Was tun bei privaten Schulden?

Schulden gehören zum täglichen Leben. Jede Versandhausbestellung, jeder Handyvertrag, jedes vorfinanzierte Angebot macht den Verbraucher zum Schuldner. Wir haben uns so daran gewöhnt, dass der früher so negativ besetzte Begriff „Schulden“ im privaten Wirtschaftsleben gar nicht mehr wahrgenommen wird. Darin liegt aber auch eine große Gefahr. Mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland sind mittlerweile überschuldet Wenn selbst Zusatzjobs nicht mehr helfen, den Lebensunterhalt zu sichern, hilft nur noch die Privatinsolvenz. Doch dies kann durch den rechtzeitigen Gang zur Schuldnerberatung vermieden werden.

Die Privatinsolvenz

Die Tendenz zur Überschuldung hat erheblich zugenommen und vielen Bürgern auf Jahrzehnte den Weg aus der Schuldenfalle unmöglich gemacht. Deswegen ist vom Gesetzgeber 1999 eine Regelung geschaffen worden, mittels derer sich der Schuldner innerhalb von sieben Jahren von der Schuldenlast befreien kann – unabhängig davon, wie hoch die Schuldsumme ist. Die Privatinsolvenz ist jedoch nur für private Personen möglich. Der fürs Verfahren vom Gericht bestellte Treuhänder führt den gemäß der Pfändungstabelle vom Einkommen pfändbaren Betrag ab. Eine Regelinsolvenz für Firmen läuft nach völlig anderen Regeln ab.

Ablauf der Privatinsolvenz

Auch für die private Schuldentilgung gelten bestimmte Bedingungen. Durch eine Schuldnerberatung wird eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung erstellt Diese muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Insolvenzverfahren wird durch einen vom Gericht bestellten Treuhänder geführt.

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Die Privatinsolvenz erfolgreich abwenden

Bevor ein Insolvenzverfahren beantragt werden kann, muss der Schuldner erst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Diesen Entschuldungsversuch übergibt man am besten einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei, denn hier liegen die größten Chancen, eine drohende Privatinsolvenz noch rechtzeitig abzuwenden. Schafft es die Kanzlei, einen von beiden Seiten akzeptierten Vergleich zu erarbeiten, hat dies für beide Parteien positive Folgen: Für den Schuldner bedeutet es eine spürbare Reduzierung der Gesamtschulden und in vielen Fällen der monatlichen Ratenbelastung. Gleichzeitig bekommen die Gläubiger auf diesem Wege oftmals einen größeren Teil ihrer ausstehenden Forderungen zurück, der bei einer Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung unter Umständen wegfallen würde.

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