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Was tun bei privaten Schulden?

Schulden gehören zum täglichen Leben. Jede Versandhausbestellung, jeder Handyvertrag, jedes vorfinanzierte Angebot macht den Verbraucher zum Schuldner. Wir haben uns so daran gewöhnt, dass der früher so negativ besetzte Begriff „Schulden“ im privaten Wirtschaftsleben gar nicht mehr wahrgenommen wird. Darin liegt aber auch eine große Gefahr. Mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland sind mittlerweile überschuldet Wenn selbst Zusatzjobs nicht mehr helfen, den Lebensunterhalt zu sichern, hilft nur noch die Privatinsolvenz. Doch dies kann durch den rechtzeitigen Gang zur Schuldnerberatung vermieden werden.

Schulden gehören zum täglichen Leben. Jede Versandhausbestellung, jeder Handyvertrag, jedes vorfinanzierte Angebot macht den Verbraucher zum Schuldner. Wir haben uns so daran gewöhnt, dass der früher so negativ besetzte Begriff „Schulden“ im privaten Wirtschaftsleben gar nicht mehr wahrgenommen wird. Darin liegt aber auch eine große Gefahr. Mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland sind mittlerweile überschuldet Wenn selbst Zusatzjobs nicht mehr helfen, den Lebensunterhalt zu sichern, hilft nur noch die Privatinsolvenz. Doch dies kann durch den rechtzeitigen Gang zur Schuldnerberatung vermieden werden.

Die Privatinsolvenz

Die Tendenz zur Überschuldung hat erheblich zugenommen und vielen Bürgern auf Jahrzehnte den Weg aus der Schuldenfalle unmöglich gemacht. Deswegen ist vom Gesetzgeber 1999 eine Regelung geschaffen worden, mittels derer sich der Schuldner innerhalb von sieben Jahren von der Schuldenlast befreien kann – unabhängig davon, wie hoch die Schuldsumme ist. Die Privatinsolvenz ist jedoch nur für private Personen möglich. Der fürs Verfahren vom Gericht bestellte Treuhänder führt den gemäß der Pfändungstabelle vom Einkommen pfändbaren Betrag ab. Eine Regelinsolvenz für Firmen läuft nach völlig anderen Regeln ab.

Ablauf der Privatinsolvenz

Auch für die private Schuldentilgung gelten bestimmte Bedingungen. Durch eine Schuldnerberatung wird eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung erstellt Diese muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Insolvenzverfahren wird durch einen vom Gericht bestellten Treuhänder geführt.

Foto: © Alterfalter – Fotolia.com

Die Privatinsolvenz erfolgreich abwenden

Bevor ein Insolvenzverfahren beantragt werden kann, muss der Schuldner erst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Diesen Entschuldungsversuch übergibt man am besten einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei, denn hier liegen die größten Chancen, eine drohende Privatinsolvenz noch rechtzeitig abzuwenden. Schafft es die Kanzlei, einen von beiden Seiten akzeptierten Vergleich zu erarbeiten, hat dies für beide Parteien positive Folgen: Für den Schuldner bedeutet es eine spürbare Reduzierung der Gesamtschulden und in vielen Fällen der monatlichen Ratenbelastung. Gleichzeitig bekommen die Gläubiger auf diesem Wege oftmals einen größeren Teil ihrer ausstehenden Forderungen zurück, der bei einer Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung unter Umständen wegfallen würde.

7 Antworten auf „Was tun bei privaten Schulden?“

Hallo,

damit es erst nicht so weit kommt, sollte man z.B. durch ein Haushaltsbuch einen guten Überblick über die eigenen Finanzen haben. Sicherlich ist man in diesem Zeiten nie davor gefreilt. Die Zeiten der unsicheren Arbeit sind nur ein Grund dafür. Allerdings wird auch im Privatleben die finanzielle Planung, am besten schriftlich, immer wichtiger.

freundliche Grüße
Josef

Danke für den Link – sehr interessant. Eigentlich sollte man fairerweise zwischen Firmenkrediten und Konsumkrediten unterscheiden.

Stimmt schon, stimmt schon. Es ist wie gesagt nicht die feine engliche Art es so zu lösen.

Aber wer als Gläubiger total kaputten Leuten ohne Einkommen sein Geld leiht, der ist doch im Grunde selber Schuld. Normalerweise verkauft denen eh niemand was auf Kredit, da passen die Händler eigentlich auf – checken die Schufa usw.

In den USA gibt es z.B. gar keine Frist. Wer dort Insolvenz anmeldet, der ist sofort frei von Schulden (außer bei Kreditkartenschulden). Daher kriegt man dort auch nicht so leicht nen Kredit – das ist halt der Preis dafür.

Ich hatte jetzt aber mehr an die Leute gedacht, die selber irgendwie abgezockt wurden oder einfach geschäftlich Pleite gegangen sind. Auch davon gibt es bestimmt einige. Zum Beispiel Unternehmer, die eine Personengesellschaft betreiben und jahrelang anderen Menschen einen Job verschaffen. Dann geht der Betrieb zugrunde, sie haften mit all ihrem Vermögen und danach kommen 7 Jahre staatlich verordnete Armut. Nicht nur für sie, sondern auch für ihre Kinder.

Womit sollen diese Menschen wieder eine Firma aufbauen, wenn sie jeden verdienten Euro über dem Existenzminimum abgeben müssen?

Da machen die doch lieber einen auf Hartz-IV und sitzen die sieben Jahre auf der faulen Haut ab, anstatt zu versuchen wieder produktiv zu werden.

Da finde ich ist das deutsche Recht immer noch sehr inhuman. Es verhindert, dass Leute schnell wieder auf die Beine kommen.
Das ist auch der Grund, warum in den USA die Leute viel einfacher eine Firma gründen. Sie wissen, dass sie auch mal scheitern können und dann probieren sie was neues aus bis es klappt. Hier geht das nicht.

Das wäre ja der Hammer, wenn man durch einen Umzug ins Ausland so aus der Sache rauskäme. Hoffentlich nicht. Die Dummen sind dann die Gläubiger, die auf ihren Forderungen sitzenbleiben. Erst für lau Klamotten, Autos, HiFi & Co. bestellen (die der Lieferant ja auch bezahlen musste) und dann nicht bezahlen – aber alles schön behalten. An die Gläubiger denkt da mal wieder kaum jemand. Und nach einem Jahr dann wieder fröhlich Schulden anhäufen und andere ins Unglück stürzen – bitte nicht so.

Ich habe mal gelesen , dass das europäische Recht so gebaut ist, dass man noch leichter aus der Sache rauskommt. In Frankreich und England (bin nicht sicher wo noch) kann man Privatinsolvenz anmelden und nach EINEM! Jahr gilt man als schuldenfrei. Der deutsche Staat muss das dann anerkennen.

Allerdings muss man seinen Wohnsitz glaubhaft dort hin verlegen (der Richter prüft das nach) und dann dort in dem Land das Verfahren vor Gericht initiieren.

Auch wenn das nicht gerade die feine Art ist mit Gläubigern umzugehen und ein Umzug ins Ausland nicht gerade ein Klax ist – ist es besser als in Deutschland 7 Jahre lang den Lohn bis zum Existenzminimum gepfändet zu bekommen. 7 Jahre auf Hartz-IV-Niveau ist auch kaum besser als Gefängnis.

Da würde ich lieber ein Jahr nach Frankreich / England gehen und mir dort für ein Jahr einen Job suchen und nach 12 Monaten zurückkommen.

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