Warum Sie für Ihren Hund unbedingt eine Hundehaftpflicht abschließen sollten

Es ist schneller passiert, als man denkt: Ihr Hund läuft unvermittelt auf die Straße einem Radfahrer direkt vors Rad, und dieser stürzt. Für das kaputte Fahrrad, zerrissene Hosen und eventuell noch die Arzt- oder Krankenhausrechnung zahlen Sie als Hundehalter. Das kann teuer werden, wenn sich der Radfahrer ernsthaft verletzt hat. Für solche und andere Schäden ist es sinnvoll, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu haben. Denn diese haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht.

Gesetzliche Vorschrift

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist vorgeschrieben, dass ein Hundehalter persönlich für seinen Hund haftet. Für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht, tragen Sie die Kosten. Das gilt für eine zerbrochene Vase genauso wie für Verletzungen und sogar Autounfälle. Da dies zum Teil hohe Kosten für den Hundehalter bedeutet, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung  (z.B. bei agila.de)  inzwischen in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben. In folgenden Bundesländern müssen alle Hundehalter eine Hundehaftpflicht besitzen:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

In folgenden Ländern hingegen besteht eine Pflichtversicherung nur für bestimmte Hunderassen:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

Bei diesen Rassen handelt es sich um solche, die als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden. Doch auch für Tierhalter, die in Bundesländern ohne  Pflichtversicherung wohnen, oder die keine als grundsätzlich gefährlich eingestufte Rasse halten, macht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Sinn. Denn auch mit einem lammfrommen Golden Retriever kann mal das Temperament durchgehen.

bouledogue français grimpant dans le lave linge

Die Leistungen einer Hundehaftpflicht-Versicherung

Selbst wenn ein Hund gut erzogen ist, kann er trotzdem versehentlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen. Er braucht sich nur vor einem lauten Geräusch erschrecken und läuft einem Radfahrer ins Fahrrad. Gerade Welpen können in ihrer Unerfahrenheit schnell mal was kaputt machen, und sei es nur der Schuh eines Verwandten, der zu Besuch ist. Eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung macht keine Unterschiede bei den Schadensfällen und zwischen den Rassen. Ob lammfrommer Golden Retriever, temperamentvoller Magyar Vizsla oder selbstbewusster Pitbull-Terrier – es sollte nur einen Tarif für alle Rasse geben. Der Selbstbehalt im Schadensfall sollte unabhängig von der Schadenssumme sein und nicht mehr als 500 Euro betragen. In einigen Bundesländern ist die Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Generell ist zu empfehlen, Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro sowie Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro zu versichern. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn die Schäden nicht im Bei-Sein des Hundehalters entstehen. Eine gute Haftpflichtversicherung deckt die Fremdhütung ab. So sind Schäden auch dann versichert, wenn sich ein Hund in der Obhut eines Dritten befindet.

Auch wenn Sie nicht unter die Pflicht zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung fallen, eine Versicherung gibt Ihnen Sicherheit. Ihr Hund kann unbeschwert herumtollen und sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn er versehentlich doch mal einen Schaden verursacht. Der monatliche Beitrag für eine Hundehaftplicht ist nicht hoch (z.B. 6 Euro bei Agila), kann Ihnen aber im schlimmsten Fall enorme Kosten ersparen.