Wann darf man seinen Mieter kündigen?

Der häufigste Kündigungsgrund eines Mietverhältnisses seitens des Vermieters in Deutschland ist die Angabe des Eigenbedarfs. Somit mussten viele Mieter sich auch bereits mit einer plötzlichen Kündigung befassen. Oftmals führt dies zu unerwarteten privaten Problemen. Doch auch in so einem Fall hat der Mieter Rechte und der Vermieter Pflichten. Nicht alle Kündigungsgründe aufgrund von Eigenbedarf sind rechtens, sodass vielen Kündigungen widersprochen und teils auf Schadensersatz bestanden werden kann.

Was besagt das Mietrecht, wenn der Vermieter den Mieter aufgrund von Eigenbedarf die Wohnung kündigt?

Grundsätzlich ist es einem Vermieter erlaubt, eine Kündigung von Wohnraum auszusprechen, insofern er aus Gründen des Eigenbedarfs handelt. Entscheidend ist hierbei jedoch, dass dieser Eigenbedarf dem Vermieter zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht bekannt war. Absehbare Ereignisse, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes und der daraus resultierende benötigte Wohnplatz, können demnach nicht geltend gemacht werden, wenn die Schwangerschaft bereits während Vertragsunterzeichnung bestand.

Wie definiert sich Eigenbedarf?

Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ist im § 573 Abs.2 Nr.2 BGB geregelt und somit allen Bürgern einsehbar. Eigenbedarf liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst oder für eine zum Umkreis des Vermieters gehörende Person benötigt. Zu diesem Kreis gehören jedoch nur der Vermieter selbst, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Nichten und Neffen des Vermieters. Selbstverständlich gilt auch hier, dass bei Vertragsabschluss nicht abzusehen war, dass eine dieser Personen den Wohnort benötigen werde.

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Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vor Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter eine Regelung treffen, die beispielsweise besagt, dass eine Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs erst nach einem gewissen Zeitraum möglich ist. Sollte man darauf verzichten, so sollte bei etwaigen Kündigungen beachtet werden, dass der Vermieter ein schriftliches Kündigungsschreiben einreicht, aus welchem ersichtlich hervorgeht, welcher konkrete Sachverhalt ihn zu der Kündigung berechtigt. Bei ungerechtfertigten Kündigungsschreiben kann sogar Schadensersatz gefordert werden.