Versteuerung von Zinserträgen

Jeder Anleger von Geldbeträgen verfolgt als sein wohl wichtigstes Ziel eine möglichst hohe Vergütung für das angelegte Kapital, eine maximale Verzinsung. Die Entscheidung für das Geldinstitut seiner Wahl wird sich neben anderen Kriterien, besonders auch die Sicherheit des Kapitals, stark nach dem zu erzielenden Zinsertrag richten. Das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) erhebt jedoch auf diese Zinserträge die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Somit verringert sich natürlich die Netto-Rendite erheblich.

Der Geltungsbereich des EStG erfasst alle natürlichen Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es sind alle Einkunftsarten, darunter auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig vom Ort der Entstehung, zu besteuern. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, die auf die Zinserträge entstehenden Steuern zu ermitteln und an das für Sie zuständige Finanzamt abzuführen.

Wie können Sie diese steuerliche Belastung vermeiden?

Der Steuerabzug kann vollständig vermieden oder zumindest teilweise verringert werden, wenn Sie Ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Das ist jedoch nur möglich gegenüber deutschen Banken. Je nach der Höhe des Betrags, den Sie vom Steuerabzug freistellen, verringert sich der zu versteuernde Anteil Ihrer Zinserträge – gegebenenfalls bis auf Null. Somit entstehen geringere steuerliche Abzüge, im Idealfall eben gar keine. Dieser sogenannte Sparer-Pauschbetrag beträgt maximal 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete bei Zusammenveranlagung. Das bedeutet also:

Liegen Ihre gesamten Zinserträge unter dem Sparer-Pauschbetrag, so erfolgt keine Besteuerung. Sollten durch Ihre Bank jedoch Steuern abgezogen worden sein, weil Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt hatten, erhalten Sie diese Steuern erstattet. Dazu müssen Sie allerdings in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage KAP entsprechend ausfüllen.

Was geschieht mit Ihren ausländischen Zinserträgen?

Auch Zinserträge bei ausländischen Banken sind nach dem deutschen Steuerrecht zu erklären und werden der Besteuerung unterzogen. Gegenüber ausländischen Banken kann jedoch kein Freistellungsauftrag ausgesprochen werden. Diese Banken überweisen die sogenannte Quellensteuer (Advanzia zum Beispiel 35 % – mehr dazu unter http://www.tagesgeldkontovergleich.com/ratgeber/zinsbesteuerung-bei-der-advanzia-bank) an das für Sie zuständige deutsche Finanzamt. Wollen Sie das vermeiden und auch die drohende Gefahr des Verlustes der Quellensteuer umgehen, müssen Sie der Bank eine „Vollmacht zur Meldung und Freistellung“ aussprechen. Dann erhalten Sie Ihre Zinserträge ohne steuerliche Abzüge gutgeschrieben. Sie sind selbstverständlich persönlich verpflichtet, diese in der Anlage KAP zu erklären und somit der Besteuerung zuzuführen. Diese Möglichkeit ist sicherlich die bessere gegenüber dem Abzug der Quellensteuer und der im Weiteren damit verbundenen Arbeit.

Spezielle Anlagen im Investmentsektor sind jedoch auch quellensteuerbefreit. So z. B. Zertifikate, jedoch ohne Kapitalgarantie, oder speziell entwickelte Fonds, bei denen die Zinserträge in den Fonds wieder angelegt werden. Auch Zinsen aus Lebensversicherungen, die durch Umwandlung aus Aktiendepots begründet worden, sind von der Quellensteuer befreit. Es gibt also durchaus legale Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung Ihrer Geldanlage.

Dazu finden Sie im Internet weiterführende interessante Informationen.

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