Verspätung im Bahnverkehr – haben Sie Recht auf eine Entschädigung?

Wer hat sich nicht schon einmal über Verspätungen oder Ausfälle im Bahnverkehr geärgert? Die wenigsten Kunden wissen jedoch über ihre Rechte Bescheid.

Welche Kosten werden erstattet?

Bei Zugausfällen und Verspätung haben Kunden der Bahn die Möglichkeit auf eine finanzielle Entschädigung. Die Kosten für die Taxifahrt werden erstattet, wenn es sich um eine planmäßige Fahrt mit der Bahn zwischen 0 und 5 Uhr handelt oder wenn jemand mit dem letzten Zug sein Ziel erreichen wollte. Falls die Bahn keine alternativen Möglichkeiten anbieten, werden Taxikosten bis zu 80 Euro übernommen. Trifft der geplante Zug mit einer mehr als 20 minütigen Verspätung am Zielbahnhof ein oder fällt er gar ganz aus, haben Kunden der Deutschen Bahn die Möglichkeit, auf eine andere Zugverbindung umzusteigen. Diese Option gilt auch im Falle, dass die andere Verbindung teurer ist. Der Fahrpreis wird um ein Viertel rückerstattet, wenn die Bahn mehr als 60 Minuten Verspätung hat. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erstattet die Deutsche Bahn sogar die Hälfte des Fahrpreises. Auch wer mit einer Zeitfahrkarte oder einem Ticket für den Nahverkehr reist, hat Anspruch auf Entschädigung, genauso wie Inhaber der Bahncard 100. Auch bei einer Verspätung im Fernverkehr gilt diese Regel. Entschädigungen werden erst ab einem Betrag von vier Euro ausbezahlt. Mehrere Ansprüche werden zusammengezählt.

Daten aufschreiben

Es ist sinnvoll, sich bei jeder Verspätung ab einer Stunde alle relevanten Daten zu notieren. Im Falle eines Antrags auf Entschädigung müssen diese Daten vorhanden sein. Keine Entschädigung bei Verspätung der Deutschen Bahn gebührt bei höherer Gewalt und bei Verschulden der Verspätung durch Dritte. Die Anträge und Formulare liegen auf Bahnhöfen auf oder sind im Internet auf der Seite www.fahrgastrechte.info verfügbar.

Bei Streitigkeiten mit der Deutschen Bahn steht das Eisenbahnbundesamt oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zur Seite. Auch wenn eine Verspätung oder ein Zugausfall sehr unangenehm ist, sollte jeder Kunde der Deutschen Bahn seine Rechte kennen und diese gegebenenfalls geltend machen. Es lohnt sich.

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