Online einkaufen ist nicht nur angesagt und modern, es kann, insofern alles seriös zugeht, auch bequem und Kostensparend sein. Wer so einkaufen möchte, sollte hier Gutscheine einfach suchen und seinem Kaufvergnügen nachgehen.
Die Tücken im Internet
Nicht selten verlasen sich Käufer in einem Onlineshop auf gute Bewertungen. Dies gilt übrigens auch allen Varianten von Versteigerungen. Damit begeben sich viele Kunde in eine recht trügerische Sicherheit, die im öfters im Verlust des eigenen Geldes endet. Mit Hilfe der Technik und ausreichend krimineller Energie lassen sich ohne große Probleme Bewertungen fingieren. So schön und verlockend das Internet auch sein mag, dennoch sollte der Kunde stets mit offenen Augen darin unterwegs sein. Schließlich gibt man sonst auch nicht ein paar Hundert Euro einem wildfremden Menschen. Neben den vorgenannten Einschränkungen sollte man auch bedenken, dass einige kriminelle Subjekte sich regelrecht darauf spezialisiert haben, fremde Accounts zu hacken.
Vor allem bei kleinen und nicht selten unbekannten Shops und Verkaufsplattformen sollte Vorsicht gegeben sein. Bei größeren Shops und namhaften Anbietern wird sehr viel dafür unternommen kriminelles Handeln zu unterbinden. Aber selbst denen gelingt es nicht völlig, obwohl sehr viel Zeit und Geld dafür investiert wird. Spätestens beim Thema bezahlen und liefern kommen Täter immer auf neue Ideen, um an Waren und Geld zu gelangen. Und sei dies nur mit dem Trick über die Packstationen. Im Zweifelsfall sollte der Kunde lieber auf einen Kauf verzichten, auch wenn das sogenannte Schnäppchen auch noch so verführerisch klingen mag. Letztendlich kann mit ausreichend krimineller Energie aus einem Schnäppchen für den Kunden eher ein Desaster entstehen. Dies gilt besonders, wenn es sich um Hunderte oder sogar Tausende Euro handelt.
Beim Kauf Sicherheitskriterien abgleichen
Ist der Shop oder der Anbieter im Internet unbekannt, so sollte der Käufer Wert darauf legen, dass die wichtigsten Angaben vorhanden sind. Die Adressdaten zum Anbieter sollten Auskunft darüber geben. Der Gesetzgeber hat dazu Vorgaben offeriert, die auch in einem sogenannten Impressum vorhanden sein sollten. Dazu gehören auch Mitteilung über Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme, wie E-Mail und Telefonnummer. Im Zweifelsfall sollte der Käufer durchaus einmal die Telefonnummer anrufen. Sollte bereits dies merkwürdig wirken und keiner erreichbar sein, dann besser die Finger davon lassen.
Erweitert sollten auch Angaben zur Gewerbeanmeldung vorliegen und damit verbunden auch die gesetzlich vorgegebene Steuernummer. In einigen Fällen ist es auch vorgeschrieben, die Aufsichtsbehörde zu benennen. Vorhanden sein sollten auch die AGB mit Angaben zur Bezahlung, Widerrufsrecht und Datenschutz. Wer seriös agiert, stellt diese Angaben online.