Unseriöse Gewinnspiele und Kaffeefahrten: Gewinne darf es nur ohne zusätzliche Kosten geben – So finden Sie alle unseriösen Gewinnspiel-Anbieter

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es der Gewinnspielbranche ab sofort untersagt Gewinnversprechen zu machen, die nicht einzuhalten sind und kostenpflichtige Antworten sind ebenfalls verboten. Der Grund für diesen richterlichen Beschluss ist die britische Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trade, welche den unseriösen Gewinnspielen Einhalt gebieten möchte, die ihre Opfer mit Kaffeefahrten locken. Die Beamten hatten gegen drei Firmen beim obersten Gericht ein Verbot bestimmter Gewinnspielwerbung gefordert. Laut den Richtern darf der Gewinn, wenn er angenommen wird, nicht zugleich mit Kosten versehen sein.

Was die neue Regelung Ihnen bringt

Alle Zahlungen, welche die informierten Gewinner geleistet haben, dürfen die Firmen nicht zum Erwerb des versprochenen Gewinns ausgeben. Wie aus dem EuGH-Urteil (Aktenzeichen C-428/11) hervorgeht, handelt es sich nur dann um einen realen Gewinn, wenn dieser ohne Selbstbeteiligung an die Gewinner geht. Es dürfen keine Portokosten oder Telefongebühren berechnet werden und die Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung sollte im Vorfeld ebenfalls nicht Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns sein.

Die Richter des EuGH haben allerdings nicht über die Kosten bei merkwürdigen Gewinnspielen entschieden. Es ist Gewinnspielfirmen demnach weiterhin erlaubt, Gebühren für die Teilnahme zu verlangen indem zum Beispiel 9,99 Euro für die Zusendung eines richtigen Lösungsworts per SMS erhoben werden. In Deutschland sind unseriöse Gewinnversprechen schon jahrelang verboten und werden von Verbraucherzentralen sowie Wettbewerbsverbänden verfolgt.

Gesunde Skepsis ist angebracht

Rechtliche Instrumente gegen die Gewinnspielbetreiber stehen ausreichend zur Verfügung, aber es gestaltet sich als schwierig, herauszufinden, wer sich für die windigen Angebote verantwortlich zeichnet. Bei vermeintlichen Gewinnen sollten Sie also immer skeptisch sein und etwa die Adresse des Unternehmens überprüfen. Handelt es sich nur um ein Postfach, so können Sie die Gewinnbenachrichtigung in den Papierkorb befördern.

Liste unseriöser Gewinnspielanbieter

Unser Tipp für Gewinnspieler: Wenn Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen möchten oder eine Gewinnbenachrichtigung erhalten, sollten Sie zuerst einen Blick in die Liste der unseriösen Gewinnspiele werfen, die von der Verbraucherzentrale Hamburg gepflegt wird. Hier erfahren Sie, welche Firma seit wann mit dubiosen Gewinnspielen agiert und warum sie als unseriös eingestuft wird.

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