Was Sie als Fahrradbesitzer bei der Hausratversicherung beachten sollten

Wenn auch Sie gerne mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich vielleicht sogar ein besonders teures Exemplar angeschafft haben, sollten Sie dieses entsprechend versichern. Selbst wenn Sie über eine umfassende Hausratversicherung verfügen, greift diese im Falle eines Fahrraddiebstahls nur dann, wenn das Rad im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl abhanden kommt. Das bedeutet, es muss in einem verschlossenen Raum untergebracht gewesen sein.

Das Fahrrad auch gegen einfachen Diebstahl versichern

Möchten Sie gegen einen entsprechenden Aufschlag Ihr Rad auch gegen einfachen Diebstahl versichern, ist dies durchaus bei zahlreichen Gesellschaften möglich. Die Kosten hierfür variieren allerdings teilweise beträchtlich. Umstände wie der Wohnort spielen eine Rolle, aber auch natürlich der Wert des zu versichernden Rades. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, die Police Ihrer Hausratversicherung einmal dahingehend zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichert ist.

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Der Teufel steckt im Detail

Selbst wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kann es durchaus sein, dass eine Versicherung sich weigert, einen durch Diebstahl entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise versäumt haben, ein Fahrradschloss zu nutzen. Selbst dann, wenn Sie Ihr Rad abends vor der eigenen Haustür abgeschlossen abgestellt haben, kann es bei einem Diebstahl zu Problemen mit der Versicherungsgesellschaft kommen. Oft enthalten Versicherungspolicen die Vorgabe, das Fahrrad nach Gebrauch in einem verschlossenen Raum unterzubringen. Dies bedeutet für Sie: Nach 22.00 Uhr sollte Ihr Fahrrad entsprechend sicher abgestellt werden.

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