltet alle wichtigen Formulare für die Angaben der Steuererklärung. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr nur wenig verändert haben, können sie direkt ins neue Formular übernommen werden und erlauben so ein stark verkürztes Arbeiten. Dass die elektronische Übertragung des Formulars mit ELSTER integriert ist, versteht sich fast von selbst, genau wie die ständige Aktualisierung bei Änderungen in den Bestimmungen.

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