Warum Sie einer Behörde niemals ein Bankkonto verschweigen sollten

Sie haben mehrere Bankkonten und beabsichtigen, bei einer Behördenanfrage nicht alle Bankkonten anzugeben? Vergessen Sie diesen Gedanken ganz schnell.

Es gibt viele behördliche Vorgänge, bei denen Sie dazu aufgefordert werden, Ihre finanzielle Lage darzulegen. Ein Student, der einen BAföG-Antrag stellt, muss beispielsweise detailliert darlegen, über welche finanziellen Mittel er und seine Eltern verfügen. Nur wenn die Familie nicht dazu in der Lage ist, den Studenten zu finanzieren, besteht ein Anspruch auf BAföG-Mittel. Früher waren Behörden darauf angewiesen, dass die Antragsteller die Wahrheit sagten, denn es gab praktisch keine Kontrollmöglichkeiten.

Konten und Depots können abgefragt werden

Eine Behörde kann, wenn es einen berechtigten Anspruch gibt, alle Konten und Depots, die unter Ihrem Namen geführt werden, ermitteln. Das geht heutzutage sehr einfach, weil der Gesetzgeber im Jahr 2005 die Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass eine schnelle Abfrage gelingt. Deswegen ist es mittlerweile zum Standard geworden, bei BAföG-Anträgen und ähnlichen Fällen zu überprüfen, ob die im Antrag gemachten Angaben zu Konten und Depots korrekt sind. Ist das nicht der Fall, haben Sie ein großes Problem, denn die Behörde wird vermutlich nicht ganz zu Unrecht vermuten, dass Sie etwas zu verbergen haben.

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Diese Daten kann eine Behörde bekommen

Allerdings können Behörden nicht über Kontobewegungen bzw. Kontostände und Depotbewegungen Auskunft erhalten. Die Behörden bekommen nur mitgeteilt, welche Konten und Depots existieren, seit wann das Konto bzw. das Depot existiert und wie Ihre Stammdaten lauten. Das reicht aber schon aus, um nachzuweisen, dass Sie Ihre Auskunftspflicht verletzt haben. Selbst wenn Sie ein Konto haben, das Sie überhaupt nicht benutzen, müssen Sie die Existenz dieses Kontos angeben. Andernfalls kann die Behörde Ihren Antrag ablehnen. Dann liegt es an Ihnen nachzuweisen, dass Sie keinerlei Vorteil durch das Verschweigen des Kontos hatten. Besser ist aber, Sie geben gleich beim ersten Antrag alle Konten und Depots korrekt an.