Mit Versicherungen ist das so eine Sache: Abgeschlossen ist eine neue Versicherung ganz schnell. Nur wenn man sie wieder loswerden möchte, wird es kompliziert. Ist erst einmal die Widerspruchsfrist (14 Tage) verstrichen, kommt man so leicht nicht mehr aus der Versicherung raus. Folgende Tipps und Hinweise helfen, eventuell doch noch aus dem Versicherungsvertrag zu kommen.
Einfach Beiträge nicht mehr zahlen?
Hört sich einfach an, bringt aber nichts: Einfach die Beiträge und Prämien nicht mehr zahlen. Das ist bei weitem die schlechteste Lösung, um aus dem Versicherungs-Vertrag rauszukommen. Die Versicherung kündigt dann zwar ihrerseits den Versicherungsvertrag, treibt aber weiterhin alle noch offenen Beiträge ein – zur Not auch gerichtlich.
Kündigungsfristen
Generell gilt in Sachen Kündigungsfristen: Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Versicherung nur zum Laufzeitende kündbar. Bei den meisten Policen gilt eine Frist von drei Monaten, etwa bei Hausrat- oder Unfallversicherung. Wenn Sie den Kündigungstermin verpassen, verlängert sich der Vertrag automatisch; in den meisten Fällen um ein Jahr.
Einzige Ausnahme: Für KFZ-Versicherungen (Haftpflicht oder Kasko) gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wichtig ist hier das Datum 30. November, da das Versicherungsjahr meist mit dem Kalenderjahr zusammenfällt.
Wenn Sie vorhaben, einen Versicherungsvertrag sowieso zu kündigen, machen Sie es sofort, und warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Im Kündigungsschreiben nennen Sie am besten den „nächstmöglichen Zeitpunkt“. Damit ist automatisch der frühest mögliche Kündigungszeitpunkt gemeint.
Unser Tipp: Setzen Sie sich in Ihrem Terminkalender einen Wiedervorlagetermin, der Sie automatisch an den richtigen Kündigungszeitpunkt erinnert. Am besten geht das zum Beispiel mit einem elektronischen Kalender wie Outlook. Damit können Sie auch auf Jahre im Voraus Erinnerungen planen, etwa zum 20.11.2008: „Letzter Termin für Kündigung Hausratversicherung 30.11.2008“.
Übrigens: Wenn die Versicherung noch „ganz frisch“ ist, kommen Sie ganz schnell wieder raus. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsabschluss (nach Zusendung der Versicherungsunterlagen) können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Am besten schriftlich und per Einschreiben/Rückschein.
Sonderkündigungsrechte
Oft besteht ein Sonderkündigungsrecht, etwa wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne den Leistungsumfang gleichzeitig mit zu erhöhen. Oder wenn das versicherte Risiko nicht mehr besteht, etwa beim Verkauf des eigenen Autos. Auch im Schadensfall, etwa beim Diebstahl des PKW, kann die Versicherung gekündigt werden – übrigens auch von der Versicherung selbst. Wenn Sie Beiträge bereits im voraus bezahlt haben, etwa bei jährlicher Zahlungsweise, erhalten Sie die zuviel gezahlten Beiträge anteilig zurück.
Anschluss-Versicherung
Wichtig beim Kündigen einer Versicherung: Achten Sie auf die verbindliche Zusage der neuen Versicherung, das diese Sie auch aufnimmt. Sonst stehen Sie bei einer bereits gekündigten Versicherung – etwa einer Privathaftplficht-Versicherung – plötzlich ganz ohne Schutz da. Wenn Sie in der Vergangenheit bereits sehr viele Schäden verursacht haben, kann die neue Versicherungen gegebenenfalls die Aufnahme verweigern. Es besteht seitens der Versicherung keine Versicherungspflicht.