Umweltzonen: Wer darf rein, wer muss draußen bleiben?

Ab 1. März 2007 ist es soweit: Die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ – auch Plakettenverordnung genannt – tritt in Kraft. Damit können Städte und Kommunen vereinzelte Fahrverbote für „Stinker“ verhängen. Mit dem Ziel, die Feinstaubbelastung in den Innenstädten zu verringern. Es gibt dann sogenannte Umweltzonen, die dann nur noch Fahrzeuge mit entsprechender Platte befahren dürfen. Dabei stellen sich viele Fragen: Wer bekommt die Plaketten, mit welcher Plakette darf ich rein und was kostet der ganze Spaß? Die folgende Übersicht klärt die wichtigsten Fragen rund um die Umweltzonen und Umweltplaketten für Autos.

Der Hintergrund

Hintergrund der Feinstaubdiskussion ist die vor sieben Jahren erlassene EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität. Danach darf die Belastung der Lusft mit Feinstaub den Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter nur an maximal 35 Tagen im Jahr überschreiten. Im letzten Jahr war das bereits innerhalb der ersten Jahreshälfte der Fall.

Als Feinstaub gelten dabei die unsichtbaren Staubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer (1 Mikrometer = 1 Tausendstel Millimeter). Schuld am Feinstaub sind Industrie, Privathaushalte und Fahrzeuge. Auch der Reifenabrieb und vor allem Abgase aus ungefilterten Dieslfahrzeugen führen zu Feinstaub. Tückisch dabei: Die winzigen Feinstaubpartikel können vom Körper nicht gefiltert werden und gelangen direkt in die Lungenbläschen. Dort können sie dann Atemwegserkrankungen sowie Herz- und Kreislaufprobleme verursachen.

Die Fahrverbotszonen

Um die Feinstaubbelastung zu minimieren, können ab dem 1. März 2007 Fahrverbotszonen für „Stinker“ ausgewiesen werden. Auf Basis der von den Bundesländern erstellten Luftreinhaltepläne können Kommunen bestimmen, welche Straßen oder Straßengebiete zu sogenannten Umweltzonen umgewandelt werden. Hier gelten dann für bestimmte Autos Fahrverbote. Bereits jetzt haben München, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Köln und Karlsruhe Umweltzonen angekündigt. Spätestens Ende 2007/Anfang 2008 soll es soweit sein. Weitere Städte erwägen derzeit die Einrichtung von Umweltzonen.

Wer darf rein?

Die Fahrverbote in den Umweltzonen betrifft vor allem ältere Fahrzeuge mit hohen Schadstoff-Emissionen. Tabu sind die Umweltzonen für Diesel mit Abgasstufe Euro 1 oder ganz ohne Abgasstufe – das trifft zumeist auf Diesel-Fahrzeuge mit Baujahr von 1994/1995 zu. Gleiches gilt für Benziner ohne geregelten Katalysator oder mit Kats der ersten Generation – hier sind meist die Baujahre vor 1990 betroffen.

Keine Fahrverbote gelten generell für Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen.

So sehen Umweltzonen aus

Die Umweltzonen, für die Fahrverbote ausgesprochen werden, sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Ähnlich der „30-Zone“-Schilder kennzeichnen sie den Beginn und das Ende von Fahrverbotszonen. Ein Zusatzschild unter dem Zonenschild zeigt an, welche Schadstoffgruppen die Zone befahren dürfen. Alle anderen müssen draußen bleiben.

Die Plaketten

Eine neue Plakette ist praktisch die „Eintrittskarte“ für die Durchfahrt von Umweltzonen. Je nach Schadstoffausstoß erhalten alle Fahrzeuge eine der folgenden vier Plaketten (Auch ausländische Fahrzeuge benötigen die Plakette, um die entsprechenden Zonen befahren zu dürfen):

Schadstoffgruppe 1 (Keine Plakette): Zur Schadstoffgruppe 1 zählen Benziner ohne geregelten Kat, aber auch einige ältere Fahrzeuge mit altem 3-Wege-Katalysator sowie Diesel mit Euro-1-Norm oder schlechter.

– Schadstoffgruppe 2 (rot), 3 (gelb) und 4 (grün): Je nach Schadstoffausstoß erhalten alle anderen Fahrzeuge eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Benziner mit geregeltem Katalysator erhalten in der Regel die grüne Plakette. Bei Diesel-Fahrzeugen hängt es davon ab, in welche Euro-Norm (2 bis 5) das Diesel-Fahrzeug eingestuft ist. Das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters führt meist zu einer Höherstufung.

Ein Blick in den Fahrzeugschein verrät sofort, ob Ihr Fahrzeug zur schlechtesten Gruppe 1 (ohne Plakette) zählt. Schauen Sie im Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 nach (bei älteren Fahrzeugscheinen unter „zu 1“). Wenn dort die letzten beiden Ziffern zwischen 00 und 13 liegen oder 15 bzw. 17 lauten, sieht es schlecht aus. Ihr Fahrzeug gehört zur Schadstoffgruppe 1 und darf Umweltzonen nicht befahren.

Diese Schlüsselnummern dürfen rein

Die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein verrät, wer in welche Zonen darf und wer nicht. Im Detail dürfen Fahrzeuge mit folgenden Schlüsselnummern in die jeweiligen Zonen:

Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette):
Diesel-PKW: 25 bis 29, 35, 41, 71
Diesel-Nutzfahrzeuge: 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61

Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette):
Diesel-PKW: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
Diesel-Nutzfahrzeuge: 34, 44, 54, 70, 71

Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette):
Benziner PKW: 14, 16, 18 bis 80, 71 bis 75
Benziner Nutzfahrzeuge: 30 bis 55, 60, 61
Diesel-PKW: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73, 74, 75
Diesel-Nutzfahrzeuge: 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

Falls in Ihrem Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 (bei älteren Fahrzeugscheinen unter „zu 1“) Ihr Schlüsselnummer nicht zur oben genannten gehört, fällt Ihr Fahrzeug vermutlich unter das Fahrverbot.

Wo gibt es die Plaketten?

Die Umweltplaketten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Auch Fachbetriebe, die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen, vergeben die Plaketten. Je Plakette sind 5 bis 10 Euro fällig. Die Plaketten müssen dabei gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Falls dort noch eine alte „G-Kat“-Plakette klebt, können Sie diese getrost entfernen – seit dem Auslaufen des Ozongesetzes (1999) sind die G-Kat-Plaketten überflüssig.

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